ist, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Dienstbezüge de Lehrpersonen dahin abgeändert werden sollen, dass das Land einen bestimmten Theil des Gehaltes anweist, während für den Rest direct die Gemeinde aufzukommen hat. Die Gemeinde¬ Vorstehung hat die hierüber gefassten Beschlüsse unter Anschluss einer Abschrift des betreffenden Sitzungsprotokolles anher mit¬ zutheilen. — Vom oberösterreichischen Landesausschusse. Linz, am — Der Landeshauptmann: Dr. Ebenhoch m. p.“ 3. Mai 1899 Hiezu bemerkt Herr Referent: Es ist bekannt, dass von einigen Gemeinden eine Action wegen Einreihung der Lehr personen in die unteren vier Classen der k. k. Staatsbeamten eingeleitet worden ist, infolge dessen der vorliegende Erlass herablangte. Das Entgegenkommen des Landesausschusses ist war ein erfreuliches, aber die Form, in welcher dasselbe zum Ausdrucke gelangt, hat nur einen akademischen Wert, weil die meisten Gemeinden so situiert sind, dass sie diesem Ansinnen nicht nachkommen können. Die in dem Erlasse citierten §§ 62 und 66 des Reichsvolksschulgesetzes sprechen nicht über Lehrer¬ gehalt, sondern über Schulgebäude=Erhaltung, wogegen der § 20 ausdrücklich sagt, dass die Lehrergehalte vom Landes¬ ausschusse zu zahlen sind. Würde diese Sache einheitlich durch geführt, so würde manche Gemeinde zu stark belastet werden, würden aber nur wohlhabende Gemeinden zur Beitragsleistung herangezogen werden, so würden die besten Lehrer diesen Ge¬ meinden zuströmen. Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle beschließen: Der Gemeinderath hat auch heute nock die Meinung, dass die Regelung der Gehaltsfrage der Lehren in jeder Hinsicht sehr wünschenswert wäre, wenn er auch seit den letzten Verhandlungen des hohen Landtages darüber zweifelt, ob in absehbarer Zeit die Landesfinanzen eine Einreihung des Lehrerpersonales in die vier untersten Rangsclassen der k. k Staatsbeamten möglich machen werden. Die Gemeinde Steyr welche gewiss niemals gezögert hat, der Forderung der Schule finanzielle Opfer zu bringen, befindet sich jedoch auch in inanziellen Verhältnissen, welche es ihr in Ansehung der immer wachsenden Lasten, welche auf die Gemeinde gewälzt werden nicht gestattet, dem Schulconto der Gemeinde neue Lasten auf¬ zubürden. Die Gemeindevertretung der Stadt Steyr nimmt den Erlass des hohen Landesausschusses ddo. 3. Mai 1899 zur Kenntnis, ist jedoch infolge der geschilderten finanziellen Ver¬ ältnisse der Stadt nicht imstande, auf den in diesem Erlasse ausgesprochenen Vorschlag einzugehen.“ err Vicebürgermeister Stigler bemerkt folgendes: Während der letzten Sitzungen des Landtages wurde die Regelung der Rechtsverhältnisse der Lehrer in langwierigen und ernsten Sitzungen des Schulausschusses in Erwägung gezogen und es wurden An¬ trengungen gemacht, um eine Einigung der Parteien des Land¬ tages in dieser Angelegenheit herbeizuführen, um zugleich der allseits anerkannten berechtigten Wünschen der Lehrerschaft au Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage entgegen zu kommen Während diesen mehrwöchentlichen Verhandlungen sind plötzlich von verschiedenen Gemeindevertretungen Petitionen eingelaufen, in denen die Einreihung der Lehrpersonen in die unteren vier Rangsclassen der Staatsbeamten erbeten oder empfohlen wurde Diese Petitionen haben deshalb einen ungünstigen Eindruck ge¬ macht, weil sie eben mitten in die Berathungen des Ausschusses hineingefallen sind und möglicherweise das Resultat der Com¬ promiss=Verhandlung ungünstig beeinflussen konnten. Er macht auch kein Geheimnis daraus, dass die diesbezügliche Ent¬ schließung des hiesigen Gemeinderathes ihn in Verlegenheit ge¬ bracht habe, weil er im Ausschusse Sitz und Stimme habe und daran mit seinen schwachen Kräften betheiligt war, diese