2 Diese Post, sagt Referent, erhöht sich um 254 K infolge der höheren Einschulungsbeiträge. Hierauf wird Post VIII einstimmig angenommen. Einnahmen für die Armen=Versorgung: IX. Antheil an der Hälfte des Verwaltungs¬ gewinnes der hiesigen Sparcasse 40.000 K * diese Post ist gleich dem Vorjahre und wird dieselbe ein¬ timmig genehmigt. X. Einnahmen für den Sanitätsdienst: KI. Bauämtliche Einnahmen 600 K Erlös für abgegebene Baumaterialien Heizungsmaterialien 300 „ „ 9 Beiträge zu den Stadtbrunnenkosten und Gebüren für Benützung der tädt. Wasserleitung und Brunnen¬ 1.400 „ zinse * anal= und andere Baukosten=Rück¬ 1.600 ersätze * 3.900 K der Herr Referent bemerkt hiezu: Diese Post ist um 700 K höher infolge Mehreinnahmen an Canal= undBaukosten= ätzen Rücker Hierauf wird Post XI einstimmig angenommen. Verschiedene Einnahmen XII. 100 K Vorschüsse=Rückersätze a) XIII. 740 b) Casse=Gebarungsfond 100.000 Der Herr Referent bemerkt zu Post XIII, dass diese gegen 1899 geringer ist um 160 K infolge geringeren Bedarfes für Einkommensteuer= Vorschüsse für städt. Beamte und des gleichen Rücker atzes. ierauf werden Post XII und XIII einstimmig genehmigt. Es beträgt somit die Summe der ordentlichen Ein¬ nahmen 246.966 K B. Ordentliche Ausgaben. Passiv=Interessen: An dem laut Gemeinderaths¬ 1. beschlusses vom 6. October 1899 durch Aufnahme eines neuen Dar¬ lehens per 150.000 K behufs theil¬ veiser Deckung der Hochwasser¬ schäden des Jahres 1899 auf die ursprüngliche Höhe per 2,600.000 K wieder ergänzten Schuldenstande die Zinsen= und Capitalsraten 130.000 K 2. Erste Tilgungsrate an dem aus Anlass der Hochwasserschäden im Jahre 1897 der Stadtgemeinde zugegangenen, in 15 gleichen Jah¬ resraten rückzahlbaren unver¬ zinslichen Darlehen des Staates er 35.000 K * 2.332 — 132.332 K der Herr Referent bemerkt hiezu: Diese Post ist mehr um 5068 K, bedingt durch die höhere Annuitätenzahlung an die hiesige Sparcasse per 2786 K infolge Neuaufnahme eines Dar¬ lehens per 150.000 K und der ersten Tilgungsrate per 2332 K an dem unverzinslichen Darlehen des Staates per 35.000 K aus hre 1897 dem Ja err Vicebürgermeister Stigler stellt den Antrag, in An¬ betracht des Umstandes, dass die Stadtgemeinde Steyr im heu¬ igen I ahre wieder von so enormen Hochwasserschäden betroffen wurd an die Regierung mit dem Ansuchen um Stundung oder gänzliche Nachlassung dieser Rate per 2332 K heranzutreten. der Herr Vorsitzende bringt diesen Antrag zur Abstim¬ mung ind wird derselbe einstimmig angenommen. Hierauf wird Post I einstimmig genehmigt. Städtische Gefälle Entlohnung des Maut=Aufsichts¬ 1. ersonales 9.000 K 2 Kosten der Drucksorten für die städt Mautämten 000 Mietzinse für Mautnerwohnungen 340 „ Für Instandhaltung der Woh¬ 4. nungen von in Privatgebäuden untergebrachten Mautnern 60 „ Für Instandhaltung des Geh¬ steges an der Eisenbahnbrücke über die Enns 200 Erhaltung der Marktplätze und Requisiten 500, 1 11.600 K Der Herr Referent bemerkt, dass sich diese Post infolge lebernahme der städt. Gefälle in eigene Regie gegen das Vor¬ fahr geändert hat. Da infolge Antrages des Herrn Vicebürger mneisters Stigler für die Besorgung dieser Geschäfte städt. Beamte nicht verwendet werden sollen, so wurde sich mit Herrn Jöbstl ins Einvernehmen gesetzt, unter welchen Bedingungen er die Einhebung der städt. Gefälle übernehme, und hat derselbe die unter Post 1—VI angesetzten Beträge bedingt. Das Verhältnis des Herrn Jöbstl zur Gemeinde würde durch nachstehenden Dienstvertrag festzusetzen sein: „Entwurf des zwischen der Stadtgemeinde Steyr und dem Herrn Karl Jöbstl in Steyr über die Einhebung des von der Stadtgemeinde in eigene Regie übernommenen Markt=, Wag und sonstigen Gefälle abzuschließenden Dienstvertrag: 1. Die Stadtgemeinde Steyr übergibt und Karl Jöbstl 1. Jänner 1900 die Einhebung der von der übernimmt mit Stadtgemeinde Steyr laut Sitzungsbeschlusses des Gemeinde Z. 14.162, in eigene Regie über¬ athes vom 7. Juli 1899, nommenen Markt= und Standelgefälle, Pflaster= und Brückenmaut, Wag= und Niederlagsgefälle und Schweinerechenertrag und verpflichtet sich, die hiezu nöthigen Hilfskräfte auf seine Kosten beizustellen 2. Herr Karl Jöbstl hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die städtischen Gefälle erlassenen Vorschriften und Tarife owie die gesetzlichen Mautvorschriften strengstens beobachtet und den diesbezüglichen, von der Stadtgemeindevertretung heraus¬ zugebenden und demselben kundgemachten weiteren Anordnungen stets Folge geleistet werde. Insbesondere hat derselbe die Ein¬ hebung dieser Mauten und Gefälle bei Tag und Nacht vornehmen zu lassen 3. Für Handlungen und Unterlassungen seiner Person, owie der von ihm bestellten Organe hat Herr Karl Jöbstl die volle Haftung und Verantwortung zu tragen, und verpflichtet sich derselbe, den durch solche Handlungen oder Unterlassungen der Stadtgemeinde Steyr verursachten Schaden unverzüglich u ersetzen. Der Schade ist im Falle, als nicht zwischen der Stadtgemeinde und Herrn Karl Jöbstl ein Ausgleich zustande kommt, durch gerichtliche Entscheidung festzusetzen. „4. Bei vorübergehender Dienstesverhinderung seiner Person oder der seiner Organe hat Herr Karl Jöbstl auf seine Kosten ür eine entsprechende Stellvertretung zu sorgen. 