Raths-Protokoll aufgenommen über die VIII. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. I. f. Stadt Steyr am 7. Juli 1899. Tagesordnung: I. Section. 1. (Vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband von Steyr und Bürgerrechts=Verleihung. 2. Zuschrift der Sparcasse Steyr betreffs Wahl von zehn Ausschussmitgliedern für die nächste Functions=Periode. 3. Amtsbericht mit Kundmachungs=Entwurf, betreffend die Gestattung des Badens an einzelnen Stellen des Enns= und Steyrflusses. 4. Neuerliche Zuschrift der Welser Localbahn=Gesellschaft wegen Beschließung einer Petition in der Almthalbahn=Ange¬ legenheit. II. Section. 5. Offerte für Pachtung der städt. Gefälle. 6. Mittheilung über die Absendung einer Spende für die Abgebrannten von Ottensheim. 7. Bericht über das Gefälls =Erträgnis des diesjährigen Frühjahrsmarktes. 8. Gesuch der Allg. Arbeiter=Kranken= und Unterstützungs¬ casse Steyr um eine Subvention. 9. Gesuch um weitere pachtweise Belassung eines städtischen Grundes. III. Section. 10. Commissions=Protokoll über die Um¬ legung der Staatstelephonleitung nach Steyrdorf und Ort. 11. Grundbücherliche Richtigstellung der Wegparcellen¬ grenzen Nr. 1310/2 in der Schönau, nach der Natur. 12. Amtsbericht über den Holz= und Kohlenbedarf pro 1899 — 1900. 13. Antrag auf Herstellung mehrerer Pflasterungen mit dem in der Gleinkergasse erübrigten Altmateriale. 14. Gesuche des Wasserleitungs=Aufsehers und des Haus¬ meisters der Industriehalle um definitive Bestellung 2c. Anwesend: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Die Herren Ge¬ Vicebürgermeister Herr Victor Stigler. meinderäthe: Leopold Anzengruber, Alexander Busek, Leopold Haller, Ferdinand Handstanger, Karl Heindl, Josef Hiller, Dr. Johann Hochhauser, Josef Huber, Leopold Köstler, Franz Lang, Matthias Perz, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Gottfried Sonnleitner, Karl Wöll, Josef Tureck. — Ferner sind anwesend: Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. — Entschuldigt sind die Herren Ge¬ meinderäthe: Dr. Franz Angermann, Edmund Aelschker, Heinrich Gupf, Otto Schönauer und Franz Tomitz. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, bestimmt zu Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinderäthe Ferdinand Handstanger und Dr. Johann Hochhauser und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Der Herr Stadtsecretär Franz Gall erstattet sodann fol¬ gende Mittheilungen: 1. Herr Heinrich Osbild dankt für den ihm verliehenen Stiftungsgenuss aus der Kronlachner=Stiftung. — 2. Herr Victor Jandaurek, Stadtbuchhalter, dankt für seine Beförderung in die IX. Rangsclasse. Diese Mittheilungen werden zur Kennt¬ nis genommen. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Section. Referent: Sections Obmannstellvertreter Herr Gemeinderath Dr. August Redtenbacher. Punkt 1 wird ver¬ traulich behandelt. Das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokoll angeheftet. 2. Die Direction der Sparcasse Steyr ersucht um die Vor nahme der Neuwahl von zehn Mitgliedern des Sparcasse=Aus¬ schusses mit einer Functionsdauer von drei Jahren. Der Sec¬ tions=Antrag lautet: „Der löbliche Gemeinderath wolle die Neuwahl von zehn Mitgliedern für den Sparcasse=Ausschuss mittelst Stimmzettel vornehmen.