Der Herr Referent bemerkt hiezu: Das Casse=Journal wurde durch die Herren Gemeinderäthe Perz und Tureck geprüft — und richtig befunden Zur Kenntnis. Z. 2050 6. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet, dass an dem seitens der Stadtcasse an die Spitalscasse im Jahre 1898 ver¬ abfolgten Vorschusse per 8000 fl. seitens der letzteren der Betrag per 5000 fl. rückgezahlt worden ist und sich daher der Ausfall bei der Spitalscasse auf 3000 fl.stellt Die Section beantragt,diesenBericht zur Kenntnis zu nehmen, was angenommen wird Z. 1994 7. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet, dass sich die außerordentliche Reserve der Stadtcasse an Stelle des pro 189 präliminierten Betrages per 60.000 fl. mit Jahresschluss 1898 in Wirklichkeit auf 65.476 fl. 48 kr. belauft. Die Section beantragt die Kenntnisnahme dieses Be¬ — richtes, was angenommen wird. Z. 1995 8. Josef Berner, Hausbesitzerin, Bründlplatz Nr. 4, bitte um Nachlass des Pachtzinses per 2 fl. für den kleinen von ihr gepachteten städt. Gartengrund. Da Petentin nach den gepflogenen Erhebungen in dürftigen Verhältnissen lebt, beantragt die Section, derselben den Pachtzins per 2 fl. pro 1899 nachzulasser zw. unter Aufrechthaltung des bisherigen Pachtverhältnisses u. Einstimmig nach Antrag Z. 2357 9. Johann Gammer, Schuldiener an der k. k. Oberreal in Steyr, bittet um Befreiung von der Entrichtung der schule Spitalskosten für seine im St. Anna=Spitale untergebracht ge¬ wesenen zwei Kinder. Der Sectionsantrag lautet: Nachdem Bittsteller Johann Gammer seine beiden Kinder August und Johann infolge Diphteritis vom Hause entfernen und in das offentliche Krankenhaus bringen musste, beantragt die Section der löbliche Gemeinderath wolle dem Bittsteller die Zahlung der — erlaufenen Verpflegskosten per 22 fl. erlassen. Einstimmig nach Antrag Z. 25.013. Section. Referent Sectionsobmann=Stellvertreter III. Herr Gemeinderath Franz Lang. 10. Herr Theater=Directo Franz Zich bittet um Ablösung der für den Schwank: „Im weißen Rößl“ angekauften Decorationsstücke um den Betra von 60fl Der Herr Referent bemerkt, die Bausection habe dies Decorationsgegenstände besichtigt und zur Ablösung für geeignet befunden, mit Ausnahme des Regenapparates, und stellt namen¬ der Section den Antrag, die vom Theater=Director in seine Eingabe bezeichneten Decorationen im Betrage von 50 fl. abzu¬ — — 31221 Einstimmig nach Antrag. lösen. Das Obercommando der Freiwilligen Feuerwehr stellt 11. das Ansuchen, bei der gegenwärtigen Regulierung der Enns leite den Feuerwehrweg von der Duckartstraße zur Enns mit einzubeziehen und für genügenden Platz zur Aufstellung einer Abprotzspritze Sorge tragen zu lassen Der Sectionsantrag lautet: „In Erwägung der eventuellen Nothwendigkeit des Abganges bis zur Enns an dieser Stelle beantragt die Section, die Wiederherstellung des beschädigte unteren Theiles dieses Weges zu genehmigen und die Deckung XII (außer der Kosten laut Voranschlages per 480 fl. auf Post Einstimmig ordentliche Bauführung) anweisen zu wollen. — Z. 4875. nach Antrag 2. Der Herr Referent verliest folgenden Erlass: „An di Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Hieramts sind Brunnenmeister Michael Schlossgangl und Gastwirt Isidor Berger erschienen und haben darüber Beschwerde geführt, dass vor ungefähr 1½ Jahren der längs der bestandenen Umfriedungsmauer des Engelhofes zur Steyr—Leonsteiner Landstraße führende Fußweg für den öffent lichen Verkehr abgeschlossen worden ist. Die Beschwerdeführe haben angegeben, dass sie dadurch arg benachtheiligt werden, und haben erklärt, dass der nunmehr abgesperrte Weg seit