Ratsprotokoll vom 5. September 1899

„8. Die Grundabtrennungspläne und Theilungsausweise, welche sogleich anzufertigen sind, sowie die Vertragsentwürfe ollen seinerzeit der I. und III. Section des Gemeinderathes vorgelegt werden. „9. Der löbliche Gemeinderath ertheilt unter einem die Bewilligung zur Errichtung der im Punkte 5 bezeichneten Straße.“ 2. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: „Laut Protokollaraufnahme vom 15. März 1899 und vom 26. Au¬ gust 1899 hat Herr Rudolf Sommerhuber, Thonöfen=Fabrikant in Steyr, von seiner Realität Bauparcelle 1077, bezw. Grund¬ parcelle 36 in Ennsdorf, über den zur öffentlichen Straßenparcelle 1297 gehörigen Wasserabzugsgraben eine hölzerne Verbindungs¬ brücke zu seinen auf der von ihm erworbenen Grundparcelle 46 in Ennsdorf neu erbauten Fabriksanlagen errichtet. Hiezu wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle die Zu¬ stimmung zu dieser Ueberbrückung des der Stadtgemeinde gehö¬ rigen öffentlichen Grundes auf Widerruf und unter nachstehenden Bedingungen ertheilen: 1. Herr Rudolf Sommerhuber, bezw. eine Ehegattin, für sich und ihre Rechtsnachfolger am Besitze gehen die Verpflichtung ein, für dieses Zugeständnis den Aner¬ kennungszins von ö. W. fl. 1.— oder zwei Kronen, zahlbar im Verlaufe des Monates Jänner eines jeden Jahres, das erstemal im Jahre 1900, an die Stadtcasse zu leisten, und bewilligen die pfandrechtliche Einverleibung dieser Verpflichtung des jährlichen Anerkennungszinses von 1 fl. = 2 Kronen auf ihre beiden hier in Frage stehenden Realitäten in Ennsdorf. 2. Falls die Stadt¬ gemeinde in oder an diesem Wasserlaufgraben irgendwelche Vorkehrungen, Einbauten, Ueberwölbungen, mit einem Worte wie immer Namen habende Aenderungen vorzunehmen beabsichtigt, darf sie hierin aus keiner Ursache, welche für den Fortbestand dieser Ueberbrückung angeführt werden könnte, behindert werden, im Gegentheile muss, wenn es die Stadtgemeinde in unabweis¬ baren Fällen für nöthig erachtet, diese Brücke von den Sommer¬ huber'schen Ehegatten auf ihre Kosten ganz oder theilweise auf¬ gelassen oder verlegt werden, ohne dass von ihnen ein Anspruch auf Entschädigung an die Stadtgemeinde erhoben werden kann. Die Eigenthümer haben diese Ueberbrückung und ihre steinernen iderlager gänzlich aus Eigenem zu erhalten. 4. Alle Kosten, welche aus der Vertragserrichtung, grundbücherlichen Durchfüh¬ rung 2c. dieses Rechtsverhältnisses erwachsen, bestreiten die Som¬ merhuber'schen Ehegatten allein.“ Nach kurzer Debatte, an welcher sich die Herren Gemeinde¬ räthe Dr. Angermann und Dr. Redtenbacher, sowie der Herr Referent betheiligen, wird der Sectionsantrag einstimmig an¬ Z. 17.348. genommen. 3. Liegt folgende Eingabe vor: „Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr! Der k. k. Stadtschulrath Steyr beehrt sich, in der Anlage zufolge Sitzungsbeschlusses vom 27. Juni l. J. die bereits restringierten Verzeichnisse der pro Schuljahr 1899/1900 erforderlichen Lehrmittel und Unterrichtsbehelfe mit dem Ersuchen um gefällige Uebermittlung derselben an die einzelnen Schul¬ leitungen vorzulegen. Ferner werden die Ausweise über die nothwendigen Herstellungen an den Schulgebäuden und Be¬ schaffung von Einrichtungsgegenständen angeschlossen und wird um Mittheilung des Verfügten ersucht. — K. k. Stadtschulrath Steyr, 23. Juli 1899. — Der Vorsitzende: Redl.