“ Nach Annahme des Sections= Antrages bestimmt der Herr Vor¬ sitzende zu Serutatoren die Herren Gemeinderäthe Heindl und Wöll und unterbricht zum Zwecke der Vornahme der Wahl die Sitzung auf fünf Minuten. Nach Wiederaufnahme verkündet Herr Gemeinderath Heindl das Resultat der Wahl, wonach folgende Herren zu Sparcasse=Ausschufsmitgliedern mit einer dreijährigen Functions=Periode gewählt erscheinen und zwar: Johann Berger mit 18 Stimmen, Dr. Johann Hochhauser mit 17 Stimmen, Josef Huber mit 18 Stimmen, Franz Lang mit 17 Stimmen, Matthias Perz mit 17 Stimmen, Johann Redl mit 17 Stimmen, Ferdinand Reitter mit 17 Stimmen, Johann Scholz mit 18 Stim¬ men, Josef Tureck mit 17 Stimmen, Leopold Köstler mit 15 Stim¬ men. — Z. 11.409. 3. Der Herr Referent verliest folgenden Bericht der III. Section: In der Sitzung des Gemeinderathes vom 23. Juli 1898 wurde die Bausection um Vorschläge zur Ausmittlung ge¬ eigneter Badeplätze im Stadtrayon ersucht und dieselbe neuerdings urgiert. In Erledigung dieser Aufgabe wird vor¬ erst bemerkt, dass dem öffentlichen Baden in den hieldetigen Flüssen nur durch Errichtung sogenannter Volksbäder wirksam Einhalt gethan werden könnte. Bei der Lage der Stadt wären deren mindestens zwei nöthig und würde die Errichtung, Erhaltung und Ueberwachung solcher, welche, wie die vieljährige Erfahrung lehrt, nicht selten durch Hochwasser Schädigungen oder der Ver¬ nichtung ausgesetzt wären, Mittel verlangen, die bei den obwal¬ tenden finanziellen Verhältnissen der Gemeinde nicht aufbringlich sind. Die zahlreiche Arbeiterbevölkerung und ihr Nachwuchs kann und soll aber aus mehrfachen Gründen, besonders im Sommer des Badens nicht ganz entbehren, und so bleibt nur der Ausweg des nachstehenden Vorschlages. Als Badeplatz im Ennsflusse wird das Flufsgerinne zwischen der Rederau und dem Rennplatze, im Steyrflusse dasjenige zwischen der Gasfabrik und der Schlossleite, das sogenannte Mitterwasser und endlich jener Theil des Flusses, welcher zwischen dem Arbeiterheim und der Wehrgrabenau inner
halb der Wehre liegt, bei normalem Wasserstand als zulässig be¬ zeichnet. Diese Zulässigkeit wird jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalte zu erklären sein, dass alle erwachsenen Personen auch dort das Baden nur auf ihre eigene Gefahr und unter ihrer eigenen Verantwortung pflegen können, und dass die Beaufsich tigung daselbst badender Minderjähriger und die Verantwortung für ihre Sicherheit einzig Sache ihrer Angehörigen ist. Das Baden an anderen Orten des Enns= und Steyrflusses im Stadtgebiete als an den bezeichneten, und die Außerachtlassung der Sittlichkei beim Baden an den zulässigen Orten, vor allem das Nichtbedecken er Schamtheile, würde zur Ahndung im Sinne des Strafgesetzes führen. Die vom Amte hierüber entworfene Kundmachung lautet: „Kundmachung. Da die Errichtung, Erhaltung und Ueber wachung von eigens herzustellenden sogenannten Volksbädern im Enns= und Steyrflusse innerhalb des Stadtgebietes mit großen Schwierigkeiten und unverhältnismäßig hohen Kosten verbunder ist, hat sich der Gemeinderath der Stadt Steyr, um namentlich der ärmeren Bevölkerung der Stadt die Wohlthat schnell und kostenlos erreichbarer kalter Bäder in der heißen Jahreszeit nich zu entziehen, in der Sitzung vom 7. Juli 1899 zu dem Be¬ chlusse bestimmt gefunden, das Baden im Enns= und Steyrflusse an den unten bezeichneten Plätzen und bei Einhaltung der nach tehend angeführten Vorschriften zu gestatten: Als Badeplätze werden im Ennsflusse das Flufsgerinne zwischen der Rederau und dem Rennplatze, im Steyrflusse das Flufsgerinne zwischen der Gasfabrik und der Schlossleite, das sogenannte Mitterwasser und endlich jener Theil des Steyrflusses, welcher zwischen dem Arbeiter heim und der Wehrgrabenau unterhalb der Wehre liegt, u. zw. nur bei normalem Wasserstande im Enns= und Steyrflusse be timmt. Diese Badestellen werden durch Ankündigungstafeln er¬ sichtlich gemacht. 