für den Armenfond von den Verlassenschaften anbelange, so treffe diese Steuer nur diejenigen, die zahlen können, denn wer so glücklich ist, ein Vermögen zu erben, könne auch zahlen, dock schließe er sich bezüglich dieses Antrages der Anschauung des Herrn Dr. Redtenbachers an, da er auch der Ansicht sei, dass 2 und 3% vom Nachlasse nicht bewilligt werden dürften, und es könnte sich nach dem Antrage der Section die Sache nur verschleppen. Herr Gemeinderath Anton von Jäger ist bezüglich der Bierumlage=Erhöhung der Anschauung des Herrn Wöll. Der¬ jenige, der Pilsener Bier trinken kann, könne diese Steuer leicht so aber der Arbeiter, welcher das Braunbier zahlen, nicht consumiert. Er glaube, wenn das bessere Bier mit einer noc höheren Umlage belastet würde, während das Braunbier frei von einer Erhöhung bliebe, würde sich für die Gemeinde mehr herausstellen Herr Gemeinderath Hiller bemerkt, durch eine Erhöhung der Gemeindeumlage würde eine Unzufriedenheit der Steuer¬ träger, die ohnehin durch die stete Steigerung der Concurrenz und durch die neue Steuerreform schwer belastet sind, hervor¬ gerufen. Er sei mit den Vorschlägen der Finanzsection, welche zur Sanierung der Finanzlage der Stadt vorgelegt wurden, ein¬ verstanden, obwohl er auch bezüglich der Bierumlage=Erhöhung einen Unterschied zwischen Märzen= uud Braunbier gewünscht hätte. Wenn man sich vor Augen halte, was die Gemeinde in letzterer Zeit schaffen musste, die drei eisernen Brücken, die Kaserne, verbunden mit der Regulierung der Vorstadt Ort, dann die Schwimmschulbrücke infolge des Hochwassers, so wäre es ingerecht, wenn man der Gemeindeverwaltung den Vorwurf einer Unwirtschaft machen wollte. Man hat eine Reform vor¬ geschlagen, die auch schon in anderen Gemeinden eingeführt ist, und man solle dieselbe annehmen Herr Gemeinderath Anzengruber verbleibt bei seinem Antrage, dass beim Abzugbier die Umlage nicht erhöht werde Herr Gemeinderath Angermann betont, die Ansicht, den Minderbemittelten weniger Lasten aufzubürden sei ja richtig aber nicht durchführbar, weil man eine so genaue Controle nicht herstellen könne. Was außen auf dem Fasse steht, könne nicht maßgebend sein, das Fass könne mit Abzugbier bezeichnet ein, in Wirklichkeit ist Marzenbier darinnen. Bei finanziellen ragen gebe es kein Vertrauen, sonst brauchte der Staat keine finanzwache. Aus diesem Grunde könne bei der Bierumlage Erhöhung kein Unterschied gemacht werden. Nachdem sich niemand zum Worte meldet, bringt der Herr Vorsitzende den Antrag der Herren Gemeinderäthe Anzengruber und Jäger zur Abstimmung und wird derselbe mit allen gegen 5 Stimmen abgelehnt, wonach der Antrag der Section auf Er¬ höhung der Bierumlage ohne Unterschied der Gradhältigkeit von 0 kr. auf 1 fl. 60 kr. per Hektoliter mit allen gegen 5 Stimmen angenommen wird. Der Herr Vorsitzende bringt sodann den Punkt 2 des Sectionsantrages, betreffend die Einhebung einer Umlage von 30 kr. von jedem Hektoliter Obstmost und von 1 fl. 60 kr. von edem Hektoliter Wein, welche in das Stadtgebiet eingeführt verden und mit keiner Verzehrungssteuer belastet sind, zur Ab¬ timmung, und wird dieser Antrag einstimmig angenommen. Weiters bringt der Herr Vorsitzende den Antrag des Herrn Gemeinderathes Dr. Redtenbacher zur Abstimmung, dahin¬ ehend, dass von Verlassenschaften von über 600 fl. nur 100 Umlage für den Armenfond einzuheben sei, und wird dieser An¬ trag ebenfalls einstimmig angenommen. 