Ratsprotokoll vom 30. März 1900

2 wolle beschließen: Es sei unter Hinweis auf den erwähnten Beschluss des Reichsrathes und unter Hinweis auf die jegenwärtige Finanzlage der Stadt eine neuerliche Petition um Nachlass der fälligen Rate aus den Nothstandsgeldern einzuleiten. Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieser Angelegenheit zur Abstimmung, welche allseits aner kannt wird, worauf der Antrag des Herrn G.=R. Doctor Angermann einstimmig zum Beschlusse erhoben wird Hierauf Erledigung der Tagesordnung Section. Referent: Sections=Obmann Herr Franz Angermann. G. R. Dr Die Punkte 1 und 2 werden vertraulich behandelt das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokoll an geheftet. Der Herr Reserent verliest folgenden Sections 3 Bericht und Antrag: Mit Eingabe vom 12. März 1900, 5440, wurden von Seite der Wahlcommission des 3 III. Wahlkörpers die Wahlacten über die am 12. März d. I vorgenommene Wahl von zwei Gemeinderäthen aus dem 111. Wahlkörper vorgelegt und erscheinen mit absoluter Majorität als Gemeinderäthe gewählt die Herren: Gustal Heyek, Magazins= und Material Verwalter der österr Waffenfabrik und LeopoldKöstler, Papierfabrikant und Hausbesitzer in Steyr. Mit Eingabe vom 14. Mär 1900. Z. 5916, wurden von Seite der Wahlcommission de¬ II. Wahlkörpers die Wahlacten über die am 14. März d. J. vorgenommene Wahl von einem Gemeinderath aus dem II. Wahlkörper vorgelegt und erscheint mit absoluter Ma jorität gewählt: Herr Johann Redl, Bürgermeister und — Realitäten Besitzer. Mit Eingabe vom 16. März 1900 5788. wurden von Seite der Wahlcommission de¬ F. Wahlkörpers die Wahlacten über die am 16. März l. J. vorgenommene Wahl von fünf Gemeinderäthen aus dem I. Wahlkörper vorgelegt und wurden mit absoluter Majorität gewählt die Herren: Gottlieb Bruckschweiger, Buchdruckere und Hausbesitzer, Karl Heindl. Eisenhändler und Haus besitzer, Josef Huber, Fabriksbesitzer und Hausbesitzer Dr. August Redienbacher, k. k. Notar, Victor Stigler, Vice bürgermeister, Hausbesitzer und Landtagsabgeordneter Laut Kundmachung der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr vom 16. März d. J. wurde bekanntgemacht, dass eventuelle Einwendungen gegen die Giltigkeit der Wahlen in allen drei Wahlkörpern gemäß § 38 des Gemeinde Statutes der Stadt Steyr binnen 8 Tagen, das ist bis 24. März d. I nachmittags 5 Uhr. einzubringen sind. Gemäß des Amts berichtes vom 24. März l. J., 3. 6121, sind gegen dies Wahlen innerhalb der offenen Frist keine Einwendungen ein gebracht worden. Mit Bezug auf die Bestimmung des § 38 Absatz 3. des Gemeinde Statutes die 1. der Stadt Steyr stellt nun Section den Antrag: wolle beschließen: Es werde die der löbliche Gemeinderath Wahl des Herrn Gustat Heyek und Leopold Köstler aus des Herrn Johann Redl aus dem III. Wahlkörper, die dem II. Wahlkörper un die der Herren: Gottlieb Bruckschweiger. Karl Heindl, Jose Huber, Dr. August Redtenbacher und Victor Stigler aus dem I. Wahlkörper bestätigt. Z. 6421 Einstimmig nach Antrag. Herr G. R. Dr. Redtenbacher richtet an den Herri Bürgermeister folgende Interpellation: Bei der heurigen G. meinderathswahl aus dem III. Wahlkörer soll ein Ge meindebeamter agitatorisch thätig gewesen sein, was in der Bevölkerung sehr abfällig beurtheilt wurde. Es fällt den Gemeinderathe nicht ein, die politische Gesinnung der Ge neindebeamten in irgend einer Weise zu beeinflußen oder zu beschränken, es kann aber nicht geduldet werden, dass Ge neindebeamte als prononcierte Agitatoren auftreten uni hiebei die Bureaustunden vernachlassigen. Ich frage der Herrn Bürgermeister, ob ihm dieser Vorfall bekannt ist und wenn ja, was