2. Auf diesen Plätzen ist erwachsenen Personen das Baden auf ihre eigene Gefahr und unter ihrer eigenen Ver¬ antwortung gestattet. Kinder dürfen an diesen Plätzen nur unter Aufsicht ihrer Angehörigen oder anderer erwachsener Personen baden, welche die Verantwortung für die persönliche Sicherheit der selben allein zu tragen haben. 3. Das Baden an anderen Stellen des Enns= und Steyrflusses wird hiemit ausdrücklich verboten und der Ahndung nach § 338 St.=G. zugeführt. 4. Unanständiges Be¬ nehmen auf den Badeplätzen, namentlich die Verletzung der öffent¬ lichen Sinlichkeit, wird, wenn darin nicht etwa eine nach dem XIII. Hauptstücke des Strafgesetzes zu ahndende strafbare Handlung vor¬ liegt, nach § 11 der kais. Verordnung vom 20. April 1854, R.=G.=Bl. Nr. 96, mit Ordnungsbuße von 1—100 fl. oder mit 6stündiger bis 14tägiger Anhaltung bestraft.“ Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderath wolle diese Kundmachung beschließen und den Herrn Bürgermeister beauftragen, dieselbe wie üblich zu verlautbaren. Herr Gemeinderath Hiller stellt den Zusatzantrag, dass an den bezeichneten Badeplätzen auch Bänke aufgestellt werden — dierauf wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzantrage ein¬ — angenommen timmig Z. 13.892 Vom Verwaltungsrathe der Welser Localbahngesellschaft jegt folgende Eingabe vor: „An die löbliche Stadtgemeinde=Vor¬ stehung Steyr! Obwohl das Zustandekommen der Almthalbahn Sattledt Grünau nunmehr durch Ertheilung der Concession ge sichert ist, erlauben wir uns dennoch das Ersuchen, dass die ge ehrte dortige Gemeindevertretung sich in einer Resolution zu Gunsten dieser Bahn ausspreche, aufrecht zu erhalten. Es sind uns bereits von zahlreichen Gemeinden derartige Kundgebungen zugekommen und werden dieselben für das Unternehmen von besonderem Werte ein, weil sie geeignet sind, in wirksamer Weise die Bitte um Subventionierung zu unterstützen, die wir dem nächsten Landtage nteuerdings unterbreiten werden. Der Herr Referent bemerkt hiezu, es sei ein Act der Courtoisie, dem Verwaltungsrathe in dieser Weise entgegenzu. kommen, nachdem es sich darum handelt, die Petition der Welser Localbahn Gesellschaft um eine Subvention zu unterstützen, und ver¬ liest folgenden Resolutions=Entwurf: „Resolution. Die Gemeindevertretung der l. f. Stadt Steyr hat mit größter Be¬ riedigung zur Kenntnis genommen, dass das von der Welser Localbahn=Gesellschaft angestrebte Project einer Bahnverbindung von Sattledt über Pettenbach nach Grünau durch die nun er folgte Verleihung der Concession zur Wirklichkeit geworden ist. Der Gemeinderath der l. f. Stadt Steyr ist der Anschauung und Ueberzeugung, dass diese über Pettenbach —Sattledt und Grunau herzustellende Bahnverbindung mit dem Almthale den wirtschaft¬ lichen Interessen der Stadt Wels mit ihrer Umgebung wie nicht minder jenen der ganzen Landwirtschaft und Ackerbau treibenden Bewohnerschaft dieses Gebietes und des ganzen westlichen Traun¬ viertels, sowie des größten Theiles des Almthales entspricht und zur Hebung und Förderung des Fremdenverkehres in diesen Ge¬ genden ganz außerordentlich beizutragen geeignet ist. Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle die mitgetheilte Resolution beschließen und dieselbe der das Localbahn=Gesellschaft zur weiteren Vorlage an Welser Ein¬ — Eisenbahn=Ministerium zur Verfügung stellen.“ k. k. — stimmig angenommen. Z. 13.873. I. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ rath Josef Tureck. 5. Der Herr Referent verliest folgenden Sectionsbericht: In der Sitzung des Gemeinderathes vom 5. Mai 1899 wurde beschlossen, zum Zwecke der Wiederverpachtung des Pflaster= und Brückenmautgefälles, sowie des Marktplatz= und Standelgefälles in der Stadt Steyr für die Zeit vom 1. Jänner 1900 bis 31. De ember 1904 eine Offertausschreibung zu veranlassen, in welcher ich jedoch die Stadt Steyr ausdrücklich das Recht vorbehält, in dem Falle, als derselben keines der Offerte convenieren sollte über die Verpachtung dieser Gefälle eine andere Verfügung zu treffen Diese Offertausschreibung wurde mit der Kundmachung des Herrn Bürgermeisters vom 9. Mai d. J., Z. 9474, bewirkt, und hatte zur Folge, dass drei Offerte innerhalb des gegebenen Ter mines eingelangt sind. Es offerieren für die zur Verpachtung aus geschriebenen Gefälle: 1. der bisherige Pächter Franz Lavreneic in Graz 10.320 fl., 2. Josef Rathenberger in Steyr 11.380 fl., z. Josef Auböck in Steyr 12.400 fl., als jährlichen Pachtschilling. Alle diese Anbote sind hinter den Erwartungen, welche die Finanzsection an die Offertausschreibung knüpfte, zurückgeblieben weil dieselben mit dem muthmaßlichen Erträgnisse dieser Gefälle in keinem richtigen Verhältnisse zu stehen scheinen. Mit Rücksicht darauf, dass die Finanzlage der Stadt die Vergrößerung der Ein nahmen dringend erfordert und deshalb kein Mittel unversuch bleiben darf, welches zur Erreichung dieses Zieles beitragen kann, — so und in der Erwägung, des Umstandes, dass andere Städte, B. die Stadt Wiener=Neustadt — durch die Uebernahme der . Einhebung der Gefälle und sonstiger Communalabgaben in eigene Regie ihr Einnahmenbudget ganz außerordentlich günstig gestalte haben, sowie in der Erwägung, dass mit der Einhebung der Bier umlage, welche auch hierstadts in eigener Regie unter Mitwirkung der Mautner geschieht, bis jetzt keine schlechten Erfahrungen ge macht worden sind, und dass es nothwendig ist, sich über das wirkliche Erträgnis dieser Gefälle endlich einmal genau zu in formieren, glaubt die Finanzsection die Interessen der Stadt am besten dadurch zu wahren, dass sie dem löblichen Gemeinderath die Annahme keines der eingelangten Offerte empfiehlt und den Vor schlag macht, die Einhebung dieser Gefälle in eigener Regie u. zw. womöglich durch die bisherigen Organe und ohne in dem Einhebungsmodus eine Aenderung eintreten zu lassen zu velnn lassen.“ Die Finanzsection beehrt sich daber den Antrag zu stellen: „Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es sei keines der eingelangten Offerte bezüglich der Pachtung des Pflaster und Brückenmautgefälles, sowie des Marktplatz= und Standelge¬ fälles in der Stadt Steyr für die folgenden fünf Jahre anzu¬ nehmen, sondern es habe die Besorgung der Einhebung dieser Befälle in eigener Regie der Stadtgemeinde Steyr, womöglich mit elst des gegenwärtigen Personals und ohne einschneidende Neu derung des bestehenden Einhebungsmodus, zu erfolgen und es Be werde der Herr Bürgermeister mit der Durchführung dieses chlusses betraut.“ Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt hiezu, er sei im allgemeinen mit dem Sectionsantrage einverstanden, obwohl es nur ein Experiment ist, welches die Stadtgemeinde versucht, über dessen Ausgang man sich heute nicht vollkommen klar sein kann. Ein alte Erfahrung lehrt, dass derlei Einhebungen in geschäftsmänni scher Weise betrieben werden müssen, und es könne nicht geleugnet werden, dass der bisherige Mautpächter Einrichtungen getroffen hat, welche zum richtigen Ziele führen, allerdings zu seinen Gun ten; aber es war ein rein geschäftsmännischer Modus, der zu jenem Resultate geführt, welches auch die Gemeinde anstrebt. Es habe die Ueberzeugung, dass, wenn von diesem geschäftsmännischen Modus abgewichen und zu einem anderen Modus gegriffen wird, die Erträglichkeit der Manteinhebung gefährdet werden würde,
denn die Gemeinde habe in dieser Sache keine weitere Erfahrung als die, dass der Mautpächter von Jahr zu Jahr weniger geboten hat, was er vielleicht in der Hoffnung gethan, dass sich kein anderer Pächter findet, und dass die Gemeinde zurückschrecken würde, die Einhebung selbst in die Hand zu nehmen. Er stelle daher zu dem Sectionsantrage folgende Zusatzanträge: „1. Keine jener Personen, welche mit der Manivulation bei der Maut= und Gefällseinhebung, also mit der Einhebung, Controle, Abfuhr und desgleichen betraut sind, darf dem Status der bleibend Angestellten der Stadtgemeinde Vorstehung entnommen oder in denselben ein ereiht werden. 2. Die Persönlichkeit, welche mit der Controle und Abfuhr der Ergebnisse an die Stadtgemeinde betraut wird, hat eine Caution in der Höhe eines durchschnittlichen Monatserfolges nach bisherigen Resultaten zu hinterlegen 3. Die II. Section des Gemeinderathes wird beauftragt, vor Ablauf des Jahres 1900 dem Gemeinderathe über die Resultate und Erfahrungen bei dieser ieuen Einführung Bericht zu erstatten. Herr Gemeinderaih Busek schließt sich dem Sectionsantrage und den Ausführungen des Herrn Vicebürgermeisters vollkommen an Der Herr Vorsitzende bringt nun den Sectionsantrag zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. Weiters bringt der Herr Vorsitzende die Punkte 1, 2 und 3 des Zusatzantrages des Herrn Vicebürgermeisters Stigler je einzeln zur Abstimmung und werden dieselben ebenfalls einstimmig ange Z. 13.636, 13.945, 14.162. — iommen. 6. Der Herr Referent verliest folgenden Sections¬ bericht und Antrag: „Das Sammlungs=Ergebnis durch die städtischen Organe für die Abgebrannten in Ottensheim betrug 1449 fl. 47 kr., vom Radfahrerverein „Styria“ als Erträgnis der Theater=Vorstellungen 335 fl., von der Stadtgemeinde Steyr 200 fl., zusammen 1984 fl. 47 kr., welcher Betrag seiner Bestimmung zu¬ geführt wurde. Bezüglich der Spende der Stadtgemeinde Steyr per 200 fl., welche in der Finanz=Sections=Sitzung vom 19. Juni 1899 bestimmt wurde, beantragt die Section die nachträgliche Genehmi ung seitens des löblichen Gemeinderathes.