Raths=Protokoll aufgenommen über die III. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. k. f. Stadt Steyr am 24. Februar 1899. Tagesordnung: I. Section. 1. (Vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde=Verband der Stadt Steyr und Bürgerrechts¬ Verleihung. 2. (Vertraulich.) Im Einvernehmen mit der III. Section, Antrag, betreffend die Ausschreibung der erledigten Bau¬ zeichnerstelle. 3. Recurs gegen eine Armenraths=Entscheidung. 4. Antrag auf Abänderung des Gemeinde=Statutes der Stadt Steyr hinsichtlich der Schaffung eines 4. Wahlkörpers. II. Section. 5. Amtsbericht über den Stadtcasse=Jour¬ nals=Abschluss pro December 1898. 6. Casseamts=Relation über die Höhe des Ausfalles bei der Spitalscasse. 7. Casseamts=Relation über die Höhe der außerordentlichen Reserve der Stadtcasse. 8. Pachtzinsnachlass=Ansuchen. 9. Ansuchen des Schuldieners Johann Gammer um Nachsicht von Spitals=Verpflegskosten für seine Kinder. III. Section. 10. Ansuchen des Theater=Directors um Ab¬ lösung einer Theater=Decoration. 11. Eingabe des Feuerwehr=Obercommandos um Instand¬ setzung des vom Hochwasser zerstörten Feuerwehrweges zur Enns nächst der Kollergasse. 12. Erlass des oberösterreichischen Landes=Ausschusses in Angelegenheit des Weges beim Engelhof des Herrn Karl Reder. 13. Eingabe des Presbyteriums der evangelischen Kirchen¬ gemeinde um Uebernahme der Reinigung und Bestreuung des Gehweges längs des evangelischen Kirchenplatzes. 14. Ansuchen des Herrn Fritz Landsiedl um Ueberlassung eines Grundstreifens auf dem Franz=Josef=Platze. IV. Section. 15. Verleihung der Interessen aus den beiden Landerlischen Stiftungen. 16. Beschluss wegen Annahme der „Therese Voglischen Jubiläums=Stiftung per 9400 fl.“ Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl, Die Herren Gemeinderäthe: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Alexander Busek, Heinrich Gupf, Leopold Haller, Karl Heindl, Anton v. Jäger, Leopold Köstler, Franz Lang, Matthias Perz, Ferdinand Reitter, Dr. August Redtenbacher, Gottfried Sonnleitner, Josef Tureck, Karl Wöll. — Ferner sind anwesend: Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. — Entschuldigt sind die Herren Ge¬ meinderäthe: Josef Hiller, und Franz Tomitz. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, bestimmt zu Verificatoren die Herren Gemeinderäthe Leopold Haller und Karl Heindl und eröffnet um 3 Uhr nachmittags die Sitzung mit folgender Trauerkundgebung, welche vom Gemeinderathe stehend angehört wird: „Unser Aller¬ höchstes Kaiserhaus wurde neuerdings durch einen Trauerfall betroffen. Ich glaube im Sinne des löblichen Gemeinderathes zu sprechen, wenn ich das tiefste Beileid hierüber zum Aus¬ drucke bringe.“ Hierauf erstattete der Herr Stadtsekretär Franz Gall folgende Mittheilungen: 1. Dass der hochlöbliche k. k. Landes¬ schulrath mit dem Erlasse vom 29. December 1898, Z. 4028, der Stadtgemeinde=Vertretung für die zahlreichen Wohlthätigkeits¬ Acte zu Gunsten der armen Schuljugend im Schuljahre 1897.98 den Dank und die Anerkennung ausgesprochen hat. — Zur Kenntnis. Z. 2513. 