“ Der Sectionsantrag hierüber lautet: „Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, dass die durch commissionelle Besichtigung als nöthig erhobenen baulichen und sonstigen Adap¬ tierungen und Reparaturen an den Gebäuden der städtischen Bürger¬ und Volksschulen in eigener Regie der Gemeinde vorgenommen werden dürfen. Ferner wolle der löbl. Gemeinderath bewilligen, dass zur Anschaffung vom k. k. Stadtschulrathe genehmigter und empfohlener Lehrmittel und zwar: Für die Bürgerschule 127 fl. 31 kr., Volksschule am Franz=Josef=Platze 19 fl. 20 kr., Volks¬ schule Steyrdorf 18 fl. 70 kr., Wehrgrabenschule für Knaben 11 fl. 80 kr., für Mädchen 10 fl. 25 kr., Mädchenschule in der Berggasse 8 fl., Mädchenschule in Aichet 9 fl. 25 kr., ferner zur Nachschaffung für die Schülerbibliothek an der Bürgerschule 20 fl., für Einbinden solcher Bücher an der gleichen Schule 10 fl., für die Schülerbibliothek an der Knabenschule am Franz¬ Josef=Platz 10 fl., zusammen 244 fl. 51 kr. laut beiliegendem Verzeichnisse verwendet werden dürfen. Herr Gemeinderath Hiller wünscht Aufklärung, wieso die Anschaffung von Lehrmitteln der III. Section zukommt, da zur Erledigung derartiger Agenden nach der Geschäftsordnung die IV. Section competent ist. Der Herr Referent erwidert, dass die Anforderungen, die seitens der Schulleitungen gemacht werden, verschiedener Natur sind. Es handelt sich sowohl um Adaptierungen wie um Lehrmittelanschaffungen, und da der Herr Schulinspector bei der Commission anwesend war, wurden auch die nothwendigen Lehr¬ mittel besprochen und diese Angelegenheiten cumuliert. Wenn die IV. Section Wert darauf legt, über die Lehrmittel=Anschaf¬ fungen künftig das Referat übernehmen zu wollen, ist die III. Section damit einverstanden. Herr Gemeinderath Hiller sagt, was seine Person anbe¬ langt, so bestehe er darauf, dass die Lehrmittel=Anschaffungen der IV Section überwiesen werden. Herr Gemeinderath Huber beantragt, dass zu den Schul¬ commissionen beide Sectionen eingeladen werden, womit sich der¬ Referent einverstanden erklärt. Hierauf wird der Sectionsantrag mit dem Antrage des Herrn Gemeinderathes Huber einstimmig angenommen. 4. Liegt folgende Eingabe vor: „Löbliche Gemeinde=Vor¬ tehung! Das Dach, welches die Verbindung zwischen der Vor¬ tadtpfarrkirche und dem Schulgebäude bildet, hat sich als so chadhaft herausgestellt, dass eine sofortige Neuherstellung des¬ elben von der löbl. städt. Baucommission für nothwendig be¬ funden wurde. Die Kosten für diese Herstellung betragen laut angeschlossenen Rechnungen, u. zw. des Herrn Zimmermeisters Huber 121 fl. 34 kr., des Herrn Spenglermeisters Faatz 123 fl., des Herrn Maurermeisters Schopper 5 fl. 43 kr., in Summa 249 fl. 77 kr. Bei dem Umstande, da das einzige benutzbare Locale, welches sich unter diesem Pultdache befindet, zu welchem gar kein Eingang von der Kirchenseite besteht, sondern der Naturalwohnung des Schulleiters zugewiesen ist, glaubt das gefertigte Pfarramt auf einen Beitrag zur Bestreitung der Kosten Anspruch machen zu dürfen, und stellt dasselbe das höfliche Ersuchen, die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung möge einen Kostenbeitrag gütigst bewilligen. — Vorstadtpfarramt Steyr, 30. August 1899. — Johann N. Dürrnberger, Ehrendomherr.