“ Wird genehmigend — Z. 12.948. ur Kenntnis genommen 7. Der Herr Referent trägt vor, dass nach dem vom städtischen Cassenamte vorgelegten Ausweise der heurige Frühjahrs¬ markt ein Reinerträgnis von 689 fl. 26 kr. ergab, welches gegen Zur Kennt¬ das Vorjahr um 543 fl. 84 kr. zurückgeblieben ist. — Z. 12.796 lis. Die Leitung der Allgemeinen Arbeiter=Kranken= und 8. Unterstützungs=Casse bittet um eine Subvention zur Unterstützung er außer Genuss eines Krankengeldes stehenden bedürftigen und erwerbsunfähigen Mitglieder. Die Section beantragt die Gewäh rung einer Subvention von 100 fl., was einstimmig angenommen — Z. 13.261 wird. 9. Herr Josef Weidinger, Tischlermeister in Steyr, er sucht um Verlängerung des Pachtvertrages bezüglich des von ihm gepachteten städtischen Grundes im Ausmaße von 68.4 Quadrat¬ meter auf weitere fünf Jahre zu dem bisherigen Pachtschillinge von jährlich 1 fl. Die Section beantragt, das Pachtverhältnis mit Herrn Josef Weidinger bis 31. Juli 1904 auszudehnen, was ein stimmig angenommen wird. — Z. 12.331. III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vicebürger meister Victor Stigler. 10. Liegt folgender Sections antrag vor: Auf Grund der Eingabe der k. k. Post= und Telegraphen=Direction Linz vom 1. März 1899, Zahl 9301, womi dieselbe um Bewilligung zur Umlegung der Local=Telephonleitung zwischen dem Dachständer des k. k. Kreisgerichts=Gebäudes und der Ständern in Ennsdorf und Ort vorstellig wird, soll diese Leitung so geführt werden, dass wie im beiliegenden Situationsplane der l. k. Post= und Telegraphen=Direction vom 11. Juni 1899 ersicht lich ist, zwei Säulen im öffentlichen Grunde der Dukartstraße und je ein eiserner Träger auf der Enns= und Steyrbrücke errichtet Der löbliche Gemeinderath wolle dieser Lei¬ werden müssen tungs-Umlegung und der Aufstellung von zwei Säulen und zwei eisernen Trägern die Zustimmung ertheilen und zwar unter Auf¬ rechthaltung und Anerkennung der bei der Protokollar Aufnahm am 21. Juni a. c. allseitig gestellten Bedingungen und gemachten Vorbehalte nachstehenden Inhaltes: Was die Aufstellung der zwei projectirten Säulenstützpunkte an der Dukartstraße anbelangt, so befinden sich dieselben auf städtischem Grunde und wird gegen eren Herstellung keine Einwendung erhoben, wenn der dort in Anspruch genommene Leitengrund zu keiner Abrutschung oder Gefährdung der daselbst vorbeiführenden Dukartstraße führt, widri k. genfalls jeder hieraus entstehende Schaden auf Kosten des k. 3 Post= und Telegraphen Aerars behoben werden müsste. Bezüglich er Anbringung der eisernen Telephonständer an den zwei städti¬ schen Brücken wurde die Vereinbarung getroffen, dass an der unteren Ennsbrücke die Stützpunkte im Mittel des rechtsseitig ge¬ legenen Brückenfeldes symetrisch angebracht werden und an der Steyrbrücke analog im Mittel des linksseitigen Brückenfeldes an¬ zuordnen sind. Die anwesenden Herren Gemeinderäthe befürworten die Ertheilung der Bewilligung zur Verlegung der Telephonleitung in der vorbeschriebenen Art unter den schon dort gestellten Bedin¬ gungen bei Benützung des öffentlichen Grundes und besonders der Brücken. Der Gemeinderath behält sich vor, diese Bewilligung, ohne Angabe von Gründen widerrufen zu können, in welchem Falle die Entfernung der Leitung auf alleinige Kosten des k. k Bost= und Telegraphen=Aerars zu erfolgen hätte. Im Falle vor¬ kommender Aenderungen oder Reparaturen der Brücken=Construc¬ ion verpflichtet sich das k. k. Post= und Telegraphen=Aerar, die Telephonleitung eventuell ganz oder theilweise über vorhergehende lufforderung längstens binnen 14 Tagen vom Tage der Erfol¬ ung einer solchen auf ihre Kosten abzunehmen und eventuell wieder anzubringen. Die