schusses, Herr Leopold Putz, Nägelfabrikant in Steyr, am 4. April l. J. mit Tod abgegangen ist, muss im Sinne des § 40 der Sparcasse=Statuten die Ersatzwahl vorgenommen werden. Ich beehre mich demnach, das höfliche Ersuchen zu stellen, diese Ersatzwahl ehemöglichst vornehmen und das Resultat baldgefälligst mittheilen zu wollen. — Steyr am 15. April 1899. — Für die Sparcasse Steyr: der Präsident Johann Berger.“ Der Sectionsantrag lautet: „Ueber diese Note er¬ laubt sich die 1. Section dem löblichen Gemeinderathe den Vorschlag zu machen, an Stelle des verstorbenen Herrn Leopold Putz den Gemeinderath Herrn Franz Lang in den Sparcasse¬ Ausschuss zu wählen und stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle diese Ersatzwahl mittelst Stimmzettel vornehmen.“ Bei der hierauf vorgenommenen Wahl mittelst Stimm¬ zettel erscheint Herr Gemeinderath Franz Lang zum Sparcasse¬ Ausschusse einstimmig gewählt. — Z. 8717. err Gemeinderath Franz Lang dankt für das ihm geschenkte Vertrauen und erklart, er werde bemüht sein, dasselbe zu erhalten. II. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde¬ rath Josef Tureck. 6. Werden folgende Subventionsansuchen erledigt: Dem Hilfsbeamten=Unterstützungsverein in Linz, dem Humanitäts=Verein der Salzburger und Oberösterreicher in Wien und dem Vereine der Oberösterreicher in Wien wird je eine Subvention von 10 fl. bewilligt. — Z. 9666, 8807 7817, Dem Vereine der Oberösterreicher in Innsbruck tritt der Gemeinderath als Mitglied mit dem Jahresbeitrage von 3 fl. = 6 Kronen bei. III. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Vice¬ bürgermeister Victor Stigler. 7. Die österr. Waffenfabriks¬ Gesellschaft in Steyr ersucht um Bewilligung zur Befestigung der elektrischen Kraftleitung an der Eisenconstruction der Steyrbrücke. Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle der löblichen österr. Waffenfabriks=Gesellschaft über deren Ansuchen vom 29. März d. J. und auf Grund der vorgelegten Pläne vom 7. und 18. März die Umlegung der elektrischen Leitung ihrer Kraftübertragung vom Objecte XI (Zwischenbrücken) zum Objecte I und deren Befestigung an der isenconstruction der Steyrbrücke unter nachstehenden Bedingungen bewilligen: 1. Der Gemeinderath oder dessen Rechtsnachfolger behalten sich das Recht vor, diese Bewilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, in welchem Falle die Ent¬ fernung der Leitung auf alleinige Kosten der Waffenfabrik zu erfolgen hat. 2. Im Falle vorkommender Aenderungen, Repara¬ turen der Brückenconstruction und ihrer Bedielung, bei Anstreich¬ Arbeiten und allen derlei Vorkommnissen ist die Waffenfabrik verpflichtet, die elektrische Leitung und ihre Isolatoren ganz oder theilweise über vorhergehende Aufforderung, und zwar längstens binnen 14 Tagen vom Tage der Erfolgung einer solchen gerechnet, auf ihre Kosten abzunehmen und eventuell wieder anzubringen. 3. Die Stadtgemeinde leistet für aus was immer für einem Anlass erfolgte Beschädigung oder Zerstörung dieser elektrischen Leitungsanlage keine Ersatzkosten und über¬ nimmt überhaupt keinerlei Haftung für dieselbe.“ — Einstimmig nach Antrag. — Z. 7495. 8. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: „Es wird beabsichtigt, auf dem freien viereckigen Platze des rechtsufrigen Brückenkopfes der „Steyrbrücke“ nach anliegender Planskizze ein Pissoir zu errichten, weil sich derselbe ganz be¬ sonders dazu eignet und eine Vermehrung solcher Anstandsorte auf viel begangenen, öffentlichen und leicht auffindbaren Stellen gut ist, außerdem die Wasserleitung in Zwischenbrücken nicht mehr aus dem offenen Gerinne des Steyrflusses gespeist wird und die Beleuchtung der Anlage durch die unmittelbar daneben angebrachte Brückenlaterne geschieht. Die Güter=Direction der Fideicommissherrschaft Steyr als Anrainerin hat über münd¬ liche Anfrage gegen diese Errichtung keine Einsprache erhoben. Die Verwendung des sogenannten Sanatols bei solchen Anstands¬ orten, einer Masse, welche die hier in Frage