Ratsprotokoll vom 19. Februar 1900

Raths=Protokoll aufgenommen über die II. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 19. Februar 1900. Tages=Ordnung: I. Section. (Sections=Sitzung Freitag 10 Uhr vor¬ iittags.) Gesuch des Viehhändlers Karl Nagl um Statuierung einer Ausnahme in der Verordnung betreffend den Trans port von Hornvieh. Eventuelle Reclamationen betreffs Aufnahme in die 2. Gemeinderaths=Wählerliste Amtsbericht über die Einführung der beschlossenen 3. Communal=Besoldungssteuer der Privatbeamten II, Section. (Sections=Sitzung Freitag 3 Uhr nach¬ mittags.) 4. Bericht der Rechnungs=Kanzlei über die eingebrachten Spirituosen=Verbrauchs=Umlage=Abfindungsanbote für das Jahr 1900 Gesuch des Mauth=Revidenten Karl Jöbstl betreffs Berichtigu ung der Dienstvertrags=Gebür per 170 Kronen. Ansuchen der Drahtstiftenfabrikanten Frühmann & Brunner um Pauschalierung ihrer Mauthzahlungen. Ansuchen der Marie Dietl um Nachsicht der Standel¬ 7. gebüren Bericht der Rechnungskanzlei über den Stadtcasse¬ 8. Journals=Abschluss pro November 1899. Monturs=Eingabe pro 1900. 9. 10. Vier Spendengesuche III. Section. (Sections=Sitzung Mittwoch den 14. Februar um 10 Uhr vormittags.) 11. Diverse Grundtrennungs=Angelegenheiten. 12. Ansuchen des Herrn Karl Wöll wegen Herstellung eines Portales in seinem Hause, Sierningerstraße 2 und Gleinkergasse 1. Section. (Sections=Sitzung Freitag halb 5 Uhr IV. nachmittags.) Präsentations=Vorschlag für ein Dr. Josef von 13. Pflügl'sches und für ein Cosmas Mann'sches Stipendium. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Vicebürgermeister: Herr Victor Stigler. Die Herren Gemeinderäthe: Dr. Franz Angermann, Leopold Anzen¬ gruber, Edmund Aelschker, Alerander Busek, Ferdinank Handstanger, Leopold Haller, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Anton v. Jäger, Leopold Köstler, Franz Lang, Mathias Perz, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Ferner Gottfried Sonnleitner, Josef Tureck, Karl Wöll. — sind anwesend Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. — Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Schönauer und Tomitz. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlufsfähigkeit des Gemeinderathes, bestimmt zu Verificatoren dieses Pro¬ tokolles die Herren Gemeinderäthe Ferdinand Handstanger und Karl Heindl und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Sodann erstattet Herr Stadtsecretär Franz Gall folgende Mittheilungen Den Erlass der k. k. Statthalterei Linz vom 28. Jänner d. J., Z. 11984/VII, worin dieselbe bekannt gibt, dass der in Wien verstorbene Dr. Wilhelm Schaup, Guts¬ besitzer in Zipf, für die Armen der Stadt Steyr den Betrag von 1000 fl. zur Vertheilung nach der Bestimmung de¬ Herrn Bürgermeisters vermacht hat. Ueber Aufforderung die des Herrn Vorsitzenden erheben sich :Herren Gemeinde¬ für diese räthe zum Zeichen des Dankes großmüthige Zu Z. 3508. wendung von ihren Sitzen 2. Jacob Kautsch, Bankdirector in Steyr, dankt für die ihm mit Gemeinderathsbeschlufs vom 26. Jänner 1900 über tragene Stelle eines Custos für das städtische Museum und erklärt diese Vertrauensstellung anzunehmen und hiefür sein bestes Wissen und Können einzusetzen. Zur Kenntnis. Z. 2989 3. Die Gesellschaft der Musikfreunde in Steyr dankt für die zur Erhaltung der Musikschule gewährte Subvention von 200 Kronen. Zur Kenntnis Z. 2403. Hiernach Erledigung der Tagesordnung. Referent: I. Section. Sections Obmann Herr G.