4. Anton Herz, städt. Hausmeister, bittet um Bewilligung ines Pauschales von jährlich 350 fl. für die einmalige monatliche Hauptreinigung sämmtlicher Amtslocalitäten im Rathhause. Der Sectionsbericht und Antrag hierüber lautet: Amtsdiener Herz bezieht für die gewöhnliche Reinigung der Amtslocalitäten, d. i. das tägliche Auskehren, Abstauben, Wasser¬ holen 2c., ein jährliches Pauschale von 220 fl. Die außer¬ gewöhnliche, im Monate mindestens einmal stattfindende groß Reinigung der Amtslocalitäten, d. i. das Ausreiben und gründ¬ liche Putzen, wurde bisher in eigener Regie durch das städt. Bauamt veranlasst. Im Jahre 1898 wurden hiefür ausgegeben laut Wochenlisten für die Ausreibweiber 298½ Tage à 80 kr. leich 238 fl., für Sand, Seife, Soda, Besen, Hand= und Staub ücherreinigung 91 fl. 8 kr., zusammen 329 fl. 8 kr. Herz will nun diese außergewöhnliche Reinigung gegen ein Jahrespauschale von 350 fl. selbst übernehmen. Die Erhöhung des Pauschales gegen die Selbstkosten erklärt sich damit, dass eine große Localität der Armenrathssaal, jetzt ein täglich benütztes Amtslocal, nämlich die Rechnungskanzlei geworden ist, deren gründliche, im Monate einmal vorzunehmende Reinigung auch der Stadt größere Aus¬ agen als bisher verursachen würde. Das städtische Bauamt welches jetzt die Controle über die außergewöhnlichen Reinigungs¬ arbeiten zu führen hat, ist wirklich arg belästigt, weil es die Arbeitsleistung der mit der Reinigung betrauten Personen über¬ vachen und die hiezu nöthigen Utensilien 2c. anweisen muss Der mit der Controle verbundene Zeitverlust ist nicht gering und wird wichtigeren Amtsgeschäften eventuell entzogen. Aus diesem Grunde und weil durch die angebotene Pauschalierung der Hauptreinigung die Stadteasse nicht mehr belastet wird, als wenn die Arbeiten in eigener Regie veranlasst werden, tellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es sei die Hauptreinigung der Amtslocale im Rathhause dem Amtsdiener Anton Herz gegen ein Jahres¬ Pauschale von 350 fl. zu übertragen, wogegen letzterer verpflichtet ist, diese Hauptreinigung in klagloser Weise mindestens einmal im Monate zu veranlassen, widrigens hierüber eine andere Ver¬ ügung sofort getroffen werden würde. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. — Z. 73/Präs. 5. Amtsbericht: Das gefertigte Amt berichtet ergebenst. dass die Journale der Stadtcasse und der unter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten für den Monat Jänner 1899 geprüft und richtig befunden worden sind. Es betrugen bei der Stadtcasse die Einnahmen im Monate Jänner 1899 54.799 fl. 32 ½ kr. die Ausgaben im Monate Jänner 1899 . . 46.021 „ 46 1 o dass für den Monat Februar 1899 ein Casserest verblieb von 8.777 fl. 86 ½ kr. Städtische Rechnungs=Kanzlei Steyr, am 12. März 1899. V. Jandaurek, Stadtbuchhalter. — Zur Kenntnis Z. 6304. 