Raths=Protokoll aufgenommen über die IIII. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 14. December 1399. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Vicebürgermeister: Herr Victor Stigler. Die Herren Gemeinde¬ räthe: Dr. Franz Angermann, Edmund Aelschker, Leopold Anzengruber, Alexander Busek, Leopold Haller, Ferdinand Hand¬ stanger, Karl Heindl, Josef Huber, Dr. Johann Hochhauser, Anton v. Jäger, Leopold Köstler, Franz Lang, Matthias Perz, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Gottfried Sonn¬ leitner, Franz Tomitz, Josef Tureck, Karl Wöll. — Ferner sind anwesend: Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. — Entschuldigt sind die Herren Ge¬ meinderäthe Hiller und Schönauer. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, bestimmt zu Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinderäthe Edmund Aelschker und Karl Wöll und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Als Mittheilung verliest der Herr Stadtsecretär Franz Gall die Zuschrift des Vereines der Schulfreunde in Steyr, worin derselbe die Gemeindevertretung der Stadt Steyr zur Weihnachtsfeier des Kaiser=Franz=Josef=Knabenhortes einladet, was zur Kenntnis genomien wird. Hierauf Präliminarberathung. Herr Dr. Franz Angermann als Referent des Präliminar¬ berathungs=Comités trägt vor: Mit Sitzungsbeschluss vom 23. September 1899 des löbl. Gemeinderathes wurde zur Vor¬ berathung des Voranschlages pro 1900 und zur bezüglichen Antragstellung im Sinne des § 7 der Geschäftsordnung des Gemeinderathes eine Special=Commission, bestehend aus den Herren Gemeinderäthen Dr. Angermann, Heindl, Reitter, Stigler und Tureck gewählt, welche unter dem Vorsitze des Herrn Bürger¬ meisters Redl unter Beiziehung des Stadtsecretärs Herrn Gall, des städt. Oberingenieurs Herrn Peter und des Stadtbuchhalters Herrn Jandaurek den Voranschlag pro 1900 berathen hat und nun dem löbl. Gemeinderathe nachstehende Anträge zur Beschluss¬ fassung vorlegt. Hiezu bemerke ich, dass diese Special=Commission im Sinne des § 7, Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinde¬ rathes mich als Berichterstatter gewählt hat und ich deshalb die Ehre habe, dem löbl. Gemeinderathe diese Anträge vorzu¬ tragen. Bevor ich zur Berichterstattung übergehe, habe ich noch zu constatieren, dass die Anträge für den Voranschlag des Jahres 1900 gemäß § 50 des Gemeinde=Statutes der Stadt Steyr durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegen sind, dies mit Kund¬ machung der Stadtgemeinde=Vorstehung vom 18. November 1899, Z. 23.113, allgemein publiciert wurde, und dass bis zum Ablauf dieser Termins Erinnerungen dagegen nicht gemacht worden sind. Nunmehr habe ich die Ehre, namens der Special=Commission zur Vorberathung des Präliminares nachstehende Anträge der¬ selben vorzutragen: I. Stadt-Casse. A. Ordentliche Einnahmen. I. Interessen von den Staats=Obliga¬ tionen im Nennwerte von 71.400 K 2.944 K von den Steyrthalbahn=Actien im Nennwerte von 606.200 K werden keine Zinsen eingesetzt. Hiezu bemerkt der Herr Referent, dass diese Interessen gegenüber 1899 um 6060 K weniger angenommen wurde, da für die Steyrthalbahn=Actien infolge der eingetretenen Hochwasser¬ Katastrophe keine Interessen präliminiert sind. Hierauf wird Post I einstimmig angenommen. II. Städtische Gefälle: Markt= u. Standel=Gefälle, Pflaster¬ u. Brückenmaut, Wag= u. Nieder¬ lags=Gefälle und Schweinerechen¬ Ertrag, ab 1. Jänner 1900 in eigener Regie, zusammen 39.200 K das Länd= und Haft=Gefälle am 60 Ennsquai das Jahrmarkt=Gefälle ..3.000 „ das Sechspfennig=Gefälle 990 „ Gehstegmaut nächst Garsten 620 „ Ertrag der Schaubuden außer der Jahrmarktzeit 200 „ 44.070 K Der Herr Referent bemerkt hiezu: Diese Post ist gegen¬ über 1899 mehr um 14.500 K infolge Einstellung des Brutto¬ ertrages der bis nun verpachteten, ab 1. Jänner 1900 in eigene Regie übernommenen Gefälle. Hierauf wird Post II einstimmig angenommen. III. Gebüren: Abgaben für Aufnahme in den 300 K Gemeindeverband Abgaben für die Verleihung des 200 „ Bürgerrechtes Abgaben für Markthütten=Besitz¬ veränderungen 540 K Diese Post ist gleich dem Jahre 1899 und wird dieselbe einstimmig angenommen. IV. Von den städtischen Gebäuden und Grund¬ stücken: Mietzinse von den städt. Gebäuden 11.414 K Mietzins für die Jägerkaserne in Ort 24.516 „ Mietzinse von den Verschleißläden 1.160 „ an der Schlossmauer Mietzinse von den Fleischbänken am 766 „ Oelberg 660 „ Von den städtischen Grundstücken. 600 „ Vom Viehmarktplatz in der Schönau Durchlaufende Zinsungen von Na¬ 1.892 „ tural=Wohnungen — 41.008 K Der Herr Referent bemerkt, dass diese Post um 476 K mehr angesetzt ist, als im Vorjahre, infolge Zinssteigerungen der Wohnungen im Neuthorgebäude. Hierauf wird Post IV einstimmig angenommen. V. Steuer=Rückersätze K * * VI. Verwaltungs=Einnahmen: Stiftungsgebür von der St. Anna¬ 12 K Kapelle Verzugszinsen von rückständigen Ge: 200 „ meindeumlagen Beiträge des k. u. k. Aerars für . 400 „ Militär=Bequartierung . 400 „ Sonstige kleine Einnahmen 1.112 „ Der Herr Referent bemerkt zu Post VI, dass diese sich gegen 1899 um 412 K erhöht infolge Einstellung der bisher nicht präliminiert gewesenen Bequartierungsbeiträge des k. u. k. Militär¬ Aerars. Hierauf wird Post VI einstimmig angenommen. VII. Einnahmen für den Sicherheitsdienst: Schubkosten=Rückersätze seitens des 2.000 K oberösterr. Landesausschusses Beiträge der zu den Kosten der Na¬ tural=Verpflegsstation mitconcur¬ 3.200 rierenden acht Gemeinden Jahrmarkts=Wachtgelder 260 „ 40 „ Verschiedene andere Rückersätze.. 5.500 K Hiezu bemerkt der Herr Referent: Diese Post ist gegen¬ über 1899 weniger um 620 K, infolge Wegfalles der Vergütung für Straßenbeleuchtung seitens des Mautpächters mit 360 K und des geringeren Betrages an Schubkosten=Rückersätzen. Hierauf wird Post VII einstimmig angenommen. VIII. Unterrichts=Anstalten: 384 K Mietzinse von den Schulgebäuden Interessen vom Local=Realschulfonde als Regiekostenbeitrag für die k. k. 3.030 „ Realschule Regiekostenbeitrag für die Mädchen¬ 378 schule in der Berggasse * * Einschulungsbeiträge 1.520 „ Mietzinse für Freiwohnungen 1.740 „ 7.052 K
