Ratsprotokoll vom 24. März 1899

Raths=Protokoll aufgenommen über die k. ordentliche Rihung des Gemrinbrrathes der k. k. k. f. Aladl Aehr am 24. März 1899. Tagesordnung: I. Section. 1. (Vertraulich.) Gesuch um Bürgerrechts¬ Verleihung. 2. (Vertraulich.) Verleihung der erledigten Bauzeichner¬ stelle. (Im Einvernehmen mit der III. Section.) II. Section. 3. Anträge zur Sanierung der Finanzlage der Stadt. 4. Gesuch des Hausmeisters des Rathhauses um Ueber¬ tragung der gesammten Reinigungsarbeiten im Rathhause gegen ein bestimmtes Pauschale. 5. Bericht über den Stadtcasse=Journals=Abschluss pro Jänner 1899. 6. Ansuchen der bürgerlichen Actien=Brauerei um Rück¬ vergütung der Verbrauchsumlage für das im Jahre 1898 ge¬ schwendete Bier, sowie um Bewilligung einer Verbrauchsumlagen¬ Abfindung für das im Jahre 1899 im Märzenkeller zum Ausschank gelangende Bier. 7. Gesuch der Section Steyr des Kaninchenzucht=Vereines um eine Subvention für die projectierte Ausstellung zu Pfing¬ sten 1899. 8. Diverse Subventions=Ansuchen. III. Section. 9. Antrag auf Aufstellung einer Gaslaterne auf dem Bahnhofwege. IV. Section. 10. Ansuchen des k. k. Stadtschulrathes Steyr um Ankauf des Werkes: „Oesterreichs Wohlfahrts=Ein¬ richtungen“ für die Lehrer=Bibliothek. 11. Ernennung eines Armenvaters für das 7. Armenviertel. 12. Verleihung der Interessen aus: 1. der Kaiser=Franz¬ Josef= und Elisabeth=Stiftung und 2. der Franz und Katharina Amtmann'schen Dienstboten=Stiftung. 13. Verleihung einer Zachhuber=Pfründe. 14. Verleihung der Interessen aus der Ludwig Werndl'schen Bürgerstiftung. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl. Die Herren Gemeinderäthe: Dr. Franz Angermann, Leopold Anzengruber, Alexander Busek, Heinrich Gupf, Leopold Haller, Ferdinand Handstanger, Josef Hiller, Dr. Johann Hochhauser, Josef Huber, Heinrich Heindl, Anton v. Jäger, Leopold Köstler, Franz Lang, Matthias Perz, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Gottfried Sonnleitner, Otto Schönauer, Franz Tomitz, Josef Tureck, Karl Wöll. — Ferner sind anwesend: Herr Stadt¬ Secretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmid¬ Entschuldigt ist Herr Vicebürgermeister Victor Stigler. bauer.— Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, bestimmt zu Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinderäthe Leopold Anzengruber und Alexander Busek und erklärt um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Sodann theilt der Herr Vorsitzende in Angelegenheit des Todesfalles der Frau Colmar mit, dass die Disciplinar=Com¬ mission nach Anhörung des Herrn Dr. Klotz beschlossen hat, dem¬ selben einen strengen Verweis zu ertheilen. Er habe dem Herrn Doctor einen strengen Verweis ertheilt und ihm denselben schrift¬ lich im Amtswege übermittelt. Weiters habe er sich bestimmt gefunden, dem Herrn Dr. Klotz die Erfüllung der von ihm seiner¬ zeit übernommenen Verpflichtungen in Erinnerung zu bringen, wo¬ nach der Herr Doctor gehalten ist, täglich zwei Kranken=Visiten im Spitale abzuhalten, jedwedem von competenter Stelle an ihn ergehenden Ruf ins Spital nachzukommen; ferners habe er auch Urlaube, welche nicht durch eine Krankheit bedingt werden, beim Gemeinderathe zu erwirken. Diese Mittheilung wird ohne Debatte zur Kenntnis ge¬ nommen. Der Herr Stadtsecretär Franz Gall erstattet nun folgende Mittheilungen: a) Laut Kundmachung der k. k. Statthalterei Linz wurde die Erhöhung der Verpflegsgebür im öffentlichen Krankenhause zu Steyr ab 1. April 1899 pro Kopf und Tag auf 1 fl. bewilligt. — Wird unter Bravorufen zur Kenntnis genommen. b) Die Familie Menzinger dankt für die Uebernahme der Leichenkosten für Anton Menzinger. