Ratsprotokoll vom 5. September 1899

Raths=Protokoll aufgenommen über die X. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 5. September 1399. Tages=Ordnung: III. Section. 1. Vorlage des Parcellierungsplanes der Baugründe des Herrn Dr. Hochhauser an der Garstenstraße. 2. Ansuchen bezüglich der Gestattung der Ueberbrückung des Kupferschmied=Grabens durch Herrn R. Sommerhuber. 3. Antrag auf Genehmigung der Anschaffungskosten für Lehrmittel an den Volks= und Bürgerschulen. 4. Ansuchen des Vorstadtpfarramtes um Leistung eines Beitrages für die Reparatur eines Daches zwischen der Vor¬ stadtpfarrkirche und dem Realschulgebäude. 5. Ansuchen der bürgerl. Actien=Brauerei in Steyr um eine Entschädigung für die ihr durch das Zusammentreten des Grases seitens des in der Enns am Ufer des Schlüsselhofes badenden Publicums. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Vicebürgermeister: Herr Victor Stigler. Die Herren Gemeinde¬ räthe: Dr. Franz Angermann, Edmund Aelschker, Leopold An¬ zengruber, Alexander Busek, Leopold Haller, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Leopold Köstler, Matthias Perz, Dr. August Redienbacher, Ferdinand Reitter, Franz Tomitz, Josef Tureck, Karl Wöll. — Ferner sind anwesend: Herr Stadtsecretär Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. — Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Franz Lang, Ferdinand Hand¬ stänger und Otto Schönauer. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, bestimmt zu Verificatoren die Herren Ge¬ meinderäthe Matthias Perz und Dr. August Redtenbacher und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice¬ bürgermeister Victor Stigler. 1. Der Herr Referent gibt bekannt, dass Herr Dr. Hochhauser beabsichtigt, einen Theil seiner Gründe in Neulust in Bauparcellen zu zerlegen und dass er die diesbezüglichen Pläne zur Genehmigung überreicht hat. Wichtig für den Gemeinderath sei der Parcellierungs= und Niveau¬ plan in Bezug auf Straßen= und Canalanlagen bei der seiner¬ zeitigen Verbauung dieser Baugründe. Redner verliest nun den Antrag der Section, welcher nach einigen Zusatzanträgen des Herrn Gemeinderathes Dr. Fr. Angermann in folgender Fassung einstimmig angenommen wird: „Herr Dr. Johann Hochhauser hat die vorliegenden, vom Herrn Geometer Julius Weitlaner angefertigten Parcellierungs¬ und Niveau=Pläne vom 1. September 1899, G.=Z. 3098, Exl. Nr. 17.161 vom 5. September 1899, für seine zum Grund¬ besitze Neulust in Reichenschwall, Gemeinde Steyr, gehörigen Baugründe zur Bewilligung überreicht und wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle denselben theils im Grunde des § 1 der Bauordnung für Steyr, theils auf Grund¬ tage der Protokollaraufnahmen vom 23. August und 2. September unter nachstehenden Bedingungen die Zustimmung ertheilen: „1. Alle zur allmählichen Verbauung dieser Baugründe zu ertheilenden Bäubewilligungen haben auf der Grundlage und mit Einhaltung des vorliegenden Parcellierungsplanes, seinen ausgezeigten öffentlichen Straßenanlagen und seiner Niveauver¬ hältnisse zu erfolgen, was nicht ausschließt, dass eine Cumulierung oder Verschiebung des Flächenmaßes der einzelnen Bauparcellen erfolgen kann, nür darf durch solche Aenderungen das festgesetzte Straßennetz nicht beeinträchtigt oder verschoben, die im Plane bestimmten Breiten der Straßen nicht verringert werden. „2. Diese Straßenbreiten sind mit Bezug auf die im § 2 der Bauordnung enthaltene Zulässigkeit mit Ausnahme der in Aussicht genommenen Fortsetzung der Maria=Valeriestraße und der Auffahrtsstraße gegenüber der Groß'schen Villa mit Meter 10 festgesetzt, in Anbetracht, dass diese Neuanlage als Villenviertel, ohne geschlossene Häuserreihen und ohne nennens¬ werten geschäftlichen Verkehr gedacht ist und als solches auch in Zukunft aufrechtzuhalten sein wird. „3. In Anbetracht, dafs die zur Anlegung des Gesammt¬ straßennetzes