=R. Dr. Franz Angermann Karl Nagl, Viehhändler in Steye. ersucht um Ab¬ änderung des § 9 der Sicherheits und Straßenpolizeiordnung vom 14. December 1899, Z. 23.779, dahin, dass der Trans port von Nutzvieh ohne Koppelung gestattet werde umt begründet sein Ansuchen damit, dass diese Gattung Thiere an die Leine nicht gewöhnt sind, unddass selbe im Falle einer Koppelung aufgeregt und störrisch würden und zu befürchten wäre, dass sich solche Thiere dann überstürzen, was bei hochträchtigem Vieh schwere Verletzungen oder eine Fehl¬ geburt nach sich ziehen könnte. Der Sectionsantrag hierüber lautet: Mit Rücksicht darauf, dass die Verordnung vom 14. December 1899 erst zufolge einstimmigen Beschlusses des Gemeinderathes heraus gegeben wurde, derartige Bestimmungen sich auch in anderer Städten, so insbesondere in der Landeshauptstadt Linz als durchführbar und sich als praktisch erwiesen haben, für Steyr dieselbe mit den engeren Communicationen, um so wichtiger erscheint und ein Abweichen davon für einen Petenten ein Präjudiz für zahlreiche derartige Ausnahmsfälle schaffen würde, stellt die 1. Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde aus den er¬ wähnten Gründen nach Statuierung der vom Herrn Nagl angesuchten Abänderung der Verordnung vom 14. December 1809 Sicherheits= und Straßen Polizeiordnung für Steyr nicht eingegangen Herr Vicebürgermeister Stigler erbittet sich das Wort und führt aus: Es liege ihm ferne, sich für den Petenten allein ins Zeug zu legen, aber er möchte einem Uebelstande abhelfen, der sich nicht allein für den Petenten. sondern für die ganzen Viehhändler herausgestellt hat. Auf Grund der Erhebungen, die er in Linz gemacht, habe er damals selbst die Koppelung des Hornviehes beim Transporte angeregt, nun sei ihm aber jetzt gesagt worden, dass der Niehhandel in Linz nicht mit Jung und Nutzvieh, sondern ausschließlich mit Schlachwieh betrieben wird, dass das Jung= und Nutzvieh, welches von der Weide kommt, nicht angehängt wird, und dafs das Anhängen dieser Thiere mehr Uebel anrichten könne, als dasFreigehenlassen der selben. Er habe sich auch mit dem Stadtthierarzte Prokop ins Einvernehmen gesetzt und derselbe glaubt ebenfalls, dass die Bestimmung des § 9 der Sicherheits und Straßen=Polizei¬ ordnung ohne Gefahr für die Passanten gemildert werden könnte. Er glaube, dass der löbliche Gemeinderath keinen Anstand nehmen solle, einem von Fachleuten ausgesprochenen berechtigten Wunsche einigermaßen Rechnung zu tragen un erlaube sich daher zu S'9. Theil der Sicherheits= und Straßen Polizeiordnung vom 14. December 1899 folgenden Zusatzantrag zu stellen: Eine Ausnahme von der Koppelung kann nur bei Nutzvieh, welches aus den Alpengegenden eingeführt wird. stattfinden. Diese Thiere können frei getrieben werden, jedoch hat der Viehbesitzer bei derartigen Trieben, welche in der Regel nur vom Bahnhofe zum Viehmarktplatze und von

2 diesem in die genehmigten Verkaufsstellen der Viehhändler geschehen sollen, sich die Ueberzeugung zu verschaffen, dase die einzelnen Thiere nicht bösartig und keine Durchgehe ind, in welchem Falle sie gekoppelt werden müssen. Bei reien Trieben von Nutzvieh hat der Eigenthümer dafür zu orgen, dass die Thiere die Gehwege nicht betreten. Der Trieb ingekoppelten Nutzvieh's im Stadtgebiete darf nur zu einer Zeit stattfinden, zu welcher die Schuljugend nicht zu oder von der Schule geht. Durch die Engegasse, die Pfarrgasse und Kirchengasse (bei letzterer nur mit der einzigen Ausnahm der Jahrviehmarkttage) dürfen solche freie Viehtriebe über haupt nicht stattfinden. Der Herr Referent sagt, er habe gegen das Meritim Zusatzantrages keine Bedenken. Er stehe ebenfalls au des dem Standpunkt, den Viehhändlern soweit als möglich ent jegenzukommen, jedoch könne man bei Fassung derartiger beschlüsse nicht Einzelnen allein Rechnung tragen, man müsse auch andere Orte berücksichtigen. Der Zusatzantrag de¬ Herrn Vicebürgermeisters Stigler