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. Die Punkte 1 und 2 werden vertraulich behandelt, das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokolle angeheftet. II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ rath Josef Tureck. 3. Der Herr Referent trägt vor: „Es ist Ihnen aus den Rechnungsabschlüssen der Stadt Steyr jedenfalls bekannt, dass schon seit einer Reihe von Jahren die laufenden Ausgaben der Stadt die laufenden Einnahmen um sehr beträcht¬ liche Summen übersteigen. Der factische Abgang im Jahre 1897 betrug 58.589 fl. 24.170 „ im Jahre 1898 . und beträgt im Jahre 1899 nach dem Voranschlage 46.000 fl., wird also ganz gewiss mindestens . . . 46.000 „ betragen. Der Gesammtabgang in den angegebenen drei Jahren beträgt also 128.759 fl. es entfällt daher auf ein Jahr ein Abgang von . 42.919 „ rund 43.000 fl.

Zur Deckung dieser Abgänge wurde bisher die vorhandene außerordentliche Reserve der Stadtcasse herangezogen. Mit Jahresschluss 1898 betrug dieselbe noch 65.476 fl., so dass sie zur Deckung des diesjährigen Abganges fast gänzlich aufgebrauch Zur Deckung des im Jahre 1900 ganz gewiss werden wird wieder vorhandenen Deficites sind sodann keinerlei Fonde mehr zur Verfügung. Das im Jahre 1900 und in den folgenden Jahren zu befürchtende Deficit im Stadthaushalte wird aber aller Voraus icht nach noch größer sein als in den früheren Jahren, da die von der österr. Waffenfabriksgesellschaft zu erhoffende Umlage für eine Reihe von Jahren eine ganz unbedeutende sein wird So peinlich es ist, auf eine Mehrbelastung der Bewohner Steyrs im gegenwärtigen Zeitpunkte, in welchem die wirtschaftlichen Verhältnisse in allen Schichten der Bevölkerung keine günstigen genannt werden können, hinwirken zu müssen, erfordern die inanzverhältnisse der Stadt doch unabweisbar und dringend ihre Sanierung. Die Finanz=Section, welcher die Ordnung des tädtischen Haushaltes in erster Linie obliegt, ist deshalb ver¬ verpflichtet, Ihnen Anträge zu stellen, bei deren Annahme und endlicher Sanction das Gleichgewicht im Stadthaushalte wieder hergestellt werden kann, wenn bei allen Ausgaben, wie bisher mit weiser Sparsamkeit vorgegangen wird. Nach eingehender Berathung stellt die Finanz=Section nachfolgende Anträge: Der Gemeinderath wolle beschließen: 1. Es sei die der Stadtgemeinde Steyr mit dem Gesetze vom 8. April 1897, L.=G.=Bl. Nr. 8, be¬ willigte Einhebung einer Umlage von 80 kr. von jedem Hekto¬ iter des im Gemeindegebiete verbrauchten Bieres auf 1 fl. 60 kr. u erhöhen. 2. Es sei auf Grund des § 50, Punkt 3, Absatz 3, des Gemeindestatutes der Stadt Steyr ein Landesgesetz zu er¬ wirken, durch welches der Stadt Steyr die Einhebung einer Umlage von 80 kr. von jedem Hektoliter Obstmost und 1 fl. 60 kr für jeden Hektoliter Wein bewilligt wird, welche in das Stadt gebiet eingeführt werden und durch eine Verzehrungssteuer und die hiezu bewilligten Zuschläge nicht belastet sind. 3. Es sei auf Grund des § 57 des Gesetzes vom 5. September 1880, L.=G.