2 Diese Post, sagt Referent, erhöht sich um 254 K infolge der höheren Einschulungsbeiträge. Hierauf wird Post VIII einstimmig angenommen. Einnahmen für die Armen=Versorgung: IX. Antheil an der Hälfte des Verwaltungs¬ gewinnes der hiesigen Sparcasse 40.000 K * diese Post ist gleich dem Vorjahre und wird dieselbe ein¬ timmig genehmigt. X. Einnahmen für den Sanitätsdienst: KI. Bauämtliche Einnahmen 600 K Erlös für abgegebene Baumaterialien Heizungsmaterialien 300 „ „ 9 Beiträge zu den Stadtbrunnenkosten und Gebüren für Benützung der tädt. Wasserleitung und Brunnen¬ 1.400 „ zinse * anal= und andere Baukosten=Rück¬ 1.600 ersätze * 3.900 K der Herr Referent bemerkt hiezu: Diese Post ist um 700 K höher infolge Mehreinnahmen an Canal= undBaukosten= ätzen Rücker Hierauf wird Post XI einstimmig angenommen. Verschiedene Einnahmen XII. 100 K Vorschüsse=Rückersätze a) XIII. 740 b) Casse=Gebarungsfond 100.000 Der Herr Referent bemerkt zu Post XIII, dass diese gegen 1899 geringer ist um 160 K infolge geringeren Bedarfes für Einkommensteuer= Vorschüsse für städt. Beamte und des gleichen Rücker atzes. ierauf werden Post XII und XIII einstimmig genehmigt. Es beträgt somit die Summe der ordentlichen Ein¬ nahmen 246.966 K B. Ordentliche Ausgaben. Passiv=Interessen: An dem laut Gemeinderaths¬ 1. beschlusses vom 6. October 1899 durch Aufnahme eines neuen Dar¬ lehens per 150.000 K behufs theil¬ veiser Deckung der Hochwasser¬ schäden des Jahres 1899 auf die ursprüngliche Höhe per 2,600.000 K wieder ergänzten Schuldenstande die Zinsen= und Capitalsraten 130.000 K 2. Erste Tilgungsrate an dem aus Anlass der Hochwasserschäden im Jahre 1897 der Stadtgemeinde zugegangenen, in 15 gleichen Jah¬ resraten rückzahlbaren unver¬ zinslichen Darlehen des Staates er 35.000 K * 2.332 — 132.332 K der Herr Referent bemerkt hiezu: Diese Post ist mehr um 5068 K, bedingt durch die höhere Annuitätenzahlung an die hiesige Sparcasse per 2786 K infolge Neuaufnahme eines Dar¬ lehens per 150.000 K und der ersten Tilgungsrate per 2332 K an dem unverzinslichen Darlehen des Staates per 35.000 K aus hre 1897 dem Ja err Vicebürgermeister Stigler stellt den Antrag, in An¬ betracht des Umstandes, dass die Stadtgemeinde Steyr im heu¬ igen I ahre wieder von so enormen Hochwasserschäden betroffen wurd an die Regierung mit dem Ansuchen um Stundung oder gänzliche Nachlassung dieser Rate per 2332 K heranzutreten. der Herr Vorsitzende bringt diesen Antrag zur Abstim¬ mung ind wird derselbe einstimmig angenommen. Hierauf wird Post I einstimmig genehmigt. Städtische Gefälle Entlohnung des Maut=Aufsichts¬ 1. ersonales 9.000 K 2 Kosten der Drucksorten für die städt Mautämten 000 Mietzinse für Mautnerwohnungen 340 „ Für Instandhaltung der Woh¬ 4. nungen von in Privatgebäuden untergebrachten Mautnern 60 „ Für Instandhaltung des Geh¬ steges an der Eisenbahnbrücke über die Enns 200 Erhaltung der Marktplätze und Requisiten 500, 1 11.600 K Der Herr Referent bemerkt, dass sich diese Post infolge lebernahme der städt. Gefälle in eigene Regie gegen das Vor¬ fahr geändert hat. Da infolge Antrages des Herrn Vicebürger mneisters Stigler für die Besorgung dieser Geschäfte städt. Beamte nicht verwendet werden sollen, so wurde sich mit Herrn Jöbstl ins Einvernehmen gesetzt, unter welchen Bedingungen er die Einhebung der städt. Gefälle übernehme, und hat derselbe die unter Post 1—VI angesetzten Beträge bedingt. Das Verhältnis des Herrn Jöbstl zur Gemeinde würde durch nachstehenden Dienstvertrag festzusetzen sein: „Entwurf des zwischen der Stadtgemeinde Steyr und dem Herrn Karl Jöbstl in Steyr über die Einhebung des von der Stadtgemeinde in eigene Regie übernommenen Markt=, Wag und sonstigen Gefälle abzuschließenden Dienstvertrag: 1. Die Stadtgemeinde Steyr übergibt und Karl Jöbstl 1. Jänner 1900 die Einhebung der von der übernimmt mit Stadtgemeinde Steyr laut Sitzungsbeschlusses des Gemeinde Z. 14.162, in eigene Regie über¬ athes vom 7. Juli 1899, nommenen Markt= und Standelgefälle, Pflaster= und Brückenmaut, Wag= und Niederlagsgefälle und Schweinerechenertrag und verpflichtet sich, die hiezu nöthigen Hilfskräfte auf seine Kosten beizustellen 2. Herr Karl Jöbstl hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die städtischen Gefälle erlassenen Vorschriften und Tarife owie die gesetzlichen Mautvorschriften strengstens beobachtet und den diesbezüglichen, von der Stadtgemeindevertretung heraus¬ zugebenden und demselben kundgemachten weiteren Anordnungen stets Folge geleistet werde. Insbesondere hat derselbe die Ein¬ hebung dieser Mauten und Gefälle bei Tag und Nacht vornehmen zu lassen 3. Für Handlungen und Unterlassungen seiner Person, owie der von ihm bestellten Organe hat Herr Karl Jöbstl die volle Haftung und Verantwortung zu tragen, und verpflichtet sich derselbe, den durch solche Handlungen oder Unterlassungen der Stadtgemeinde Steyr verursachten Schaden unverzüglich u ersetzen. Der Schade ist im Falle, als nicht zwischen der Stadtgemeinde und Herrn Karl Jöbstl ein Ausgleich zustande kommt, durch gerichtliche Entscheidung festzusetzen. „4. Bei vorübergehender Dienstesverhinderung seiner Person oder der seiner Organe hat Herr Karl Jöbstl auf seine Kosten ür eine entsprechende Stellvertretung zu sorgen. 