scheine ihm theilweise zu veit, theilweise zu eng gehend. Wenn es im Zusatzantrag heißt, dass nur solches Nutzvieh frei gehen darf, welches „von den Alpen“ kommt, so müsse er betonen, dass das Nutzviel welches hier in den Handel kommt, nicht von Alpenländern sondern meist aus dem Inn= und Mühlviertel stammt. Es müsste daher, um den Petenten zu berücksichtigen, der frei Transport auf das ganze Nutzvieh ausgedehnt werden. Auc mit dem Passus, dass der Händler jenes Vieh, welche bösartig ist, gekoppelt zu transportieren hat, könne er sich nicht einverstanden erklären, weil der Händler dies nicht vorher wissen könne und er für etwas verantwortlich gemacht würde, wo er nichts dafür kann Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, die Viehhändle: verlangen das Freigehenlassen nur vom Alpenvieh, von dem anderen nicht. Ob ein Thier bösartig ist, wissen doch die Be leiter und können dies dem Viehhändler mittheilen. Uebrigens sei er damit einverstanden, dass sein Zusatzantrag heute nut Section zur weiterer im Principe angenommen, und der I. Behandlung zugewiesen werde Der Herr Referent stellt nun den Antrag: Dei löbliche Gemeinderath wolle heute im Principe beschließen es werde von der Bestimmung des § 9, Absatz 1, der Ver¬ ordnung vom 14. December 1899, Z. 23.779, bezüglich de Transportes von Nutzvieh eine Ausnahme gemacht, und e¬ werde der Zusatzantrag des Herrn Vicebürgermeisters Stigler der k. Section überwiesen, welche sodann in der nächstei Sitzung Bericht zu erstatten hat. Hiedurch werde gleic zeitig der Sectionsantrag dermalen als gegenstandslos b trachtet Der Herr Vorsitzende bringt sodann den Zusatzantrag des Herrn Vicebürgermeisters Stigler im Principe, sowie dei Antrag des Herrn Referenten zur Abstimmung und werden dieselben einstimmig angenommen Z. 1949. Der Herr Reserent verliest folgenden Bericht Zufolge Kundmachung der Stadtgemeinde Vorstehung vom 17. Jänner 1900, Z. 1119, wurde öffentlich bekannt gemacht dass gemäß § 33 des Gemeinde Statutes der Stadt Steyn die Wählerlisten durch vier Wochen bis 14. Februar d. J. zu jedermanns Einsicht auflagen und allfällige Cinwendungen jegen dieselben wegen Aufnahme von Nichtwahlberechtigten und Weglassung von Wahlberechtigten vom 7. bis inclusive 4. Februar einzubringen sind. Gegen diese Wählerlisten wurde bis 14. Februar d. J., also in offener Frist, nur ein Reclamation von Herrn Dr. Karl Harant jun. eingebracht Mit dieser Reclamation vom 14. Februar, Z. 3240, ersuch Herr Dr. Karl Harant, Advocaturs=Concipient in Steyr, un Aufnahme in die Wählerliste des 1. Wahlkörpers, da er ein directe Steuer zahlt und sein Doctorat=Diplom an einer in ländischen Universität erlangt hat. Auf Grund der amtlichen Erhebungen hat es sich jedoch ergeben, dass Herr Dr Harant jun, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht in Steyr sondern in der Gemeinde St. Ulrich hat; somit im Sinne de¬ Personaleinkommensteuergesetzes in der Gemeinde St. Ulrich ind nicht in der Gemeinde Steyr besteuertist. Da aber gemäß § 19 des Gemeinde Statutes nur jenen Gemeinde Mitgliedern das Wahlrecht in die Gemeinde=Vertretung zu ommi. welche von ihrem Einkommen seit wenigstens einen Jahre in der Gemeinde eine directe Steuer entrichten und Herr Dr. Karl Harant in Steyr nicht einmal heimats berechtigt ist, so kommt ihm auch das im § 19, Absatz 4 vorgesehene Wahlrecht als Doctor juris in der Stadtge meinde Steyr nicht zu die 1. Section stellt demnach den Antrag: Der löbl. Gemeinderath wolle beschließen: Es werde der Einwendung des Herrn Dr. Karl Harant jun., Advocaturs=Concipient in Steyr, wohnhaft in St. Ulrich, wegen Nichtaufnahme in die Wählerlisten für die Gemeinderathswahlen pro 1900 im Sinne