2. Dass die am 22. Jänner 1899 zu Steyr verstorbene Private Fräulein Therese Haas in ihrem schriftlichen Testamente dem Armen=Institute Steyr zur Vertheilung an Arme ein Legat von 500 fl. und für das St. Anna=Spital zur Verpflegung mittelloser Personen ebenfalls ein Legat von 500 fl. gewidmet hat. Der Herr Vorsitzende ersucht den Gemeinderath, sich zum Zeichen des Dankes für diese edle Spende von den Sitzen zu erheben, was geschieht. Sodann beantragt der Herr Vorsitzende, dass das für arme Kranke im St. Anna=Spital bestimmte Legat per 500 fl. jenen zukommen soll, welche als Reconvalescenten das Spital mittellos verlassen, weil ihnen zu dieser Zeit eine Unterstützung am besten zustatten komme. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. — Z. 4280. 3. Die Leitung der deutschen Gewerbeschule in Hohenstadt dankt für die Spende von 5 fl. — Zur Kenntnis. — Z. 2801. 4. Der Verein „Südmark“ in Graz dankt für die Spende von 25 fl. — Zur Kenntnis. — Z. 3969. Herr Gemeinderath Dr. Angermann bemerkt, er habe in den Zeitungen gelesen, dass die vom Gemeinderathe be¬ schlossene Erhöhung der Verpflegsgebüren im St. Anna=Spitale auf 1 fl. pro Kopf und Tag genehmigt worden sei, und stellt an den Herrn Vorsitzenden die Anfrage, ob eine officielle Ver¬ ständigung bereits herabgelangt sei, was der Vorsitzende verneint. I. Section: Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde¬ rath Dr. Franz Angermann. Die Punkte 1 und 2 werden am Schlusse vertraulich behandelt, das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokolle angeschlossen. 3. Der Herr Referent gibt bekannt, das Franz Viertlmayr beim Armenrathe um Gewährung eines Unterstandes in einem Armenhause bittlich wurde. Derselbe wurde jedoch laut ein¬ stimmigen Beschlusses des Armenrathes vom 16. Februar 1899 abgewiesen. Dagegen hat derselbe den Recurs an den Gemeinde¬ rath eingebracht. Nach Mittheilung des Herrn Bürgermeisters wurde Beschwerdeführer mittlerweile in dem Bürgerspital unter¬ gebracht, so dass sich dieser Recurs als gegenstandslos ergibt. Die Section beantragt daher, der löbliche Gemeinde¬ rath wolle beschließen: Es werde dieser Recurs als gegenstands¬ los zurückgewiesen und hievon Beschwerdeführer verständigt. Einstimmig nach Antrag. — Z. 1824. Der Herr Referent bemerkt, es liege noch ein Ansuchen des kath. Arbeiter=Vereines in Steyr um Bewilligung, in der Vereinsfahne das Stadtwappen führen zu dürfen, vor, welches dringlich sei, da die Fahnenweihe zu Pfingsten stattfindet, und bis dahin das Wappen fertig sein solle.
Nach Verlesung der bezüglichen Eingabe stellt der Her¬ Referent namens der Section folgenden motivierten Antrag: Mit Rücksicht auf den Umstand, als dem Vereine bereits die Führung des städtischen Wappens auf dem Vereinszeicher gestattet wurde, und die Erledigung dringlich ist, beantragt die Section, der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werd dem katholischen Arbeiter=Vereine in Steyr die Bewilligung ertheilt, in der Vereinsfahne das Wappen der l. f. Stadt Steyr zu dürfen. Zur sogleichen Erledigung wird im Sinne führen der Geschäfts=Ordnung die Dringlichkeit dieses Antrages an¬ erkannt Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieses Gegenstandes zur Abstimmung und wird dieselbe einstimmig an worauf der Sectionsantrag, ebenfalls zur Abstimmung erkannt, — Z. 4868 einstimmig angenommen wird gebracht Der Herr Referent trägt vor: Löblicher Gemeinderath der I. f. Stadt Steyr In der Sitzung des löblichen Gemeinderathes der l. f. Stadt Steyr vom 23. December 1898 wurde über Antrag der Rechtssektion ein¬ timmig der Beschluss gefasst: „Es werde die Rechtssection be auftragt, bis zur nächsten voraussichtlich im Frühjahre 1895 stattfindenden Session des oberösterreichischen Landtages einen