Ratsprotokoll vom 30. März 1900

Höhe des dreifachen Betrages des von dem Verstorbenen zuletzt als Gehalt oder Ruhegenuss bezogenen Monatsgebühr gebührt, hat der Herr Bürgermeister mit Rücksicht darauf, dass die Witwe des Geldes sehr bedürftig war, die Anweisung des Sterbepauschales im Betrage von 650 K sofort veranlasst. Hofmayr bezog nämlich zuletzt einen Gehalt von 2600 K. Auch hiezu wolle nachträglich die Genehmigung ertheilt werden. Steyr am 18. März 1900. Franz Gall Stadtsekretär. Der Sectionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: 1. Es werde der Witwe des am 17. März d.J. verstorbenen, in der X. Rangs-

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