stattgegeben als die Stadtgemeinde Steyr vorschussweise die zuerkannte Strafe von 1000 K nebst 5 % Verzugszinsen bestreitet, daher aber haben die städt. Beamten die Hälfte dieses Gesamtbetrages der Stadtgemeinde zu ersetzen u. zw. nach Maßgabe ihrer Gehaltsbezüge in 12 monatlichen Raten, welche erst dann beginnen wenn die Gehalte der Beamten von der in der Sitzung vom 9. Juni 1899 für die ordentliche Vergebührung derselben erfolgten Belastung freisein wird und wird für die Zeit der Einzahlung dieser Strafrückersäte die Einzahlung in den Pensionsfond erlassen. Einstimmig nach Antrag Z. 3998. V. Anna Großshaupt definitive Schuldienerin an der Mädchenschule an Berg bittet um Aufbesserung ihrer Bezüge auf Grund des
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