Ratsprotokoll vom 19. Februar 1900

damit auch die gegen die Einführung dieser Steuer einge rachten Einwendungen einer Anzahl von Privatbeamten ir Steyr als Gegenstand einer weiteren Beschlufsfassungzu entfallen. Herr Vicebürgermeister Stigler spricht den Wunsch aus, dass bis zur nächsten Präliminarberathung eine Zi ammenstellung gemacht wird, aus welcher ersichtlich ist velches Erträgnis die Einführung einer Besoldungssteuer für Privatbeamte gegenüber der jetzt bestehenden Umlagen=Vor¬ chreibung ergibt Der Herr Vorsitzende erklärt, dass er dem ausgespri chenen Wunsche des Herrn Vicebürgermeisters Stigler ent prechen werde, worauf dann der Sections= Antrag einstimmig angenommen wird 25423 3 Liegt folgender Amtsbericht vor: 4. Das gefertigte Amt berichtet, dass au Grund des Ge meinderaths Sitzungs Beschlusses vom 15. December 1899 laut welchem auch für das Jahr 1900 die Einhebung einer städt. Verbrauchs=Umlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten mit vier Kronen vom Hectoliter beschlossenwurde, haben nachstehende Geschäftsleute bezüglich ihrer Einfuhr im Jahre 1900 laut der beiliegenden Protokolle folgende Abfindungs Anbote gestellt: Anbo pro 189 900 ro 340 K Firma Pollatschek & Reis 0 K Josef Peteler „ 2. 200 Firma Gustav Gschaider 200 „ Florian Reden 150 124 1 5 Anna Skalla 140 11 90 80 Michael Meditz 50 Josef Schachinger 50 50 8. Franz Grobsten 10 1240 K Zusammen 1134 K somit für das Jahr 1900 weniger 106 Kronen, welches uim Post geringere Anbot die ad 5, 6 und 8 ange 4 beiliegenden Ausweise er ührten Parteien mit der laut ichtlichen, gegenüber 1898 im Jahre 1899 geringeren Einfuh von gebrannten Flüssigkeiten und mit den ungünstigen Ge chäftsverhältnissen begründen. Schließlich ersucht das Amt un Verständigung, ob die jenseits gestellten Anbote seitens der löbl. Stadtgemeinde=Vorstehung genehmigt werden, um di orgenannten Geschäftsleute behufs Einzahlung der Ab — findungs=Beträge in Kenntnis setzen zu können. Jandaurek m. p., Gumplmayr in p. an¬ Die Section beantragt, nur jene Abfindungsanbote unehmen, welche dem Vorjahre gleich gehalten sind. Die übrigen Offerenten haben daher ihre Anbote dementsprechend zu erhöhen, widrigenfalls dieselben als zur Abfindung nich zulässig zu betrachten sind. — Einstimmig nach Antrag Z. 22715 5. Liegt folgende Eingabe vor Löbl. Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr der Ergebenstgefertigte erlaubt sich dem löblichen Stadt gemeinderath nachstehendes Ansuchen zu unterbreiten Die Stadtgemeinde Steyr hat mit mir unterm 16. De¬ ember 1899, Zahl 25230, bezüglich der Einhebung de tädt. Gefälle einen Dienstvertrag abgeschlossen: diesbetreffen! wurde mir, wie laut beiliegendem Zahlungs=Auftrag Linz vom 23. Jänner 1900 zu ersehen ist, die Entrichtung der Gebüren im Betrage von 170 Kronen aufgetrager Laut erwähnten Dienstvertrag heißt es unter Punkt VII: die Besorgung der Einhebung der städt. Gefälle und Für ie Bestreitung der damit verbundenen Auslagen, leistet die Stadtgemeinde Steyr dem Karl Jöbstl einen monatlicher nachhinein fällig werdenden Pauschalbetrag von 740 Kronen, pro Jahr 8880 Kronen . 