der §§ 19 und 33, Absatz 3 des Gemeinde Statutes keine Folge gegeben Herr G. R. Anton v. Jäger glaubt, daß dem Herrn Dr. Karl Harant jun das Intelligenz=Wahlrecht zustehl Der Herr Reserent erwidert, das Doctorat begründe Wahlrecht, wenn er nicht Gemeinde Angehöriger, das kein heißt nach Steyr zuständig ist, sondern nur seine Ein Wahlkörper, wenn er auf Grund seine reihung in den 1. Steuerleistung wahlberechtigt ist. Nachdem Reclamant kein Gemeinde Angehöriger ist, und in der Gemeinde Steyr kein directe Steuer entrichtei, so sei er vom Wahlrechte aus geschlossen Herr Stadtsecretär Gall constatiert, dass Reclamant nicht nach Steyr zuständig ist, worauf dann der Antrag de Section einstimmig angenommen wird. Z. 3240. Der Herr Reserent bemerkt, dass noch eine Recle mation vorliege, welche aber verspätet eingelangt sei. Dieselbe ich in lautei: Indem Erfahrung brachte, dass meine Wenigkeit in die Wählerliste für die bevorstehende Gemeind rathswahl nicht ausgenommen wurde, fühle ich mich bemüssigt nachstehende Reclamation zu überreichen Ich zahle eine Personal=Einkommensteuer von 10 K 80 h, bin somit nach dem derzeit bestehenden Gemeinde=Statute im 111. Wahl körper wahlberechtigt. Es liegt außer dem Bereiche meines Begriffsvermögens zu fassen, was die competente Behörd zu einer, nach dem Gesetze in keiner Weise zu rechtfertigenden Maßnahme veranlafst haben mag. Ich wende mich daher an den löbl. Gemeinderath mit dem Ansuchen, diese auf fallende Rechtsverletzung gütigst dahin abzuändern, dass mir als Steuerzahlenden das nach dem bestehenden Gemeinde Statute zukommende Recht gewahrt werde. In der Hoffnung der löbl. Gemeinderath werde, wie nicht anders zu erwarten sei, nach Recht und Gerechtigkeit die Entscheidung treffen. Es zeichnet hochachtungsvoll M. Arbeitl, Steyr, 17.Februar 1900. Der Amtsbericht hierüber lautet: Die Reclamation des Moses Hirsch Arbeitl ist, nachdem der Termin zur Einbrin jung von Reclamationen laut Kundmachung vom 17. Jänner 1900, Z. 1119, bereits mit 14. Februar 1900 abgelaufen ist verspätet eingelangt. Die Aufnahme des Reclamanten in die Wählerliste unterblieb aus dem Grunde, weil derselbe von der Steuerbehörde als Fabriksarbeiter besteuert wurde und Arbeitl dennoch als solcher unter den Steuerträgern auf scheint. Die Fabriksarbeiter sind aber im Sinne des S 20 G.=St., dermalen noch vom Wahlrechte ausgeschlossen und wäre es Sache des Reclamanten gewesen, rechtzeiti die Richtigstellung seines Einkommensteuerbekenntnisses bei der Steuerbehörde zu veranlassen Der Sectionsantrag lautet: Nachdem diese Reclamation des Moses Hirsch Arbeitl=Donnerkeil erst am 17. Februa# d. J. eingebracht wurde, die Frist zur Erhebung von Ein wendungen gegen die Wählerlisten laut Kundmachung der Stadtgemeinde=Vorstehung vom 17. Jänner 1900, Z. 1119, aber mit 14. Februar d. J., 5 Uhr nachmittags. bereite endete, so erscheint diese Reclamation als verspätet eingebrach und stellt die 1 Section den Antrag: Der löbl. Gemeinde rath wolle beschließen: Es werde der Einwendung de¬ derrn Moses Hirsch Arbeitl=Donnerkeil wegen Nichtaufnahme in die Wählerlisten für die Gemeinderathswahlen 1900 im Sinne des § 33 keine Folge gegeben, da dieselbe verspätet eingebracht wurde — Einstimmig nach Antrag. — Z. 3494 3. Liegt folgender Amtsbericht vor Bei der Sitzung vom 14. December 1899 hat der öbliche Gemeinderath den Beschlufs gefasst, im Sinne des Gesetzes vom 27. August 1899, L.=G. Bl. Nr. 32, und unter Anwendung der mit Kundmachung der k. k. Statthalterei für Oberösterreich vom 16. November 1899, Z. 20061/IV per lautbarten Durchführungs=Verordnung des oberösterreichischen Landes=Ausschusses eine Gemeinde=Besoldungssteuer im Be rage der Hälfte der im § 172 des Gesetzes vom 25. Oc ober 1896, R.