6. a) Die bürgerliche Actien=Brauerei in Steyr bittet um Rückvergütung der Verbrauchsumlage per 1450 fl. 56 kr. für das im Jahre 1898 geschwendete Bier per 1813 Hektoliter 13 Liter. Der Sectionsantrag lautet: Nachdem dieses Ansuchen gesetzlich begründet ist und diesbezüglich auch im Präliminare der Stadtcasse Vorsorge getroffen erscheint, beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderath möge dem vorliegenden Einschreiten Folge geben und das Casseamt zur Auszahlung obigen Betrages an die bürgerliche Actienbrauerei aus Rubrik XIV. (außer¬ ordentliche Ausgaben) beauftragen. Wird ohne Debatte instimmig angenommen — Z. 5664. b) Die bürgerliche Actienbrauerei in Steyr bittet im Abfindungswege um Rückvergütung der Verbrauchsumlage für das im Jahre 1899 im Märzenkeller zum Ausschank gelangende Bierquantum von monatlich 31 fl. 70 kr. Die Section beantragt, dieses Ansuchen mit Rücksicht auf die bereits vorliegenden Erhebungen zu bewilligen. — Ein¬ timmig angenommen. — Z. 5663 7. Die Section Steyr des österreichischen Kaninchenzucht¬ Vereines bittet um eine Subvention für die projectierte Kaninchen¬ Ausstellung zu Pfingsten 1899. Die Section beantragt die Abweisung dieses Ansuchens. Herr Gemeinderath Anton v. Jäger glaubt, man könnte diesen Verein dadurch unterstützen, dass ihm zur projectierten Aus¬ stellung die Industriehalle eingeräumt werde, wodurch der Verein in die Lage käme, durch Eintrittsgeld eine Einnahme zu erzielen. Herr Gemeinderath Dr. Angermann ist mit dieser An¬ chauung nicht einverstanden. Einerseits sei um die Ueberlassung der Industriehalle gar nicht angesucht worden, andererseits eigne ich dieselbe für eine Kaninchen=Ausstellung nicht, weil bei der¬ artigen Ausstellungen eine Verunreinigung der Halle unaus¬ leiblich ist. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. — Z. 6756 8. Werden folgende Subventionsansuchen erledigt: a) dem Museum „Francisco-Carolinum“ in Linz wird der Mitglieder¬ beitrag per 4 fl. 20 kr. auch pro 1899 bewilligt; b) dem Philo¬ ophen=Unterstützungsvereine an der k. k. Universität Wien wird pro 1899 eine Unterstützung von 5 fl. bewilligt; c) das Ausuchen des Ausschusses des Unterstützungs=Vereines für dürftige und vürdige Hörer der Rechte an der k. k. Universität in Wien um ine Subvention wird abgelehnt III. Section. Referent: Sections=Obmann=Stellvertreter Herr Gemeinderath Franz Lang. 9. Der Herr Referent be richtet über die Nothwendigkeit der Aufstellung einer Gaslaterne am Bahnhofweg an Stelle der bisherigen zwei Petroleum¬ Laternen, weil hiedurch nicht nur eine bessere, sondern auch billigere Beleuchtung des Bahnhofweges erzielt werde. Der Sectionsantrag lautet auf Bewilligung der Auf stellung einer neuen Gaslaterne am Bahnhofweg und Genehmigung der Aufstellungskosten per 150 fl. aus Post XVII. — Wird ein¬ stimmig angenommen. Z. 6792 IV. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde¬ ath Franz Tomitz. 10. Der k. k. Stadtschulrath Steyr ersucht um Anschaffung des Werkes: „Oesterreichs Wohlfahrts=Ein¬ eichtungen“ für die Lehrer=Bibliothek des Stadtbezirkes Die Section beantragt, dieses Werk zum Preise von 20 fl. anzuschaffen, was einstimmig angenommen wird. — Z. 5566 1. Liegt folgender Sectionsantrag vor: Nachdem Herr Peter Steinhuber sen. wegen vorgerückten Alters seine Stelle als Armenvater für das siebente Viertel zurückgelegt hat tellt die Section den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle dies zur Kenntnis nehmen und Herrn Peter Steinhuber für sein langjähriges Wirken den wohlverdienten Dank zum Ausdrucke bringen. Weiters wolle der löbliche Gemeinderath Herrn Johann Steinhuber zum Armenvater des siebenten Viertels ernennen,
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