“ Der Sectionsantrag lautet: „In Anbetracht, dass in jenem zur Vorstadtpfarrkirche gehörigen Tracte, der in dem beiliegenden Situationsplane des Stadtbauamtes vom Mai 1899 mit den Buchstaben A B bezeichnet ist und dessen Dachung vom P. T. Pfarramte mit dem nachgewiesenen Kostenaufwande von 249 fl. 77 kr. einer Reparatur unterzogen wurde, seit Jahren eine zur Amtswohnung des Herrn Schulleiters der Knaben¬ Volksschule gehörige Übication untergebracht ist, wolle der löbl. Gemeinderath beschließen: aus freien Dingen den dritten Theil dieser Kosten, also 83 fl. 26 kr., aus der Stadteasse beizutragen und zwar aus Post XVII alinea 6 des Präliminares, mit dem aus¬ drücklichen Vorbehalte jedoch, dass hieraus seitens der Kirchen¬ verwaltung keinerlei Rechtsfolgen zu ihren Gunsten abgeleitet werden dürfen.“ Einstimmig nach Antrag. — Z. 17.294. 5. Liegt folgende Eingabe vor: „Löbliche Stadtgemeinde¬ Vorstehung Steyr! Iufolge Bewilligung eines Freibades und Eröffnung desselben in der Enns vom Ufer des Schlüsselhofes, erleiden wir auf unserem Wiesengrunde, auf welchem sich das badende Publicum entkleidet, durch Zusammentreten des Grases ziemlichen Schaden, und sind wir daher der Meinung, nicht unbescheiden zu sein, wenn wir als Entschädigung jährlich den gewiss geringen Betrag von 15 fl. von der löbl. Stadtgemeinde¬ Vorstehung in Anspruch zu nehmen uns erlauben. — Steyr, am 26. August 1899. Bürgerliche Actienbrauerei in Steyr. — Karl von Jäger. Karl Heindl.“ Der Sectionsantrag lautet: Der löbl. Gemeinderath wolle beschließen, dem Entschädigungsanspruche der löblichen bürgerlichen Actienbrauerei in Steyr Folge zu geben und am Schlusse eines jeden Jahres, innerhalb welchem die öffentliche Benützung des Freibades im Ennsflusse am Ufer der Schlüssel¬ hofgründe von der Gemeinde=Vertretung ausdrücklich bewilligt wurde, an dieselbe 15 fl. oder 30 Kronen durch die Stadtcasse ausfolgen zu lassen, das erstemal am Schlusse des laufenden Jahres. Herr Gemeinderath Hiller findet den Betrag von 15 fl. zu hoch und erblickt in dem Betreten des Wiesengrundes keinen solchen Schaden. Früher seien dort 5 bis 6 Badeplätze gewesen. Er beantragt die Herabsetzung auf 10 fl. Die Herren Gemeinderäthe Anzengruber und Heindl befürworten die Bewilligung einer Entschädigung von 15 fl. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herrn Gemeinde¬ rathes Hiller mit 9 gegen 7 Stimmen angenommen. — Z. 17.577. Nach Erledigung der Tagesordnung gibt der Herr Vorsitzende bekannt, dass Herr Dr. Klotz um einen Urlaub bittlich geworden ist. Da Herr Dr. Klotz zufolge eines früheren Beschlusses verhalten ist, hierum beim löblichen Gemeinderathe einzuschreiten, bis zu seinem Urlaubsantritte aber eine Sitzung kaum stattfinden werde, so ersuche er, hierüber heute Beschluss zu fassen. Herr Gemeinderath Dr. Angermann stellt den Antrag, dem Herrn Dr. Klotz wie bisher einen vierwöchentlichen Urlaub zu bewilligen und die Substitutionskosten zu tragen. Wird einstimmig angenommen. Hierauf Schluss der Sitzung.

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