=Bl Nr. 12, betreffend die öffentliche Armenpflege in den Gemeinden, ein Landesgesetz zu erwirken, durch welches die Stadt Steyr ermächtigt wird für den städtischen Armenfond von den Ver lassenschaften aller in Steyr verstorbenen Personen eine Gebür, und zwar von Verlassenschaften über 500 fl. bis 5000 fl. 1% von Verlassenschaften über 5000 fl. bis 20.000 fl. 2 0, von Ver¬ lassenschaften über 20.000 fl. 3% einzuheben. — Zur Motivierung dieser Anträge ersuche ich die Herren, mir noch kurze Zeit ihr Aufmerksamkeit zu schenken. Es wird die Frage aufgeworfen werden, warum gerade jetzt, also in einem ungewöhnlichen Zeit¬ punkte, Vorschläge zur Sanierung der Finanzlage der Stadt ge macht werden? Hierauf habe ich zu antworten, dass es erst vor kurzer Zeit gewiss geworden ist, es werde die österr. Waffen¬ abriksgesellschaft auf eine Reihe von Jahren hinaus keine iennenswerte Umlage zahlen, wodurch eine sofortige Vorsorge ür diesen Ausfall in den laufenden Einnahmen der Stadt un abweislich nöthig geworden ist. Auch tagt gegenwärtig noch der oberösterr. Landtag, und es ist nicht ausgeschlossen, dass die in Vorschlag gebrachten Gesetzesvorlagen noch in dieser Session zur Berathung und Annahme gelangen. Es könnte weiter die Frage auftauchen, warum die Einnahmen der Stadt nicht durch Er höhung der directen Gemeindeumlage vermehrt werden? Es ist bekannt, dass die Gemeindeumlage schon jetzt 60%, der Staats¬ steuern beträgt und dass jeder Steuerträger, mit Ausnahme der Personaleinkommensteuer=Pflichtigen, 104 %/ der Staatssteuer an UImlagen zu entrichten hat. Durch die Erhöhung der directen Gemeindeumlage würden einzig und allein nur jene Steuer= und Umlagenzahler wieder getroffen, welche durch Staats=, Landes¬ und Gemeindeabgaben ohnedies schon so schwer belastet sind dass sie zum großen Theile eine Mehrbelastung gar nicht mehr u ertragen vermöchten. Die Mitglieder der Finanz=Section konnten sich aus diesem Grunde nicht entschließen, auf eine Er¬ höhung der directen Gemeindeumlage einzurathen, und haber für die Erhöhung der Bierconsumsteuer gestimmt, weil diese auf einer viel breiteren Basis als jene beruht und weil sie noch immer leichter gezahlt wird, als die in größeren Raten zur Ein¬ hebung gelangende directe Gemeindeumlage. Um der Nothlage der Stadt abzuhelfen, müsste die letztere auf 90 9 hinauf¬ eschraubt werden. Es wäre unverantwortlich, diese große Last den schon so stark Besteuerten aufzubürden, während ein Theil der Bevölkerung der Stadt hiedurch gar nicht berührt würde, weil er von der Umlagenzahlung befreit ist, obwohl er sich nicht immer in ärmlichen Verhältnissen befindet. Durch die Erhöhung der Verbrauchsumlage für Bier auf 1 fl. 60 kr. per Hektoliter würde unter Berücksichtigung des sicher eintretenden geringeren Consumes in den folgenden Jahren eine jährliche Mehreinnahme von circa 15= bis 20.000 fl. erzielt werden. Leider ist hiedurch dem Abgange im Stadthaushalte nicht vollständig abgeholfen namentlich dann nicht, wenn die Stadt jenen Anforderungen nach Thunlichkeit zu genügen sucht, die heutzutage an ein größeres Gemeinwesen mit Recht gestellt werden können, und dessen jetzt mit Rücksicht auf die missliche Finanzlage der Stadt nicht immen vollkommen entsprochen werden konnte. Die Finanz=Section hat deshalb die oberwähnten zwei weiteren Anträge gestellt. Der Antrag auf die Bewilligung einer Verbrauchsumlage für Obst¬ nost hat weniger den Zweck, der Stadt eine bedeutende Mehr einnahme zu sichern, als um einem Gebot der Billigkeit zu ent prechen. Während die Gastwirte für den von ihnen zum Aus schank gebrachten Obstmost und Wein einen 