Ratsprotokoll vom 24. November 1899

Bestätigung des Kanzleidirectors sehr fleißig und verwendbar ist und ein Diurnums von 1 f 20 x mit Rücksicht auf die Theuerungs Verhältnisse faktisch kaum zum ordentlichen Lebensunterhalte ausreichend erscheint, so stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem städt. Kanzleigehilfen Michael Etz ab 1. Jänner 1900 das bisherige Diurnum von 1 f 20 x auf 1 f 50 erhöht. Einstimmig nach Antrag Z 205 Präs. b. Liegt folgender Amtsbericht vor: Nach § 49 des Statuts der Stadt Steyr haben bleibend angestellte Gemeindebeamte und Diener für sich, ihre Gattinnen und Kinder denselben Ansprüche an die Gemeinden

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