nöthigen Grundflächen in ihrer Gesammtheit nicht schon jetzt in das Eigenthum der Gemeinde übergeben werden, wird die im Protokolle vom 2. September 1899 von Herrn Dr. Johann Hochhauser für sich und seine Rechtsnachfolger im Besitze der Realität Neulust rechtsverbindlich übernommene Ver¬ pflichtung unter zu errichtenden vertragsmäßigen und bücher¬ lichen Sicherstellung vom Gemeinderathe angenommen, dass jenes Ausmaß an Grundfläche, welches zur Anlegung der in dem Parcellierungsplane ausgezeigten Straßenzüge und Verbindungen nöthig ist, je nach Fortschreiten des Verkaufes oder der Ver¬ bauung der Parcellen, in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde unentgeltlich entweder aus Eigenem abzutreten oder jeder ein¬ zelne Käufer einer einzelnen oder mehreren oder sämmtlichen Bauparcellen zu dieser unentgeltlichen Abtretung des anbiträren Flächenmaßes von Verkäufern kaufsvertragsmäßig verpflichtet werden muss. „4. In diesen Vertrag ist auch die Bestimmung anzunehmen, wonach Herr Dr. Johann Hochhauser nach Möglichkeit die Haftung übernimmt, dass aus dem auf den bezüglichen Neulust¬ gründen haftenden Wasserleitungs=Servitutsverhältnisse zu Gunsten des minorennen Ludwig Werndl'schen Erben für die Stadtgemeinde keine Behinderung bei der Erbauung der Straßenanlagen, die ganze Haftung dafür, dass der Gemeinde aus der voraussichtlich nöthigen Umlegung dieser Leitung der Löschungserklärung des Servituts und ihrer Durchführung, der Errichtung eines neuen diesbezüglichen Rechtsverhältnisses und dergleichen keinerlei Kosten erwachsen dürfen. „5. Da Herr Josef Wallergraber um die Bewilligung zu einem Villenbau auf den Neulustgründen eingeschritten ist, so wird die Abtretung der auszuscheidenden Grundflächen an die Gemeinde behufs Errichtung der nöthigen Straßen actuell. Zu diesem Zwecke werden die zur Anlegung der im Parcellierungs¬ plane mit dem Fixpunkte III und mit den Punktnummern 1 2 3 bezeichneten Straßenanlagen nöthigen Grundflächen schon jetzt zum größten Theile von Herrn Dr. Johann Hochhauser, zum kleineren Theile von Herrn Hans Strachowsky unentgeltlich an die Gemeinde abgetreten und ist diese Abtrennung ehestens grundbücherlich durchzuführen. „6. Die Grundflächen zu jenem im Parcellierungsplane mit den Punktnummern 3 ∆9 und ∆8 bezeichneten Theile der in Zukunft anzulegenden 10 Meter breiten Straße werden ebenfalls schon jetzt unter Zustimmung zur grundbücherlichen Abtrennung zur Hälfte von Herrn Dr. Johann Hochhauser, zur anderen Hälfte von Herrn Josef Wallergraber zu gleichen Theilen unentgeltlich an die Gemeinde abgetreten mit der Bestimmung, dass den beiden genannten Grundbesitzern, beziehungsweise jedem derselben vertragsmäßig jene Grundfläche, welche an die Gemeinde abgetreten wurde, so lange zur unentgeltlichen Benützung (Verbauung ausgeschlossen) überlassen wird, bis die Gemeinde, veranlasst durch einen weiteren Neubau oder aus anderen Gründen, zur Errichtung dieser Straße ganz oder theilweise schreitet, in welchem Falle diese Grundflächen, sie mögen unter was immer für einer Cultur stehen und zu welcher Jahreszeit immer sich das ereignen sollte, ohne jeden Anspruch auf Entschädigung der Stadtgemeinde sogleich zur Verfügung überlassen werden müssen. Bei Eintreten dieses Falles ist Herr Josef Wallergraber verpflichtet, die diesfällige Grenze seines Grundbesitzes der ganzen Länge nach nachträglich so einzufrieden, wie es der § 28 der Bauordnung bei Errichtung von Neu¬ bauten vorschreibt. „7. Die Kosten, welche aus der Vertragserrichtung und bücherlichen Durchführung der vom löbl. Gemeinderathe ge¬ nehmigten vorstehenden Vereinbarungen, Bedingungen und Ver bindlichkeiten, soweit sie Bezug haben auf die Erwerbung von Grundflächen zur Anlegung von Straßen seitens der Gemeinde erwachsen, werden von der Gemeinde allein getragen, mit Aus¬ nahme der im § 4 getroffenen Bestimmung.