30 procentigen Zuschlag zur Verzehrungssteuer an die Gemeinde entrichten müssen, ist der von Privaten zum Consum eingeführte Obstmost und Wein voll¬ tändig abgabenfrei. Um nicht die Gastwirte allein zur Tragung einer Abgabe für die Gemeinde zu verpflichten und um sie oncurrenzfähiger zu machen, hat die Finanz=Section den Antrag auf Einhebung dieser Umlage gestellt, die nur solche Personer rifft, die nicht ohnedies eine Verzehrungssteuer für Obstmost und Wein zu zahlen haben. Der gestellte dritte Antrag soll den Zweck haben, eine Stärkung der Einnahmen für den Armenfond der Stadt zu erzielen, wodurch indirect die Stadteasse entlastet werden würde. Die Stadt Steyr muss nämlich aus ihren aufenden Einnahmen jährlich durchschnittlich 20.000 fl. für den Armenfond leisten, die durch die Bewilligung der vorgeschlagenen neuen Gebür wenigstens zum Theile ersetzt werden könnten. Nach § 57 des Gesetzes vom 5. September 1880, L.=G.=Bl. Nr. 12, betreffend die öffentliche Armenpflege in den Gemeinden, ist die Einführung neuer Einnahmsquellen für den Armenfond durch Erwirkung eines bezüglichen Landesgesetzes zulässig, und da olche Gebüren in Wien und Graz, ja sogar in Oberösterreich, nämlich in der Stadt Schärding, schon eingehoben werden, dürften der gesetzlichen Bewilligung zur Einhebung dieser neuen Gebür für Armenzwecke gerade keine unüberwindlichen Schwierigkeiten entgegenstehen. Aus diesen Gründen glaubt Ihnen die Finanz Section die Annahme der gestellten Anträge empfehlen zu müssen. Der Herr Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte Herr Gemeinderath Dr. Redtenbacher bemerkt zum Punkte 3 des Sectionsantrages, dass er sich aus seinem Geschäfte eine Zusammenstellung gemacht habe, wonach in Steyr auf einen Notar circa 30 Abhandlungen mit einem Nachlassvermögen vol etwa 200.000 fl. entfallen, somit bei beiden Notaren hier ein Nachlassvermögen von 400.000 fl. pro Jahr zur Umlagenvor chreibung kommen würde. Wasjedoch die Einhebung einer Umlage von Verlassenschaften über 500 fl. bis 5000 fl. mit 1“ von 5000 bis 20 000 fl. mit 2%0 und von über 20.000 fl. mit zo., anbelange, so cheine ihm dieser Antrag deshalb nicht geeignet, weil die Durchführung eines solchen Gesetzes mit Schwierigkeiten verbunden sei, da hohen Ortes kaum die Geneigt heit vorhanden sein dürfte, eine derartige hohe Erbschaftssteuer zu bewilligen. In Schärding, wo er die Ehre hatte Notar zu ein, bestehe auf Grund eines alten Privilegiums auch eine der artige Umlage, aber nur mit 1%0 vom reinen Nachlasse. Er be¬ antrage daher, dass der Sectionsantrag dahin abgeändert werde dass ein Nachlass bis zu 600 fl. von einer solchen Umlage frei bleibe und dass von über 600 fl. nur eine Umlage von 1%. ein¬ gehoben werde Herr Gemeinderath Anzengruber ist mit dem Antrage auf Erhöhung der Bierumlage von 80 kr. auf 1 fl. 60 kr. nicht einverstanden. Die Wirte könnten diese Umlage nicht auf sich nehmen, und das Bier theurer zu geben, das würde wieder die Arbeiter und den Geschäftsmann belasten Herr Gemeinderath Wöll sagt, er habe vergessen, sich bei der Sections=Sitzung zu erkundigen, ob bei dieser Umlagen¬ Erhöhung auch das Braunbier inbegriffen sei. Wenn dies de Fall ist, so sei er für die Ausschließung des Braunbieres von der Umlagen-Erhöhung, weil diese Gattung Bier erstens wenig consumiert und zweitens nur von minder bemittelten Leuten ge nossen werde. Herr Gemeinderath Dr. Angermann bemerkt: Der Zweck