4 Punktnummern 1, 2, 3 bezeichneten Grundflächen zum größten Theile von Herrn Dr. Johann Hochhauser, zum kleinerer Theile von Herrn Hanns Strachowsky unentgeltlich an die Stadtgemeinde abgetreten 3 Zur Ermöglichung der in Zukunft anzulegende: Straße wird die im Plane mit den Punktnummern 3 und 8 bezeichnete Grundfläche zur Hälfte von Herrn r. Johann Hochhauser, zur anderen Hälfte von Herrn Josef Wallergraber zu gleichen Theilen unentgeltlich an die Stadtgemeinde abgetreten Aus derselben Ursache wird die 4. mit dem Fir¬ punkte 11 und den Punktnummern 5, 6, 7, ferner die mit den Punktnummer 6, 7 8 im Plane bezeichneten Grund fläche von Herrn Dr. Johann Hochhauser allein unentgeltlic an die Stadtgemeinde abgetreten. 5. Diese Grundabtretungen sind ehestens auf Kosten der Gemeinde zur grundbücherlichen Durchführung zu bringen die nöthigen Grundabtrennungs=Pläne und Theilungsaus weise anzufertigen und die bezüglichen Verträge zu errichten für welche zum Zwecke der behördlichen Bewilligung die neuerliche Zustimmung des Gemeinderathes einzuholen sein wird 6. In dem zwischen Herrn Dr. Hochhauser und der Stadtgemeinde zu errichtenden Vertrage ist die Bestimmung aufzunehmen, wonach Herr Dr. Johann Hochhauser nach Möglichkeit die Hastung übernimmt, dass auf dem auf den Neulustgründen haftenden Wasserleitungs Servilutsverhältnisse zu Gunsten des minorennen Ludwig Werndl'schen Erben für die Stadtgemeinde keine Behinderung bei der Erbauung der Straßenanlagen erfolgen darf, die ganze Haftung aber dafür dass der Gemeinde aus der voraussichtlich nöthigen Umlegung dieser Leitung. der Löschungserklärung des Servituts und ihrer Durchführung, der Errichtung eines neuen diesbezüg lichen Rechtsverhältnisses und dergleichen keinerlei Kosten er wachsen dürfen, wogegen der Gemeinderath die Zustimmung ertheilt, dass er der eventuellen Legung eines Theiles dieser Wasserleitung in den öffentlichen Straßengrund keinen prin cipiellen Widerstand entgegensetzen wird In diesem Vertrage ist ferner die Bestimmung aufzu nehmen, dass die mit dem Fixpunkte 11 und den Punkt nummern 5. 6. 7, ferner die mit den Punktnummern 6, 7. im Plane bezeichnete, an die Gemeinde abgetretene Grund läche, endlich die Hälfte der mit den Punktnummern 3. 8 bezeichnete, ebenfalls an die Gemeinde abgetretene Grundfläche an Herrn Dr. Johann Hochhauser zur unent geltlichen Benützung für landwirthschaftliche Zwecke so lange überlassen wird, bis die Gemeinde veranlasst durch eine. weiteren, auf den parzellierten Gründen zu errichtenden Neu bau zur ganzen oder theilweisen Anlage der vorgesehenel Straßen schreitei, in welchem Falle diese Grundfläche, si möge unter was immer für einer Cultur stehen und ohne Anspruch auf Entschädigung der Stadtgemeinde, zur Ver fügung gestellt werden müssen In dem zwischen Herrn Josef Wallergraber und der Stadtgemeinde zu errichtenden Vertrage ist die Bestimmung aufzunehmen, dass die an der Wallergraber'schen Realität grenzende Hälfte der im Plane mit den Punktnummern 3. „ 8 bezeichnete, von diesem an die Gemeinde abgetretenen Grundfläche an Herrn Josef Wallergraber von der Stadt gemeinde zur unentgeltlichen Benützung für laidwirthschaft liche Zwecke so lange überlassen wird. bis die Gemeinde der aulaist, durch einen weiteren Neubau auf den parzellierter Gründen zur ganzen oder theilweisen Anlage der vor gesehenen Straßen schreitet in welchem Falle diese Grund fläche, sie mag unter was immer für einer Cultur steher und ohne Anspruch auf Entschädigung der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden muss In diesem Vertrage ist die weitere Bestimmung zunehmen, dass, sobald die Stadtgemeinde an die Hei aulf tellung der Straße auf dieser Herrn Wallergraber zur Be nützung überlassenen Grundfläche schreitet. Herr Josef Walle¬ graber verpflichtet ist, auf eigene Kosten längs der ganzei gegen Westen gelegenen Grenze seiner Realität die Ein riedung mittels eines 45 bis 60 Centimeter hohen ge mauerten Sockels und einem darauf zu stellenden gefälligen zisernen Gitter oder Geländer von entsprechender Starke herzustellen und vor demselben in der gleichen Länge ein Trottoir mit Granitrandsteinen zu errichten. — nach Antrag. Z. 5202 Einstimmig 16. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: Ge¬ legentlich der am 22. Februbr a. c. abgehaltenen commissionellen Erhebungen anlässlich neuer Bauführungen auf den Neulust gründen in der Garstnerstraße haben die Herren H. Stra chowsky und Josef Wallergraber das Ansuchen zu Protokoll gegeben, es möge seitens der Stadtgemeinde eine Reihe von kastanienbäumen längs der Garstnerstraße und gegenüber der Groß'schen Villa befindlich, entfernt und theils in den von der Stadtgemeinde daselbst neu angelegten Straßengrund und in dem bezüglichen Theile der Garstnerstraße schon jetz die Legung eines öffentlichen Kanales verlangt werden Zum ersten Theile des Ansuchens wird bemerkt, dass die hier in Frage kommenden Kastanienbäume erst seit der vor ienommenen Parzellierung öffentliches Eigenthum geworden ind, dass dieselben keine zusammenhängende Baumreihe ver tellen, seit die stadtauswäris gestandenen Alleebäume von ihrem nunmehrigen Besitzer umgeschlagen worden sind daher uls eine isolierte Gruppe unschön wirken und dass dieselben im belaubten Zustande die Aussicht vom neu zu erbauender Wohnhause in der That verdecken. Aus diesen Gründen und weil der Grundsatz vertreten wird, wo es thunlich ist. der Bauthätigkeit förderlich entgegenzukommen, so wird der An trag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle die Ent ernung dieser Kastanienbäume bewilligen. Was das Begehren der jetzt schon einzuleitenden Kanalisierung in diesem im Ent¬ stehen begriffenen neuen Stadttheil anbelangt, so wird das selbe als verfrüht angesehen. Diese Frage muss gründuck durchberathen werden, es können in nächster Zeit Umstände eintreten, welche einer rationellen Anlage der Kanalisierung eine ganz andere Richtung geben, so zwar, dass der weitere Antrag gestellt wird: Der löbliche Gemeinderath wolle der malen die Inangriffnahme dieser Kanalisierung nicht be villigen Der Herr Vorsitzende bringt die beiden Anträge der Section getrennt zur Abstimmung und werden beide einstimmig angenommen. 2950 — Z 17. Liegt folgender Secnonsbericht und Antrag vor der hochwürdige Herr Stadtpfarrer Johann Strob chreitet mit Eingabe vom 12. März, Z. 5434, unter Vor¬ age der vom Herrn Geometen J. Weitlauer angefertigten Parzellierungs= und Profilpläne vom 10. März, G.=Z. 3104 um Bewilligung der Parzellierung der zwischen der Garstner und Neuluststraße gelegenen, zur Stadtpfarrpfründe gehörigen Gründe ein Hiezu wird mit Bezugnahme auf den § 3 der Bau ordnung für die Stadt Steyr und auf Grundlage der in der Protokollaraufnahme vom 24. März 1900 getroffenen Ver einbarungen der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinde rath wolle die Parzellierung dieser Gründe zu Bauplätzen tach dem vorliegenden Plane unter nachstehenden Bedingun gen bewilligen 1 Der Herr Parzellierungswerber übernimmt für sich und seine Rechtsnachfolger im Genusse dieser Stadtpfarr¬ pfründe die Verpflichtung, nach Einlangung der Zustimmung der hier in Betracht kommenden Behörden, bis zu welchem Zeitpunkte eine Bewilligung zur Verbauung der in Frag kommenden Parzellen nicht ertheilt werden kann, all Grundflächen, welche zur Anlage der im Parzellierungsplane