=G. Bl. Nr. 220, betreffend die directen Per onalsteuern enthaltenen Steuersätze einzuführen. Mit der Kundmachung vom 19. December. 1899, Zahl 25473, wurde dieser Beschlufs in der vorgeschriebenen Weise öffentlich kundgemacht und hiegegen in offener Frist der bei liegende Protest eingebrach Die hierüber gepflogenen genauen Erhebungen haben ergeben, dass durch die neu einzuführende Gemeinde Besol dungssteuer eine kaum nennenswerte Mehreinnahme erziel #ird, und dass durch dieselbe Personen mit hohen Besol dungen entlastei, dagegen solche Personen, welche kleine Be soldungen beziehen, neu und im Verhältnisse zu diesen Be¬ zügen nicht unbedeutend belastet werden durch Einführung einer besonderen Gemeinde=Besol dungssteuer wird nämlich der Gemeinde das Recht bi nommen, von der staatlichen Besoldungssteuer die 600 Imlage einzuheben. Hiedurch wird bewirkt, dass die Ge¬ meinde bei höheren Besoldungen bedeutende Einnahmen an Imlage einbüßt, die durch die Gemeinde Besoldungssteuer nicht wieder eingebracht werden. Mit Rücksicht auf die angeführten besonderen Ver hältnisse, erlaubt sich das Amt die ergebene Anfrage, ol tretzdem beim oberösterreichischen Landes Ausschusse um di Genehmigung der neuen Gemeinde Besoldungssteuer einzu schreiten ist. — Steyr, den 15. Februar 1900 Franz Gall m. p., Stadtsecretär Hierüber stellt die Section folgenden Antrag In der Erwägung, dass durch die Einführung der Ge meinde Besoldungssteuer der Privatbeamten auf Grund der gepflogenen Erhebungen die projectierte Mehreinnahme nicht erzielt wird, in weiterer Erwägung, dass durch diese Steuer Personen mit höheren Besoldungen entlastet, dagegen solch Personen, welche kleine Besoldungen beziehen, neu und im Verhältnis zu diesen Bezügen nicht unbedeutend mehr be¬ astet werden und in weiterer Erwägung, dass durch die von Seite der hohen Regierung gewährte Hilfe zum Dammball in Steyr und durch den Veitrag der löbl. Waffenfabriks Gesellschaft die im Präliminare sirierte finanzielle Lage dei Städtgemeinde Steyr wenigstens theilweise in eine günstigere Situation gelangt ist, somit keine absolute Nothwendigkeit für die Einführung dieser kaum namhaften Mebreinnahme aus der Gemeinde Besoldungssteuer der Privatbeamten heute vorliegt — so stellt die 1. Section über diesen Amtsberich den Antrag. der löbl. Gemeinderath wolle beschließen Es werde die mit Sitzungsbeschlufs vom 14. December 1899 beschlossene Einführung einer Gemeinde Besoldungssteuer der Privatbeamten aus den erwähnten Gründen sistiert und haben

damit auch die gegen die Einführung dieser Steuer einge rachten Einwendungen einer Anzahl von Privatbeamten ir Steyr als Gegenstand einer weiteren Beschlufsfassungzu entfallen. Herr Vicebürgermeister Stigler spricht den Wunsch aus, dass bis zur nächsten Präliminarberathung eine Zi ammenstellung gemacht wird, aus welcher ersichtlich ist velches Erträgnis die Einführung einer Besoldungssteuer für Privatbeamte gegenüber der jetzt bestehenden Umlagen=Vor¬ chreibung ergibt Der Herr Vorsitzende erklärt, dass er dem ausgespri chenen Wunsche des Herrn Vicebürgermeisters Stigler ent prechen werde, worauf dann der Sections= Antrag einstimmig angenommen wird 25423 3 Liegt folgender Amtsbericht vor: 4. Das gefertigte Amt berichtet, dass au Grund des Ge meinderaths Sitzungs Beschlusses vom 15. December 1899 laut welchem auch für das Jahr 1900 die Einhebung einer städt. Verbrauchs=Umlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten mit vier Kronen vom Hectoliter beschlossenwurde, haben nachstehende Geschäftsleute bezüglich ihrer Einfuhr im Jahre 1900 laut der beiliegenden Protokolle folgende Abfindungs Anbote gestellt: Anbo pro 189 900 ro 340 K Firma Pollatschek & Reis 0 K Josef Peteler „ 2. 