jeher ein öffentlicher gewesen ist und sie gegen die Absperrung Protest einlegen. Die Beschwerdeführer haben ferner angegeben, dass bereits vor einem halben Jahre von Seite der Gemeinde=Vor stehung St. Ulrich in dieser Angelegenheit namens mehrerer interessierten Steuerträger jener Gemeinde an die Stadtgemeinde Vorstehung Steyr herangetreten worden sei, dass ihnen jedoch bis heute eine bezügliche Aeußerung des Gemeinderathes nicht bekannt geworden sei. Die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr wird demnach beauftragt, anher zu berichten, ob der dortige Gemeinderath sich mit dieser Angelegenheit bereits befasst hat, und wenn dies nicht der Fall sein sollte, die Angelegenheit der Oestimmung des Charakters des bezeichneten Weges dem Gemeinde¬ rathe zur Beschlussfassung vorzulegen. Der bezügliche Gemeinde rathsbeschluss ist den genannten Beschwerdeführern schriftlich und unter Offenlassung des Recurses an den Landesausschus¬ —Linz, an bekanntzugeben, sowie auch anher zu berichten 20. Jänner 1899.—Der Landeshauptmann=Stellvertreter: Gagern. Der Herr Referent bemerkt hiezu: In dieser Angelegen¬ heit sei schon früher mit der Gemeinde St. Ulrich verhandel worden. Es wurde dieser Gemeinde mitgetheilt, dass der i Rede stehende Fußweg auf der Mappe als Privateigenthun ausgezeigt und dass die Stadtgemeinde Steyr auf gepflogen Erhebungen nicht verweisen kann, dass dieser Weg ein öffentlicher sei, und könne sich daher an einen etwaigen Process gegen Herrn Reder nicht anschließen. Nun habe sich Herr Reder bereit erklärt auf seinem Grunde auf eigene Kosten eine Fahrstraße herstellen zu lassen, wenn ihm das hiezu nöthige Material aus der städtischen Schottergrube beigestellt werde Die Section stellt daher folgenden Antrag: Obwohl die Erhebungen nicht beweisen, dass der frühere Weg, Parcelle der Landtafel=Einlage E.=Z. 195, Englhof Nr. 304, ein öffent licher war, wäre aber doch die Herstellung einer Verbindung des öffentlichen Weges, Parcelle Nr. 1288, Jägerberg, mit der Steyrer-Leonsteiner Landstraße als wünschenswert zu bezeichnen. Herr Karl Reder gab eine Erklärung ab, auf seinem Grunde ein¬ Fahrstraße, sowie auch die nöthigen Einplankungen auf seine Kosten herstellen zu lassen, und wurde ihm die Stadtgemeind das hiezu nöthige Anschüttungsmaterial unentgeltlich aus ihrer Schottergrube überlassen unter der Bedingung, dass diese Straße als öffentlich erklärt wird. Außerdem würde anschließend an diese Herstellung die Stadtgemeinde Steyr die Oeffentlichkeits¬ Erklärung der in ihrem Besitze befindlichen Wegparcelle Nr. 1061, Jägerberg, genehmigen. Herr Gemeinderath v. Jäger bemerkt, bezüglich dieses Weges sei schon vor 30 Jahren eine Streitfrage entstanden, und oviel er sich noch erinnern könne, habe der damalige Besitzer Schellmann, Advocat in Steyr, Recht erhalten, dass dieser Schlossweg nicht öffentlich ist, sondern nur jener kurze Theil, der sich heute vom Schlosse bis zum Bahnkörper erstreckt. Da nach der Erklärung des Herrn Reder die Herstellung eines öffent¬ lichen Weges doch der Stadtgemeinde wenig Kosten verursacht so wäre der Sectionsantrag zu befürworten. Gleichzeitig möchte er auch beantragen, dass der der Gemeinde gehörige Persicat weg bis zum Bahnkörper öffentlich erklärt werde Der Herr Vorsitzende bringt den Sectionsantrag zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. — Z. 2439 13. Das Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde in Steyr bittet um Uebernahme der Reinigung und Bestreuung des Gehweges längs des evangelischen Kirchenplatzes Die Section beantragt, die erbetene Reinigung des Gehweges längs des evangelischen Kirchenplatzes gegen ein die Pflicht der Pauschale von jährlich 5 fl. zu übernehmen, Bestreuung dieses Weges bei Glatteis aber nicht zu übernehmen, sondern dieselbe den Besitzern des Kirchenplatzes zu überlassen. Der Herr Referent bemerkt hiezu: Die Bestreuung des bei Glatteis könne die Gemeinde deshalb nicht über Weges nehmen, weil sie dann bei verspätetem Bestreuen auch die Folger übernehmen müsste und für eventuelle Unglücksfälle haftbar ware Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. 