Ratsprotokoll vom 6. Oktober 1899

Der Hauptsache nach werden im nachstehenden jene Fälle angeführt, die bekannt sind und in absehbarer Zeit in Angriff genommen werden müssen: 1. Die Wiederherstellung des Schutzdammes am rechts¬ seitigen Ufer des sogenannten Mitterwassers, welcher in der Länge von circa 300 Metern theils gänzlich zerstört, theils derart beschädigt ist, dass eine sehr große Summe nöthig sein wird, um die Reconstruction desselben durchführen zu können, welche zum Schutze eines ganzen Stadttheiles, nämlich des Eysnfeldes, ganz unerlässlich ist und in kürzester Zeit in Angriff genommen werden muss. Die diesfalls schon abgehaltene Localcommission, welche unter Zuziehung von Sachverständigen und der Vertretung der löbl. Waffenfabriks=Gesellschaft stattgefunden hat, führte zu dem gleichen Ergebnisse und werden die erbetenen Gutahten und Vorschläge der Herren Techniker abzuwarten sein, um nach Vereinbarung mit den zur Beitragsleistung berufenen Factoren an die Durchführung dieses wichtigen Reconstructionsbaues zu schreiten. 2. Eventuell erforderliche Steinwürfe an den Brückenpfeilern der drei eisernen Hauptbrücken, sowie des solchen längs den Uferschutzmauern beim linksseitigen Widerlager der Schwimm¬ schul=Brücke, für welche zusammen ein Kostenaufwand von fl. 4000.— erwachsen kann. 3. Die drei eisernen Hauptbrücken sind durch die ganz außerordentliche Höhe des Hochwassers, am meisten jedoch durch das unausgesetzte Treiben von ungeheueren Massen Langholzes derart erschüttert und zum Theile beschädigt worden, dass eine gründliche fachmännische Untersuchung ihrer Constructionstheile und deren Vernietungen unerlässlich ist, und die sich als nöthig herausstellenden Reparaturen im Interesse des gesicherten Ver¬ kehres je eher vorgenommen werden müssen. Die Längs¬ verbindungen haben außerordentliche Erschütterungen erlitten, sind verbogen worden und die Windstrebeverbände und horizon¬ talen Versteifungen sind vielfach beschädigt und theils ganz geborsten. Eine wenigstens theilsweise Minisierung und der Wiederanstrich der Eisentheile wird nöthig sein. Die Kostensumme dieser Herstellungen, zu deren Vornahme die Brückenabtheilung der alpinen Montangesellschaft schon eingeladen wurde, ist vorerst nicht zu bestimmen. 4. Der Schaden, welchen die Stadtgemeinde durch die gänzlich zerstörten Minenzugänge und Anlagen an den drei eisernen Brücken erlitten hat, ist mit fl. 2000.—, nicht zu hoch geschätzt. Die Anbringung dieser eisernen Minenanlagen, welche alle nicht unbedeutend tiefer liegen als die Längsträger und zumeist an diesen festgenietet sind, ist keine glückliche zu nennen. Sie sind so exponiert, dass sie bei Hochwässern, welche die Höhe desjenigen von 1899 nicht zu erreichen brauchen, von dem Treib¬ holze zuerst erreicht, entweder schwer beschädigt oder ganz weggerissen werden und schon in solchen Fällen zur Mitursache der schweren Erschütterung und Beschädigungen der Brücken¬ construction werden können. 5. Das hölzerne Lagerhaus für die Aufbewahrung der Holzvorräthe der Gemeinde am Kohlanger ist mit sämmtlichen Vorräthen abgeschwemmt worden. Dasselbe ist zwar, durch ein Object der Waffenfabrik aufgehalten, nicht verloren gegangen, musste aber, als zur Wiederherstellung nicht mehr geeignet, auseinander genommen werden. Die Wiederherstellung dieser unentbehrlichen Baulichkeit kann schon im Sinne der Bauordnung nicht mehr aus Holz geschehen, sondern wird seinerzeit mit gemauerten Pfeilern und Dachziegeldeckung geschehen müssen und einen beiläufigen Kostenaufwand von circa fl. 2000.— verursachen. 6. Die Herstellung einer Uferversicherung aus Steinmauer¬ werk am rechtsseitigen Widerlager der Kalkofenbrücke ist noth¬ wendig und wird mindestens eine Auslage von 600 bis 80 fl. verursachen. 7. Von der Klingenschmiede der Versuchsanstalt und Lehrwerkstätte hat das Hochwasser die gegen den Fluss gelegene Mauer demoliert, deren Wiederherstellung im Zuge ist. 8. Die Ausbesserung der Ufermauer beim Object IX der Waffenfabrik und der Eisengeländer muss ehestens vor¬ genommen werden und hat die Stadtgemeinde vertragsmäßig zwei Fünftel der Kosten zu tragen. 