Ziel, welches man mit ihrer Schaffung zu erreichen strebte, auch wirklich erreicht worden ist. Es muss zugestanden werden, dass sich der Herr Stadtbuchhalter hiedurch thatsächlich Verdienste erworben hat die einer besonderen Belohnung würdig sind. Auch muss zugegeben werden, dass seiner Rangsklasse (X.) mit den an ihn gestellten Anforderungen in keinem richtigen Verhältnisse steht, namentlich wenn man in Erwägung zieht, dass der Vorstand des Cassenamtes in der VIII. Rangsklasse steht. Da Herr Jandurek wie schon aus dem Vorhergesagten hervorgeht ein sehr fähiger und fleißiger Beamter ist, gegen dessen amtliches und außeramtliches Verhalten nichts Nachtheiliges vorliegt, muss ich sein Ansuchen um Einreihung in die X. Rangsklasse befürworten. Durch die Beförderung würde Herr Jandaurek 1400 f Gehalt und 250 f Aktivitätszulage
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