5. Im Falle einer dauernden Dienstesverhinderung des Herrn Karl Jöbstl, oder im Falle eintretender Aenderung der Einhebungsform, oder im Falle einer von der Stadtgemeinde¬ vertretung beschlossenen Wiederverpachtung dieser Gefälle und Mauten, endlich im Falle, als die Stadtgemeindevertretung mil der Dienstleistung des Herrn Karl Jöbstl nicht zufrieden sein sollte, steht jedem Vertragstheil das Recht der einvierteljährigen Kündigung dieses Dienstvertrages zu. Im Falle aber als Herr Karl Jöbstl wegen einer strafbaren Handlung verurtheilt oder demselben eine grobe Dienstpflichtverletzung nachgewiesen wird, at die Stadtgemeinde das Recht, diesen Dienstvertrag ohne Aufkündigung sogleich als aufgelöst zu betrachten. „6. Herr Karl Jöbstl verpflichtet sich, am 13. jeden Monates ine à conto-Geldabfuhr der gesammten Einnahmen im städtischen Tassaamte zu leisten und den Rest der monatlichen Einnahmen im 2. jeden Monates ebendort zu erlegen. Bei der letzten Abfuhr hat Herr Karl Jöbstl sämmtliche Rechnungsbelege zur Ueber¬ brüfung und Richtigstellung der städtischen Rechnungskanzlei zu ibergeben und diese hat dann unter Controle der Finanzsection des Gemeinderathes mit Herrn Karl Jöbstl die endgiltige Ab¬ rechnung zu pflegen. „7. Für die Besorgung der Einhebung dieser Mauten und Gefälle und die Bestreitung der damit verbundenen Auslagen leistet die Stadtgemeinde Steyr dem Herrn Karl Jöbstl einen nonatlichen, nachhinein fällig werdenden Pauschalbetrag von 740 Kronen, sage siebenhundertvierzig Kronen, und sind hierin auch jene kleinen Auslagen inbegriffen, welche bei Einhebung der Gefälle als besondere Vergütung für schwer controlierbare Gefälle bisher üblich waren. In diesem obigen Pauschalbetrage von 740 Kronen sind jedoch nicht enthalten die Kosten für die Mauteinnahme in Kegelpriel, wo noch keine Mautstelle errichtet ist, und ist Herr Karl Jöbstl ermächtigt, der dort mit der Maul¬ einhebung provisorisch betrauten Person, wie bisher üblich, die Hälfte der Mauteinnahmen als Entschädigung zu überlassen bis nicht von der Gemeindevertretung eine andere Verfügung etroffen wird. Ebenso sind die Kosten, welche mit der Einhebung der Verbrauchsumlagen verbunden sind, nicht in dem monatlichen Pauschalbetrage von 740 Kronen enthalten. Die mit der Einhebunt dieser Umlagen betrauten Organe werden in der bisher üblichen Weise und Höhe von der Stadtgemeinde besonders entschädigt „8. Als besondere Entschädigung für seine Mühewaltung hat Herr Karl Jöbstl Anspruch auf ein Percent des Nettoertrages der Gesammteinnahme aus diesen Mauten und Gefällen am Schlusse jedes Einhebungsjahres. „9. Die im Punkte 7 festgesetzte Pauschalvergütung gilt nur für das bisher benöthigte Personale, nämlich 14 Personen bei 8 Mautstellen, 2 Dienstmänner an Wochenmarktstagen unt ein Bolletenschreiber an diesen Tagen. Sollte durch Vermehrung der Mautstellen oder durch irgend eine andere, von der Stadt¬ emeindevertretung beschlossene Anordnung eine Vermehrung des Personales unbedingt nothwendig werden, so wird über die Erhöhung des Pauschalbezuges mit Herrn Karl Jöbstl ein besonderes Uebereinkommen getroffen. „10. Die Stadtgemeinde Steyr hat, wie bisher auch während des Bestandes dieses Dienstvertrages für die Beschaffunt und die Instandhaltung der Wohnungen der Mauteinnehmen auf ihre Kosten zu sorgen. Auch hat dieselbe die Kosten der iußeren Beleuchtung der Mautstellen, sowie die Kosten der zur Einhebung der Gefälle und Mauten und deren Verrechnung erforderlichen Drucksorten aus eigenem zu bestreiten. Die Präliminar=Commission stellt nun folgenden Antrag Nachdem die Stadtgemeinde Steyr laut Sitzungsbeschluss vom 7. Juli 1899, Z. 14.162, beschlossen hat, die Markt= und Standel gefälle, Pflaster= und Brückenmaut, Wag= und Niederlags gefälle und Schweinerechen=Ertrag ab 1. Jänner 1900 in eigene Regie zu übernehmen, ist es erforderlich, dass zur Einhebung
dieser Gefälle entweder die erforderlichen Hilfskräfte von der Stadtgemeinde ausgenommen werden, oder dass die Stadt¬ gemeinde mit einer geeigneten Person eine Abmachung trifft welche diese Einhebung unter bestimmten Bedingungen besorgt. die Präliminar=Commission ist zur Anschauung gelangt, dass etzterer Vorgang der richtigere erscheint, und hat mit dem bis¬ herigen Geschäftsleiter der städt. Gefällspachtung Herrn Karl Jöbstl, welcher hiefür die volle Eignung besitzt, betreffs der Be¬ orgung der Einhebung dieser Gefälle vorstehende Punctationen über den mit demselben abzuschließenden Dienstvertrag, betreffend die Einhebung der städtischen Gefälle, stipuliert und stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde die Einhebung der mit 1. Jänner 1900 in eigene Regie genom¬ ene Markt= und Standelgefälle Pflaster= und Brückenmaut zag= und Niederlagsgefälle und Schweinerechen=Ertrag ab 1. Jänner 1900 den Herrn Karl Jöbstl unter den in den vor jelegten Punctationen enthaltenen Bedingungen übertragen und der Herr Bürgermeister beauftragt, mit Herrn Karl Jöbstl den bezüglichen Dienstvertrag abzuschließen. der Herr Vorsitzende bringt diesen Antrag und den Dienstvertrag zur Abstimmung und werden beide einstimmig angenommen. Hierauf wird Post II einstimmig genehmigt. Gebüren * „ * III. * * K Gebäude=Erhaltung, nämlich IV. a) des Rathhauses, der zwei städt. zinshäuser am Franz =Josef platz, des Neuthorgebäudes, der Jäger=Kaserne, des Theater=Ge¬ bäudes, des Industriehalle=Ge¬ bäudes, der übrigen städtischen Gebäude mit Ausnahme der Schul¬ * gebäude, zusammen 8.200 K b) sonstige Ausgaben: Brandschadenversicherung für sämmt¬ liche städt. Gebäude 1.100 K, Bei¬ trag an den