„8. Die Grundabtrennungspläne und Theilungsausweise, welche sogleich anzufertigen sind, sowie die Vertragsentwürfe ollen seinerzeit der I. und III. Section des Gemeinderathes vorgelegt werden. „9. Der löbliche Gemeinderath ertheilt unter einem die Bewilligung zur Errichtung der im Punkte 5 bezeichneten Straße.“ 2. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: „Laut Protokollaraufnahme vom 15. März 1899 und vom 26. Au¬ gust 1899 hat Herr Rudolf Sommerhuber, Thonöfen=Fabrikant in Steyr, von seiner Realität Bauparcelle 1077, bezw. Grund¬ parcelle 36 in Ennsdorf, über den zur öffentlichen Straßenparcelle 1297 gehörigen Wasserabzugsgraben eine hölzerne Verbindungs¬ brücke zu seinen auf der von ihm erworbenen Grundparcelle 46 in Ennsdorf neu erbauten Fabriksanlagen errichtet. Hiezu wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle die Zu¬ stimmung zu dieser Ueberbrückung des der Stadtgemeinde gehö¬ rigen öffentlichen Grundes auf Widerruf und unter nachstehenden Bedingungen ertheilen: 1. Herr Rudolf Sommerhuber, bezw. eine Ehegattin, für sich und ihre Rechtsnachfolger am Besitze gehen die Verpflichtung ein, für dieses Zugeständnis den Aner¬ kennungszins von ö. W. fl. 1.— oder zwei Kronen, zahlbar im Verlaufe des Monates Jänner eines jeden Jahres, das erstemal im Jahre 1900, an die Stadtcasse zu leisten, und bewilligen die pfandrechtliche Einverleibung dieser Verpflichtung des jährlichen Anerkennungszinses von 1 fl. = 2 Kronen auf ihre beiden hier in Frage stehenden Realitäten in Ennsdorf. 2. Falls die Stadt¬ gemeinde in oder an diesem Wasserlaufgraben irgendwelche Vorkehrungen, Einbauten, Ueberwölbungen, mit einem Worte wie immer Namen habende Aenderungen vorzunehmen beabsichtigt, darf sie hierin aus keiner Ursache, welche für den Fortbestand dieser Ueberbrückung angeführt werden könnte, behindert werden, im Gegentheile muss, wenn es die Stadtgemeinde in unabweis¬ baren Fällen für nöthig erachtet, diese Brücke von den Sommer¬ huber'schen Ehegatten auf ihre Kosten ganz oder theilweise auf¬ gelassen oder verlegt werden, ohne dass von ihnen ein Anspruch auf Entschädigung an die Stadtgemeinde erhoben werden kann. Die Eigenthümer haben diese Ueberbrückung und ihre steinernen iderlager gänzlich aus Eigenem zu erhalten. 4. Alle Kosten, welche aus der Vertragserrichtung, grundbücherlichen Durchfüh¬ rung 2c. dieses Rechtsverhältnisses erwachsen, bestreiten die Som¬ merhuber'schen Ehegatten allein.“ Nach kurzer Debatte, an welcher sich die Herren Gemeinde¬ räthe Dr. Angermann und Dr. Redtenbacher, sowie der Herr Referent betheiligen, wird der Sectionsantrag einstimmig an¬ Z. 17.348. genommen. 3. Liegt folgende Eingabe vor: „Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr! Der k. k. Stadtschulrath Steyr beehrt sich, in der Anlage zufolge Sitzungsbeschlusses vom 27. Juni l. J. die bereits restringierten Verzeichnisse der pro Schuljahr 1899/1900 erforderlichen Lehrmittel und Unterrichtsbehelfe mit dem Ersuchen um gefällige Uebermittlung derselben an die einzelnen Schul¬ leitungen vorzulegen. Ferner werden die Ausweise über die nothwendigen Herstellungen an den Schulgebäuden und Be¬ schaffung von Einrichtungsgegenständen angeschlossen und wird um Mittheilung des Verfügten ersucht. — K. k. Stadtschulrath Steyr, 23. Juli 1899. — Der Vorsitzende: Redl.