Gehalts rage einem Resultate zuzuführen, die den finanziellen Verhält¬ nissen des Landes entspreche. Es habe ihn unangenehm berührt ass er nicht vorher schriftlich von der Absicht des Gemeinde¬ rathes in Kenntnis gesetzt worden sei; er hätte diesem Theile des Beschlusses eine vertagende Richtung gegeben, denn es sei nicht angenehm, in einem öffentlichen Vertretungskörper zu sitzen und das Gefühl zu haben, umgangen worden zu sein. Er geb u, dass der Gemeinderath in bester Absicht, den Rechtsverhältnissen des Lehrerstandes aufzuhelfen, diese Petition an den Landtag jerichtet habe, aber der Antrag auf Einreihung in die untersten vier Rangsclassen habe eine solche finanzielle Wirkung, dass die Erfüllung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten steht, und würde auch eine so außerordentliche Erhöhung der Landesumlagen zur Folge haben, dass auch die Abgeordneten der Minorität nicht in der Lage gewesen wären, einer solchen Erhöhung zuzustimmen. Die Folge dieser Petitionen sei der heute vorliegende Erlass des Landesausschusses, denn man hat in Landtagskreisen das Gefühl gehabt, dass die Gemeindevertretungen popularisierend auftreten, um möglicherweise der Majorität des Landtages eine Verlegenheit zu bereiten. Er habe die Ueberzeugung, dass überhaup und besonders bei dem hiesigen Gemeinderathe dieses Motiv nicht vorhanden war, aber man könne es nicht übel nehmen wenn es in Linz diesen Eindruck gemacht hat, und dass man sich dort sagte, wenn sich die Gemeindevertretungen so einsetzen ür die Einreihung der Lehrer in die vier unteren Rangsclassen der Staatsbeamten, so sollen sie sich auch finanziell an der Erledigung dieser Forderungen betheiligen, trotzdem man ja auch dort weiß gerade so gut wie wir, dass die Gemeinden aus finanzieller Gründen dazu durchaus nicht in der Lage sind. Er habe nur das Wort ergriffen, um die Situation klar zu legen und die Bitte auszusprechen, bei ähnlichen wichtigen Petitionen des Gemeinderathes, welche an den Landtag gerichtet werden, ihn nicht zu umgehen, damit er nicht wieder in die Lage komme, etwas entschuldigen zu müssen, woran er nicht schuld war. Im übrigen schließe er sich dem Antrage der Rechtssection an, da er vollkommen der Sachlage entspreche, besonders dahingehend dass der Gemeinderath und seine Wenigkeit die Verbesserung er Verhältnisse der Lehrpersonen auch heute noch wünscht, es die finanziellen Kräfte des Landes möglich machen. oweit Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. 10.867 3. 4. Referent verliest den Erlass des oberösterr. Landes¬ Ausschusses, Linz, vom 26. April 1899, Z. 6018, betreffend Ab¬ änderung, beziehungsweise Ergänzung der oberösterr. Dienst¬ boten=Ordnung Der Amtsbericht hierüber lautet: „Bezüglich der in Oberösterreich geltenden Dienstboten=Ordnung vom 1. März 1874, L.=G.=Bl. Nr. 3, wurden im Stadtgebiete nur gute Erfahrungen gemacht, so dass eine Abänderung der Vorschriften über das Gesindewesen als nicht wünschenswert bezeichnet werden kann. Missbräuche bei der Dienstbotenvermittlung können hintangehalten verden, wenn die Gemeinde=Organe die Dienstbotenvermittler trenge überwachen und strafbare Handlungen unnachsichtlich zur Kenntnis der competenten politischen oder Gerichtsbehörde bringen Die Machtfülle der Gemeindevorsteher in dieser Beziehung zu ergrößern, halte ich für unnöthig, ja sogar für bedenklich Unbefugte Dienstvermittler sind der politischen Behörde zur Bestrafung anzuzeigen, daher eine Erweiterung des Strafrechtes der Gemeindevorsteher in dieser Richtung nicht geboten ist Das Dienstbotenvermittlungsgeschäft den Gemeindedienern zu üibertragen, wäre wahrscheinlich, namentlich auf dem Lande, von chlimmen Folgen begleitet, abgesehen davon, dass es nicht im Interesse der Gemeinden