Theater=Director für Beleuchtung und Beheizung des Theaters 1800 K, durchlaufender Wohnzins des Hausmeisters der zinshäuser am Franz=Josef=Platz 60 3.060 „ 11.260 der Herr Referent bemerkt zu Post IV, dass diese sich um 500 K vermehrt hat, infolge des um 400 K höher angenom¬ menen Bedarfes für Erhaltung der Jäger=Kaserne nach der Er folgziffer von 1898 Hierauf wird Post IV einstimmig angenommen. Stenern und Umlagen: . Gebüren=Aequivalent für das un¬ bewegliche Vermögen 600 K Grund= und Hauszinssteuer 2.200 Erwerb= und Rentensteuer 400 „ Landes= und Gemeindeumlage — 2.400 „ 5.600 K Diese Post, sagt Referent, erhöht sich um 400 K infolge der höher vorgeschriebenen Rentensteuer. Wird einstimmig angenommen. Verwaltungs=Auslagen: VI. 3.200 K Functionsgebür Bezüge der activen städt. Beamten 48.624 „ Bezüge der städt. Hilfsbeamter 8.010 „ Bezüge der städt. Amtsdiener und * Kosten der Uniformierung 5.800 Bezüge der anderen Bediensteten 3.180 Pensionen und Gnadengaben 10.634 „ Ausgaben für Wahlen und gericht liche Vertretungen, dann Vor¬ auslagen der Volkszählung 600 „ ebüren für Vereinsversammlungen, Belohnungen und Reisekosten 1.700 entierungs= Militär=Bequartie¬ und Vorspannsfuhren¬ ungs¬ 2.260 „ Kosten Stempel, Porti, Druckpapiere, Bücher eitungen und Kanzlei=Requisiter 6.200 # Beheizung, Beleuchtung und Reini¬ gung der Amtszimmer 4.400 7 95.608 K Der Herr Referent bemerkt hiezu: Diese Auslagen sind gegenüber 1899 weniger um 2160 K infolge des geringeren Be¬ darfes für Bezüge der städt. Beamten per 1520 K (vorzugsweise durch Wegfall der Besoldung für den verstorbenen Bauzeichner Menzinger und der um 738 k geringer beanspruchten Bezüge der Hilfsbeamten). Hierauf wird Post VI einstimmig angenommen. VII. Sicherheits=Auslagen: Bezüge und Uniformierungskosten der städt. Sicherheitswache 21.998 K Kosten der städt. Reservewache 10.000 „ Verschiedene polizeiliche Auslagen 3.484 „ Kosten der polizeilichen Arrestanten 3.840 „ Erhaltungskosten der Natural=Ver¬ pflegsstation 3.400 „ Beitrag an die Freiw. Feuerwehr Entlohnung der beiden Thurm¬ wächter und Erhaltung der Tele¬ 5.300 phone „ Kosten der Straßenbeleuchtung 25.200 76.222 K Der Herr Referent bemerkt hiezu: Diese Auslagen sind gegenüber 1899 mehr um 2410 K vorzugsweise durch höhere luslagen für die Sicherheitswache um 1550 K (darunter 1200 K angenommen für allfällige Gehaltsregulierung, dann durch die ür mehrere Wachleute enthaltenen Quinquennalzulagen per zu¬ ammen 350 K), weiters durch die um 400 K höheren Auslagen ür Erhaltung der Naturalverpflegsstation Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt zur Post Straßen¬ beleuchtung, dass diese Post infolge Eliminierung von 9 ent¬ behrlich gefundenen Laternen geringer geworden ist. Da zum Auflassung dieser Laternen die gemeinderäthliche Zustimmung noch nicht erfolgt ist, so stelle er den Antrag, dass der löbliche Gemeinderath hiezu seine Zustimmung gebe. der Herr Vorsitzende gibt bekannt, dass bisher auf jeder Brücke 6 Laternen brannten und dass von jeder Brücke 3 Laternen als entbehrlich aufgelassen wurden. Herr Gemeinderath Heindl erklärt, dass sich dieser Ab¬ gang von Laternen fühlbar mache, namentlich auf der Enns¬ dorfer Seite. Er halte es für angezeigt, auf dieser Seite noch eine Laterne anzuzünden. jetzt Herr Gemeinderath Huber sagt, man könne vielleicht aus Sparsamkeits=Rücksichten diese Laternen auflassen, aber für ein gänzliches Verschwinden derselben sei er nicht Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, die aufgelassenen Laternen sind nicht demontiert worden, und der Gemeinderath kann jederzeit beschließeen, dieselben wieder anzünden zu lassen Hierauf wird der Antrag auf vorläufige Auflassung vor 9 Brückenlaternen sowie Post VII einstimmig angenommen Der Herr Referent gibt sohin bekannt, dass ein Gesuch der Reservewächter um Erhöhung ihrer Gebür von 15 kr. auf 20 kr. per Stunde vorliegt, was eine jährliche Belastung des Budget um 1400 fl. zur Folge hätte. Die Präliminar=Commision tellt nun den Antrag, dieses Ansuchen mit Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse der Stadt abzuweisen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Weiters verliest der Herr Referent folgenden Antrag der Präliminar=Commission: Antrag wegen Revision der Dienstes¬ Instruction der städt. Sicherheitswache: Laut Präliminar pro 1900 erfordert die städt. Sicherheitswache nebst Reservewache inen Betrag von 31.998 K. Laut Gemeinderathsbeschluss von 19. Februar 1875 wurde eine Dienstes=Instruction für die städt. Sicherheitswache festgesetzt und in derselben bestimmt, dass die Anstellung aller zur Sicherheitswache gehörigen Personen mit llusnahme des Wachinspectors lediglich durch den Bürgermeisten u erfolgen hat. Da aber laut ausdrucklicher Bestimmung des 49 des Gemeindestatutes die Anstellung der Beamten und diener, sowie überhaupt aller im Solde der Gemeinde stehenden Personen dem Gemeinderathe vorbehalten ist, so steht diese Be¬ stimmung der Dienstes=Instruction mit dem Gemeindestatut im Widerspruche. Selbstredend ohne dem Bürgermeister betreffs der bisherigen Anstellungsverfügung, welche nach der bisherigen Anstellungs=Verfügungen, welche nach der bisherigen Dienstes¬ nstruction begründet waren, irgendwie nahe treten zu wollen ind frei und weit entfernt von jedem Misskrauen in die dies¬ bezügliche bisherige Gebarung des Herrn Bürgermeisters glaub die Präliminar=Commission bei der Berathung dieser namhafter de Budget=Post darauf einrathen zu sollen, dass das dem Geme rathe laut § 49 des Gemeinde=Statutes gewährleistete Recht der Anstellung aller im Solde der Gemeinde stehenden Personen dem Gemeinderathe auch