4 VIII. Unterrichts = Auslagen: Erhaltung des Realschulgebäudes; Auslagen für die k. k. Staats=Oberrealschule (Löhnung des Schuldieners, Studienfonds beitrag, Lehrmittel, Beheizung, Beleuchtung, Kanzleierfordernisse und Reinigung) Erhaltung des k. k. Fachschulgebäudes und zwei Stipendien an Schüler dieser Anstalt; Knaben= und Mädchen=Bürgerschule und Knaben=Volksschule (Quartiergelder für das Lehrpersonale, Gebäude=Erhaltungskosten und sämmtliche Regieauslagen) Knaben=Volksschule in Steyrdorf (Quartier¬ elder für das Lehrpersonale, Gebäude¬ Erhaltungskosten und sämmtliche Regie¬ auslagen Mädchen=Volksschule in der Berggasse (Quar¬ iergelder für das Lehrpersonale, Gebäude¬ Erhaltungskosten und sämmtliche Regie¬ auslagen); Knaben= und Mädchen=Volksschule in der Wehrgrabengasse (Quartiergelder für das Lehrpersonale, Gebäude=Erhaltungskosten und sämmtliche Regieauslagen); Mädchen=Volksschule in Aichet (Quartiergelder ür das Lehrpersonale, Gebäude=Erhaltungs= kosten und sämmtliche Regieauslagen) Turnschule im Exjesuitengebaude (Beleuchtung des Turnsaales und Erhaltung der Turn¬ geräthe) Kindergarten= Institut (Wohnungszins der Kindergärtnerin), zusammen..... 44.162 K Der Herr Referent bemerkt hiezu, dass sich diese Post gegen das Vorjahr um 1140 K erhöht, wovon 1000 K ür die Erhöhung der Quartiergelder des Lehrpersonales von 25 % beansprucht werden. 20 auf Bezüglich der Erhöhung der Quartiergelder für das Lehrpersonal stellt die Präliminar=Commission folgenden Antrag: Mit Zuschrift vom 20. November 1899, Z. 24.144, wurden von Seite des k. k. Stadtschulrathes die Gesuche der hierstädtischen Lehrpersonen um Gewährung des bisherigen Quartiergeldes ehufs Beschlufsfassung durch den löblichen Gemeinderath vorgelegt. Nach den gepflogenen Erhebungen hat bisher ein heil der städtischen Leyrpersonen 25% und ein Theil nur 20 % an Quartiergeld bezogen. Mit Gesetz vom 2. November 1899, 2.=G.=Bl. Nr. 39, wurde aber bestimmt, dass ab 1. Jänner 1900 dem Lehrpersonale, welchem gemäß § 26 des Gesetzes vom 23. Jänner 1870, L.=G.=Bl. Nr. 10, ein Quartiergeld gebürt in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern ohne Unterschied 25% des fixen Gehaltes ohne Zulagen oder der fixen Jahres¬ Remuneration als Quartiergeld zu bemessen ist. Mit Bezug auf die Bestimmung des § 2 des obigen Gesetzes vom 2. No¬ vember 1899, L.=G.=Bl. Nr. 39, wird daher den städtischen Lehrpersonen, da die Stadt Steyr mehr als 10.000 Einwohner zählt, ab 1. Jänner 1900 ohne Unterschied ein 25%iges Quartier¬ geld zu bewilligen sein, deshalb stellt die Präliminar=Commission den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde den städtischen Lehrpersonen über ihr Ansuchen und ge¬ mäß § 2 des Gesetzes vom 2. November 1899, L.=G.=Bl. Nr. 39 pro 1900 ein Quartiergeld von 25% des fixen Gehaltes ohne Zulagen oder der fixen Jahres=Remuneration bewilliget — Dieser Antrag wird einstimmig angenommen Hierauf wird Post VIII einstimmig genehmigt. X. Armen= Versorgung: Beitrag zur Armen=Versorgung 37.000 F diese Post, sagt Referent, ist geringer um 3000 K und entspricht dem thatsächlichen Bedarf von 1898 und 1899. Wird einstimmig genehmigt. X. Kosten der Sanitätspflege: Bezüge des Sanitätspersonales (zwei llerzte, ein Stadtwundarzt und ein Thierarzt 4.820 K Bezüge des Wasenmeisters und Aus¬ jabe für die Hundecontrole 460 Impfungs= und Desinfectionskosten 000 „ Verschiedene andere Sanitätsaus lagen * * 1.600 „ 7.880 K Der Herr Referent bemerkt hiezu: Diese Post ist höher um 380 K durch den Bezug des 1. Quadrienniums pro 200 K des Stadtthierarztes und der um 180 K höher angenommenen Des¬ infections= und anderer sanitärer Auslagen Hierauf wird Post X einstimmig genehmigt. XI. Gewöhnliche banämtliche Auslagen: a) Erhaltungs=Auslagen: Für die drei eisernen Hauptbrücker 