1. Ferner unter Punkt IX heißt es: „Die im Punkte VII festgesetzte Pauschal=Vergütung gilt nur für das bisher be nöthigte Personale, nämlich 14 Personen 2c Aus diesem ist zu entnehmen, dass dieser Pauschal¬ betrag nicht für meine Person allein, sondern zur Deckung als Lohn außer mir noch für 14 Personen 2c. gegeben wird, daher auch nur als eine Auslage für die Gefällseinhebung anzusehen ist. Auch ist in diesem Dienstvertrag über die Kosten der Errichtung desselben nichts erwähnt Ueberdies erlaube ich mir meine unterthänigste Bitte zu tellen, ein löblicher Stadtgemeinderath geruhe hierüber zu entscheiden, ob ich oder die Stadtgemeinde oder ob nicht beid Theile gemeinsam die Kosten über die Errichtung diese Dienstvertrages zu tragen haben, beziehungsweise ob mir licht der von mir laut Empfangsbestätigung vom 9. d. M bereits eingezahlte Betrag von 170 Kronen. ganz oder theil veise von der Stadtgemeinde rückerstattet wiri Februar 1900 Städt. Gefällseinhebung Steyr, den 9. Karl Jöbstl m. D. Der Sectionsantrag lautet Da in dem, mit dem Leiter der städt. Gefällseinhebung abgeschlossenen Dienstvertrage bezüglich der Zahlung der hiefü mtfallenen und vorgeschriebenen Gebür pro 170 Kronen keine besondere Vereinbarung getroffen worden ist, glaubt di Section aus Billigkeitsgründen den Antrag stellen zu sollen: beschließen, dem Leiter wolle Der löbl. Gemneinderatl der Dienstvertragsgebi fte städt. Gefälle die Hä der Einstimmig nach Antrag 85 Kronen zu ersetzen pro Z. 2898 Die Drahistiftenfabrikanten Frühmann & Brunner . in Steyr ersuchen um Pauschalierung ihrer Mauthzahlunger pro 1900 mit 200 Kronen Der Sectionsantrag hierüber lautet Nachdem die Stadtgemeinde Steyr die städt. Mauth gefälle erst seit kurzer Zeit in eigener Regie, mithin in dieser Richtung nicht die nothwendigen Erfahrungen hat, und nach 3 dem auch der Mauthgefällsleiter keine detaillierten Auf¬ schreibungen über die Frequenz bei den Mauthen besitzt welche eventuell die Pauschalierung begründen könnte andererseits die Gemeinde kein Präjudiz schaffen will, stell¬ die Section den Antrag: „Der löbl. Gemeinderath wolle aus den erwähnten Gründen dem Ansuchen der Herren Frühmann & Brunner um Pauschalierung ihrer Mauthen keine Folge geben Einstimmig nach Antrag. — Z. 2402 7. Marie Dietl, Victualienhändlerin, bittet um Er¬ mäßigung der ihr vorgeschriebenen Standelgebühr per 40 Heller pro Tag mit der Motivierung, dass ihr Handel ein sehr kleiner ist und sie überdies sehr arm sei Die Section beantragt, die Bittstellerin abzuweisen und dahin zu bescheiden, dass sie ihren Verkaufsstand um 5—10 Centimeter verkleinert, wodurch sich die Standgebür au 20 Heller pro Tag reduciert. — Einstimmig nach Antrag. Z. 2714. 8. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet über den Journal Abschluss pro November 1899. wie folgt: das gefertigte Amt berichtet, dass die Journale über die Einnahmen und Ausgaben der Stadteassa und der unter tädtischer Verwaltung stehenden Fonde un Anstalten für en Monat November 1899 geprüft und richtig befunden worden sind. — Es betrugen bei der Stadteasse 4796 fl. 05 kr die Einnahmen im Monate November 1899 hiezu Cassarest vom Vormonate 7951 , 57 Gesammt Einnahmen im Monate Nov. 1899 32747 fl. 62 kr Ausgaben im Monate November 1899 17953 „ 00½ 14794 „ 61½, Cassarest für den Monat December 189. und betrugen bis einschließlich Novbr. 1899: 268208 fl. 42 kr die Gesammt=Einnahmen 253413 „ 80½, die Gesammt=Ausgaben Stadtbuchhalter: Der Städtische Rechnungs=Kanzlei V Jandaurek das Cassa=Journal durck Die Section bemerkt, dass die und Tureck geprüft und Herren Gemeinderäthe Reitter 3. 