hinsichtlich der Sicherheitswache ge wahrt bleiben soll, umsomehr, als ja auch der Gemeinderatl ür diese Agenden die namhafte Summe von 31.998 K bewilligen muss. In dem Bewusstsein, dass die Präliminar=Commission hiebei lediglich und ausschließlich die Wahrung der durch das Gemeinde=Statut gewährten wichtigen Rechte des Gemeinde rathes im Auge hat und in der Erkenntnis dass die Dienstes Instruction für die städt. Sicherheitswache einer gründlichen Revision bedarf, da sich seit 25 Jahren die Verhältnisse in vieler Richtungen geändert haben, stellt die Präliminar=Commission olgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen Die Dienstes=Instruction der städt. Sicherheitswache vom 19. Fe bruar 1875 ist einer gründlichen Revision zu unterziehen, hiebei ist die Anstellung aller zur Sicherheitswache gehörigen Persone emäß § 49 des Gemeinde=Statutes dem Gemeinderathe vor zubehalten und hat hierüber die l. Section in einer der nächsten itzungen Bericht zu erstatten Der Herr Vorsitzende bringt diesen Antrag zur Abstim¬ mung und wird derselbe einstimmig angenommen. 3
4 VIII. Unterrichts = Auslagen: Erhaltung des Realschulgebäudes; Auslagen für die k. k. Staats=Oberrealschule (Löhnung des Schuldieners, Studienfonds beitrag, Lehrmittel, Beheizung, Beleuchtung, Kanzleierfordernisse und Reinigung) Erhaltung des k. k. Fachschulgebäudes und zwei Stipendien an Schüler dieser Anstalt; Knaben= und Mädchen=Bürgerschule und Knaben=Volksschule (Quartiergelder für das Lehrpersonale, Gebäude=Erhaltungskosten und sämmtliche Regieauslagen) Knaben=Volksschule in Steyrdorf (Quartier¬ elder für das Lehrpersonale, Gebäude¬ Erhaltungskosten und sämmtliche Regie¬ auslagen Mädchen=Volksschule in der Berggasse (Quar¬ iergelder für das Lehrpersonale, Gebäude¬ Erhaltungskosten und sämmtliche Regie¬ auslagen); Knaben= und Mädchen=Volksschule in der Wehrgrabengasse (Quartiergelder für das Lehrpersonale, Gebäude=Erhaltungskosten und sämmtliche Regieauslagen); Mädchen=Volksschule in Aichet (Quartiergelder ür das Lehrpersonale, Gebäude=Erhaltungs= kosten und sämmtliche Regieauslagen) Turnschule im Exjesuitengebaude (Beleuchtung des Turnsaales und Erhaltung der Turn¬ geräthe) Kindergarten= Institut (Wohnungszins der Kindergärtnerin), zusammen..... 44.162 K Der Herr Referent bemerkt hiezu, dass sich diese Post gegen das Vorjahr um 1140 K erhöht, wovon 1000 K ür die Erhöhung der Quartiergelder des Lehrpersonales von 25 % beansprucht werden. 20 auf Bezüglich der Erhöhung der Quartiergelder für das Lehrpersonal stellt die Präliminar=Commission folgenden Antrag: Mit Zuschrift vom 20. November 1899, Z. 24.144, wurden von Seite des k. k. Stadtschulrathes die Gesuche der hierstädtischen Lehrpersonen um Gewährung des bisherigen Quartiergeldes ehufs Beschlufsfassung durch den löblichen Gemeinderath vorgelegt. Nach den gepflogenen Erhebungen hat bisher ein heil der städtischen Leyrpersonen 25% und ein Theil nur 20 % an Quartiergeld bezogen. Mit Gesetz vom 2. November 1899, 2.=G.=Bl. Nr. 39, wurde aber bestimmt, dass ab 1. Jänner 1900 dem Lehrpersonale, welchem gemäß § 26 des Gesetzes vom 23. Jänner 1870, L.=G.=Bl. Nr. 10, ein Quartiergeld gebürt in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern ohne Unterschied 25% des fixen Gehaltes ohne Zulagen oder der fixen Jahres¬ Remuneration als Quartiergeld zu bemessen ist. Mit Bezug auf die Bestimmung des § 2 des obigen Gesetzes vom 2. No¬ vember 1899, L.=G.=Bl. Nr. 39, wird daher den städtischen Lehrpersonen, da die Stadt Steyr mehr als 10.000 Einwohner zählt, ab 1. Jänner 1900 ohne Unterschied ein 25%iges Quartier¬ geld zu bewilligen sein, deshalb stellt die Präliminar=Commission den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde den städtischen Lehrpersonen über ihr Ansuchen und ge¬ mäß § 2 des Gesetzes vom 2. November 1899, L.=G.=Bl. Nr. 39 pro 1900 ein Quartiergeld von 25% des fixen Gehaltes ohne Zulagen oder der fixen Jahres=Remuneration bewilliget — Dieser Antrag wird einstimmig angenommen Hierauf wird Post VIII einstimmig genehmigt. X. Armen= Versorgung: Beitrag zur Armen=Versorgung 37.000 F diese Post, sagt Referent, ist geringer um 3000 K und entspricht dem thatsächlichen Bedarf von 1898 und 1899. Wird einstimmig genehmigt. X. Kosten der Sanitätspflege: Bezüge des Sanitätspersonales (zwei llerzte, ein Stadtwundarzt und ein Thierarzt 4.820 K Bezüge des Wasenmeisters und Aus¬ jabe für die Hundecontrole 460 Impfungs= und Desinfectionskosten 000 „ Verschiedene andere Sanitätsaus lagen * * 1.600 „ 7.880 K Der Herr Referent bemerkt hiezu: Diese Post ist höher um 380 K durch den Bezug des 1. Quadrienniums pro 200 K des Stadtthierarztes und der um 180 K höher angenommenen Des¬ infections= und anderer sanitärer Auslagen Hierauf wird Post X einstimmig genehmigt. XI. Gewöhnliche banämtliche Auslagen: a) Erhaltungs=Auslagen: Für die drei eisernen Hauptbrücker 2.000 K Für die Holzbrücken, Stege und Schlachten 3.600 „ Für gepflasterte Straßen und Stiegen 4.400 „ Für beschotterte Straßen und Stützmauern 10.000 „ 1 Transport 20.000 K 20.000 K Transport 2.000 „ Für Wasser= und Unrathscanäle Für Brunnenleitungen und Pump¬ verke 2.000 „ * * * Für Alleen und Anlagen 1.000 „ Für Straßenreinigung und Be¬ 4.800 „ spritzung Für Erhaltung bauämtlicher Mo¬ bilien 200 „ Für Anschaffung von Materialien¬ Vorräthen 400 „ e) Für Anschaffung und Reparierung von Werkzeugen und andere 600 bauämtliche Auslagen — 42.000 K um 400 K infolge Diese Post ist gegen das Vorjahr mehr des alljährlich höheren Bedarfes für verschiedene bauämtliche Ausla en Diese Post wird einstimmig genehmigt XII. Verschiedene Auslagen: Für öffentliche Festlichkeiten 440 