Ratsprotokoll vom 24. November 1899

4 Contrahenten getroffenen rechtsverbindlichen Vereinbarungen und mit Zugrundelegung des beiliegenden, vom Herrn Geometer Julius Weitlaner vorgelegten Situationsplanes und Theilungs¬ ausweises vom 14. September 1899, G.=Z. 3087, nachstehende Anträge gestellt, welchen der löbliche Gemeinderath die Zu¬ stimmung ertheilen wolle, und zwar: 1. Die Stadtgemeinde tritt aus der öffentlichen Wegparcelle 1310/3 die im Situationsplane nit dem Buchstaben e bezeichnete Grundfläche im Ausmaße von 18 □Klft., ferner aus der öffentlichen Wegparcelle 1310/2 die nit dem Buchstaben d bezeichnete Grundfläche im Ausmaße von 8 □Klft., also zusammen 26 □Klft., in das Eigenthum des Herrr Josef Wolf ab, so dass derselbe diese Grundflächen mit seine Grundparcelle 160 1 grundbücherlich vereinigen kann. 2. Dagegen übergibt Herr Josef Wolf aus der ihm gehörigen Grundparcelle 160/1 die im Situationsplane mit a bezeichnete Grundfläche im Ausmaße von 20 □Klft. und die mit b bezeichnete Fläche im Ausmaße von 15 □Klft., also zusammen 35 □Klft., in das öffentliche Eigenthum der Stadtgemeinde zum Zwecke der Ver¬ einigung derselben mit der Wegparcelle 1310/2. 3. Für das aus diesem Grundtausche zu Gunsten des Herrn Josef Wolf hervor¬ gehende Uebermaß von 9 □Klft. bezahlt die Stadtgemeinde an enselben den baren Betrag von ö. W. fl. 36.— oder 72 Kronen 4. Alle Gebüren und Kosten, welche aus der Vertragserrichtung der Thätigkeit des Geometers, der grundbücherlichen Durch ührung u. dgl. erwachsen, tragen die Contrahenten zu gleichen Theilen. — Wird einstimmig angenommen Z. 13.690 Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor Zur Mappenrichtigstellung der Wegparcellen Nr. 1310,2 und 1310 3 (öffentliches Gut, Bergerweg, Schönau), welche nothwendig geworden ist, da die Grenzen dieser Wegparcellen in der Natur mit jener in der Catastralmappe nicht übereinstimmen, werden auf Grund der zwischen der Stadtgemeinde Steyr als Verwalterin des öffentlichen Gutes und den Ehegatten Leopold und Anna Klinglmayr, Besitzern der Liegenschaft Conser.=Nr. 233 und 234 n der Schönau zu Steyr, mit Zugrundelegung des Situations planes und Theilungsausweises vom 6. Mai 1899, G.=Z. 2985, getroffenen Vereinbarungen nachstehende Anträge gestellt, welchen der löbl. Gemeinderath die Zustimmung ertheilen wolle: 1. Die Stadtgemeinde tritt aus der öffentlichen Wegparcelle 1310/2 die m Situationsplane mit den Buchstaben abeet bezeichneten Brundflächen im Gesammtausmaße von 25·14 Quadratklaftern, ferner aus der Wegparcelle 1310/3 die im Situationsplane mit den Buchstaben ni bezeichneten Grundflächen im Ausmaße von 55 Quadratklaftern unentgeltlich in das Eigenthum der Klinglmayr'schen Ehegatten ab behufs grundbücherlicher Ein¬ verleibung zu ihren Liegenschaften Conser.=Nr. 233 234. 2. Dagegen übergeben die Klinglmayr'schen Ehegatten unentgeltlick an die Stadtgemeinde aus der ihnen gehörigen Grundparcelle 159 die im Situationsplane mit dem Buchstaben d bezeichnete Grund¬ läche im Ausmaße von 317 Quadratklaftern, ferner aus der Larcelle 160 2 die mit den Buchstaben m und I bezeichneten GBrundflächen im Ausmaße von 12•5 Quadratklaftern, zusammen also 44·2 Quadratklafter, zum Zwecke der bücherlichen Einverleibung in die öffentliche Wegparcelle 1310 2, beziehungsweise 1310•3. 3. Die im Situationsplane mit dem Buchstaben k bezeichnete Grundfläche im Ausmaße von 4·5 Quadratklaftern wird grund¬ bücherlich von der öffentlichen Wegparcelle 1310/2 abgeschrieben und der öffentlichen Wegparcelle 1310 3 einverleibt. 4. Alle mit er Vertragserrichtung und der Verbücherung verbundenen Ge¬ büren und Kosten, die Gebüren des Geometers und dergleicher bestreiten die Contrahenten gemeinschaftlich je zur Hälfte und verden die gegenseitig abgetretenen Grundflächen auf je 20 fl — bewertet Wird einstimmig angenommen. Z. 13.690 7. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor Der auf dem flussabwärts gelegenen Theile der Parcelle 497 an der Gaswerkstraße gestandene Holzschupfen ist vom letzten Hochwasser demoliert und sammt seinem ganzen Inhalte weg¬ getragen worden Die Wiederherstellung eines solchen Material depots auf diesem Platze ist unabweisbar, eine solche nur aus Hol¬ aber nach den Bestimmungen der Bauordnung unzulässig, daher die Errichtung dieses Baues mit gemauerten Pfeilern und feuer¬ icherer Eindeckung vorgeschlagen wird, wie im beiliegenden lane des Stadtbauamtes vom November 1899 ersichtlich ist In diesem Sinne werden mit Bezug auf die Protokollar=Aufnahme vom 23 November 1899 nachstehende Anträge gestellt: 1. De¬ löbliche Gemeinderath wolle die planmäßige Erbauung dieses Materialdepots und des dazugehörigen Wachterhäuschens auf dem bezeichneten Platze, sowie die zu diesem Zwecke nöthige Verlängerung der steinernen Uferschutzmauer um 5 Meter fluss¬ abwärts, die Einplankung des Platzes und den dazu erforderlichen im beiliegenden Kostenvoranschlag vom 24. November ausge¬ wiesenen runden Betrag von 3650 fl. bewilligen, der seine Deckung m Nothstands=Darlehen zu finden hat; 2. die III. Section mit der Ausschreibung und Vergebung der bezüglichen Arbeiten — betrauen Wird einstimmig angenommen. — Z. 23.408 8. Der Herr Referent verliest folgende Zuschrift: „Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung in Steyr! Auf Grund des Berichtes unseres zur Untersuchung der von uns gelieferten Straßenbrücken in Steyr beordneten Ingenieurs Herrn R. Lenz erlauben wir ins als Resultat dieser Untersuchung folgendes mitzutheilen „Obere Ennsbrücke. An der stromaufwärts gelegenen Tragwand ist der Mittelständer etwas beschädigt und wurden im Untergurt derselben Tragwand circa 50 lockere Nieten vor¬ gefunden. Lockere Nieten ergaben sich ferner in den Anschlüsser der oberen Querverbindungen an den Obergurt, in den Anschlüssen der Fahrbahnsaumträger an die Querträger und vereinzelt iuftretend in den übrigen Nietverbindungen. Von den Längs¬ erbindungen zwischen den Querträgern sind drei ganz durchgerissen ind zwei so stark verbogen, dass sie ausgewechselt werden müssen muss abgenietet und gerade Eine stark verbogene Windstrebe gerichtet und eine an ihrem Anschluss beschädigte Windstrebe in demselben verstärkt werden Untere Ennsbrücke. Die Untergurte sind an der stromaufwärts gelegenen Tragwand stark, an der stromabwärts elegenen etwas verbogen und tritt eine stärkere Verbiegung an ener Stelle auf, bei welcher die eine Minenanlage befestigt ist welch' letztere durch ihre exponierte Lage dem anschwimmenden Holzmaterial einen Angriffspunkt geboten und daher die Deformation mitverursacht haben kann. Zur Behebung der tärkeren Verbiegungen in dem einen Untergurt wird es nothwendig ein, einige Untergurttheile loszulösen und ist daher auf die Dauer der Arbeit die Einstellung des Verkehres mit Fuhrwerken ber die Brücke geboten. Stark durch das Hochwasser beschädigt wurde der untere Windverband und müssen 11 neue Windstreben als Ersatz für theilweise fehlende, theilweise gerissene und stark verbogene eingenietet werden. Die wenig verbogenen Windstreben und Gehweg=Consolen werden geradegerichtet. Ferner wurden noch Beschädigungen an den Längs= und Saumträgern der Fahrbahn constatiert, bei welchen vier untere stark beschädigte Gurt¬ winkel ausgewechselt und Verbiegungen beseitigt werden müssen. ockere Nieten wurden in den Gurtungen und in den Anschlüssen der Fachwerksglieder vorgefunden. Zur Verstärkung des strom¬ aufwärts gelegenen Untergurts werden wir an den oberen Rand des äußeren Stehbleches Randwinkel und zwischen den beiden Stehblechen Absteifungen anbringen, mit welchen Verstärkungen Sie sich bereits einverstanden erklärten Steyrbrücke. Eine Windverbandstrebe ist stark verbogen und muss ausgewechselt werden und wurden lockere Nieten in den Gurtungen, in den Anschlüssen der Fachwerksglieder und in den Anschlüssen der Längsträger an die Querträger constatiert „Die zur Behebung