der Vorlage der Finanz=Section sei doch der, den finanziellen Verhältnissen der Gemeinde, die unverschuldeterweise ungünstige sind, aufzuhelfen. Die Vertreter der Gemeinde haben die Pflicht, mit den ihnen gesetzlich gewährleisteten Mitteln jene Umstände n Erwägung zu ziehen, welche geeignet erscheinen, die finanzielle Lage der Gemeinde zu bessern, bezw. einen geordneten Haushall zu ermöglichen. Die hiezu eingesetzte Commission habe alle mög lichen Umstände in Betracht gezogen, welche beitragen sollen, die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde zu sanieren, und man ist zu jenem Resultate gelangt, welches in der Vorlage der Finanz¬ Section enthalten ist. Was den Antrag wegen Erhöhung der Biersteuer anbelangt, so finde er diesen Antrag vollkommen ge¬ rechtfertigt. Das Bier ist ein allgemeiner Consumartikel und die Erhöhung der Bierumlage ist eine so geringe, dass man nicht sagen kann, es werde auch der Aermste schwer davon getroffen. Viel ungerechtfertigter wäre es, zu jenem Mittel zu greifen, wodurch die Gemeinde=Umlage erhöht würde, was wenigstens in der Höhe von 30¼ geschehen müsste, um den Zweck zu erreichen, weil dadurch wieder nur jene Gemeinde=Mitglieder betroffen würden, welche ohnedies schon kolossal belastet sind. Wenn dagegen der Gemeinderath die Erhöhung der Bierumlage auf fl. 60 kr. per Hektoliter beschließt und dieser Beschluss vom Landtage genehmigt wird, so hätten die Wirte einen Aufschlag von 1 fl. per Hektoliter, das ist per Liter 1 kr. zu machen, was die Consumenten gewiss weniger verspüren werden, als die Geschäftsleute eine Umlagen=Erhöhung. Die Biersteuer wird ich auf die große Masse des Publicums vertheilen und man müsse doch zu jenen Mitteln greifen, die auf einer breiten Basis beruhen. Auch die Einführung einer Umlage für Obstmost und Wein für Privale scheine ihm vollkommen gerechtfertigt und jabe auch den Zweck, die den Wirten bisher gemachte Concurrenz herabzumindern. Er empfehle daher die Anträge 1 und 2 der Finanz=Section zur Annahme. Was die Einhebung einer Umlag

für den Armenfond von den Verlassenschaften anbelange, so treffe diese Steuer nur diejenigen, die zahlen können, denn wer so glücklich ist, ein Vermögen zu erben, könne auch zahlen, dock schließe er sich bezüglich dieses Antrages der Anschauung des Herrn Dr. Redtenbachers an, da er auch der Ansicht sei, dass 2 und 3% vom Nachlasse nicht bewilligt werden dürften, und es könnte sich nach dem Antrage der Section die Sache nur verschleppen. Herr Gemeinderath Anton von Jäger ist bezüglich der Bierumlage=Erhöhung der Anschauung des Herrn Wöll. Der¬ jenige, der Pilsener Bier trinken kann, könne diese Steuer leicht so aber der Arbeiter, welcher das Braunbier zahlen, nicht consumiert. Er glaube, wenn das bessere Bier mit einer noc höheren Umlage belastet würde, während das Braunbier frei von einer Erhöhung bliebe, würde sich für die Gemeinde mehr herausstellen Herr Gemeinderath Hiller bemerkt, durch eine Erhöhung der Gemeindeumlage würde eine Unzufriedenheit der Steuer¬ träger, die ohnehin durch die stete Steigerung der Concurrenz und durch die neue Steuerreform schwer belastet sind, hervor¬ gerufen. Er sei mit den Vorschlägen der Finanzsection, welche zur Sanierung der Finanzlage der Stadt vorgelegt wurden, ein¬ verstanden, obwohl er auch bezüglich der Bierumlage=Erhöhung einen Unterschied zwischen Märzen= uud Braunbier gewünscht hätte. Wenn man sich vor