5 9. Die sogenannte Heindlwehre ist flussaufwärts von dem erst kürzlich hergestellten Theile vom Hochwasser durchgerissen worden und bedarf noch im Laufe dieses Winters einer Neu¬ herstellung in der Länge von mindestens 25 Metern. An dem bezüglichen Kostenaufwande participiert die Stadtgemeinde vertragsmäßig mit einem Drittheile mit dem wahrscheinlichen Betrage von circa 2500 fl. Im Verfolge dieser Auseinander¬ etzungen wird der Antrag gestellt, der löbl. Gemeinderath wolle beschließen: „1. Die Durchführung aller im ersten Theile dieses Berichtes bezeichneten Arbeiten und Herstellungen und der hierzu aus¬ gewiesene Geldaufwand von 20.957 fl., welcher seine Deckung vorläufig durch das Nothstands=Darlehen zu finden hat, werden bewilligt. „2. Die Bewilligung der in der vorgenannten Summe nbegriffenen 4000 fl. für die provisorischen Schutzbauten und Ausfüllungsarbeiten am Schutzdamme am Eysnfelde gegen das öffentliche Gerinne des Steyrflusses erfolgt als eine vorschuss¬ weise zu den später auszumittelnden Gesammtkosten der Damm¬ Reconstruction und unter dem ausdrücklichen Vorbehalte der Inanspruchnahme der Beitragsleistung sowohl der civilrechtlich verpflichteten Factoren, als auch des k. k. Strombau=Aerars in Ansehen des Erlasses der k. k. Finanzprocuratur in Linz vom 30. März 1899, Z. 1983, mit welchem erklärt wird, dass der hier n Frage kommende Theil des Steyrflusses, Parcelle 1398/1, nicht Gemeindegut, sondern öffentliches Gut und zwar Staatsgut im Sinne des § 287 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des § 3 des Gesetzes vom 20. August 1870, Nr. 32 des Landes¬ gesetzblattes, ist, zu dessen Verwaltung ausschließlich die Staats¬ behörden berufen sind. „3. Der zweite Theil dieser Berichterstattung, welcher die Hochwasserschäden verzeichnet, für welche ein genauer ziffer¬ mäßiger Nachweis noch nicht zu erbringen ist, wird genehmigend jur Kenntnis genommen.“ Schließlich erübrigt noch, dem löbl. Gemeinderathe zur Kenntnis zu bringen, dass die Schadenerhebungen bei den Privaten, bei welchen, so weit es möglich, die 3. Section des Gemeinderathes controlierend mitgewirkt hat, die runde Summe von 150.000 fl. selbst bei nicht rigoroser Schätzung erreicht, mit Ausnahme des Schadens, den die löbl. Waffenfabriks=Gesellschaft erlitten und welcher diese Ziffer weit überschreitet. Der Herr Vorsitzende bringt die Punkte 1, 2 und 3 des Sectionsantrages je einzeln zur Abstimmung und werden dieselben einstimmig angenommen. 15. Das Handelsgremium in Steyr bittet, wie alljährlich, um Ueberlassung von 2 Lehrzimmern nebst Beleuchtung und Beheizung im k. k. Oberrealschulgebäude zur Ertheilung des commerziellen Unterrichtes. Nachdem gegen die Ueberlassung von 2 Lehrzimmern seitens der k. k. Oberrealschul=Direction kein Anstand besteht, beantragt die Section die Genehmigung dieses Ansuchens.- Einstimmig nach Antrag. — Z. 17.918. Nachdem sohin die Tagesordnung erschöpft ist, bringt der Herr Referent noch einen Dringlichkeitsantrag ein bezüglich der sofort nothwendigen Reconstructionen der durch das Hoch¬ wasser deformierten Uferschutzmauer und des stark beschädigten Eisengeländers beim Objecte IX der Waffenfabrik, wozu die Stadtgemeinde zwei Fünftel des Kostenaufwandes vertragsmäßig beizutragen hat. Nach Annahme des Dringlichkeitsantrages verliest der Herr Referent folgenden Sectionsantrag: Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle beschließen: Es wird auf Grund der rechtsverbind¬ lichen Vereinbarung vom 1. Februar 1883 der die Stadtgemeinde treffende Zwei=Fünftel=Kostenantheil bei Wiederherstellung der durch das Hochwasser verursachten Beschädigungen der Ufer¬ schutzmauer und ihres eisernen Schutzgeländers am rechten Ufer des Gsangwerkwassers beim Objecte IX bewilligt und zugestimmt, dass der löblichen Waffenfabrik die Veranlassung dieser Arbeiten überlassen und an dieselbe nach Vollendung derselben der nach¬ gewiesene Kostenantheil von der Stadtcasse ausgefolgt wird. Einstimmig nach Antrag. — Z. 20.243. Hierauf Schlufs der öffentlichen Sitzung.

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