Verdienst zum Unterhalte verschaffen kann, der Verstorbene einen Wohnungszuschuss vom Seite der Stadtgemeinde bezog, welcher durch seinen Todt ebenfalls erloschen ist, so glaubt die I. Sektion dem löblichen Gemeinderate die Erfüllung der Bitte der Gesuchstellerin auf das wärmste empfehlen zu sollen. Die Section stellt demnach den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Mit Rücksicht auf die langjährige verdienstvolle Tätigkeit des verstorben Capellmeisters Ludwig Grossauer um das musikalische Leben der Stadt Steyr und in Anbetracht der Mittellosigkeit und Erwerbsunfähigkeit seiner Witwe
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