“ Der Sectionsantrag hierüber lautet: „Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, dass die durch commissionelle Besichtigung als nöthig erhobenen baulichen und sonstigen Adap¬ tierungen und Reparaturen an den Gebäuden der städtischen Bürger¬ und Volksschulen in eigener Regie der Gemeinde vorgenommen werden dürfen. Ferner wolle der löbl. Gemeinderath bewilligen, dass zur Anschaffung vom k. k. Stadtschulrathe genehmigter und empfohlener Lehrmittel und zwar: Für die Bürgerschule 127 fl. 31 kr., Volksschule am Franz=Josef=Platze 19 fl. 20 kr., Volks¬ schule Steyrdorf 18 fl. 70 kr., Wehrgrabenschule für Knaben 11 fl. 80 kr., für Mädchen 10 fl. 25 kr., Mädchenschule in der Berggasse 8 fl., Mädchenschule in Aichet 9 fl. 25 kr., ferner zur Nachschaffung für die Schülerbibliothek an der Bürgerschule 20 fl., für Einbinden solcher Bücher an der gleichen Schule 10 fl., für die Schülerbibliothek an der Knabenschule am Franz¬ Josef=Platz 10 fl., zusammen 244 fl. 51 kr. laut beiliegendem Verzeichnisse verwendet werden dürfen. Herr Gemeinderath Hiller wünscht Aufklärung, wieso die Anschaffung von Lehrmitteln der III. Section zukommt, da zur Erledigung derartiger Agenden nach der Geschäftsordnung die IV. Section competent ist. Der Herr Referent erwidert, dass die Anforderungen, die seitens der Schulleitungen gemacht werden, verschiedener Natur sind. Es handelt sich sowohl um Adaptierungen wie um Lehrmittelanschaffungen, und da der Herr Schulinspector bei der Commission anwesend war, wurden auch die nothwendigen Lehr¬ mittel besprochen und diese Angelegenheiten cumuliert. Wenn die IV. Section Wert darauf legt, über die Lehrmittel=Anschaf¬ fungen künftig das Referat übernehmen zu wollen, ist die III. Section damit einverstanden. Herr Gemeinderath Hiller sagt, was seine Person anbe¬ langt, so bestehe er darauf, dass die Lehrmittel=Anschaffungen der IV Section überwiesen werden. Herr Gemeinderath Huber beantragt, dass zu den Schul¬ commissionen beide Sectionen eingeladen werden, womit sich der¬ Referent einverstanden erklärt. Hierauf wird der Sectionsantrag mit dem Antrage des Herrn Gemeinderathes Huber einstimmig angenommen. 4. Liegt folgende Eingabe vor: „Löbliche Gemeinde=Vor¬ tehung! Das Dach, welches die Verbindung zwischen der Vor¬ tadtpfarrkirche und dem Schulgebäude bildet, hat sich als so chadhaft herausgestellt, dass eine sofortige Neuherstellung des¬ elben von der löbl. städt. Baucommission für nothwendig be¬ funden wurde. Die Kosten für diese Herstellung betragen laut angeschlossenen Rechnungen, u. zw. des Herrn Zimmermeisters Huber 121 fl. 34 kr., des Herrn Spenglermeisters Faatz 123 fl., des Herrn Maurermeisters Schopper 5 fl. 43 kr., in Summa 249 fl. 77 kr. Bei dem Umstande, da das einzige benutzbare Locale, welches sich unter diesem Pultdache befindet, zu welchem gar kein Eingang von der Kirchenseite besteht, sondern der Naturalwohnung des Schulleiters zugewiesen ist, glaubt das gefertigte Pfarramt auf einen Beitrag zur Bestreitung der Kosten Anspruch machen zu dürfen, und stellt dasselbe das höfliche Ersuchen, die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung möge einen Kostenbeitrag gütigst bewilligen. — Vorstadtpfarramt Steyr, 30. August 1899. — Johann N. Dürrnberger, Ehrendomherr.