Verkaufes von Margarinbutter, Margarinschmalz und Kunstfett beschließen. — Diese Kundmachung lautet: „Z. 23.951. — Kundmachung, betreffend den Verkauf von Margarinbutter, Margarinschmalz und Kunstfett Um das aufende Publicum vor Uebervortheilung zu schützen, hat der Gemeinderath der l. f. Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 24. November 1899, betreffs des Verkaufes von Margarinbutter Margarinschmalz und Kunstfett, folgende Verkaufs=Ordnung be¬ chlossen: „§ 1. Diejenigen Personen, welche sich mit dem Verschleiße von Margarinbutter, Margarinschmalz und Kunstfett befassen haben in ihren Verkaufslocalen oder bei ihren Marktständen in leicht ersichtlicher Weise auf einer Tafel mit deutlichen, nicht verwischbaren Lettern die Gattung des zum Verkaufe gelangenden Fettes oder Fettgemisches als „Margarinbutter, „Margarin¬ chmalz oder Kunstfett bekanntzugeben „§ 2. Margarinbutter darf nur in Ziegelform in Verkehr gebracht werden und muss jedes Stück mit der Bezeichnung Margarinbutter versehen sein. Diese Bezeichnung hat durch Eindrücken mittels einer Form (aus Holz oder Metall) zu ge¬ schehen, wobei sich die Buchstaben auf die ganze Länge des Stückes zu erstrecken haben. Außerdem muss jeder Ziegel an den Verkäufer in einer Umhüllung abgegeben werden, welche in deutlicher, unverwischbarer Schrift die Bezeichnung „Margarin¬ butter trägt. Desgleichen müssen diejenigen Gefäße, in welcher oder aus welchen Margarinschmalz oder Kunstfett verkauft wird mit der Bezeichnung „Pargarinschmalz', beziehungsweise „Kunst¬ fett versehen sein. „§ 3. Als Margarinbutter sind alle der echten Butter ähn ichen Fette oder Fettgemische, deren Fettgehalt nicht lediglich der Kuhmilch entstammt, daher auch die sogenannte Mischbutter oder Kunstbutter anzusehen, als Margarinschmalz alle dem utterschmalz (Rindschmalz) ähnlichen Fette und Fettgemische, deren Fettgehalt nicht lediglich der Kuhmilch entstammt; als Kunstfett alle dem Schweinschmalz ähnlichen Fette oder Fett¬ gemische, die nicht lediglich vom Borstenvieh gewonnen wurden. „§ 4. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften wird, falls nicht für den Fall ohnedies schon eine gesetzliche Strafe bestimmt ist, als Uebertretung dieser Vorschriften nach den Bestimmungen der bestehenden Marktordnung mit Geld=, eventuell Arreststraft geahndet § 5. Diese, Verkaufs=Vorschriften treten mit 1. Jänner 1900 in Kraft Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr, am 30. November 1899. Bürgermeister. Der Der Herr Vorsitzende bringt den Entwurf dieser Kund¬ machung zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig genehmigt 13.776. 3. 6. Ueber die Einladung des „Oesterreichischen Völker=Ver eines für Hilfeleistung nach Elementarschäden“ liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: Nachdem die gemäß Sitzungsbeschluss vom 6. October 1899 gepflogenen Erhebunger rgeben haben, dass auch die Gemeinde=Vertretungen von Linz, Innsbruck, Salzburg diesem Vereine nicht beigetreten sind und die Section der Anschauung ist, dass die Zwecke, welche der „Oesterr. Völkerverein“ erreichen will, durch einen Verein kaum erreicht werden können, so stellt die I. Section den Antrag, der öbl. Gemeinderath wolle beschließen: Die Stadtgemeinde Steyr als Mitglied nicht volle dem „Oesterreichischen Völkervereine in die Kenntnis zu eitreten, und ist hievon die Vereinsleitung — Wird einstimmig angenommen Z. 19.824 — setzen. 14. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde¬ 7. Der Herr Referent verliest die Amts¬ ath Josef Tureck. berichte über die Einnahmen und Ausgaben bei der Stadtcasse und bei den unter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Unstalten für die Monate Juli, August und September 1899: Es betrugen bei der Stadteasse: fl. 39.712-39¼ a) die Einnahmen im Monate Juli 1899 * „ 19.430-59½ hiezu Casserest vom Vormonate fl. 59.142·99 Gesammteinnahmen im Monate Juli 1899 „ 49.987·42 Ausgaben im Monate Juli 1899 fl. 9.15557 Casserest für den Monat August 1899 und betrugen bis einschließlich Juli 1899; l. 202.576·94 die Gesammt=Einnahmen 193.421·37 ie Gesammt=Ausgaben fl. 10.32825 ) die Einnahmen im Monate August 1899 9.155·57 iezu Casserest vom Vormonate Gesammt=Einnahmen im Monate August 1899 19.483-82½ fl Ausgaben im Monate August 1899 1.708•61 Casserest für den Monat September 1899 7.775·21½ fl und betrugen bis einschließlich August 1899: 212.905·19½ die Gesammt=Einnahmen * * 205.129•98 die Gesammt=Ausgaben 14.490·99½ c) die Einnahmen im Monate September 1899 . * 7.775-21½ hiezu Casserest vom Vormonate Gesammt=Einnahmen im Monate Sept. 1899 22.266•2 13.284-77 Ausgaben im Monate September 8.981-44 asserest für den Monat October und betrugen bis einschließlich September 1899: 227.396·19 die Gesammt=Einnahmen 218.414·75 die Gesammt=Ausgaben Der Herr Referent gibt bekannt, dass diese Rechnungs¬ abschlüsse durch die Herren Gemeinderäthe Heindl, Wöll und Tureck in der Weise geprüft wurden, dass jede einzelne Rechnung mit dem Abschluss=Journale verglichen wurde, und dass die — Journale auch richtig befunden wurden. — Zur Kenntnis. Z. 23.186, 22.394, 19.278. 8. Der Herr Referent berichtet, dass das Erträgnis des iesjährigen Herbstjahrmarktes eine Einnahme von 764 fl. 52 kr rgab, welche gegen die im vorigen Herbstmarkte um 78 fl. 25 kr. zurückgeblieben ist. — Zur Kenntnis. — Z. 21.665. 9. Franz Trauner, Advocatursbeamter in Steyr, legt seine Stelle als Maut=Controlor für die Station llb zuruck und empfiehlt für diese Stelle den dort wohnhaften Franz Stierl Der Sectionsantrag hierüber lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle die Zurücklegung der Mautcontrole für die Station IIh durch Franz Trauner zur Kenntnis nehmen, dem¬ elben die entfallende Remuneration für die Zeit vom 1. Jänner is 1. November d. J. in Auszahlung bringen und den in Vorschlag gebrachten Franz Stierl mit der Weiterführung dieser Maut=Controle gegen eine jährliche Remuneration von 10 fl. betrauen. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 21.660. 10. Ueber die vorliegenden Subventions=Ansuchen beantragt die Section: 1. Dem Gabelsberger=Stenographen=Verein in Steyr eine Subvention von 50 fl. und 2. dem Unterstützungs¬ Verein für ehemalige Kremsmünsterer Studenten eine Spend von 10 — Diese beiden Anträge werden ein¬ fl. zu bewilligen. angenommen. — Z. 22.783 und 23.129. stimmig 3 Das Ansuchen der Bruderschaft „Zum goldenen Stern“ im eine Subvention, beantragt die Section abzulehnen. err Gemeinderath Lang sagt, er kenne diese Bruderschaft näher, weil er in dieser als Commissär fungiere. Dieselbe sei unterstützungsbedürftig, und nur dann, wenn der Gemeinderatl beschließe, Bruderschaften principiell nicht zu unterstützen, werde er keinen Gegenantrag einbringen. Hierauf wird der Sections¬ intrag mit der Ergänzung, dass Bruderschaften principiell nicht — Z. 21.386 zu unterstützen sind, einstimmig angenommen. 