Ratsprotokoll vom 7. Juli 1899

halb der Wehre liegt, bei normalem Wasserstand als zulässig be¬ zeichnet. Diese Zulässigkeit wird jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalte zu erklären sein, dass alle erwachsenen Personen auch dort das Baden nur auf ihre eigene Gefahr und unter ihrer eigenen Verantwortung pflegen können, und dass die Beaufsich tigung daselbst badender Minderjähriger und die Verantwortung für ihre Sicherheit einzig Sache ihrer Angehörigen ist. Das Baden an anderen Orten des Enns= und Steyrflusses im Stadtgebiete als an den bezeichneten, und die Außerachtlassung der Sittlichkei beim Baden an den zulässigen Orten, vor allem das Nichtbedecken er Schamtheile, würde zur Ahndung im Sinne des Strafgesetzes führen. Die vom Amte hierüber entworfene Kundmachung lautet: „Kundmachung. Da die Errichtung, Erhaltung und Ueber wachung von eigens herzustellenden sogenannten Volksbädern im Enns= und Steyrflusse innerhalb des Stadtgebietes mit großen Schwierigkeiten und unverhältnismäßig hohen Kosten verbunder ist, hat sich der Gemeinderath der Stadt Steyr, um namentlich der ärmeren Bevölkerung der Stadt die Wohlthat schnell und kostenlos erreichbarer kalter Bäder in der heißen Jahreszeit nich zu entziehen, in der Sitzung vom 7. Juli 1899 zu dem Be¬ chlusse bestimmt gefunden, das Baden im Enns= und Steyrflusse an den unten bezeichneten Plätzen und bei Einhaltung der nach tehend angeführten Vorschriften zu gestatten: Als Badeplätze werden im Ennsflusse das Flufsgerinne zwischen der Rederau und dem Rennplatze, im Steyrflusse das Flufsgerinne zwischen der Gasfabrik und der Schlossleite, das sogenannte Mitterwasser und endlich jener Theil des Steyrflusses, welcher zwischen dem Arbeiter heim und der Wehrgrabenau unterhalb der Wehre liegt, u. zw. nur bei normalem Wasserstande im Enns= und Steyrflusse be timmt. Diese Badestellen werden durch Ankündigungstafeln er¬ sichtlich gemacht. 2. Auf diesen Plätzen ist erwachsenen Personen das Baden auf ihre eigene Gefahr und unter ihrer eigenen Ver¬ antwortung gestattet. Kinder dürfen an diesen Plätzen nur unter Aufsicht ihrer Angehörigen oder anderer erwachsener Personen baden, welche die Verantwortung für die persönliche Sicherheit der selben allein zu tragen haben. 3. Das Baden an anderen Stellen des Enns= und Steyrflusses wird hiemit ausdrücklich verboten und der Ahndung nach § 338 St.=G. zugeführt. 4. Unanständiges Be¬ nehmen auf den Badeplätzen, namentlich die Verletzung der öffent¬ lichen Sinlichkeit, wird, wenn darin nicht etwa eine nach dem XIII. Hauptstücke des Strafgesetzes zu ahndende strafbare Handlung vor¬ liegt, nach § 11 der kais. Verordnung vom 20. April 1854, R.=G.=Bl. Nr. 96, mit Ordnungsbuße von 1—100 fl. oder mit 6stündiger bis 14tägiger Anhaltung bestraft.“ Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderath wolle diese Kundmachung beschließen und den Herrn Bürgermeister beauftragen, dieselbe wie üblich zu verlautbaren. Herr Gemeinderath Hiller stellt den Zusatzantrag, dass an den bezeichneten Badeplätzen auch Bänke aufgestellt werden — dierauf wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzantrage ein¬ — angenommen timmig Z. 13.892 Vom Verwaltungsrathe der Welser Localbahngesellschaft jegt folgende Eingabe vor: „An die löbliche Stadtgemeinde=Vor¬ stehung Steyr! Obwohl das Zustandekommen der Almthalbahn Sattledt Grünau nunmehr durch Ertheilung der Concession ge sichert ist, erlauben wir uns dennoch das Ersuchen, dass die ge ehrte dortige Gemeindevertretung sich in einer Resolution zu Gunsten dieser Bahn ausspreche, aufrecht zu erhalten. Es sind uns bereits von zahlreichen Gemeinden derartige Kundgebungen zugekommen und werden dieselben für das Unternehmen von besonderem Werte ein, weil sie geeignet sind, in wirksamer Weise die Bitte um Subventionierung zu unterstützen, die wir dem nächsten Landtage nteuerdings unterbreiten werden. Der Herr Referent bemerkt hiezu, es sei ein Act der Courtoisie, dem Verwaltungsrathe in dieser Weise entgegenzu. kommen, nachdem es sich darum handelt, die Petition der Welser Localbahn Gesellschaft um eine Subvention zu unterstützen, und ver¬ liest folgenden Resolutions=Entwurf: „Resolution. Die Gemeindevertretung der l. f. Stadt Steyr hat mit größter Be¬ riedigung zur Kenntnis genommen, dass das von der Welser Localbahn=Gesellschaft angestrebte Project einer Bahnverbindung von Sattledt über Pettenbach nach Grünau durch die nun er folgte Verleihung der Concession zur Wirklichkeit geworden ist. Der Gemeinderath der l. f. Stadt Steyr ist der Anschauung und Ueberzeugung, dass diese über Pettenbach —Sattledt und Grunau herzustellende Bahnverbindung mit dem Almthale den wirtschaft¬ lichen Interessen der Stadt Wels mit ihrer Umgebung wie nicht minder jenen der ganzen Landwirtschaft und Ackerbau treibenden Bewohnerschaft dieses Gebietes und des ganzen westlichen Traun¬ viertels, sowie des größten Theiles des Almthales entspricht und zur Hebung und Förderung des Fremdenverkehres in diesen Ge¬ genden ganz außerordentlich beizutragen geeignet ist. Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle die mitgetheilte Resolution beschließen und dieselbe der das Localbahn=Gesellschaft zur weiteren Vorlage an Welser Ein¬ — Eisenbahn=Ministerium zur Verfügung stellen.“ k. k. — stimmig angenommen. Z. 13.873. I. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ rath Josef Tureck. 5. Der Herr Referent verliest folgenden Sectionsbericht: In der Sitzung des Gemeinderathes vom 5. Mai 1899 wurde beschlossen, zum Zwecke der Wiederverpachtung des Pflaster= und Brückenmautgefälles, sowie des Marktplatz= und Standelgefälles in der Stadt Steyr für die Zeit vom 1. Jänner 1900 bis 31. De ember 1904 eine Offertausschreibung zu veranlassen, in welcher ich jedoch die Stadt Steyr ausdrücklich das Recht vorbehält, in dem Falle, als derselben keines der Offerte convenieren sollte über die Verpachtung dieser Gefälle eine andere Verfügung zu treffen Diese Offertausschreibung wurde mit der Kundmachung des Herrn Bürgermeisters vom 9. Mai d. J., Z. 9474, bewirkt, und hatte zur Folge, dass drei Offerte innerhalb des gegebenen Ter mines eingelangt sind. Es offerieren für die zur Verpachtung aus geschriebenen Gefälle: 1. der bisherige Pächter Franz Lavreneic in Graz 10.320 fl., 2. Josef Rathenberger in Steyr 11.380 fl., z. Josef Auböck in Steyr 12.400 fl., als jährlichen Pachtschilling. Alle diese Anbote sind hinter den Erwartungen, welche die Finanzsection an die Offertausschreibung knüpfte, zurückgeblieben weil dieselben mit dem muthmaßlichen Erträgnisse dieser Gefälle in keinem richtigen Verhältnisse zu stehen scheinen. Mit Rücksicht darauf, dass die Finanzlage der Stadt die Vergrößerung der Ein nahmen dringend erfordert und deshalb kein Mittel unversuch bleiben darf, welches zur Erreichung dieses Zieles beitragen kann, — so und in der Erwägung, des Umstandes, dass andere Städte, B. die Stadt Wiener=Neustadt — durch die Uebernahme der . Einhebung der Gefälle und sonstiger Communalabgaben in eigene Regie ihr Einnahmenbudget ganz außerordentlich günstig gestalte haben, sowie in der Erwägung, dass mit der Einhebung der Bier umlage, welche auch hierstadts in eigener Regie unter Mitwirkung der Mautner geschieht, bis jetzt keine schlechten Erfahrungen ge macht worden sind, und dass es nothwendig ist, sich über das wirkliche Erträgnis dieser Gefälle endlich einmal genau zu in formieren, glaubt die Finanzsection die Interessen der Stadt am besten dadurch zu wahren, dass sie dem löblichen Gemeinderath die Annahme keines der eingelangten Offerte empfiehlt und den Vor schlag macht, die Einhebung dieser Gefälle in eigener Regie u. zw. womöglich durch die bisherigen Organe und ohne in dem Einhebungsmodus eine Aenderung eintreten zu lassen zu velnn lassen.“ Die Finanzsection beehrt sich daber den Antrag zu stellen: „Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es sei keines der eingelangten Offerte bezüglich der Pachtung des Pflaster und Brückenmautgefälles, sowie des Marktplatz= und Standelge¬ fälles in der Stadt Steyr für die folgenden fünf Jahre anzu¬ nehmen, sondern es habe die Besorgung der Einhebung dieser Befälle in eigener Regie der Stadtgemeinde Steyr, womöglich mit elst des gegenwärtigen Personals und ohne einschneidende Neu derung des bestehenden Einhebungsmodus, zu erfolgen und es Be werde der Herr Bürgermeister mit der Durchführung dieses chlusses betraut.“ Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt hiezu, er sei im allgemeinen mit dem Sectionsantrage einverstanden, obwohl es nur ein Experiment ist, welches die Stadtgemeinde versucht, über dessen Ausgang man sich heute nicht vollkommen klar sein kann. Ein alte Erfahrung lehrt, dass derlei Einhebungen in geschäftsmänni scher Weise betrieben werden müssen, und es könne nicht geleugnet werden, dass der bisherige Mautpächter Einrichtungen getroffen hat, welche zum richtigen Ziele führen, allerdings zu seinen Gun ten; aber es war ein rein geschäftsmännischer Modus, der zu jenem Resultate geführt, welches auch die Gemeinde anstrebt. Es habe die Ueberzeugung, dass, wenn von diesem geschäftsmännischen Modus abgewichen und zu einem anderen Modus gegriffen wird, die Erträglichkeit der Manteinhebung gefährdet werden würde,

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