er zur Hintanhaltung ähnlicher Fälle per anlasst Der Herr Bürgermeister erwidert, der betreffendt Beamte sei bereits einvernommen worden und er werde die Hisciplinar Untersuchung gegen denselben einleiten der Herr Referent verliest folgenden Amts¬ bericht: Nach § 19 der Geschäftsordnung des Gemeinderath## der Stadt Steyr vom 5. Februar 1860 sind die Protokolle über die Sitzungen des Gemeinderathes im „Alpenboten“ zu veröffentlichen. Nachdem nun der „Alpenbote“ mit Neujahr 1000 in andere Hände übergegangen ist und der Eigen thümer, beziehungsweise Redacteur desselben in politischem Gegensatze zu der herrschenden Partei im Gemeinderathe steht, so erlaubt sich das Amt, die Anfrage zu stellen, ob e¬ hinsichtlich der Veröffentlichung, beziehungsweise Druck legung der Rathsprotokolle beim bisherigen Usus sein Ver bleiben haben soll. Im Gegenfalle wolle die Abänderung der diesbezüglichen Bestimmung der Geschäftsordnung be schlossen werden. Steyr, 18. März 1900. Secretär: Gall Der Stadt Der Sectionsantrag hierüber lautet: Mit Bezug an diesen Amtsbericht wird in der Erwägung der Thatsache dass sich das hiesige Localblatt „Der Alpenbote“ in welchen zemäß § 19 der Geschäftsordnung der landesfürstlichen Stadt Stehr vom 5. Februar 1860 die Sitzungs Protokolle de¬ Femeinderathes zu veröffentlichen sind, seit dessen Eigen thums und Redactionswechsel in prononcierter Weise in politischen Gegensatze zur deutschen Fortschrittspartei in Steyr gesetzt hat welche, mit Ausnahme eines einzigen Mitgliedes alle Gemeinderäthe angehören; in weiterer Erwägung, dase mit dieser geguerischen Stellungnahme die Gesammtheit de¬ Gemeinderathes, sowie einzelne sehr verdienstvolle Mitglieder dertelben von diesem Blatte, und zwar nicht aus sachlichen ondern meist aus persönlichen Motiven angegriffen worden ind, erachtet es die 1. Section zur Vermeidung der augen cheinlichen Unzukömmlichkeit, dass in demselben Blatte einer eits die officiellen Publicationen des Gemeinderathes ent¬ fallen, andererseits aber der Gemeinderath als solcher und einzelne Mitglieder desselben derartigen Angriffen ausgesetzt sein sollten, für geboten. die Bestimmung des § 19der Geschäftsordnung des Gemeinderathes, betreffend die Publi cationen des Sitzungs Protokolles abzuändern, wozu der S 98 des Gemeinde=Statutes der landesfürstlichen Stad Steyr dem Gemeinderathe die Ermächtigung ertheilt. Mit Rücksicht darauf stellt die 1. Section den Antrag: Der löbl. Gemeinderath wolle beschließen: 1. Es werde der § 19 in seinem Schlufssatz, der lautet „und ist solches im nächstfolgenden Blatte des „Awenboten“ zu veröffentlichen dahm abgeändert, dass dieser Schlufssatz des § 19 tünftighin zu lauten habe ..„und ist solches in einem der in Stey erscheinenden Localblätter zu veröffentlichen“. II. Es haben i. Hinkunft mit Rücksicht auf die beschlossene Abänderung de¬ 19 der Geschäftsordnung des Gemeinderathes die Prott olle über die Sitzungen des Gemeinderathes bis auf Weitere in dem hiesigen Localb atte „Steyrer Tagblatt“ zu erfolgen Einstimmig nach Antrag Z. 5922 Ueber die Abänderung des § 9 der Sicherheits und Straßenpolizei=Ordnung der Stadt Steyr, betreffent die Transporte von Nutzvieh —Der Herr Referen trägt vor: Mit Eingabe vom 26. Jänner 1900, Z. 1940 haben die Viehhändler Karl Nagl, Josef Geiblinger, Fran Reindl, Franz Reitter und Georg Wieser um Schaffung einer Ausnahme von der Bestimmung des §9 der Sicher heits und Straßenpolizei=Ordnung wegen der Koppelung von Nutwieh angesucht. In der Gemeinderaths Sitzung vom 19. Februar d. J. wurde der vom Gemeinderathe Herrn tigler diesbezüglich gestellte Antrag wegen freien Trans¬ ortes von