11. Ueber das Ansuchen der Section St. Peter—Seiten¬ tetten des Oesterr. Touristen=Clubs um Gewährung einer Subvention für die auf dem Plattenberg bei Kürnberg zu errichtende Kaiserin=Elisabeth=Warte, sowie um Bewilligung zur Veranstaltung einer Spendensammlung in Steyr durch ein Sectionsmitglied, stellt die Section folgenden Antrag: Ntachdem von Seite der Section des Alpenvereines für diesen zweck ohnehin 50 fl. gespendet wurden, welcher Betrag vollkommen enügen dürfte, beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderath volle auf dieses Ansuchen nicht eingehen, jedoch das weitere Ansuchen um Bewilligung zur Veranstaltung einer Spenden¬ ammlung in Steyr zu dem erwähnten Zwecke durch den k. Gerichtskanzlisten Arthur Ruciska genehmigen. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 22.895 12. Frau Natalie Fritz, Modistin in Steyr, ersucht um leberlassung eines Gewölbes in der Oelberggasse und bietet iefür einen jährlichen Mietzins von 25 fl. Die Section beantragt die Genehmigung dieses Ansuchens Entrichtung des Mietzinses in vierteljährlichen Raten gegen vorhinein und gegen beiderseitige vierteljährige Kündigung. Wird einstimmig angenommen. — Z. 21.606 13. Herr Josef Samwald, Friseur in Steyr, ersucht um Verlängerung des Pachtvertrages bezüglich der Gewölbe Nr. 2 und 3 beim Bürgerspital auf unbestimmte Zeit um den bisherigen Jachtschilling von jährlich 150 fl. und gegen beiderseitige viertel¬ ährige Kündigung Die Section beantragt die Genehmigung dieses Ansuchens, was einstimmig angenommen wird. — Z. 22.020. II. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Vice¬ Bürgermeister Victor Stigler. 14. Anna Preu, Besitzerin des Hauses Nr. 5, Schiffweg, um Ueberlassung eines städt. Grundes behufs Herstellung einer Zugangsstiege zu ihrem Hause Der Sectionsantrag hierüber lautet: Auf Grund des vorliegenden Ansuchens der Anna Preu, Besitzerin der Realität Nr. 242 am Schiffwege, wolle der löbliche Gemeinderath be¬ willigen: Dass dieselbe den Theil der Zugangsstiege zu ihrer Hartenparcelle 274/2 im Flächenausmaße von 3·75 m2 in die öffentliche Wegparcelle 1311 legen darf, wie im beiliegender Blane vom 20. October 1899 ersichtlich ist, und zwar unter nachstehenden Bedingungen: 1. Dieses Zugeständnis, für welches die Petentin oder ihr Rechtsnachfolger auf dieser Realität vom Jahre 1900 ab einen jährlichen Anerkennungszins von einer Krone, jedesmal zahlbar im Laufe des Monates Jänner, an die Stadtgemeinde zu entrichten hat, kann vom Gemeinberathe ederzeit wieder zurückgenommen werden, in welchem Falle der im öffentlichen Grunde liegende Theil der Stiege von dem Besitzer der Realität sofort auf seine Kosten entfernt werden muss. 2. Die Verpflichtung zur Leistung des Anerkennungszinses wird der Realität 242 am Schiffwege pfandrechtlich einverleibt und hat die Petentin die Kosten und Gebüren der Vertrags¬ rrichtung und bücherlichen Durchführung aus Eigenem zu — Z. 21.452 bestreiten. — Wird einstimmig angenommen 15. Ueber vorliegenden Amtsbericht, betreffend den Ablauf des Pachtvertrages für die städtischen Wirtschaftsfuhren mit Herrn narl Viertl, stellt die Section folgenden Antrag: Der öbliche Gemeinderath wolle beschließen, dass die städtischen Wirtschaftsfuhren vom 1. Jänner 1900 ab auf die Dauer eines ahres unter den am 20. October 1897, Z. 23.570, festgesetzten Bedingungen ausgeschrieben und die II. Section mit der Antrag¬ tellung an den Gemeinderath auf Vergebung dieser Fuhren — Z. 22.698. betraut werden soll. — Einstimmig angenommen 16. a) Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: Zum Zwecke der Ordnung der Grundeigenthums=Verhältnisse zwischen der Stadtgemeinde Steyr einerseits und dem Herrn Josef Wolf, Besitzer der Realität B. P. 1200 am Bergerwege in er Schönau, andererseits, werden auf Grund der bei der Protokollaufnahme am 3. August 1899, Z. 13.690, zwischen den 3
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