Ratsprotokoll vom 26. Jänner 1900

nämlich das Ansuchen des Herrn Franz Kiderle um Bewilligung zur abfindungsweisen Begleichung der städt. Mautgebüren. Nach Annahme der Dringlichkeit stellt die Section fol¬ genden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen es sei dem Herrn Franz Kiderle die abfindungsweise Begleichung der städt. Mautgebüren für seine ihm eigenthümlichen, in der Richtung von Gleink nach Steyr und zurück verkehrenden Kalesch¬ uhren, sowie für seine dort verkehrenden Luxus= und Reitpferde gegen ein Jahrespauschale von 300 Kronen zu bewilligen, welche in einvierteljährigen, im vorhinein fälligen Raten im städtischen Casseamte zu erlegen sind. Die Abfindung bezieht sich jedock einzig und allein auf die Schnallenthormaut. Nach einer informativen Anfrage durch Herrn Gemeinde¬ rath Dr. Franz Angermann wird der Antrag einstimmig ange nommen. Z. 26.094 Il. Section. Referent: Der Sections=Obmann Herr Vice=Bürgermeister Victor Stigler 19. Liegt folgender ectionsbericht und Antrag vor: Das letzte Hochwasse hat von der zum Versuchsanstaltsgebäude gehörigen gemauerten Klingschmiede die stromaufwärts gelegene Ecke demoliert und die Einplankung des Hofraumes weggerissen. Die Veranlassung der Reconstruction dieser Hochwasserschäden wurde über Aner bieten der löblichen Direction der k. k. Fachschule überlassen weil dieselbe sich anheischig machte zu versuchen, ob vielleicht das k. k. Aerar die auflaufenden Kosten auf sich nehmen würde Dieser Versuch ist offenbar nicht gelungen, weil die löblich Direction mit Eingabe vom 25. November 1899, Z. 23.763, die entsprechende Baumeister=Rechnung in Vorlage bringt und zwei weitere Rechnungen über diese Arbeiten direct von den Herren Professionisten zur Zahlung eingereicht wurden, und zwar 1. Rechnung vom Herrn Baumeister Franz Plochberger im Be¬ trage per 1279 K 32 h, 2. Rechnung vom Herrn Zimmermeisten Julius Huber im Betrage von 152 K 80 h, 3. vom Herrn Spenglermeister Faatz im Betrage von 44 K 80 h, zusammen 1476 K 92 h. Es wird nun der Antrag gestellt: Der löblich Gemeinderath wolle die nachträgliche Bewilligung zu dieser Reconstructionsarbeiten und des hiezu beanspruchten Betrages von 1476 K 92 h auf Hochwasserschaden=Conto ertheilen. Wird nach kurzer Debatte, an welcher sich die Herrer Gemeinderäthe Schönauer, Heindl und der Herr Referent betheiligen, beschlossen, diesen Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen und vom Herrn Director Ritzinger die Aeußerung einzuholen, welche Schritte er in Betreff Begleichung dieser Kosten durch das k. k. Aerar unternommen hat, und welche Er¬ ledigung ihm hierüber zutheil wurde Einstimmig nach Antrag. Z. 23.763 20. a) Der Herr Referent verliest folgenden Sections antrag: Mit Bezugnahme auf die vom löbl. Gemeinderathe in der Sitzung vom 24. November 1899 schon beschlossene prin¬ cipielle Zustimmung wird der Antrag gestellt, der löbl. Gemeinde¬ rath wolle nunmehr endgiltig bewilligen, dass 1. auf Grunk der in der Protokollaraufnahme vom 13. November 1899 mi der löbl. Waffenfabriks=Gesellschaft getroffenen Vereinbarung aus der dieser Gesellschaft gehörigen Grundparcelle 279/1 (Schaftmaga¬ in) in Steyr, Blumauergasse, das im beiliegenden Situationsplane und Theilungsausweise des Herrn Geometers Weitlaner vom 22. December 1899, G=Z. 3163, mit dem Buchstaben a bezeichnete Trennstück im Ausmaße von 26 Quadratklaftern oder 94 Quadrat¬ netern abgetrennt und der öffentlichen Wegparcelie 1327 grund bücherlich einverleibt wird und 2., dass seitens der Stadtgemeindt Steyr an die Waffenfabriks=Gesellschaft für diese Grundflächt der Kaufschilling von einer Krone bezahlt wird und alle Kosten Gebüren u. dgl., welche aus der Vertragserrichtung und der grundbücherlichen Durchführung dieser Grundtrennung erwachsen von der Stadtgemeinde allein getragen werden — nach Antrag. — Z. 22.201 Einstimmig Sectionsbericht. Zum Zwecke der ungehinderten Reconstruction des vom letzten Hochwasser zerstörten Schutz dammes am Eysnfelde ist die Erwerbung einer Grundfläch¬ seitens der Stadtgemeinde Steyr nöthig und wolle daher auf Frund der Protokollar=Vereinbarungen vom 31. October 1891 der löbliche Gemeinderath nachstehenden Anträgen die Zustim¬ mung ertheilen: 1. Von den Ehegatten Karl und Francisca Nemetschek, Besitzer des Hauses C.