iusgezeigten neuen Straßen, zur Verbreiterung der Neulust traße und in Berücksichtigung der bestimmten Baulinie zu Regulierung der Garstnerstraße im Ausmaße des Plane löthig sind, unentgeltlich in das öffentliche Eigenthum der Stadtgemeinde abzutreten, und bewilligt die grundbücherlich Abtrennung und Zuschreibung derselben zum öffentlichel Straßengrunde 2. Um seinerzeit der Stadtgemeinde die Anlage der öthigen Kanalisierung zu ermöglichen, verpflichtet sich der elbe unter den gleichen im §1 festgesetzten Verhältnissen, den im Plane ausgezeigten vier Meter breiten Grundstreifel aus der Parzellierung 313. (Wiese) käuflich an die Stad gemeinde abzutreten, und zwar um den Preis von, zwei Kronen für die Quadratklafter. Zum Zwecke der Vertragserrichtung und grundbücher lichen Durchführung sind seinerzeit die Grundabtrennung¬ Pläne und Theilungsausweise beizubringen, für welche zur Erlangung der behördlichen Zustimmung die neuerliche Be willigung des Gemeinderathes einzuholen sein wird, und werden alle diesfällig erwachsenden Kosten und Gebüren mit Ausnahme der im § 4 getroffenen Bestimmung von den beiden Contrahenten zu gleichen Theilen getragen In dem zu errichtenden Vertrage ist die Bestimmung aufzunehmen, wornach der Herr Parzellierungswerber oder sein Rechtsnachfolger nach Möglichkeit die Haftung über timmt, dass auf dem auf jenem Theile der Pfarrhosgründe welche zur Verbreiterung der Neuluststraße abgetreten werden haftenden Wasserleitungs Servitutsverhältnisse zu Gunsten de¬ Fideicommissherrschaft Steyr und der Eigenthümerin der Realität 268 und Grundparzelle 341 in der Garstnerstraß für die Stadtgemeinde keine Behinderung in der Verbreite rung der Neuluststraße erfolgen darf, die ganze Haftung aber dafür, dass der Gemeinde aus der voraussichtit nöthigen Umlegung des bezüglichen Theiles der Wassel der leitungen Löschungserklärung dieser Servitute und hrer Durchführung, die Errichtung neuer diesbezüglicher Rechtsverhältnisse und dergleichen keinerlei Kosten erwachser dürfen, wogegen der Gemeinderath schon jetzt die Zustimmung ertheilt, dass diese Wasserleitungen seinerzeit in den öffent lichen Grund der Neuluststraße an den von der Gemeind zu bestimmenden Platz gelegt und dieses Recht dauernd zu Gunsten der zwei genannten Factoren und zur Last der Ge meinde sichergestellt werden kann, welche Zustimmung eben alls in den Vertrag aufzunehmen ist 5. Die von Fall zu Fall zur Verbauung der im Plane ausgezeigten Parzellen zu ertheilenden Baubewilligunge haben auf der Grundlage des vorliegenden Parzellierungs planes und seiner Niveauverhältnisse zu erfolgen, wobei im erfolgten Einverständnisse des Herrn Parz llierungswerbere für alle diese Bauten der Charakter der Villenanlage mi tsprechenden Vorgärten und Gartenanlagen sestzuhalten umt im Sinne der im § 2 der Bauordnung enthaltenen Zulässic keit der hier angenommenen Breite den öffentlichen Straßen die Erbauung geschlossener Häuserreihen abzulehnen sein wird. Wird einstimmig angenommer Z. 5434 8. Herr Franz Ler, Partieführer der österreichischer Waffenfabrik, ersucht um käufliche Ueberlassung der städtischen Grundparzelle 973/2. Der Sectionsantrag hierüber lautet: Mit Bezugnahm auf die Protokollar Aufnahme vom 10. Februar d. J. Z. 3138, wolle der löbliche Gemeinderath beschließen, auf das vorliegende Kaufanbot des Herrn Franz Ler, Besitzer des Hauses Gleinkergasse Nr. 35. mit welchem er die de Gemeinde gehörige Grundparzelle 973/2 und Bauparzelle 687 in sein Eigenthum zu erwerben wünscht, nicht einzugehen, dagegen zuzustimmen, dass demselben aus der Parzell 973/2 jene Grundfläche, welche als Zugang zum Garten de¬
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