K Bestimmte Beiträge (darunter dem Deutschen Schulverein 100 K u. s.w.) 200 Verschiedene andere kleine Ausgaben .600 2.240 K 800 a) Gewöhnliche Vorschüsse XIII. * * 100.000 b) Casse=Gebarungsfond * * Der Herr Referent bemerkt zu Post XII, dass diese gegen das Vorjahr höher ist um 200 K infolge Mehrbedarfes für ver¬ chiedene kleine Auslagen, darunter Radfahrnummer=Tafeln vorschussweise) Hierauf werden Post XII und XIII einstimmig genehmigt. Die Gesammtsumme der ordentlichen Aus¬ lagen trägt 566.704 K C. Außerordentliche Ausgaben. XIV. Rückvergütung der Verbrauchsumlagen auf Bier für die Ausfuhr, für die Schwendung bei der Production und für die Abfindung im Märzenkeller, ferner Entschädigung der Mautner (1720 K) für die Bier= und Spiri¬ tuosen=Ein= und Ausfuhr=Ueberwachung 64.720 K Der Herr Referent bemerkt hiezu: Diese Post ist höher im 19.720 K infolge der laut Gemeinderathsbeschluss mit 3 K 20 h per Hektoliter Bier angenommenen Verbrauchs=Umlage bei Ein¬ nahme und Ausgabe. Die Ausfuhr wurde mit 4000 Hektoliter gegenüber dem Antrage pro 1899 geringer angenommen, u. zw. nach dem voraussichtlichen Erfolge im Jahre 1899 hierauf wird Post XIV einstimmig genehmigt. XV. Erwerbung von Grundstücken für Straßen¬ verbreiterungen 2.000 K * * Wird einstimmig genehmigt XVI. a) Für außerordentliche Bauführungen während des Jahres 20.000 b) Auslagen zur theilweisen Behebung der Hochwasserschäden des Jahres 1899 185.000 Zur Post a) bemerkt Herr Referent, dass diese gegen das Vorjahr geringer ist um 12.000 K infolge Wegfall der pro 1899 präliminierten Post für Neupflasterung der Gleinkergasse mit K 12.000 zur Post b): Die Auslagen zur Behebung der Hochwasser¬ schäden des Jahres 1899 wurden entsprechend der seitens des Gemeinderathes gefassten Entschließung behufs Aufnahme eines Darlehens per 150.000 K mit diesem Betrage eingesetzt Hierauf wird Post XVI einstimmig genehmigt. XVII. Für sonstige außerordentliche Ausgaben und zwar: Beitrag an den Verschönerungsverein 400 K Beitrag an das Fremdenverkehrs¬ omité * 400 „ Beitrag zur Erhaltung der Bürger¬ nusikkapelle und für Abhaltung von Promenade=Concerten 3.000 Ausgaben für das städtische Museum 800 Beitrag zur Suppenanstalt 1.600 Für unvorhergesehene Auslagen 6.000 12.200 Der Herr Referent bemerkt hiezu: Diese Post ist gegen üiber 1899 weniger um 5600 K infolge Nichtpräliminierung des Beitrages per 6000 K an die Spitalscasse, dagegen Einstellung des mit seinerzeitigem Gemeinderathsbeschluss dem Kapellmeister des Bürgercorps Ludwig Großauer ausgesetzten Wohnzins¬ es per 400 K beitra Hierauf wird Post XVII einstimmig genehmigt. XVIII Auf Credit=Operationer Summe der außerordentlichen Ausgaben 283.920 K Die Summe der ordentlichen Ausgaben hinzugerechnet 566.704 so betragen die gesammten Ausgaben 850.624 K wovon durch die ordentlichen Einnahmen gedeckt werden 246.966 o dass zu bedecken bleiben 603.658 K Zur Bedeckung dieses Abganges werden beantragt nach¬ stehende
O. Außerordentliche Einnahmen. Von den ärarischen directen X.V. 1. a) Steuern, und zwar von der Grund=, Hauszins=, Erwerb¬ und Rentensteuer von einem Steuergulden per 263.332 K die Gemeindeumlage im bis¬ herigen Ausmaße mit 60% 158.000 K worunter die Waffenfabrik mit * * 20.000 K von den übrigen Steuerträgern . 138.000 b Von der neueinzuführenden Gemeinde=Besoldungs=Steuer von 2000 K übersteigenden Dienstbezügen 8.000 166.000 K Der Herr Referent bemerkt zu Post a): Die Gemeinde¬ umlagen, angenommen nach der Steuervorschreibung des Jahres 898 und 1899, weisen ein Plus von 12.000 K infolge Neuein¬ tellung einer Gemeinde=Besoldungssteuer von Dienstbezügen über 2000 K mit 50% der Einkommensteuer, das ist mit einem Betrage von 8000 K Umlage, dagegen entfiel die Präliminierung einer Umlage von der Staatsbesoldungssteuer, welche einen Entgang ergibt von 4000 K, so dass das Nettoplus der Gemeinde Besoldungssteuer bloß 4000 K Umlage ergeben würde. Die Mehr¬ einnahmen von weiteren 8000 K nimmt auf die Besteuerung des Staatseisenbahnbetriebs Bezug Zur Post b) bringt Referent namens der Präliminar=Com¬ mission folgenden Antrag ein: Antrag betreffend die Einführung einer Gemeinde Besoldungssteuer „Da nach dem Gesetze vom 19. Juli 1897 L.=G.=Bl. Nr. 27, die Personal=Einkommensteuer von Zuschlägen (also auch von einer Gemeindeumlage) frei zu lassen ist und die den Zuschlägen unterliegende staatliche Besoldungssteuer erst bei Dienstbezügen von 3200 fl. beginnt und sonach eine Reihe von vor dem Jänner 1898 umlagepflichtigen Personen umlagefrei würde, o ergab sich für einzelne Gemeinden ein mehr oder minder bedeutender Ausfall an Gemeindeumlagen. Um diesen Ausfall einigermaßen auszugleichen, wurde durch das Gesetz vom 7. August 1899, L.=G.=Bl. Nr. 32, der Gemeinde das Recht eingeräumt, eine selbständige Steuer von Dienstesbezügen zu beschließen. Nachdem die Stadtgemeinde Steyr durch die Umlage¬ Freiheit der progressiven Personal=Einkommensteuer einen ganz bedeutenden Ausfall an Umlagen zu erleiden hatte, und da dieser lusfall gerade bei der gegenwärtigen ungünstigen Lage der Stadtgemeinde umso fühlbarer ist, als ja auch immer höhere Ansprüche an das städtische Gemeinwesen gestellt werden und die Einnahmen der Stadt im allgemeinen nicht zugenommen sondern sich bedeutend vermindert haben, so hält die Präliminar¬ kommission dafür, dass die Stadtgemeinde Steyr wenigstens um theilweisen Ersatz der entfallenden Gemeindeumlagen und um diesen Ausfall wenigstens einigermaßen auszugleichen— indem nach den gepflogenen Erhebungen und Berechnungen hiedurch eine Jahreseinnahme von 8000 Kronen erzielt werden von dem durch das Gesetz vom 27. August 1899, könnte — L.=G.