=Nr. 434 in Voglsang, werder gut beiliegendem Situationsplane und Theilungsausweise de. Herrn Geometers Julius Weitlaner vom 11. Jänner 1900 B.=Z. 3176, aus der ihnen gehörigen Parcelle 278/1 (Bau garea) 13·3 Quadratklafter oder 48m“, aus der Parcelle 425/27 (unproductiv) 14 Quadratklafter oder 50 m2 und endlick die ganze Parcelle 1324/4 im Ausmaße von 5 Quadrat¬ klaftern oder 18 m2, zusammen also 32•3 Quadratklafter oder 1 Hektar 16 m2 in das öffentliche Eigenthum der Stadt jemeinde käuflich abgetreten zum Zwecke der grundbücherlichen Finverleibung in die öffentliche Wegparcelle Nr. 1324 1. 2. Für diese Grundfläche bezahlt die Stadtgemeinde an die Verkäufer bei der Vertragserrichtung 1 fl. oder 2 Kronen pro Quadrat¬ klafter, also den baren Kaufschilling von 64 Kronen 60 Heller 3. Alle Kosten und Gebüren, welche aus der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung erwachsen, werden von den beiden Contrahenten getragen. — Einstimmig nach Antrag Z. 1948. 21. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrac vor: Am rechten Steyrufer befindet sich, unmittelbar an den Brückenkopf der Steyrbrücke anstoßend, eine Uferschutzmauer velche, durch die verschiedenen Hochwässer in einen unverläss lichen Zustand gebracht, einer Reparatur bedarf zum Schutz des Widerlagers der Brücke und des der Stadtgemeinde ge¬ hörigen Fluders. In der Länge von 17 Meter stromaufwärts oll diese Mauer gründlich ausgebessert und in einer Läuge von 8 Metern neu hergestellt werden. Die Zustimmung der an¬ rainenden Interessenten und zwar der herrschaftlichen Güter direction Schloss Steyr und der löblichen Waffenfabriks=Gesell¬ chaft ist auf kurzem Wege mündlich eingeholt und ertheilt worden, weil in der Lage und Beschaffenheit dieser Schutzvor¬ kehrung nichts geändert werden soll. Die Section stellt daher en Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die Zustimmung u dieser Reconstructions=Arbeit ertheilen und den laut bei liegendem Kostenvoranschlage des städtischen Bauamtes für diese Urbeit für die nöthige Abkehr und Wasserhaltung nöthigen Betrag per 2400 K auf Hochwasserschäden=Conto bewilligen. Herr Gemeinderath Heindl frägt, ob die Stadtgemeinde Steyn allein die Kosten zu tragen hat Der Herr Referent bejaht dies, indem er darauf hin¬ weist, dass die Waffenfabrik an dieser Schutzmauer kein Inter¬ sse hat Herr Gemeinderath Heindl glaubt, dass die Waffen abrik an dieser Reconstructions=Arbeit doch ein Interesse habei nüsse, weil, wenn der Brückenkopf unterwaschen würde, ihr Fluder gefährdet werden könnte, und aus diesem solle die Waffer fabrik auch zur Hälfte der Kosten herangezogen werden. Der Herr Referent erwidert, die Gefahr sei nicht so groß, wie selbe sich Herr Gemeinderath Heindl vorstellt, und e glaube nicht, dass die Waffenfabrik sich zu irgend einer Zahlung herbeilasse Herr Gemeinderath Schönauer erklärt, die Waffenfabrik abe am rechten Ufer kein Interesse und könne sich daher zu zahlung herbeilasser einer derr Gemeinderath Hiller frägt, ob die Güterdirectior einen Beitrag zu leisten erklärt hat Der Herr Referent erwidert, dass er diesbezüglich Rück¬ prache genommen habe, dieselbe habe aber abgelehnt. Hienach wird der Sectionsantrag mit allen gegen eine Stimme (Heindl) angenommen — Z. 1947 22. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: Das letzte Hochwasser hat bei verschiedenen Holzbrücken Enzbäume und Brückenstreu, bei den eisernen Brücken Trottoirs pfosten theils weggeschwemmt, theils beschädigt, welche in der Eile der nöthigen Wiederherstellung des ungehinderten Ver kehres nur nothdürftig und mit zumeist unzulänglichem Materiali wieder ergänzt wurden. Dasselbe muss nun allmählich wiede ausgewechselt werden, und stellt die Section auf Grund des Kostenvoranschlages des Stadtbauamtes vom 20. Jänner der Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die Anschaffung von 27 Stück lärchenen Enzbäumen verschiedener Länge, 236 Stüc lärchener Brückenstreu, 360 Stück lärchenen Trottoirpfosten, liefer¬ bar durch das löbliche Forstamt der Herrschaft Steyr, und den hiezu nöthigen Betrag von 3600 Kronen auf Hochwasserschäden Conto bewilligen — Einstimmig nach Antrag — Z. 1420 23. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: Die Stollenanlagen der innerstädtischen Wasserleitung sind noch immer nicht ganz fertiggestellt, weil infolge der constan hohen Wasserstände der letzten Jahre in denselben immer nin kurze Zeit gearbeitet werden konnte. Da man auch in diese Sache nicht auf halbem Wege innehalten kann und die Fertig stellung dieser Anlage trotz der Ungunst der Verhältnisse endlich durchgesetzt werden muss, so stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle zum Ausbaue von circa 15 Meter Stollenmauerung, der damit zusammenhängenden Arbeiten und der Sicherung des Brunnenschachtes den Betrag von 3000 K bewilligen, welcher seine Deckung in der Präliminarpost XVI zu finden hat — Einstimmig nach Antrag Z. 1946 24. Die Besitzer der Häuser Nr. 5, 7, 9 und 14 in der Blumauergasse bitten um Herstellung eines Abzug=Canals 1 der Blumauergasse mit der Einmündung in den Haupteanal am Gsangberg der Sectionsbericht und Antrag hierüber lauter Auf Grund der vorliegenden Eingabe vom 10. Jänner 1900 Z. 854, wurde eine Localaugenscheinnahme vorgenommen und bei derselben den Petenten klargemacht, dass sie im Falle der Errichtung einer öffentlichen Canalanlage in der Blumauergasse im Sinne der Bauordnung für die Stadt Steyr verpflichtet verden würden, auf ihre Kosten Hauscanäle zu den Aborten und Stallungen ihrer Realitäten anzulegen und diese in der Haupteanal einzuzapfen. Laut Protokollaufnahme vom 18. Jännel haben nun die Interessenten erklärt, dass sie wohl bereit wären, die Dach= und Spülwässer einzuleiten, für den Fall jedoch, als sie zur Anlegung von Hauscanälen verpflichtet würden, ihr An¬ uchen um eine öffentliche Canalanlage zurückziehen müssten, weil sie einerseits die Mittel zu solchen Canalbauten nicht be treiten und andererseits Dünger und Jauche für ihre Haus gärten nicht entbehren können. In Anbetracht, dass es sich hie um drei kleine, spärlich bewohnte Realitäten handelt, bei dem tief unter dem Straßen=Niveau liegenden Hause Nr. 14 über haupt eine Hauscanalanlage nicht möglich ist, so könnte die See tion zu dieser öffentlichen Canalanlage von 100 Meter Länge velche nach dem Wunsche der Petenten und entgegen der Bau ordnung nur zur Abfuhr der Dach= und Spülwässer diene würde, dermalen nicht einrathen und stellt den Antrag: Dei löbliche Gemeinderath wolle beschließen es sei unter den ob waltenden Umständen dermalen von der Anlage eines öffent¬ lichen Canales in der Blumauergasse abzusehen. — Einstimmig nach Antrag — Z. 854. Dei Herr Referent gibt bekannt, dass in Angelegenhei des Dammbaues am Eysnfelde eine Zuschrift der k. k. Bezirk¬ hauptmannschaft Steyr vorliege, welche dringlich sei. Nach Annahme der Dringlichkeit dieses Gegenstandes verliest der Her' Referent die besagte Zuschrift, welche lautet: „Laut Erlasse¬ vom 22. Jänner d. J., Z. 824 I ex 1900, 22.527 1 „x 1899, fand

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