200 Firma Gustav Gschaider 200 „ Florian Reden 150 124 1 5 Anna Skalla 140 11 90 80 Michael Meditz 50 Josef Schachinger 50 50 8. Franz Grobsten 10 1240 K Zusammen 1134 K somit für das Jahr 1900 weniger 106 Kronen, welches uim Post geringere Anbot die ad 5, 6 und 8 ange 4 beiliegenden Ausweise er ührten Parteien mit der laut ichtlichen, gegenüber 1898 im Jahre 1899 geringeren Einfuh von gebrannten Flüssigkeiten und mit den ungünstigen Ge chäftsverhältnissen begründen. Schließlich ersucht das Amt un Verständigung, ob die jenseits gestellten Anbote seitens der löbl. Stadtgemeinde=Vorstehung genehmigt werden, um di orgenannten Geschäftsleute behufs Einzahlung der Ab — findungs=Beträge in Kenntnis setzen zu können. Jandaurek m. p., Gumplmayr in p. an¬ Die Section beantragt, nur jene Abfindungsanbote unehmen, welche dem Vorjahre gleich gehalten sind. Die übrigen Offerenten haben daher ihre Anbote dementsprechend zu erhöhen, widrigenfalls dieselben als zur Abfindung nich zulässig zu betrachten sind. — Einstimmig nach Antrag Z. 22715 5. Liegt folgende Eingabe vor Löbl. Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr der Ergebenstgefertigte erlaubt sich dem löblichen Stadt gemeinderath nachstehendes Ansuchen zu unterbreiten Die Stadtgemeinde Steyr hat mit mir unterm 16. De¬ ember 1899, Zahl 25230, bezüglich der Einhebung de tädt. Gefälle einen Dienstvertrag abgeschlossen: diesbetreffen! wurde mir, wie laut beiliegendem Zahlungs=Auftrag Linz vom 23. Jänner 1900 zu ersehen ist, die Entrichtung der Gebüren im Betrage von 170 Kronen aufgetrager Laut erwähnten Dienstvertrag heißt es unter Punkt VII: die Besorgung der Einhebung der städt. Gefälle und Für ie Bestreitung der damit verbundenen Auslagen, leistet die Stadtgemeinde Steyr dem Karl Jöbstl einen monatlicher nachhinein fällig werdenden Pauschalbetrag von 740 Kronen, pro Jahr 8880 Kronen . 1. Ferner unter Punkt IX heißt es: „Die im Punkte VII festgesetzte Pauschal=Vergütung gilt nur für das bisher be nöthigte Personale, nämlich 14 Personen 2c Aus diesem ist zu entnehmen, dass dieser Pauschal¬ betrag nicht für meine Person allein, sondern zur Deckung als Lohn außer mir noch für 14 Personen 2c. gegeben wird, daher auch nur als eine Auslage für die Gefällseinhebung anzusehen ist. Auch ist in diesem Dienstvertrag über die Kosten der Errichtung desselben nichts erwähnt Ueberdies erlaube ich mir meine unterthänigste Bitte zu tellen, ein löblicher Stadtgemeinderath geruhe hierüber zu entscheiden, ob ich oder die Stadtgemeinde oder ob nicht beid Theile gemeinsam die Kosten über die Errichtung diese Dienstvertrages zu tragen haben, beziehungsweise ob mir licht der von mir laut Empfangsbestätigung vom 9. d. M bereits eingezahlte Betrag von 170 Kronen. ganz oder theil veise von der Stadtgemeinde rückerstattet wiri Februar 1900 Städt. Gefällseinhebung Steyr, den 9. Karl Jöbstl m. D. Der Sectionsantrag lautet Da in dem, mit dem Leiter der städt. Gefällseinhebung abgeschlossenen Dienstvertrage bezüglich der Zahlung der hiefü mtfallenen und vorgeschriebenen Gebür pro 170 Kronen keine besondere Vereinbarung getroffen worden ist, glaubt di Section aus Billigkeitsgründen den Antrag stellen zu sollen: beschließen, dem Leiter wolle Der löbl. Gemneinderatl der Dienstvertragsgebi fte städt. Gefälle die Hä der Einstimmig nach Antrag 85 Kronen zu ersetzen pro Z. 2898 Die Drahistiftenfabrikanten Frühmann & Brunner . in Steyr ersuchen um Pauschalierung ihrer Mauthzahlunger pro 1900 mit 200 Kronen Der Sectionsantrag hierüber lautet Nachdem die Stadtgemeinde Steyr die städt. Mauth gefälle erst seit kurzer Zeit in