Stadtgemeinde leistet aus was immer für einem Anlass erfolgte Beschädigung oder Zerstörung dieser Leitungs=Anlage keinerlei Ersatzkosten. Außerdem beantragen die elben, dass das k. k. Post= und Telegraphen Aerar die bis jetzt angesprochene Recognitions=Gebür für 1.940 Km. städtische Feuer¬ telephonleitungen nachsieht. Sollte sich empfehlen, dass die über den Ennsfluss führenden Feuertelephonleitungen verlegt und auf den neu anzubringenden Telegraphen=Ständer günstigere Stütz unkte finden, so erklärt sich das k. k. Post=Aerar bereit, dieselben — In Vertretung der Actiengesellschaft inentgeltlich umzulegen. für Elektricitätswerke in Steyr wird nachstehendes zu Protokoll segeben: Die Gesellschaft der Etektriciiätswerke erklärt, gegen die projectierte Umlegung der Staatstelephonleitung keine Einwendung zu erheben und stellt das Ansuchen, dass die Sicherung der Tele¬ phondrähte gegen die oberhalb derselben kreuzenden Lichtleitungen von Seite des k. k. Post= und Telegraphen=Aerars auf seine Kosten hergestellt werden. Der Herr Vertreter der k. k. Post= und Tele raphen=Direction erklärt vorbehaltlich der Genehmigung der vor¬ esetzten Behörde, die gestellten Bedingungen mit der Einschrän¬ lung zu acceptieren, dass im Falle einer gänzlichen Entfernung der umgelegten Trace zu deren Ausführung eine angemessene Frist zwischen der Post=Direction und Stadtgemeinde Steyr min¬ destens von 90 Tagen vereinbart werde.“ — Einstimmig nach An¬ — rag. Z. 11.074 Wird wegen noch, zu pflegenden Erhebungen von der 11. Tagesordnung abgesetzt. 12. Liegt folgender Sectionsantrag vor: „Zur Bedeckung des Bedarfes der Heizmateriale der Gemeindeverwaltung für di Periode 1899/1900 wolle der löbliche Gemeinderath auf Gruni er beiliegenden Zusammenstellung vom 24. Juni 1899 die An chaffung von: 357 Raummeter 0.8 Meter langen, harten, ge schwemmten Brennholzes, 153 Raummeter 3.8 Meter langen, un¬ geschwemmten, weichen Brennholzes und 136 Tonnen Steinkohle mit dem Vorbehalte bewilligen, dass zu jeder über diese Quantitäten hinausgehenden, im Laufe der Heizperiode etwa nöthig werdenden Nachschaffung die Zustimmung des Gemeinde rathes eingeholt werden muss und die Bausection zur Ausschrei¬ bung und Vergebung dieser Lieferungen ermächtigt wird.“ — Ein¬ — Z. 13.562 stimmig nach Antrag. 13. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag Aus dem durch die im Vorjahre beschlossene Neupflasterung vor der Gleinkergasse mit Granitwürfeln erübrigten Altmateriale sollen erschiedene Pflasterungsarbeiten hergestellt werden, zu denen das selbe ganz gut verwendbar ist, und zwar soll hergestellt werden: 1. der Zugang zur Schlüsselhofgasse im Pauschalbetrage per 103 fl. 2. Trottoir und Rinnsalherstellung in der Garstnerstraße vom Pfarrplatze an, per 296 fl., 3. Rinnsalpflasterung mit Kugelsteinen im unteren Theile des Hammerschmiedberges per 134 fl. 50 kr., Umpflasterung und theilweise Neupflasterung in der Fabriks¬ 1. straße beim Object II per 73 fl., zusammen 606 fl. 50 kr., und vird daher der Antrag gestellt: „Der löbliche Gemeinderath wolle diese Pflasterungsarbeiten und den hiezu nöthigen runder Pauschalbetrag von 650 fl. bewilligen, welcher seine Deckung in Wird ein¬ er Präliminarpost XI, alinea 3, zu finden hat.“ — — timmig angenommen. Z. 14270 14. a) Der provisorische städtische Pumpenwärter Georg Schöll¬ hammer bittet um definitive Anstellung. Der Sectionsan¬ trag hierüber lautet: „In Anbetracht, dass die Stelle des städti¬
