des Bürgerrechts mangels der mit Gemeinderathsbeschluss vom 4. März 1898 fixierten Gründe keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z 15980. d. Franz Fuchs Korbflechter in Steyr, bittet um Verleihung des Bürgerrechtes. Die Sektion beantragt, dem Gesuchsteller im Sinne des Gemeinderathsbeschlusses vom 4. März 1898 das Bürgerrecht der Stadt Steyr verleihen u. zw. ausnahmswese mit Nachsicht der Taxe. Herr G.R. Hille stellt den nach Einhebung der Bürgerrechtstaxe Antrag der Gesuchsteller jedenfalls in solchen Verhältnissen sei, dieselbe entrichten zu können. Der Herr Vorsitzende bringt zuerst
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