Sodann bringt der Herr Vorsitzende den Antrag selbst zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. Herr Gemeinderath Dr. Angermann bringt namens der I. Section den Dringlichkeitsantrag ein, in Angelegenheit der Regulierung der Lehrergehalte an den jetzt tagenden oberöster¬ reichischen Landtag sofort nachstehende Petition abgehen zu lassen: „Hoher oberösterreichischer Landtag! Der hohe oberöster¬ reichische Landesausschuss fand sich bestimmt, bei einem hohen Landtage eine Regulierung der Lehrergehalte in Antrag zu bringen, welche weder den berechtigten Bestrebungen der Lehrer¬ schaft nach Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage entspricht, noch der den Unterrichtsinteressen des ganzen Landes drohenden Calamität eines Lehrermangels vorzubeugen vermag, und die Erhöhung der Quartiergelder vorschlägt. Der Gemeinderath der Stadt Steyr, welcher zur Förderung der Volksschulbildung große Summen aufgewendet hat und noch aufwendet, fand sich veranlasst, zu dieser für die Wohlfahrt seiner Gemeinde¬ Mitglieder so wichtigen Frage Stellung zu nehmen, und in seiner Sitzung vom 3. März l. J. zu dem einhelligen Beschlusse bestimmt, einem hohen oberösterreichischen Landtage das ehr¬ furchtsvolle Ansuchen zu unterbreiten, dass die Bezüge der ober¬ österreichischen Lehrer wohl nach Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes, aber doch in ausgiebiger Weise erhöht und in absehbarer Zeit die Gleichstellung derselben mit den Bezügen der unteren vier Rangelassen der Staatsbeamten in Aussicht genommen werden, dem Antrage auf Erhöhung der Quartiergelder jedoch, wenn dieselbe in einer Höhe gedacht sein sollte, welche die diesbezügliche bisherige Belastung der Stadt¬ gemeinde überschreitet, keine Folge gegeben werden möge.“ Nachdem über gestellten Antrag die Dringlichkeit dieses Gegenstandes seitens des versammelten Gemeinderathes anerkannt worden, wird über seitens des Herrn Vorsitzenden veranlasster Abstimmung die Absendung vorsteheuder Petition einstimmig be¬ schloßen. — Z. 5618. Herr Gemeinderath Lang referiert namens der III. Section über das Ansuchen der Sparcassedirection in Steyr um Ge¬ nehmigung einer auszuführenden Auswechselung einer Anzapfung an die städtische Wasserleitung, beziehungsweise Erhöhung der Rohrstärke von 26 Millimetern auf 40 Millimeter, ferner um Be¬ stimmung des neuen Wasserquantums für das im Bau begriffene Amtsgebäude, und betont insbesondere, dass bei dem heutigem Stande der Wasserleitung die Section auf eine Abzweigung von 40 Millimetern Rohrstärke nicht einrathen können, weil hiedurch die anderen Interessenten im Wasserbezuge bedeutend verkürzt werden könnten. Der Sectionsantrag lautet: Mit Rücksicht, dass die Wasserleitung in der nächsten Zeit durch die vorgenommenen Erweiterungen und Verbesserungen eine gründliche Revision in den Wasserbezugsrechten erfordert, kann auf die Genehmigung des vorliegenden Ansuchens nicht eingerathen werden. Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieses Gegenstandes zur Abstimmung und wird dieselbe einstimmig anerkannt. Sonach wird der Sectionsantrag einstimmig ange¬ nommen. — Z. 5329. Herr Gemeinderath Tureck berichtet namens der Finanz¬ Section über das Ansuchen des Herrn Heinrich Menzinger, Gold= und Silberarbeiters in Steyr, um Begleichung der Krank¬ heits= und Leichenkosten seines Bruders Anton Menzinger, ge¬ wesenen städtischen Bauzeichners, im Betrage von 159 fl. 28 kr. aus der Stadtcasse Der Sectionsantrag lautet: Nach dem der Verstorbene ein fleißiger und pflichttreuer Beamter war, außerdem der Gemeinde durch seinen Tod keine weiteren Verpflichtungen erwachsen, be¬ antragt die Section: Der löbliche Gemeinderath möge zur Aus¬ zahlung der angesprochenen Krankheits= und Leichenkosten per 159 fl. 28 kr. ausnahmsweise seine Zustimmung ertheilen. Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieses Gegenstandes zur Abstimmung und wird dieselbe einstimmig anerkannt. Sonach wird der Sectionsantrag einstimmig ange¬ nommen. — Z. 46./Präs. Hierauf Schluss der Sitzung.
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