Ratsprotokoll vom 30. März 1900

VI. Über vorliegenden Amtsbericht. Wonach beantragt wird, den Schuldienern statt der bisherigen halben Aktivitätszulage per 100 K., die volle Zulage per 200 K zuzuerkennen und ihnen auch den Bezug des Beheizungs- und Beleuchlungsmaterials aus Gemeindemitteln gegen ein jährl. Vergütungspauschale von 100 K. zu bewilligen stellt die Sektion folgenden Antrag: Mit Rücksicht auf diesen Bericht und in Anbetracht des Umstandes als die den 3 Schuldienern Koloman Gschaider, Johann Gammer und Josef Grims zugewiesenen Naturalrechnungen tatsächlich des Dienstes wegen zugewiesen erscheinen somit denselben gemäß § 10 des Gesetzes vom 26. Dezember 1899 die ganze Aktivitätszulage gebührt, während nach dieser Gesetzesstelle ihne ein weiterer Bezug von freier Beheizung u. Beleuchtung nicht zusteht, so stellt die Sektion

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