Ratsprotokoll vom 9. Juni 1899

keinerlei Einwendungen hieramts vorgebracht worden sind.— Städtische Rechnungskanzlei, am 31. März 1899. — Der Stadt¬ uchhalter: Jandaurek. der Sectionsantrag lautet: „Nachdem laut Bericht der städtischen Rechnungskanzlei gegen die durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegenen Haupt=Rechnungsabschlüsse der Stadtcasse und der unter städtischer Verwaltung bestehenden Versorgungsanstalten für das Jahr 1898 keine Einwendung er hoben und diese Abschlüsse durch die Finanzsection geprüft und richtig befunden worden sind, stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle diese beiden Hauptrechnungs¬ bschlüsse genehmigen, die Drucklegung derselben in hundert Exemplaren in der bisherigen Form beschließen und dem Herrn Bürgermeister die Durchführung der Veröffentlichung übertragen. Einstimmig nach Antrag. — Z. 11.788. 10. Der bürgerliche Schützenverein in Iglau ersucht um eine Spende zum VII mährischen Landes= und 400jährigen Jubiläums=Schießen. Section beantragt, diesem Ansuchen keine Folge zu Die Einstimmig angenommen. — Z. 10.817 geben Johann und Therese Kumpfmüller ersuchen um Nachlass 11. der Platzgebüren für die beim letzten Frühjahrsmarkte leer gebliebenen Hütten. Der Amtsbericht hierüber lautet: „Da für nicht in Verwendung gestandene Hütten ohnedies nur die halbe Platzgebür gefordert worden ist und die halbe Platzgebür von allen übrigen Hüttenbesitzern anstandslos bezahlt wurde, fehlt ein Grund zur besonderen Berücksichtigung der Gesuchsteller. Wegen Verlegung einer Markthütte hätten die Bittsteller ein besonderes Gesuch an die Gemeinde=Vorstehung zu richten, in welchem genau gesagt ist, — Steyr, 25. Mai 1899 Gall.“ vas sie wollen. — die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es sei das Ansuchen der Gesuchsteller Johann und — Einstimmig nack Therese Kumpfmüller nicht zu berücksichtigen. Z. 10.840. Antrag. 12. Anna Pehersdorfer ersucht um Nachlass von Beleuch¬ und Beheizungskosten für den unterhaltenen Privat¬ tungs¬ Turncurs. der Sectionsbericht und Antrag lautet: „Mit Be¬ scheid vom 28. September 1892, Z. 20.931, wurde der Bittstellerin die Wiederüberlassung des Turnsaales im Bürgerschulgebäude zum Zwecke der Abhaltung eines Privat=Turncurses gegen dem bewilligt, dass sie für die Beleuchtung und Beheizung des Turn¬ saales selbst aufzukommen hat. Auf Grund dieser Bestimmung Der löbliche Gemeinderath woll beantragt die Section: es sei dem gestellten Ansuchen nicht zu willfahren, beschließen jedoch sei ihr der Turnsaal unter den angegebenen Zahlungs¬ bedingungen weiters zu überlassen, jedoch habe Gesuchstellerin jedes Jahr hierum anzusuchen.“ herr Vicebürgermeister Stigler findet den Sectionsantrag etwas hart. Es sei ein Versehen des Amtes gewesen, dass man diese Kosten nicht alljährlich gefordert habe, wodurch die Petentin in dem Glauben bestärkt wurde, es würden ihr diese Kosten nachgesehen. Da die Gesuchstellerin nicht allein die Schuld trage, dass diese Kosten seit dem Jahre1892 unberichtigt geblieben o beantrage er, den Betrag auf 35 fl. zu reducieren. sind, Die Herren Gemeinderäthe Tomitz und Hiller schließen sich diesem Antrage an. der Herr Vorsitzende bringt sohin den Antrag des Herrn Vicebürgermeisters Stigler zur Abstimmung und wird derselbe — Z. 11.659 nit allen gegen 5 Stimmen angenommen 13. Franz Landerl, Productenhändler in Steyr, bittet um Ueberlassung der Fechsung der Kastanienbäume von der Gro߬ Villa bis zur Garstnergrenze auf drei Jahre gegen einen Pacht¬ schilling von jährlich 2 fl Die Section beantragt die Willfahrung dieses Ansuchens Z. 11.229 was einstimmig angenommen wird 14. Amtsbericht. Laut Kundmachung der Stadt¬ 4. Juli 1898, Z. 12.508, geht die gemeinde=Vorstehung vom Versteuerung der Hunde in Steyr am 31. Juli 1899 zu Ende, vorüber das Amt behufs Einleitung der Wiederversteuerung Bericht erstattet Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wollt beschließen: Es sei die Wiederversteuerung der Hunde für das Jahr 1899/1900 wie im Vorjahre zu veranlassen und das Amt mit der Durchführung zu beauftragen. — Einstimmig nach Antrag. 