=Bl. Nr. 32, begründeten Rechte der Einführung einer elbständigen „Gemeinde=Besoldungssteuer“. Gebrauch machen sollte, umsomehr, als diese Steuer in ihrem gesetzlich estatteten Ausmaße als keine drückende Last angesehen werden kann und auch die niederen Besoldungen (unter 2000 Kronen) davon nicht getroffen werden Mit Rücksicht darauf stellt die Präliminar=Commission nachstehenden Antrag: Der löbl. Gemeinderath wolle beschließen: Es werde im Sinne des Gesetzes vom 27. August 1899, L.=G.=Bl Nr. 32, und unter Anwendung der mit Kundmachung der k. Statthalterei für Oberösterreich vom 16. November 1899 Z. 20.061 IV, verlautbarten Durchführungs=Vorschrift des ober osterr. Landesausschusses zu dem Gesetze vom 27 August 1899 L.=G.=Bl. Nr. 32, betreffend die Einführung einer Gemeinde¬ Besoldungssteuer von Dienstbezügen für die Stadtgemeinde Steyn ab 1. Jänner 1900 eine „Gemeinde=Besoldungssteuer über Fortsetzung nachstehender Bestimmungen eingeführt: 1. Von Dienstbezügen in der Stadtgemeinde Steyr ist ab 1. Jänner 1900 die Gemeinde=Besoldungssteue zu entrichten. Diese Steuer trifft nur die Dienstbezüge, beziehungs¬ weise die Besoldung des Steuerpflichtigen mit Ausschluss anderer Einnahmsquellen desselben „2. Von dieser Steuer sind befreit: 1. Personen, deren jährliches Einkommen aus den dieser Steuer unterliegender Bezügen 2000 Kronen nicht übersteigt; 2. Hof=, Staats= Landes¬ Gemeinde= und öffentliche Fondsbeamte und Diener, öffentlich Lehrer, dann Militärpersonen, sowie deren Witwen und Waisen bezüglich ihrer Dienstbezüge und aus dem Dienstverhältnisse herrührenden Pensionen, Provisionen, Erziehungsbeiträge und Quartiergenüsse; 3. Seelsorger bezüglich der ihnen jeweilig gesetzmäßig gebürenden Congrua und Organisten hinsichtlich der ihnen in dieser ihrer Eigenschaft zukommenden Diensteseinkommen. „3. Die Gemeinde=Besoldungssteuer beträgt die Hälfte der im § 172 des Gesetzes vom 25. October 1896, R.=G.=Bl. Nr. 220 betreffend die directen Personalsteuer enthaltenen Steuersätze. Es beträgt daher die Gemeinde=Besoldungssteuer bei Dienstbezügen von mehr als bis einschließlich 2000 Kronen 0 2200 Kronen 10 Kronen 2200 2400 12 K2 70 7 2600 14 2400 00 2800 „ 3000 „ „ 20 3000 3200 7 77 3200 3400 7 360( 340 „ 36 3800 „ „ 4000 0 150 4400 34 „ 140 39 4800 7 480 5200 14 „ 52( 5600 „ 7 5000 56 N 6000 6600 62 „ 6600 7200 1 80 7800 200 # 90 7800 8400 # 8400 9200 101 „ „ 0000 9200 14 u. s. w. wie sich dies für die höheren Bezüge als 10.000 Kronen laut der im § 172 des Gesetzes vom 25. October 1896, R.=G.=Bl. Nr. 220, enthaltenen Scala ergibt 4. Infolge der Einführung der Gemeinde=Besoldungssteuer ist gemäß Art. III des Gesetzes vom 27. August 1899, L.=G.=Bl. Nr. 32, die staatliche Besoldungssteuer von jedem Zuschlage für Gemeinde¬ zwecke befreit „5. Dieser Beschuss des Gemeinderathes, betreffend die Einführung einer Gemeinde=Besoldungssteuer ist in der Stadt¬ jemeinde Steyr öffentlich zu verlautbaren mit dem Bemerken, dass diejenigen, welche sich durch diesen Beschluss beschwert rachten, ihre Erinnerungen gegen denselben binnen der vom Tage der Kundmachung laufenden vierzehntägigen Frist bei der Stadtgemeinde=Vorstehung einzubringen haben. 6. Nach Ablauf der vierzehntägigen Frist ist unter Anschluss des Gemeinderaths=Sitzungsprotokolles und Beilegung der recht¬ zeitig dagegen eingebrachten Erinnerungen beim h. oberöster¬ eichischen Landesausschusse um Genehmigung der Besoldungs¬ teuer einzuschreiten.“ er Herr Vorsitzende bringt den Antrag der Präliminar Commission zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig an¬ genommen. Hierauf wird Post XIVI einstimmig genehmigt. Der Herr Referent trägt weiter vor: Von den mit 600.000 K angenommenen 2. Gebäude=Zinsungen die Zinskreuzer 20.000 K und zwar vom Zinse bis 200 K mit 2° bis zu 400 K 3½% und vom Zinse über 100 K mit 5 Verbrauchsumlage auf Bier mit 3 K 20 h 3. a vom Hektoliter und zwar von 54.000 Hekto¬ itern, darunter 22.000 Hektoliter hier erzeugtes und 32.000 Hektoliter einge führtes Bier 72.800 (Die Rückvergütung für die Ausfuhr und die Schwendung ist bei den außer ordentlichen Ausgaben bei Post XIV mit 63.000 K eingestellt, so dass ein Reinerträgnis mit 109.800 K ange¬ nommen erscheint.) D) Verbrauchsumlage von der Weineinfuhr eitens Privaten mit 3 K 20h vom Hekto liter, von circa 500 Hektolitern 1.600 * Verbrauchsumlage von der Einfuhr des Obstmostes mit 1 K60h vom Hektoliter von circa 2000 Hektolitern 3.200 Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige 4 Flüssigkeiten mit 4 K vom Hektoliter, von circa 760 Hektolitern 3.200 4. Verzehrungssteuer=Zuschläge auf Wein, Obstmost und Fleisch, und zwar 30% vor dem Verzehrungssteuer=Abfindungsbetrage der hiesigen Wirte und Fleischer mi 3.600 Der Herr Referent bemerkt hiezu: Die Verbrauchsumlagen auf Bier erhöhen sich um 34.800 K durch Einstellung der erhöhten Bierumlage per 3 K 20 h. Als ganz neue Verbrauchsumlagen rscheinen eingestellt: Von der Weineinfuhr mit 1344 K von der Obstmost=Einfuhr 3200 K. Die Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten erscheint um 600 K höher eingestellt, ent¬ prechend dem Erfolge pro 1898. Die Verzehrungssteuer¬Zuschläge der Wirte und Fleischer sind gleich dem Vorjahre Hierauf werden die Posten 2, 3 a—4, 4 einstimmig genehmigt. XV. Kaufschillinge für verkaufte Grundstücke 400 K XVI. Außerordentliche bauämtliche Einnahmen XVII. Andere außerordentliche Einnahmen XVIII. Einnahmen aus Credit=Operationen. Auf nahme eines Darlehens bei der hiesigen Sparcasse zur theilweisen Deckung der Hoch wasserschäden des Jahres 1894 150.000 Der Herr Vorsitzende bringt die Posten XV und XVIII zur Abstimmung und werden dieselben einstimmig genehmigt Es beträgt somit die Summe der außer¬ rdentlichen Einnahmen 530.800 K diemit verglichen das zu bedeckende Erfordernis per 603.658 ergibt sich ein voraussichtlicher Abgang von 72.858 K 5