Augen halte, was die Gemeinde in letzterer Zeit schaffen musste, die drei eisernen Brücken, die Kaserne, verbunden mit der Regulierung der Vorstadt Ort, dann die Schwimmschulbrücke infolge des Hochwassers, so wäre es ingerecht, wenn man der Gemeindeverwaltung den Vorwurf einer Unwirtschaft machen wollte. Man hat eine Reform vor¬ geschlagen, die auch schon in anderen Gemeinden eingeführt ist, und man solle dieselbe annehmen Herr Gemeinderath Anzengruber verbleibt bei seinem Antrage, dass beim Abzugbier die Umlage nicht erhöht werde Herr Gemeinderath Angermann betont, die Ansicht, den Minderbemittelten weniger Lasten aufzubürden sei ja richtig aber nicht durchführbar, weil man eine so genaue Controle nicht herstellen könne. Was außen auf dem Fasse steht, könne nicht maßgebend sein, das Fass könne mit Abzugbier bezeichnet ein, in Wirklichkeit ist Marzenbier darinnen. Bei finanziellen ragen gebe es kein Vertrauen, sonst brauchte der Staat keine finanzwache. Aus diesem Grunde könne bei der Bierumlage Erhöhung kein Unterschied gemacht werden. Nachdem sich niemand zum Worte meldet, bringt der Herr Vorsitzende den Antrag der Herren Gemeinderäthe Anzengruber und Jäger zur Abstimmung und wird derselbe mit allen gegen 5 Stimmen abgelehnt, wonach der Antrag der Section auf Er¬ höhung der Bierumlage ohne Unterschied der Gradhältigkeit von 0 kr. auf 1 fl. 60 kr. per Hektoliter mit allen gegen 5 Stimmen angenommen wird. Der Herr Vorsitzende bringt sodann den Punkt 2 des Sectionsantrages, betreffend die Einhebung einer Umlage von 30 kr. von jedem Hektoliter Obstmost und von 1 fl. 60 kr. von edem Hektoliter Wein, welche in das Stadtgebiet eingeführt verden und mit keiner Verzehrungssteuer belastet sind, zur Ab¬ timmung, und wird dieser Antrag einstimmig angenommen. Weiters bringt der Herr Vorsitzende den Antrag des Herrn Gemeinderathes Dr. Redtenbacher zur Abstimmung, dahin¬ ehend, dass von Verlassenschaften von über 600 fl. nur 100 Umlage für den Armenfond einzuheben sei, und wird dieser An¬ trag ebenfalls einstimmig angenommen. 4. Anton Herz, städt. Hausmeister, bittet um Bewilligung ines Pauschales von jährlich 350 fl. für die einmalige monatliche Hauptreinigung sämmtlicher Amtslocalitäten im Rathhause. Der Sectionsbericht und Antrag hierüber lautet: Amtsdiener Herz bezieht für die gewöhnliche Reinigung der Amtslocalitäten, d. i. das tägliche Auskehren, Abstauben, Wasser¬ holen 2c., ein jährliches Pauschale von 220 fl. Die außer¬ gewöhnliche, im Monate mindestens einmal stattfindende groß Reinigung der Amtslocalitäten, d. i. das Ausreiben und gründ¬ liche Putzen, wurde bisher in eigener Regie durch das städt. Bauamt veranlasst. Im Jahre 1898 wurden hiefür ausgegeben laut Wochenlisten für die Ausreibweiber 298½ Tage à 80 kr. leich 238 fl., für Sand, Seife, Soda, Besen, Hand= und Staub ücherreinigung 91 fl. 8 kr., zusammen 329 fl. 8 kr. Herz will nun diese außergewöhnliche Reinigung gegen ein Jahrespauschale von 350 fl. selbst übernehmen. Die Erhöhung des Pauschales gegen die Selbstkosten erklärt sich damit, dass eine große Localität der Armenrathssaal, jetzt ein täglich benütztes Amtslocal, nämlich die Rechnungskanzlei geworden ist, deren gründliche, im Monate einmal vorzunehmende Reinigung auch der Stadt größere Aus¬ agen als bisher verursachen würde. Das städtische Bauamt welches jetzt die Controle über die außergewöhnlichen Reinigungs¬ arbeiten zu führen hat, ist