11.849. Z. lau Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice dürgermeister Victor Stigler. 15. Wenzel Zimmer, Gastwirk, Sierningerstraße Nr. 48, bittet um pachtweise Ueberlassung des vor seinem Hause befindlichen Gemeindegrundes als Gastgarten Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle dem Ansuchen des Wenzel Zimmer um Wiederver¬ pachtung der in dem beiliegenden Situationsplane ausgezeigte Grundfläche in der Sierningerstraße Folge geben und zwar unter den Bedingungen, welche in dem mit seinem Vorgänger abge¬ schlossenen Pachtvertrage vom 10. April 1893 vereinbart wurden: mit den Ausnahmen aber, dass der im vorhinein und zwar von Mai 1899 an zu entrichtende jährliche Pachtschilling 1. betragen soll und dass das Pachtverhältnis auf 5 Jahr 3 fl und mit Ausschluss einer stillschweigenden Fortdauer abge schlossen wird.“ — Einstimmig nach Antrag. — Z. 9980 16. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: „Die Firma Reithoffers Söhne in Pyrach wünscht den im beiliegenden Situationsplan vom 3. Mai 1899 mit schwarzer Farbe ausgezeigten, bisher öffentlichen Fußweg aufzulassen und dafür zwei andere Wegverbindungen, die im Plane mit rother arbe eingezeichnet sind, im Tauschwege abzutreten, beziehungsweise herzustellen. Für die Stadtgemeinde Steyr kommt jedoch nur jener Wegtheil in Betracht, welcher in der Wegparcelle 1482 liegt und welcher ersetzt werden soll durch den Verbindungsweg a, al vom oberen Schiffweg zur Garstnerstraße zwischen den Villen¬ besitzern Steindl und Groß.“ Antrag: „Der löbliche Gemeinderath wolle diese für die Stadtgemeinde in Frage kommende Wegumlegung unter nachstehenden Bedingungen bewilligen: 1. Bis zur völligen Aus¬ tragung dieser Angelegenheit bleiben die in den Commissions¬ rotokollen vom 6. Mai 1898, 31. August 1898 und 17. Mai 1899 etroffenen Vereinbarungen aufrecht. 2. Da diese Wegumlegung im Tauschwege erfolgt, so soll das Flächenmaß der ausge¬ tauschten Weganlagen nicht in Frage kommen und daher von keinem der Contrahenten eine Entschädigung oder Aufzahlung eleistet werden. 3. Die Herstellung des neu zu errichtenden Weges, welcher in seiner ganzen Länge mindestens 2 Meter breit ein muss, soll solid und dauerhaft ausgeführt werden und geht auf alleinige Kosten der Gesuchswerber, wogegen die spätere derstellung desselben Aufgabe der Stadtgemeinde sein wird. 4. Die Auslegung eventueller Schwierigkeiten mit den Anrainern, die Einholung der Zustimmung des Landesausschusses, die Vertrags¬ errichtung und grundbücherliche Durchführung 2c. sind von den Gesuchswerbern und auf ihre Kosten durchzuführen, so dass hieraus, sowie aus der ganzen Angelegenheit überhaupt der Stadtgemeinde Steyr keine Mühewaltungen und Kostenerwachsen. — Z. 10.207. Einstimmig nach Antrag 7. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: Ueber Ansuchen der Barmherzigen Schwestern im öffentlichen Krankenhause, unterstützt vom Herrn Primarius Dr. Klotz und über Antrag der Spitalscommission vom 12. Mai 1899 wurde von der Section beschlossen, nachstehende Anschaffungen für das Krankenhaus dem löblichen Gemeinderathe zur Bewilligung vor¬ zulegen: 3 Stück Patent=Feldbetten mit Drahtnetz=Matratzen 11 fl. gleich 33 fl., 14 Stück graue Kotzen 125 180, à 7 fl. 50 kr. gleich 105 fl., die Installation einer invertierten Regenerativ Lampe von