der oben angeführten Schäden an den drei Brücken sammt der Verstärkung an der unteren Ennsbrücke noth¬ wendige Kostensumme dürfte sich wohl auf 3000 bis 4000 fl. ö. W. belaufen, wobei vorausgesetzt wird, dass die Einrüstung vor den Zimmerleuten der löblichen Stadtgemeinde besorgt wird. Wir betonen jedoch ausdrücklich, dass wir diese Summe ohne edwede Verbindlichkeit angeben, da es unmöglich ist, die Kosten ür derartige Arbeiten auch nur annähernd genau zu berechnen und dieselben bloß schätzungsweise bestimmt werden können Die seinerzeitige Abrechnung würde auf Grund der aufgelaufenen Kosten für die Untersuchung des angelieferten Materiales, der Transportkosten für Material und Werkzeug, der Reisekosten ür die Monteurpartie und der factisch geleisteten Arbeitsschichten derselben erfolgen, welch' letztere wir Ihnen mit ö. W. fl. 6.— für den Monteur und ö. W. fl. 4·50 für den Brückenschlosser berechnen würden. Als Arbeitsschicht gilt die Arbeitszeit von 7 Uhr früh bis 6 Uhr abends mit einstündiger Mittagspause und würden Ueberstunden, sowie innerhalb der gesetzlichen Grenzen an Sonn¬ und Feiertagen erbrachte Arbeitsstunden mit dem ein= unt einhalbfachen der obigen Beträge berechnet werden „Der Beginn der Reconstructions=Arbeiten wird, um die Continuität derselben zu wahren, erst dann erfolgen, wenn wir im Besitze des für die untere Ennsbrücke bereits als äußerst dringend bestellten Materiales sein werden, was in 6 bis 8 Wochen der Fall sein dürfte. „Indem wir Ihrem Wunsche gemäß Ihnen noch mittheilen, dass die Arbeiten an den drei Straßenbrücken einen Zeitraum von 6 bis 9 Wochen beanspruchen dürften, sehen wir Ihrem geschätzten definitiven schriftlichen Auftrage ehestens entgegen und zeichnen hochachtungsvoll: Direction der Maschinenfabriken und Constructionswerkstätten der Oesterreichisch=Alpinen Montan¬ gesellschaft. Karl Tökei m. p.“ Der Sectionsantrag hierüber lautet: Auf Grund der vorliegenden Berichterstattung und Offert der Constructions¬ Werkstätten der österreichischen Alpinen Montangesellschaft von 6. November 1899 wolle der löbliche Gemeinderath beschließen, dass die durch die letzten Hochwasserschäden an den drei eisernen Brücken über den Enns= und Steyrfluss nothwendig gewordener Reconstructionsarbeiten im Umfange dieser Berichterstattung und innerhalb des daselbst bezeichneten Kostenumfanges diese Gesellschaft zur Ausführung übertragen werden. Zur Deckung der hieraus erwachsenden Kosten, sowie derjenigen, welcht gleichzeitig für Schlosserarbeiten an den Geländern und Minen inlagen, für Gerüste=Anbringung und Zimmerleute und für Spenglerarbeiten auflaufen werden, wolle der löbliche Gemeinde¬ rath à conto Ausbesserungsunkosten an diesen Brücken 6000 fl bewilligen, welche ihre Deckung durch das bewilligte Nothstands darlehen zu finden haben. Die Section behält sich vor, behufs deckung eventueller weiterer Unkosten für Anstreicherarbeiten ür Bedielung der Gehwege u. dgl. an diesen Brücken seinerzeit wieder vorstellig zu werden. — Wird einstimmig angenommen Z. 18.923. 19. Der Herr Referent verliest folgendes Commissions¬ Protokoll: „Die österreichische Waffenfabriks=Gesellschaft in Steyr at mit Eingabe vom 4. November 1899, präs. mit Zahl 22.201 im die Bewilligung angesucht, die durch das Hochwasser be¬ chädigte Uferwand unterhalb der Kalkofenbrücke am rechten Ifer des Steyrflusses zum Schutze der Grundparcelle Nr. 420 cesp. des Schaftstadels an der Blumauergasse durch eine Stein¬ mauer mit Talond=Pflaster zu ersetzen. Hierüber wurde gemäß 83 des oberösterreichischen Wasserrechtsgesetzes vom 28. August 870, L.=G.=Bl. Nr. 32, mit Edict vom 4. November 1899 Z. 22.201, die commissionelle Localverhandlung für heute den 3. November 1899 an Ort und Stelle angeordnet und sind iezu die Unterfertigten erschienen. Nach Besichtigung und ein¬ gehender Erörterung äußerte sich der Herr Stadt=Oberingenieur wie folgt

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