2752. Zur Kenntnis richtig befunden worden ist. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: Die städt. Sicherheitswache und die Amtsdiener benöthiger Winter ür das Jahr 1900 folgende Monturssorten mäntel, 8 Waffenröcke, 21 Blousen und Westen, 21 Sommer hosen, 21 Kappen. 16 Porteepees und Sianalschnüre. Weiters für die Reservewache 18 Mäntel für Sommer und Winter. Die Section beantragt: Der löbl. Gemeinderath möge die Ausschreibung dieser Monturssorten bewilligen, für die Ueberreichung der Offerte einen Termin bis 6. März fest etzen und die Finanz=Section zur Vergebung der Monturs — Z. 2639. — Einstimmig nach Antrag. sorten zu betrauen. 10. Ueber Antrag der Section wird folgenden Vereiner Subvention bewillig eine Dem Vereine „Südmark“ in Graz 40 Kronen. a. 5) Dem Unterstützungsvereine deutscher Hochschüler aus Oberösterreich in Wien 30 Kronen Dem Asylvereine der Wiener Universität 10 Kronen. Dem Unterstützungsvereine für ehemalige Krems ( münsterer Studenten in Wien 20 Kronen der Herr Vorsitzende gibt bekannt, dass noch eine dringliche Eingabe vorliege, nämlich das Gesuch des Ott Norbert Berditsch. Operndirector in Berlin, womit derselbe um Ueberlassung des Stadttheaters in der ersten Hälfte Mai zur Aufführung von 3—4 Opern ersucht. Nach Verlesung der bezüglichen Eingabe, stellt die Section den Antrag, diesem Ansuchen gegen Entrichtung iner Gebür von 30 Kronen und gegen Selbsttragung ämmtlicher Kosten Folge zu geben. — Einstimmig nach Untrag Z. 3226 II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vicebürgermeister Victor Stigler. 11. Der Herr Referent verliest folgende Zuschrift: Mi Bezug auf die am 23. November getroffene Vereinbarung wornach sich die Herren Vertreter der Stadtgemeinde Stey¬ vorbehaltlich der Zustimmung des löbl. Gemeinderathes berei rklärten, der Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg der Theil b aus der Parzelle 497 in der Gaswerkgasse, gegen Abtretung des Theiles a an den öffentlichen Straßengrund im Tauschwege zu überlassen, beehren wir uns mitzutheilen, dass die Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg hiezu ihre Zustimmung ertheilt hat und ersuchen wir daher, die Ge nehmigung dieses Grundtausches durch den löbl. Gemeinde rath zu veranlassen und uns zu ermächtigen, die grund bücherliche Durchführung dieser Veränderungen auf unsere Kosten vorzunehmen. — Th. Kirchhoff Der Sectionsantrag hierüber lautet Uleber Ansuchen der Gesellschaft für Gasindustriein Angsburg (Gaswerk Steyr) vom 9. Februar, Z. 2922, wolle der löbl. Gemeinderath nachstehendem Grundtausch und der grundbücherlichen Durchführung desselben die Zu¬ stimmuna ertheilen: die in dem beiliegenden Situationsplane und Thei¬ ungsausweise vom 14. Jänner l. J., G. Z. 3164, mit dem Buchstaben h bezeichnete Grundfläche im Ausmaße von 24°3 Klafter oder 87 Quadratmeter wird von der der Stadt gemeinde gehörigen unproductiven Parzelle 497 abgetrennt und der zum Gaswerke gehörigen Bauparzelle 986/2 ein verleibt Die mit dem Buchstaben u bezeichnete Grundfläche im Ausmaße von 34 Quadratklaster oder 122 Quadratmete wird von der zum Gaswerke gehörigen Bauparzelle 984 ab getrennt und der öffentlichen Wegparzelle 1338 einuerleibt 3. Für das Mehrausmaß der der Stadtgemeiüdr zu allenden Grundfläche wird eine Vergütung weder verlangt, noch geleistet

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