Der Herr Referent bemerkt: Nachdem dieser Abgang von 72.858 k hauptsächlich durch die eingetretenen Hochwasser¬ schäden im Betrage von 185.000 K seine Erklärung und Begrün¬ dung findet, zu deren theilweisen Bedeckung die Stadtgemeinde für die dringendsten Vorkehrungen und Herstellungen nach dem Hochwasser ein Darlehen von 75.000 fl. = 150.000 K aufzunehmen gezwungen war, so glaubt die Präliminar=Commission, dass der Gemeinderath der Stadt Steyr die begründete Hoffnung hegen kann, dass die effectiv erhobenen Hochwasserschäden von 85.000 K durch die in Aussicht gestellte Staatshilfe die möglichste Deckung finden wird, wozu noch kommt, dass noch ein Casse¬ gebarungs=Ueberschuss von circa 10—14.000 Kronen verbleibt, der ebenfalls zur Deckung dieses Abganges Verwendung zu finden hat. Der Herr Referent trägt weiters vor: II. Armen-Institut. Ausgaben. 28.000 K 1. Kosten der regelmäßigen Armenbetheilung 2. Bekleidungskosten der Ortsarmen 2.000 „ 3. Kosten des Handbetheilungsfondes 800 „ 4. Erziehungsbeiträge a. d. Waisenhausverwaltung und Schutzkinderanstalt für dort von der Ge¬ meinde untergebrachte Pfleglinge 4.400 „ * 5. Vorschussweise verabfolgte Unterstützungen an hier wohnhafte fremde Arme 4.000 „ 6. Gestiftete und andere außerordentliche Unter¬ tützungen an hiesige Arme 1.000 „ * 7. Krankheitskosten für im St. Anna=Spitale, in auswärtigen Kranken= und Irrenhäusern be¬ handelte hiesige Arme 9.600 „ 8. Verpflegskosten für Arme im neuen Armenhause 18.000 „ 9. Kosten der Verpflegung in den zwei Versorgungs¬ häusern Herrenhaus und Lazarethhaus. 4.400 „ 10. Begräbniskosten für Arme * 800 „ 11. Verschiedene andere Ausgaben, darunter Rasieren der Pfleglinge im Armen=Verpflegungshause und Schuhmacherarbeiten 400 „ Summe der Ausgaben .. 73.400 K Zur Bedeckung dieser Ausgaben sind präliminiert folgende Einnahmen. 1. Interessen von den Activ=Capitalien per 120.190 K 5.060 K 2. Interessenbarschaft des Armen=Verpflegungs¬ fondes sammt einem Verpflegungskostenbeitrag von 42 K 5.920 „ 3. Geschenke 600 „ 4. Gerichtliche und polizeiliche Strafgelder 2.000 „ 5. Jagdkarten, Baubewilligungs=Abgaben und Licenzen 1.800 „ 0 6. Ertrag der Hundesteuer 4.800 „ 7. Rückersätze an Betheilungs=, Verpflegs= und Be¬ gräbniskosten 5.400 „ 8. Interessen aus der Ludwig Werndl'schen Waisen¬ tiftung, Philomena Haindl'schen Stiftung und aus der August und Anna Schrader'schen Stiftung * 1.654 „ 9. Beitrag vom milden Versorgungsfonde und von zweiStiftungen (Stiftung der Jos. Werndl'schen Erben für arme Kranke mit 256 K und aus der Leopold und Rosalia Landerl'schen Stif¬ tung den Betrag von 100 K) für die Kranken¬ pflege im St. Anna=Spitale 5.460 10. Zuschuss aus der Stadt=Casse 37.000 „ 11. Ergebnis aus der alljährlichen Sammlung. 3.600 „ 12. Verschiedene andere Einnahmen 106 Summe der Einnahmen 73.400 K Der Herr Vorsitzende bringt die Einnahmen und Aus¬ gaben des Armeninstitutes zur Abstimmung und werden dieselben einstimmig genehmigt. III. Milder Versorgungsfond. Ausgaben. 258 K 1. Für geistliche und milde Stiftungen 6.300 „ 2. Kosten der Pfründenbetheilung 3. Beheizung, Beleuchtung und Reinigung in den 1.500 „ Unterstandshäusern * 4. Beitrag an das Armen=Institut zur Bestreitung der Verpflegskosten hiesiger Kranker im Sanct 5.104 „ Anna=Spitale 5. Begräbniskosten für Pfründner des milden Ver¬ 40 sorgu g fondes 6. Steuern, Brand=Assecuranz für die Unterstands¬ 1.200 häuser und Bestallung an die Obmänner. 1.600 „ 7. Erhaltungskosten der Gebäude 400 „ 8. An den Messeleser der Bruderhauskirche 58 „ 9. Verschiedene andere Ausgaben. 16.460 K Summe der Ausgaben .. Einnahmen. 1. Interessen von den Activ=Capitalien per 371.140 K 15.568 K mit 186 „ 2. Gestiftete Beiträge * 686 „ 3. Ertrag der Gebäude und Gärten 4. Verschiedene Einnahmen 20 „ Summe der Einnahmen . . 16.460 K Der Herr Vorsitzende bringt die Summen der Einnahmen und Ausgaben des Milden Versorgungsfondes zur Abstimmung und werden dieselben einstimmig genehmigt. IV. Die Stiftungs-Präliminarien ergeben, dass sämmtliche 48 Stiftungen mit einem Gesammtver¬ mögen von 830.996 K ihren stiftbriefmäßigen Verpflichtungen vollkommen zu entsprechen in der Lage sind. V. Der Armenhaus - Baufond bestreitet die Instandhaltung und Reinigung des Armenverpflegs¬ hauses mit 800 K und eine Rente mit 1910 K 64 h an Frau Blaschek in Prag, wodurch sich Einnahmen und Ausgaben decken. VI. Der Armen- Verpflegungsfond verfügt über ein Capital von 143.200 K. Einnahmen. 1. Capitals=Interessen 5.878 K 2. Ein Verpflegskostenbeitrag 42 5.920 K Summe welche an das Armen=Institut für Bestreitung der Verpflegs¬ kosten im Armen=Verpflegshause abgeführt werden. VII. Das Spitals-Präliminare. Ausgaben. 1. Gehalte und Löhne 10.000 K 2. Verpflegskosten für 26.000 Verpflegstage à 1 K 20 h an die Frau Oberin 31.200 „ 3. Arzneikosten 7.000 „ 4. Instrumentenkosten 240 „ 5. Einrichtungskosten .200 „ 6. Für Gebäude=Erhaltung 1.800 „ 7. Kanzleiauslagen 400 „ * „„ 8. Andere Regieauslagen... 400 Summe der Ausgaben .. 52.240 K Einnahmen. 1. Eingezahlte Verpflegsgebüren für 26.000 Ver¬ pflegstage einschließlich der Steyrer Armen à 2 K 52.000 K 2. Mietzins vom k. u. k. Militär=Aerar für ein Krankenzimmer 240 „ Summe der Einnahmen 52.240 K Der Herr Vorsitzende bringt die Einnahmen und Aus¬ gaben für das St. Anna=Spital zur Abstimmung und werden dieselben einstimmig genehmigt. Hierauf Schluss der Sitzung.
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