schen Pumpenwärters laut Kundmachung vom 10. Mai 1898 nur provisorisch verliehen wird, und der Petent diesen Dienstesposten zwar zur vollen Zufriedenstellung, aber erst ein Jahr lang inne hat, möge der löbliche Gemeinderath beschließen, auf das gestellte Ansuchen desselben nicht einzugehen.“ Herr Gemeinderath Heindl beantragt die Ergänzung des Sectionsantrages dahin, dass die Abweisung nur auf „dermalen“ lautet. — Der Herr Referent erwidert, er habe nichts dage¬ gen, wenn dem Antrage das Wort „dermalen“ eingeschaltet werde, doch müsse er bemerken, dass dies gegen den Wortlaut der Aus¬ schreibung sei, worin die Pumpenwärterstelle von vorneherein als eine provisorische bezeichnet wurde. — Bei der Abstimmung wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzantrage des Herrn Gemeinde¬ rathes Heindl einstimmig angenommen. — Z. 140 Prs. b) Peter Niederberger, Hausmeister in der Kaiser=Franz=Josef¬ Industrie= und Gewerbeausstellungshalle, bittet um definitive An¬ stellung, um Gewährung einer monatlichen Zulage und um Ent¬ hebung vom Bolz= und Kohlentragen im Rathhause. Die Section stellt hierüber folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Dem Peter Niederberger wird die seit dem 12. November 1897 provisorisch innegehabte Hausmeisterstelle an der Industrie= und Gewerbehalle in Anbe¬ tracht, dass derselbe seit dem Jahre 1891 der Stadtgemeinde zu¬ friedenstellende Dienste leistet, vom heutigen Tage an definitiv verliehen, und zwar unter Aufrechthaltung der mit Gemeinderaths¬ beschluss vom 12. November 1897 festgesetzten Bedingungen, mit dem Zusatze jedoch, dass demselben außer seinen bisher bezogenen Emolumenten vom 1. August 1899 an, eine Monatslöhnung von fünf Gulden auszufolgen ist. Die Desinfectionsdienerstelle, für welche derselbe einen Taglohn von 1 fl. 20 kr., den Sonntag zuge¬ rechnet, bezieht, hat derselbe in nicht definitiver Eigen¬ schaft wie bisher einzunehmen, wogegen er von der bisherigen Dienstleistung des Holz= und Kohlentragens im Rathhause ein¬ für allemal befreit wird. Bei der seinerzeitigen Anforderung auf Altersversorgung ist der 12. November 1897 als Beginn seiner anrechenbaren Dienstzeit anzunehmen.“ — Einstimmig nach An¬ trag. — Z. 141 Prs. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung.
Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderathe der kk lf Stadt Steyr am 7. Juli 1899 Vertraulicher Theil I. Sektion. Referent: Sektionsobmann Stellv. Herr GR. Dr. August Redtenbacher. 1. a. Gottlieb Reitter, Waffenfabriksarbeiter in Steyr bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband. Die Sektion beantrag die Willfahrung des Ansuchens gegen Erlag der Taxe. Einstimmig nach Antrag Z. 11321 b. Edmund Müller, Messerermeister in Steyr bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband und um Verleihung des Bürgerrechtes. Der Sektionsantrag hierüber lautet:
Es werde dem Gesuchsteller Edmund Müller die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr gegen Erlag der Aufnahmsgebühr bewilligt. Dagegen wird dem Gesuche wegen Verleihung des Bürgerrechtes im Sinne des Gemeinderathsbeschlusses vom 4. März 1898 keine Folge gegeben. Einstimmig nach Antrag Z 11641 Hierauf Schluss der vertraulichen Sitzung. Der Vorsitzende Die Verificatoren Schriftführer
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2