eigener Regie, mithin in dieser Richtung nicht die nothwendigen Erfahrungen hat, und nach 3 dem auch der Mauthgefällsleiter keine detaillierten Auf¬ schreibungen über die Frequenz bei den Mauthen besitzt welche eventuell die Pauschalierung begründen könnte andererseits die Gemeinde kein Präjudiz schaffen will, stell¬ die Section den Antrag: „Der löbl. Gemeinderath wolle aus den erwähnten Gründen dem Ansuchen der Herren Frühmann & Brunner um Pauschalierung ihrer Mauthen keine Folge geben Einstimmig nach Antrag. — Z. 2402 7. Marie Dietl, Victualienhändlerin, bittet um Er¬ mäßigung der ihr vorgeschriebenen Standelgebühr per 40 Heller pro Tag mit der Motivierung, dass ihr Handel ein sehr kleiner ist und sie überdies sehr arm sei Die Section beantragt, die Bittstellerin abzuweisen und dahin zu bescheiden, dass sie ihren Verkaufsstand um 5—10 Centimeter verkleinert, wodurch sich die Standgebür au 20 Heller pro Tag reduciert. — Einstimmig nach Antrag. Z. 2714. 8. Die städt. Rechnungs=Kanzlei berichtet über den Journal Abschluss pro November 1899. wie folgt: das gefertigte Amt berichtet, dass die Journale über die Einnahmen und Ausgaben der Stadteassa und der unter tädtischer Verwaltung stehenden Fonde un Anstalten für en Monat November 1899 geprüft und richtig befunden worden sind. — Es betrugen bei der Stadteasse 4796 fl. 05 kr die Einnahmen im Monate November 1899 hiezu Cassarest vom Vormonate 7951 , 57 Gesammt Einnahmen im Monate Nov. 1899 32747 fl. 62 kr Ausgaben im Monate November 1899 17953 „ 00½ 14794 „ 61½, Cassarest für den Monat December 189. und betrugen bis einschließlich Novbr. 1899: 268208 fl. 42 kr die Gesammt=Einnahmen 253413 „ 80½, die Gesammt=Ausgaben Stadtbuchhalter: Der Städtische Rechnungs=Kanzlei V Jandaurek das Cassa=Journal durck Die Section bemerkt, dass die und Tureck geprüft und Herren Gemeinderäthe Reitter 3. 2752. Zur Kenntnis richtig befunden worden ist. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: Die städt. Sicherheitswache und die Amtsdiener benöthiger Winter ür das Jahr 1900 folgende Monturssorten mäntel, 8 Waffenröcke, 21 Blousen und Westen, 21 Sommer hosen, 21 Kappen. 16 Porteepees und Sianalschnüre. Weiters für die Reservewache 18 Mäntel für Sommer und Winter. Die Section beantragt: Der löbl. Gemeinderath möge die Ausschreibung dieser Monturssorten bewilligen, für die Ueberreichung der Offerte einen Termin bis 6. März fest etzen und die Finanz=Section zur Vergebung der Monturs — Z. 2639. — Einstimmig nach Antrag. sorten zu betrauen. 10. Ueber Antrag der Section wird folgenden Vereiner Subvention bewillig eine Dem Vereine „Südmark“ in Graz 40 Kronen. a. 5) Dem Unterstützungsvereine deutscher Hochschüler aus Oberösterreich in Wien 30 Kronen Dem Asylvereine der Wiener Universität 10 Kronen. Dem Unterstützungsvereine für ehemalige Krems ( münsterer Studenten in Wien 20 Kronen der Herr Vorsitzende gibt bekannt, dass noch eine dringliche Eingabe vorliege, nämlich das Gesuch des Ott Norbert Berditsch. Operndirector in Berlin, womit derselbe um Ueberlassung des Stadttheaters in der ersten Hälfte Mai zur Aufführung von 3—4 Opern ersucht. Nach Verlesung der bezüglichen Eingabe, stellt die Section den Antrag, diesem Ansuchen gegen Entrichtung iner Gebür von 30 Kronen und gegen Selbsttragung ämmtlicher Kosten Folge zu geben. — Einstimmig nach Untrag Z. 3226 II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vicebürgermeister Victor Stigler. 