liegt, ihre Diener mit Nebengeschäften zu bedenken, die ihrer eigentlichen Dienstleistung abträglich sein können. Wenn schon in dieser Richtung eine Aenderung der bestehenden Verhältnisse nothwendig sein sollte, so könnte die elbe nur durch Uebernahme der Dienstbotenvermittlung von Seite der Gemeinden selbst bewirkt werden. Gegen präcisere Bestimmungen hinsichtlich der Dauer des Dienstverhältnisses äfst sich nichts einwenden. — Steyr, am 23. Mai 1899 Hall, Stadtsecretär. Die Section stellt folgenden Antrag: „Der löbliche Hemeinderath wolle beschließen: Nachdem sich die bestehende Dienstboten=Ordnung hierorts vollkommen bewährt hat, so ist ein Anlass vorhanden, Anträge wegen Abänderung dieser Dienstboten=Ordnung zu stellen.“ Einstimmig nach Antrag. Z. 10.870 5. Referent verliest den Erlass des Landesausschusses, Linz, vom 26. April 1899, Z. 6017, wegen Einführung höherer Abgaben für musikalische Unterhaltungen und Tanzmusiken Der Amtsbericht hierüber lautet: „Die Einführung höherer Abgaben für musikalische Unterhaltungen und Tanz¬ musiken würde dieselben fast ganz unterdrücken. Höhere Ein¬ nahmen für die Gemeinden würden hiedurch kaum erzielt werden können. Auch diesbezüglich halte ich die bestehenden Vor¬ chriften für völlig ausreichend und eine Berichterstattung im Sinne des inliegenden Erlasses für unnöthig Die Section beantragt: „Der löbliche Gemeinderatt wolle beschließen: Dieser Erlass wird zur Kenntnis genommen und wird eine Aenderung der bestehenden Verordnung nicht beantragt.“ — Einstimmig nach Antrag. — Z. 10.868 6. Liegt vor eine Zuschrift des Verwaltungsrathes der Welser Localbahnen betreffs Beschließung einer Resolution wegen Zustandekommens der Localbahn Sattledt—Pettenbach—Grünau. Der Sectionsantrag lautet: „Nachdem laut Reichs¬ gesetzblatt vom 8. Juni 1899, Stück XI/1, Nr. 101, die Concession für die Localbahn von Sattledt nach Grünau hohen Ortes er¬ theilt wurde, so ist die gewünschte Stellungnahme des Gemeinbe¬ cathes zu dieser Angelegenheit gegenstandslos geworden. Zur Kenntnis — Z. 11.918. 7. Personal=Angelegenheiten. Dieser Punkt wirk am Schlusse der öffentlichen Sitzung behandelt. Das Protokol hierüber ist dem öffentlichen Protokolle angeheftet N. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinbe¬ cath Josef Tureck. 8. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet über die Einnahmen und Ausgaben der Stadteasse und der unter städtischer Verwaltung bestehenden Fonde und Anstatten pro Februar und März, wie folgt: Es betrugen bei der Stadteasse: die Einnahmen im Monate Februar 1899 7.897·12¼ fl. hiezu Casserest vom Vormonate 8.777·86½ „ „ „ Gesammteinnahmen im Monate Februar 1899 fl. 16.674·99 Ausgaben im Monate Februar 1899 10.744·90½ 7— Casserest für den Monat März 1899 fl. 5 930·08½ und betrugen bis einschließlich Februar1899: die Gesammt=Einnahmen * fl. 62.696·45 die Gesammt=Ausgaben * 56.766·36 * * * die Einnahmen im Monate März 1899 fl. 26.751 60 * * hiezu Casserest vom Vormonate. 5.930·08½ * * Gesammt=Einnahmen im Monate März fl 32.681·69 1899 Ausgaben im Monate März 1899 19.896·97½ Casserest für den Monat April 1899 fl. 12.78471½ und betrugen bis einschließlich März 1899; ie Gesammt=Einnahmen 89.448·05½ * fl. die Gesammt=Ausgaber * * 76.663·34 * Städtische Rechnungs=Kanzlei — Der Stadtbuchhalter: V. Jandaurek. — Zur Kenntnis Z. 9589 und 11.691. 9. Amtsbericht: „Das gefertigte Amt berichtet, dass gegen die laut Kundmachung der Stadtgemeinde=Vorstehung vom 16. Mai 1899, Z. 10.719, zur öffentlichen Einsicht aufgelegenen Jahresrechnungen vom Solarjahre 1898 über die Einnahmen nd Ausgaben der Stadtcasse und aller übrigen unter städtischer Verwaltung stehenden Fonde während der 14 tägigen Auflagefrist
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