3005. Z. 14. Herr Friedrich Landsiedl, Besitzer des Hauses Nr. 44 Berggasse, bittet um Ueberlassung eines 3·2 Meter breiten Grund¬ treifens auf der Promenade, längs des Kinderspielplatzes. Die Section empfiehlt folgenden Antrag zur Annahme Stadtgemeinde Steyr überlässt dem Gesuchsteller den „Die Grundstreifen im Ausmaße von 97 m2 per Meter zu 2 fl. 50 kr., unter der Bedingung, dass derselbe in der Länge des Hauses 13 Meter unverbaut bleibt und mit einem eisernen Gitter auf Steinsockel gegen die Promenade abgeschlossen wird. Für die Fortsetzung des Grundstreifens bis zum Garten P.=Nr. 264 wird als Abgrenzung gegen den Kinderspielplatz die im beiliegenden Bauplane projectierte Mauer bewilligt. Sämmtliche Kosten der Abtrennung und Anschreibung werden vom Gesuchsteller getragen.“ Herr Gemeinderath Heindl erklärt, er könne sich mit dem Verkaufe eines Grundes dort nicht einverstanden erklären. Der Kinderspielplatz sei ohnehin klein und man könne denselben nicht noch um drei Meter verkleinern. Er beantrage die Ablehnung des Sectionsantrages Herr Gemeinderath Dr. Angermann und Herr Gemeinde rath Perz schließen sich dieser Ansicht an und unterstützen diesen Gegenantrag Der Herr Vorsitzende bringt nun den Antrag des Herrn Gemeinderathes Heindl zur Abstimmung und wird derselbe mit — Z. 1173 gegen fünf Stimmen angenommen. allen IV. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde¬ — 15. Die Section beantragt, die Jahres¬ rath Anton v. Jäger. Interessen aus den beiden Landerlischen Stiftungen per 500 fl und 380 fl. gemäß Vorschlages des städtischen Armenrathes in nachstehender Weise zu vertheilen: Francisca Rahm 125 fl. Constantin Neßner 125 fl., Paul Nömayr 125 fl., Karl Haidl¬ mayr 125 fl., Therese Hohner 40 fl., Johann Schörfl 40 fl., Marie Mann 40 fl., Rosina Damhofer 30 fl., Ferdinand Mann 20 fl. Georg Baumberger 20 fl., Karl Bergmayr 100 fl., Johann Haidl¬ Z. 134 Einstimmig angenommen — mayr 90 fl. 16. Der Herr Referent verliest die Zuschrift des Herrn k. k. Notars Adolf Ritter v. Weismayr, womit derselbe namens der Erben nach der am 8. December 1898 verstorbenen Privat¬ Therese Vogel aus Anlass des Regierungs=Jubiläums Seiner Majestät des Kaisers einen Betrag von 9400 fl. zu einer Stiftung unter der Bezeichnung: „Therese Voglische Jubiläums=Stiftung für hierorts wohnhafte, hilfsbedürftige Familien oder Einzeln personen“ erlegtgegen die Annahme, Verwahrung und Ver¬ Nachdem waltung dieser Stiftung kein Bedenken obwaltet, stellt die Section den Antrag: „Der löbliche Gemeinderath woll vor allem seiner Dankbarkeit für diese edle Stiftung durch Er¬ heben von den Sitzen Ausdruck verleihen, sich zur Uebernahme derselben, sowie zur Verwahrung und Verwaltung des Stiftungs¬ Vermögens, sowie zur Erfüllung des stifterischen Willens berei erklären und das Amt beauftragen, die Ausfertigung des Stift briefes zu veranlassen. Der Herr Vorsitzende ersucht den Gemeinderath, sich zum Zeiches des Dankes von den Sitzen zu erheben, was geschieht Hierauf wird der Antrag der Section einstimmig an¬ genommen. — Z. 4000
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2