2.000 K Für die Holzbrücken, Stege und Schlachten 3.600 „ Für gepflasterte Straßen und Stiegen 4.400 „ Für beschotterte Straßen und Stützmauern 10.000 „ 1 Transport 20.000 K 20.000 K Transport 2.000 „ Für Wasser= und Unrathscanäle Für Brunnenleitungen und Pump¬ verke 2.000 „ * * * Für Alleen und Anlagen 1.000 „ Für Straßenreinigung und Be¬ 4.800 „ spritzung Für Erhaltung bauämtlicher Mo¬ bilien 200 „ Für Anschaffung von Materialien¬ Vorräthen 400 „ e) Für Anschaffung und Reparierung von Werkzeugen und andere 600 bauämtliche Auslagen — 42.000 K um 400 K infolge Diese Post ist gegen das Vorjahr mehr des alljährlich höheren Bedarfes für verschiedene bauämtliche Ausla en Diese Post wird einstimmig genehmigt XII. Verschiedene Auslagen: Für öffentliche Festlichkeiten 440 K Bestimmte Beiträge (darunter dem Deutschen Schulverein 100 K u. s.w.) 200 Verschiedene andere kleine Ausgaben .600 2.240 K 800 a) Gewöhnliche Vorschüsse XIII. * * 100.000 b) Casse=Gebarungsfond * * Der Herr Referent bemerkt zu Post XII, dass diese gegen das Vorjahr höher ist um 200 K infolge Mehrbedarfes für ver¬ chiedene kleine Auslagen, darunter Radfahrnummer=Tafeln vorschussweise) Hierauf werden Post XII und XIII einstimmig genehmigt. Die Gesammtsumme der ordentlichen Aus¬ lagen trägt 566.704 K C. Außerordentliche Ausgaben. XIV. Rückvergütung der Verbrauchsumlagen auf Bier für die Ausfuhr, für die Schwendung bei der Production und für die Abfindung im Märzenkeller, ferner Entschädigung der Mautner (1720 K) für die Bier= und Spiri¬ tuosen=Ein= und Ausfuhr=Ueberwachung 64.720 K Der Herr Referent bemerkt hiezu: Diese Post ist höher im 19.720 K infolge der laut Gemeinderathsbeschluss mit 3 K 20 h per Hektoliter Bier angenommenen Verbrauchs=Umlage bei Ein¬ nahme und Ausgabe. Die Ausfuhr wurde mit 4000 Hektoliter gegenüber dem Antrage pro 1899 geringer angenommen, u. zw. nach dem voraussichtlichen Erfolge im Jahre 1899 hierauf wird Post XIV einstimmig genehmigt. XV. Erwerbung von Grundstücken für Straßen¬ verbreiterungen 2.000 K * * Wird einstimmig genehmigt XVI. a) Für außerordentliche Bauführungen während des Jahres 20.000 b) Auslagen zur theilweisen Behebung der Hochwasserschäden des Jahres 1899 185.000 Zur Post a) bemerkt Herr Referent, dass diese gegen das Vorjahr geringer ist um 12.000 K infolge Wegfall der pro 1899 präliminierten Post für Neupflasterung der Gleinkergasse mit K 12.000 zur Post b): Die Auslagen zur Behebung der Hochwasser¬ schäden des Jahres 1899 wurden entsprechend der seitens des Gemeinderathes gefassten Entschließung behufs Aufnahme eines Darlehens per 150.000 K mit diesem Betrage eingesetzt Hierauf wird Post XVI einstimmig genehmigt. XVII. Für sonstige außerordentliche Ausgaben und zwar: Beitrag an den Verschönerungsverein 400 K Beitrag an das Fremdenverkehrs¬ omité * 400 „ Beitrag zur Erhaltung der Bürger¬ nusikkapelle und für Abhaltung von Promenade=Concerten 3.000 Ausgaben für das städtische Museum 800 Beitrag zur Suppenanstalt 1.600 Für unvorhergesehene Auslagen 6.000 12.200 Der Herr Referent bemerkt hiezu: Diese Post ist gegen üiber 1899 weniger um 5600 K infolge Nichtpräliminierung des Beitrages per 6000 K an die Spitalscasse, dagegen Einstellung des mit seinerzeitigem Gemeinderathsbeschluss dem Kapellmeister des Bürgercorps Ludwig Großauer ausgesetzten Wohnzins¬ es per 400 K beitra Hierauf wird Post XVII einstimmig genehmigt. XVIII Auf Credit=Operationer Summe der außerordentlichen Ausgaben 283.920 K Die Summe der ordentlichen Ausgaben hinzugerechnet 566.704 so betragen die gesammten Ausgaben 850.624 K wovon durch die ordentlichen Einnahmen gedeckt werden 246.966 o dass zu bedecken bleiben 603.658 K Zur Bedeckung dieses Abganges werden beantragt nach¬ stehende
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