kommenden Säuren, Salze und dergleichen, sofort neutralisiert, daher die Wasser¬ pülung entbehrlich macht und trotzdem diese Orte stets rein und geruchlos erhält, empfiehlt sich außerdem, weil die Wasser¬ leitung kostspieliger und in einigermaßen strengen Wintern un¬ verlässlich ist. Außerdem ist diese Neuheit hierorts bereits erprobt und kann daher ohne Bedenken für den vorliegenden Fall empfohlen werden. Die Mannigfaltigkeit der zur Errichtung dieser Anstalt nöthigen Materialien empfiehlt die Durchführung in der Regie der Gemeinde. Laut vorliegendem Kostenvor¬ anschlage des städtischen Bauamtes vom 2. Mai d. J. belaufen ich die Gesammtkosten auf rund 450 fl., welche ihre Deckung in der Post XVI des Präliminares zu finden haben. In Erwägung aller dieser Umstände wird der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderath wolle die Errichtung dieses Anstandsortes und den dazu nöthigen Betrag per 450 fl. bewilligen.“ Herr Gemeinderath Haller spricht den Wunsch aus, dass die im Sectionsantrage erwähnte Masse „Sanatol“ auch bei dem derzeit bestehenden Pissoir unter der Ennsbrücke an¬ gewendet werde. Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, dass, wenn das neue Pissoir fertiggestellt ist, die Bausection mit Anträgen be¬ züglich der Umgestaltung des Pissoirs unter der Ennsbrücke an den Gemeinderath herantreten wird. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. Z. 9844. 9. Liegt folgender Sectionsantrag vor: „Der obere Theil des Hammerschmiedberges braucht vom Hause Nr. 97, Sierningerstraße, an dringend eine Umpflasterung und wolle der löbliche Gemeinderath aus der Post XI3 des Präliminares zu diesem Zwecke 100 fl. bewilligen.“ — Einstimmig nach Antrag. Z. 10.006. 10. Liegt folgender Sectionsantrag vor: „In der Sierningerstraße bei dem Hause Nr. 95 ist die Ableitung des bestehenden Wasserablaufcanales durch Röhrenlegung in die dort von der Hauptstraße abzweigende öffentliche Wegparcelle und weiter im offenen Gerinne durch den bestehenden Abzug¬ graben der Grundparcelle 612 (buckelige Wiese) in den Wehr¬ graben nothwendig geworden. Da diese Grundparcelle Eigen¬ thum der löblichen Waffenfabrik ist, so musste die Einholung der Zustimmung derselben erfolgen, und ist dieselbe laut Pro¬ tokollar=Aufnahme am 3. Mai l. J. unter den Bedingungen er¬ theilt worden, dass die Waffenfabrik oder ihre Rechtsnachfolger im Besitze der Parcelle Nr. 612 (buckelige Wiese) dieses Zugeständnis jederzeit zu widerrufen berechtigt sind, dass die in den Abzug¬ graben geleitete Flüssigkeit keine Fäcalien mitführen darf und dass bei der Anlage dieses Wasserabzuges und der Mitbenützung des erwähnten Abzuggrabens die in der Nähe befindliche, der Waffenfabrik gehörige Nutzwasserleitung in Eisenröhren nicht beschädigt werden darf. Laut vorliegendem Kostenvoranschlage des städtischen Bauamtes vom 3. Mai d. J. werden für diese in Regie der Gemeinde auszuführende Anlage rund 350 fl. in Anspruch genommen, welche in der Post XI alinen 5 des Prä¬ liminares Deckung zu finden haben. Im Sinne dieser Umstände wird der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderath wolle die Ausführung dieser Wasserabzugs=Anlage und den dazu nöthigen Betrag per 350 fl. bewilligen und den von der Waffenfabrik zur Benützung ihrer Grundparcelle Nr. 612 (buckelige Wiese) aus¬ drücklich gestellten Bedingungen die Zustimmung ertheilen.“ Einstimmig nach Antrag. Z. 9691. IV. Section. Referent: Sectionsobmann=Stellvertreter Herr Gemeinderath Leopold Köstler. 11. Marie Leschetizky, Leiterin der Mädchenvolksschule in der Wehrgrabengasse, bittet um Anweisung des 25 percentigen Quartiergeldes. Der Sectionsantrag lautet: „Ueber Befürwortung des k. k. Stadtschulrathes beantragt die Section, der löbliche Gemeinderath möge zur Erhöhung des Quartiergeldes aus¬ nahmsweise seine Zustimmung geben.“— Einstimmig nach Antrag. Z. 191 B.=Sch.=R. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung.
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