“ Der Sectionsantrag lautet: „In Anbetracht, dass in jenem zur Vorstadtpfarrkirche gehörigen Tracte, der in dem beiliegenden Situationsplane des Stadtbauamtes vom Mai 1899 mit den Buchstaben A B bezeichnet ist und dessen Dachung vom P. T. Pfarramte mit dem nachgewiesenen Kostenaufwande von 249 fl. 77 kr. einer Reparatur unterzogen wurde, seit Jahren eine zur Amtswohnung des Herrn Schulleiters der Knaben¬ Volksschule gehörige Übication untergebracht ist, wolle der löbl. Gemeinderath beschließen: aus freien Dingen den dritten Theil dieser Kosten, also 83 fl. 26 kr., aus der Stadteasse beizutragen und zwar aus Post XVII alinea 6 des Präliminares, mit dem aus¬ drücklichen Vorbehalte jedoch, dass hieraus seitens der Kirchen¬ verwaltung keinerlei Rechtsfolgen zu ihren Gunsten abgeleitet werden dürfen.“ Einstimmig nach Antrag. — Z. 17.294. 5. Liegt folgende Eingabe vor: „Löbliche Stadtgemeinde¬ Vorstehung Steyr! Iufolge Bewilligung eines Freibades und Eröffnung desselben in der Enns vom Ufer des Schlüsselhofes, erleiden wir auf unserem Wiesengrunde, auf welchem sich das badende Publicum entkleidet, durch Zusammentreten des Grases ziemlichen Schaden, und sind wir daher der Meinung, nicht unbescheiden zu sein, wenn wir als Entschädigung jährlich den gewiss geringen Betrag von 15 fl. von der löbl. Stadtgemeinde¬ Vorstehung in Anspruch zu nehmen uns erlauben. — Steyr, am 26. August 1899. Bürgerliche Actienbrauerei in Steyr. — Karl von Jäger. Karl Heindl.“ Der Sectionsantrag lautet: Der löbl. Gemeinderath wolle beschließen, dem Entschädigungsanspruche der löblichen bürgerlichen Actienbrauerei in Steyr Folge zu geben und am Schlusse eines jeden Jahres, innerhalb welchem die öffentliche Benützung des Freibades im Ennsflusse am Ufer der Schlüssel¬ hofgründe von der Gemeinde=Vertretung ausdrücklich bewilligt wurde, an dieselbe 15 fl. oder 30 Kronen durch die Stadtcasse ausfolgen zu lassen, das erstemal am Schlusse des laufenden Jahres. Herr Gemeinderath Hiller findet den Betrag von 15 fl. zu hoch und erblickt in dem Betreten des Wiesengrundes keinen solchen Schaden. Früher seien dort 5 bis 6 Badeplätze gewesen. Er beantragt die Herabsetzung auf 10 fl. Die Herren Gemeinderäthe Anzengruber und Heindl befürworten die Bewilligung einer Entschädigung von 15 fl. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herrn Gemeinde¬ rathes Hiller mit 9 gegen 7 Stimmen angenommen. — Z. 17.577. Nach Erledigung der Tagesordnung gibt der Herr Vorsitzende bekannt, dass Herr Dr. Klotz um einen Urlaub bittlich geworden ist. Da Herr Dr. Klotz zufolge eines früheren Beschlusses verhalten ist, hierum beim löblichen Gemeinderathe einzuschreiten, bis zu seinem Urlaubsantritte aber eine Sitzung kaum stattfinden werde, so ersuche er, hierüber heute Beschluss zu fassen. Herr Gemeinderath Dr. Angermann stellt den Antrag, dem Herrn Dr. Klotz wie bisher einen vierwöchentlichen Urlaub zu bewilligen und die Substitutionskosten zu tragen. Wird einstimmig angenommen. Hierauf Schluss der Sitzung.

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