wirklich arg belästigt, weil es die Arbeitsleistung der mit der Reinigung betrauten Personen über¬ vachen und die hiezu nöthigen Utensilien 2c. anweisen muss Der mit der Controle verbundene Zeitverlust ist nicht gering und wird wichtigeren Amtsgeschäften eventuell entzogen. Aus diesem Grunde und weil durch die angebotene Pauschalierung der Hauptreinigung die Stadteasse nicht mehr belastet wird, als wenn die Arbeiten in eigener Regie veranlasst werden, tellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es sei die Hauptreinigung der Amtslocale im Rathhause dem Amtsdiener Anton Herz gegen ein Jahres¬ Pauschale von 350 fl. zu übertragen, wogegen letzterer verpflichtet ist, diese Hauptreinigung in klagloser Weise mindestens einmal im Monate zu veranlassen, widrigens hierüber eine andere Ver¬ ügung sofort getroffen werden würde. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. — Z. 73/Präs. 5. Amtsbericht: Das gefertigte Amt berichtet ergebenst. dass die Journale der Stadtcasse und der unter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten für den Monat Jänner 1899 geprüft und richtig befunden worden sind. Es betrugen bei der Stadtcasse die Einnahmen im Monate Jänner 1899 54.799 fl. 32 ½ kr. die Ausgaben im Monate Jänner 1899 . . 46.021 „ 46 1 o dass für den Monat Februar 1899 ein Casserest verblieb von 8.777 fl. 86 ½ kr. Städtische Rechnungs=Kanzlei Steyr, am 12. März 1899. V. Jandaurek, Stadtbuchhalter. — Zur Kenntnis Z. 6304. 6. a) Die bürgerliche Actien=Brauerei in Steyr bittet um Rückvergütung der Verbrauchsumlage per 1450 fl. 56 kr. für das im Jahre 1898 geschwendete Bier per 1813 Hektoliter 13 Liter. Der Sectionsantrag lautet: Nachdem dieses Ansuchen gesetzlich begründet ist und diesbezüglich auch im Präliminare der Stadtcasse Vorsorge getroffen erscheint, beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderath möge dem vorliegenden Einschreiten Folge geben und das Casseamt zur Auszahlung obigen Betrages an die bürgerliche Actienbrauerei aus Rubrik XIV. (außer¬ ordentliche Ausgaben) beauftragen. Wird ohne Debatte instimmig angenommen — Z. 5664. b) Die bürgerliche Actienbrauerei in Steyr bittet im Abfindungswege um Rückvergütung der Verbrauchsumlage für das im Jahre 1899 im Märzenkeller zum Ausschank gelangende Bierquantum von monatlich 31 fl. 70 kr. Die Section beantragt, dieses Ansuchen mit Rücksicht auf die bereits vorliegenden Erhebungen zu bewilligen. — Ein¬ timmig angenommen. — Z. 5663 7. Die Section Steyr des österreichischen Kaninchenzucht¬ Vereines bittet um eine Subvention für die projectierte Kaninchen¬ Ausstellung zu Pfingsten 1899. Die Section beantragt die Abweisung dieses Ansuchens. Herr Gemeinderath Anton v. Jäger glaubt, man könnte diesen Verein dadurch unterstützen, dass ihm zur projectierten Aus¬ stellung die Industriehalle eingeräumt werde, wodurch der Verein in die Lage käme, durch Eintrittsgeld eine Einnahme zu erzielen. Herr Gemeinderath Dr. Angermann ist mit dieser An¬ chauung nicht einverstanden. Einerseits sei um die Ueberlassung der Industriehalle gar nicht angesucht worden, andererseits eigne ich dieselbe für eine Kaninchen=Ausstellung nicht, weil bei der¬ artigen Ausstellungen eine Verunreinigung der Halle unaus¬ leiblich ist. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. — Z. 6756 8. Werden folgende Subventionsansuchen erledigt: a) dem Museum „Francisco-Carolinum“ in Linz wird der Mitglieder¬ beitrag per 4 fl. 20 kr. auch pro 1899 bewilligt; b) dem Philo¬ ophen=Unterstützungsvereine an der k. k. Universität Wien wird pro 1899 eine Unterstützung von 5 fl. bewilligt; c) das Ausuchen des Ausschusses des Unterstützungs=Vereines für dürftige und vürdige Hörer der Rechte an der k. k. Universität in Wien um ine Subvention wird abgelehnt III. Section. Referent: Sections=Obmann=Stellvertreter Herr Gemeinderath Franz Lang. 9. Der Herr Referent be richtet über die Nothwendigkeit der Aufstellung einer Gaslaterne am Bahnhofweg an Stelle der bisherigen zwei Petroleum¬ Laternen, weil hiedurch nicht nur eine bessere, sondern auch billigere Beleuchtung des Bahnhofweges erzielt werde. Der Sectionsantrag lautet auf Bewilligung der Auf stellung einer neuen Gaslaterne am Bahnhofweg und Genehmigung der Aufstellungskosten per 150 fl. aus Post XVII. — Wird ein¬ stimmig angenommen. Z. 6792 IV. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde¬ ath Franz Tomitz. 10. Der k. k. Stadtschulrath Steyr ersucht um Anschaffung des Werkes: „Oesterreichs Wohlfahrts=Ein¬ eichtungen“ für die Lehrer=Bibliothek des Stadtbezirkes Die Section beantragt, dieses Werk zum Preise von 20 fl. anzuschaffen, was einstimmig angenommen wird. — Z. 5566 1. Liegt folgender Sectionsantrag vor: Nachdem Herr Peter Steinhuber sen. wegen vorgerückten Alters seine Stelle als Armenvater für das siebente Viertel zurückgelegt hat tellt die Section den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle dies zur Kenntnis nehmen und Herrn Peter Steinhuber für sein langjähriges Wirken den wohlverdienten Dank zum Ausdrucke bringen. Weiters wolle der löbliche Gemeinderath Herrn Johann Steinhuber zum Armenvater des siebenten Viertels ernennen,

welcher auch bereit ist, dieses Amt zu übernehmen. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 4761. 12. a) Um die Verleihung der zwei Interessenbeträge per je 30 fl. 45 kr. aus der Kaiser=Franz=Josef= und Elisabeth¬ Stiftung für krüppelhafte Krieger sind vier Bewerber einge¬ schritten. Die Section beantragt, diese zwei Interessenbeträge auf Grund des Vorschlages des städtischen Armenrathes den Be¬ werbern Gotthard Ogris und Josef Schiefermayr zu verleihen. Einstimmig nach Antrag. l) Um die Verleihung des einmaligen Interessenbetrages aus der Amtmann'schen Dienstbotenstiftung per 37 fl. 60 kr. sind drei Bewerber eingeschritten. Die Section beantragt, nach Vorschlag des städtischen Armenrathes diesen Stiftungsbetrag der Dienstmagd Cäcilia Berger zu verleihen. — Einstimmig nach Antrag. 3. Um die Verleihung der erledigten Simon=Zachhuber¬ Pfründe von monatlich 7 fl. sind drei Bewerber eingeschritten. Die Section beantragt, nach Vorschlag des städtischen Armenrathes diese Pfründe der Bewerberin Barbara Lanzen¬ dorfer zu verleihen. — Einstimmig nach Antrag. 14. Liegt folgender Sectionsantrag vor: Für die Verleihung der Jahres-Interessen aus der Ludwig=Werndl'schen Bürger=Stiftung haben sich 18 Bewerber gemeldet. Die Section beehrt sich, nach eingehender Prüfung dem löblichen Gemeinderathe nachstehende Bewerber zur Betheilung mit je 53 fl. 50 kr. aus obiger Stiftung zu empfehlen, und zwar: Michael Bimeslehner, Karl Kürnberger, Marie Fischer, Karl Schmidt, Johann Roschitzka, Katharina Mitter, Anna Preitler und Ignaz Riedler. — Einstimmig nach Antrag. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung.

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