Ratsprotokoll vom 24. November 1899

Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werden die Gehalte und sonstigen Bezüge der bleibend angestellten städt. Diener im Sinne des § 49 des Gemeindestatuts nach der kais. Verordnung von 19. August 1899 RGbl Nr. 159 für die Zeit vom 1. Septb. bis 31. Dezember 1899 in dem im angeschlossenen Verzeichnisse bestimmten Umfange festgesetzt und ist die Stadtkasse anzuweisen die nach diesem Beschlusse per September, Oktober und November sich ergebenden Mehrbezüge an die städt. Diener zur Auszahlung zu bringen. Einstimmig nach Antrag Z. 211 Präs. Hierauf Schluss der vertraulichen Sitzung Der Vorsitzende Die Verificatoren Schriftführer

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