11. Der Herr Referent verliest folgende Zuschrift: Mi Bezug auf die am 23. November getroffene Vereinbarung wornach sich die Herren Vertreter der Stadtgemeinde Stey¬ vorbehaltlich der Zustimmung des löbl. Gemeinderathes berei rklärten, der Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg der Theil b aus der Parzelle 497 in der Gaswerkgasse, gegen Abtretung des Theiles a an den öffentlichen Straßengrund im Tauschwege zu überlassen, beehren wir uns mitzutheilen, dass die Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg hiezu ihre Zustimmung ertheilt hat und ersuchen wir daher, die Ge nehmigung dieses Grundtausches durch den löbl. Gemeinde rath zu veranlassen und uns zu ermächtigen, die grund bücherliche Durchführung dieser Veränderungen auf unsere Kosten vorzunehmen. — Th. Kirchhoff Der Sectionsantrag hierüber lautet Uleber Ansuchen der Gesellschaft für Gasindustriein Angsburg (Gaswerk Steyr) vom 9. Februar, Z. 2922, wolle der löbl. Gemeinderath nachstehendem Grundtausch und der grundbücherlichen Durchführung desselben die Zu¬ stimmuna ertheilen: die in dem beiliegenden Situationsplane und Thei¬ ungsausweise vom 14. Jänner l. J., G. Z. 3164, mit dem Buchstaben h bezeichnete Grundfläche im Ausmaße von 24°3 Klafter oder 87 Quadratmeter wird von der der Stadt gemeinde gehörigen unproductiven Parzelle 497 abgetrennt und der zum Gaswerke gehörigen Bauparzelle 986/2 ein verleibt Die mit dem Buchstaben u bezeichnete Grundfläche im Ausmaße von 34 Quadratklaster oder 122 Quadratmete wird von der zum Gaswerke gehörigen Bauparzelle 984 ab getrennt und der öffentlichen Wegparzelle 1338 einuerleibt 3. Für das Mehrausmaß der der Stadtgemeiüdr zu allenden Grundfläche wird eine Vergütung weder verlangt, noch geleistet

4 4. Die Kosten der Vertragserrichtung, die Arbeit des Geometers, der Gebüren und bürgerlichen Durchführung trägt allein die Gesellschaft für Gasindustrie, sowie dieselbe auch die Kosten der ehestens zu bewerkstelligenden Zurüc etzung der hier in Frage kommenden Einplankung ihres Grundstückes allein bestreitet — Einstimmig nach Antrag Z. 2922. 12. Liegt folgender Sectionsantrag vor: Ueber das Einschreiten des Herrn Karl Wöll, Kauf mann in Steyr, vom 2. Februar 1900, Z. 1458, um Be willigung zur Aufstellung eines Portales an seinem Hause Gleinkergasse 1 und Sierningerstraße 2, wolle der löbl. Ge¬ meinderath beschließer Der Herr Bürgermeister wird ersucht, bei der unter 1. Zugrundelegung des vorliegenden nach den protokollarischen Bestimmungen vom 7. Februar d. J. abgeänderten Bau planes zu ertheilenden Baubewilligung nachstehende Be schränkungen zur Bedingung zu machen: a) Bei diesem Portalbaue dürfen nur sogenannte ge räuschlose Rollbalken verwendet werden b) Die Anbringung von aufspreitzbaren Sonnenschutz¬ plachen an demselben, ist in Ansehen der an diesem Orte überaus ungünstigen Verkehrs=Verhältnisse unstatthaft. Die bei der Aufstellung des Portales unvermeidliche C) Beschädigung des Straßen=, beziehungsweise Trottoirpflasters muss auf Kosten des Herrn Bauwerbers wieder behoben werden 2. Dem in der Protokollar=Aufnahme vom 7. Februar ausgedrückten Wunsche des Herrn Bauwerbers, ihm jen Grundfläche, welche er aus dem öffentlichen Straßengrund ur Aufstellung des Portales bedarf, käuflich in sein Eigen thum zu überlassen, beziehungsweise der Bau=Area des Hauses einzuverleiben, wird keine Folge gegeben, sowie überhaup der hier in Frage kommende Raum aus dem öffentlichen Grunde nur auf Widerruf zur Verfügung gestellt wird. Einstimmig nach Antrag. Z. 1458 IV Section. Referent: Sectionsobmann=Stellver treter Herr G.=R. Leopold Köstler 13. Für das Dr. Josef v. Pflügl'sche Stipendiun bringt die Section den Bewerber Johann Rescheneder un für das Cosmas Mann'sche Stipendium den Bewerber Kar Rauscher in Vorschlag. — Diese Vorschläge werden einstimmig angenommen. — Z. 1617 und 1432. Hierauf Schlufs der Sitzung

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