des Gemeinderaths-Beschlusses vom 4. März 1898 nicht rechtfertigen, stellt die I. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle auf dieses neuerliche Gesuch vorläufig nicht eingehen. Einstimmig nach Antrag Z. 5915. b. Johann Rainer, Partieführer der öst. Waffenfabrik, bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. Der Sektionsantrag lautet: Mit Rücksicht auf die nachgewiesenen Gründe und die gepflogenen Erhebungen stellt die Sektion den Antrag der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde dem Johann Rainer Partieführer der öst. Waffenfabrik die Aufnahme in den GemeindeVerband der Stadt Steyr gegenen
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