Nutzvieh im Principe angenommen und b schlossen, diesen Abänderungs Antrag betreffend den S obiger Verordnungen zur Codisicierung zuzuweisen: dic I. Section stellt nun bezüglich der Abänderung des S 9 der Sicherheits und Straßenpolizei Ordnung der Stadt Steyr nachstehenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath woll beschließen: Es werde der § 9 der Sicherheits= und Straßer volizei Ordnung der Stadt Steyr abgeändert und hat der elbe in Hinkunft zu lauten: Der Trieb von Hornvieh dar auch frei getrieben werden, jedoch hat der Eigenthümer dafür Sorge zu tragen, dass die Thiere die Gehwege nicht betreten und durch diese Art des Viehtransportes kein Schade en steht. Dieser Viehtrieb darf im Stadtbezirke aber nur zu einer Zeit stattfinden, zu welcher die Schuljugend sich nicht auf dem Wege von oder zu der Schule befindet. Durch die Engegasse die Parr= und Kirchengasse ist mit Ausnahme der Jahres¬ iehmarkttage der freie Viehtrieb überhaupt verboten. Für eden durch Uebertretung dieser Vorschrift entstandenen Schaden hat der Eigenthümer des Viehes zu hasten. Thierquälereien ind verboten. Einstimmig nach Antrag. — Z. 1949 Section: Referent: Sections=Obmann Hert G.=R. Josef Turec 6. Der Herr Referent gibt bekannt, dass sich um die Verleihung des Stadttheaters für die nächste Saison drei Be verber gemeldet haben. Von diesen drei Bewerbern habe sie die Section für den Bewerber Anton Weidinger, ehemaligen Schauspieler im Deutschen Volkstheater in Wien, entschieden und stellt die 11. Section nun den Antrag: Der löblich Gemeinderath wolle dem Anton Weidinger das Stadttheate für die Zeit vom October 1900 bis Palmsonntag 1901 unter den bisherigen Pachtbedingungen, gegen für jeden abge pielten Monat zu zahlenden Subvention von 300 Kronel ür Beheizung und Beleuchtung unter dem ausdrückliche Norbehalte, dafs demselben eine weitere Subvention nicht be¬ willigt wird, überlassen. Nach Verlesung des Gesuches des Bewerbers Antol Weidinger seitens des Referenten wird der Antrag der See tion einstimmig angenommen Z. 3351 Die städtische Rechnungskanzlei überreicht die neuer lichen Abfindungsanbote des Franz Grobstein, Michael Reditz und Anna Skalla und Pollatscher & Reis für die von hnen im Jahre 1900 einzuführenden gebrannten geistigen Flüssigkeiten, womit dieselben als Verbrauchsumlagepro 000 anbieten, und zwar: Franz Grobstein 50 Kr., Anna Stalla 140 Kr., M. Meditz 90 Kr., Pollatschek & Reis 240 Kr. und gibt weiters bekannt, dass der Branntwein händler Florian Reder auf das ursprünglich gestellte Anbot per 124 Kr. besteht Die Section beantragt. die Abfindungs Anbote des Poklatschei & Reis. Anna Skalla. Michael Meditz unt Franz Grobstein für das Jahr 1900 zu genehmigen, da mindere Anbot des Florian Reder jedoch abzuweisen und denselben beschreiben zu lassen Herr Vicebürgermeister Stigler ist der Ansicht, dass die von der Section angeregte Beschreibung der Spiritnosen Einfuhr des Florian Reder sehr umständlich sei und nicht in Verhältnisse zu dem erzielenden Mehrbetrage stehe. Er würde vorschlagen, die Spiritnosen Händler einzuvernehmen, ob das vom Florian Reder gemachte Anbot seinem Geschäfte ent spreche, bezw. ob sie gegen das Anbot des Herrn Reder kein Einwendung erheben. Er stelle daher den Antrag auf Ver tagung dieses Gegenstandes. der Herr Vorsitzende bringt den Antrag auf Ver¬ lagung zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig an 5 Z. 3787 genommen der Herr Referent gibt bekannt, dass laut Be richt der städtischen Rechnungskanzlei von 17 Parteien di Gemeinde Umlagen pro 1897, 1898 und 1899 im Gesammt

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2