5. Im Falle einer dauernden Dienstesverhinderung des Herrn Karl Jöbstl, oder im Falle eintretender Aenderung der Einhebungsform, oder im Falle einer von der Stadtgemeinde¬ vertretung beschlossenen Wiederverpachtung dieser Gefälle und Mauten, endlich im Falle, als die Stadtgemeindevertretung mil der Dienstleistung des Herrn Karl Jöbstl nicht zufrieden sein sollte, steht jedem Vertragstheil das Recht der einvierteljährigen Kündigung dieses Dienstvertrages zu. Im Falle aber als Herr Karl Jöbstl wegen einer strafbaren Handlung verurtheilt oder demselben eine grobe Dienstpflichtverletzung nachgewiesen wird, at die Stadtgemeinde das Recht, diesen Dienstvertrag ohne Aufkündigung sogleich als aufgelöst zu betrachten. „6. Herr Karl Jöbstl verpflichtet sich, am 13. jeden Monates ine à conto-Geldabfuhr der gesammten Einnahmen im städtischen Tassaamte zu leisten und den Rest der monatlichen Einnahmen im 2. jeden Monates ebendort zu erlegen. Bei der letzten Abfuhr hat Herr Karl Jöbstl sämmtliche Rechnungsbelege zur Ueber¬ brüfung und Richtigstellung der städtischen Rechnungskanzlei zu ibergeben und diese hat dann unter Controle der Finanzsection des Gemeinderathes mit Herrn Karl Jöbstl die endgiltige Ab¬ rechnung zu pflegen. „7. Für die Besorgung der Einhebung dieser Mauten und Gefälle und die Bestreitung der damit verbundenen Auslagen leistet die Stadtgemeinde Steyr dem Herrn Karl Jöbstl einen nonatlichen, nachhinein fällig werdenden Pauschalbetrag von 740 Kronen, sage siebenhundertvierzig Kronen, und sind hierin auch jene kleinen Auslagen inbegriffen, welche bei Einhebung der Gefälle als besondere Vergütung für schwer controlierbare Gefälle bisher üblich waren. In diesem obigen Pauschalbetrage von 740 Kronen sind jedoch nicht enthalten die Kosten für die Mauteinnahme in Kegelpriel, wo noch keine Mautstelle errichtet ist, und ist Herr Karl Jöbstl ermächtigt, der dort mit der Maul¬ einhebung provisorisch betrauten Person, wie bisher üblich, die Hälfte der Mauteinnahmen als Entschädigung zu überlassen bis nicht von der Gemeindevertretung eine andere Verfügung etroffen wird. Ebenso sind die Kosten, welche mit der Einhebung der Verbrauchsumlagen verbunden sind, nicht in dem monatlichen Pauschalbetrage von 740 Kronen enthalten. Die mit der Einhebunt dieser Umlagen betrauten Organe werden in der bisher üblichen Weise und Höhe von der Stadtgemeinde besonders entschädigt „8. Als besondere Entschädigung für seine Mühewaltung hat Herr Karl Jöbstl Anspruch auf ein Percent des Nettoertrages der Gesammteinnahme aus diesen Mauten und Gefällen am Schlusse jedes Einhebungsjahres. „9. Die im Punkte 7 festgesetzte Pauschalvergütung gilt nur für das bisher benöthigte Personale, nämlich 14 Personen bei 8 Mautstellen, 2 Dienstmänner an Wochenmarktstagen unt ein Bolletenschreiber an diesen Tagen. Sollte durch Vermehrung der Mautstellen oder durch irgend eine andere, von der Stadt¬ emeindevertretung beschlossene Anordnung eine Vermehrung des Personales unbedingt nothwendig werden, so wird über die Erhöhung des Pauschalbezuges mit Herrn Karl Jöbstl ein besonderes Uebereinkommen getroffen. „10. Die Stadtgemeinde Steyr hat, wie bisher auch während des Bestandes dieses Dienstvertrages für die Beschaffunt und die Instandhaltung der Wohnungen der Mauteinnehmen auf ihre Kosten zu sorgen. Auch hat dieselbe die Kosten der iußeren Beleuchtung der Mautstellen, sowie die Kosten der zur Einhebung der Gefälle und Mauten und deren Verrechnung erforderlichen Drucksorten aus eigenem zu bestreiten. Die Präliminar=Commission stellt nun folgenden Antrag Nachdem die Stadtgemeinde Steyr laut Sitzungsbeschluss vom 7. Juli 1899, Z. 14.162, beschlossen hat, die Markt= und Standel gefälle, Pflaster= und Brückenmaut, Wag= und Niederlags gefälle und Schweinerechen=Ertrag ab 1. Jänner 1900 in eigene Regie zu übernehmen, ist es erforderlich, dass zur Einhebung
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