Siemens IiI mit 78 N. K. Leuchtkraft, alles in allem 65 fl., zusammen 203 fl., welcher Betrag dem Conto des öffent¬ lichen Krankenhauses zur Last zufallen hat. Ferner wolle der öbliche Gemeinderath beschließen, dem Wunsche um Einrichtung iner Telephonverbindung von der Kanzlei des Krankenhauses ins Armenhaus, bezw. in das dortige Militärkrankenzimmer und den Epidemietract, in Anbetracht, der zu der geringen Ent¬ ernung dieser Localitäten nicht im Verhältnisse stehenden kosten keine Folge zu geben. derr Gemeinderath Schönauer empfiehlt statt einer Telephonverbindung die Anbringung eines Läutwerkes. Der Herr Referent bemerkt, er sei nicht gegen die An¬ chaffung eines Läutwerkes, doch halte er es für angezeigt, dass von der Bausection die nothwendigen Erhebungen gepflogen werden, welche dann dem Gemeinderathe Bericht erstatten wird sich Herr Gemeinderath Schönauer einverstanden erklärt. womit Hierauf wird der Sectionsantrag in Betreff der Anschaffungen für das St. Anna=Spital einstimmig angenommen. 10.314. Z. Der Herr Referent bemerkt, dass noch ein dringendes Ansuchen der Waffenfabriksgesellschaft vorliege, welches nicht auf der Tagesordnung stehe, und ersucht um die Anerkennung der Dringlichkeit Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieses Gegenstandes zur Abstimmung und wird dieselbe allseitig an¬ erkannt. Sodann verliest der Herr Referent folgenden Sections¬ „Die Waffenfabriksgesellschaft beabsichtigt bei ihrem bericht Objecte VII eine neue Abortanlage mit Wasserspülung und Canalisierung zu errichten. Wie aus dem beiliegenden Situations¬ plane vom Mai 1899 und der Längenvrofilskizze vom 6. Juni 899 ersichtlich ist, soll der Wasserspülcanal, welchem das Wasser aus dem Wehrgraben zufließt, die Wehrgrabengasse durchqueren und am Gehwege dieser Straße ein mit einer eisernen Deckplatte versicherter Schacht mit Stauklappe ange¬ bracht werden. Der Abfuhrcanal soll von der Ecke des Directions¬ gebäudes bis zu seiner Ausmündung in den Steyrfluss in die Directionsstraße gelegt und daselbst der der Straßenlänge nach geführte öffentliche Canal, welcher ein kleineres Profil hat, in 3 denselben gegenüber dem Objecte VIII eingezapft werden. dieser Angelegenheit wird der Antrag gestellt, der löbliche Ge¬ meinderath wolle dieser Canalisierungsanlage mit Bezugnahm auf die Protokollerhebungen vom 7. Juni 1899 die Zustimmung ertheilen und insbesondere bewilligen, dass jener Theil des auf Kosten der Waffenfabrik herzustellenden Canales, welcher gegen über dem Objecte VIII anfängt, und in welchem der bisherige öffentliche Canal eingezapft wird, bis zu seiner Mündung in den Steyrfluss in das öffentliche Eigenthum übergeht und dessen weitere Erhaltung die Stadtgemeinde zu übernehmen hat. Diese Zustimmungen erfolgen unter nachstehenden Bedingungen: Die Gesuchswerberin hat diese Canalisierungsanlagen, sowei sie den öffentlichen Straßengrund berühren, mit Ausnahme des enigen Theiles, welcher in das öffentliche Eigenthum übergeht zänzlich auf ihre oder ihre Rechtsnachfolger eigenen Kosten zu erhalten, Ausbesserungen an denselben, soweit sie die Sicherheit des Verkehres erheischen über Auftrag sofort herstellen zu lassen, im Falle von Straßenumlegungen oder wie immer Namen habenden Aenderungen an denselben oder im Interesse des öffentlichen Verkehres eintretender Vorkommnisse überhaupt, iese Canalanlagen ohne Weigerung umzulegen oder auch gänz¬ ich zu entfernen, alles auf ihre eigenen Kosten. Die Gesuchs¬ verberin oder ihre Rechtsnachfolger sollen daher nie, auch nicht durch Verjährung ein Recht auf die Belassung dieser Canalisie rungsanlage erwerben, soweit dieselbe im öffentlichen Grund und Boden liegt

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