Gesetzentwurf auszuarbeiten und dem Gemeinderathe zur Be¬ schlussfassung vorzulegen, auf Grund dessen den neuen Steuer¬ trägern, welche kraft des geltenden Gemeindestatutes vom Wahl¬ rechte in die Gemeindevertretung ausgenommen sind, durch Schaffung eines vierten Wahlkörpers das active und passive Wahlrecht für die Gemeindevertretung eingeräumt werde. Auf Grund dieses Beschlusses hat nun die Rechtssektion die Frage der Zutheilung des Wahlrechtes an jene neuen Steuertrager, welche durch die gegenwärtigen Bestimmungen des Gemeindestatutes der Stadt Steyr vom Wahlrechte ausgenom men sind, unter Zugrundelegung der Errichtung eines vierten Wahlkörpers berathen und hat dieselbe nachstehenden Gesetz entwurf als Zusatz zu dem geltenden Gemeindestatute der Stad Steyr ausgearbeitet. Derselbe lautet „Gesetz vom . . . . . betreffend Aenderungen in der Gemeinde=Wahlordnung des Gemeinde Statutes der I. f. Stadt Steyr Ueber Antrag des Landtages Meines Erzherzogthumes Oesterreich ob der Enns finde Ich nachstehendes Gesetz zu erlassen § 1. Die Bestimmung des § 26 des Gemeindestatutes der l. f. Stadt Steyr wird dahin abgeändert, dass in Hinkunf vom activen Wahlrechte nur jene Personen ausgenommen sind welche eine Armenversorgung genießen oder in einem Gesinde¬ verbande stehen. § 2.Allen anderen, bisher nach § 26 des Gemeinde¬ Statutes der l. f. Stadt Steyr vom Wahlrechte ausgenommener Personen steht unter den in den §§ 2 und 19 des Gemeinde Statutes festgesetzten Bedingungen das active und unter der Voraussetzung des § 28 auch das passive Wahlrecht zu, inso erne dieselben eben nicht gemäß § 29 oder § 30 des Gemeinde Statutes von diesen ausgenommen oder ausgeschlossen sind 3. Die nach den vorstehenden Bestimmungen Wahl¬ berechtigten bilden den vierten Wahlkörper und haber drei Mitglieder des Gemeinderathes auf die Dauer vor drei Jahren zu wählen. Auf die Wahl dieser Mitglieder des Gemeinderathes haben die Bestimmungen der §§ 33 bis 40 sinngemäße Anwendung zu finden 4. S Der § 18 des Gemeindestatutes wird dahin ab¬ geändert dass die Zahl der Mitglieder des Gemeinderathes au 27 festgesetzt wird. § 5. Der § 31 des Gemeindestatutes wird dahin ab geändert, dass behufs Wahl der Mitglieder des Gemeinderathes sämmtliche Wahlberechtigte in vier Wahlkörper eingetheilt werden, wovon der erste, zweite und dritte Wahlkörper je 8 vierte Wahlkörper 3 Mitglieder zu wählen hat, und der 6. Der § 65 des Gemeindestatutes wird dahin ab¬ geändert, dass zur Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, in¬ soweit das Gemeindestatut nicht eine andere Bestimmung enthält wenigstens die Anwesenheit von 14 Mitgliedern erforderlich ist 7. Mein Ministerdes Innern ist mit dem Vollzug die beauftragt. zur Motivierung dieses Gesetz=Entwurfes schließt die Rechtssektion an nachstehende Motivenbericht. Durch die Einführung der Personal=Einkommensteuer ist seit dem Jahre 1893 eine große Zahl neuer Steuerträger ge¬ schaffen worden. Obwohl das Gemeinde=Statut der l. f. Stad Steyr jedem Gemeindemitgliede, welches eine directe Steuer bezahlt, unter den in den §§ 2 und 19 des Gemeinde=Statutes festgesetzten Bedingungen das Wahlrecht in die Gemeinde=Ver¬ tretung zuerkennt, so ist doch eine große Anzahl der neuer Steuerträger deshalb vom Wahlrechte ausgenommen, weil die elben im Sinne des § 73 des Gewerbegesetzes vom 8. März 1885 R.=G.=Bl. Nr. 22, als Gewerbsgehilfen anzusehen sind und diese eben nach § 26 des Gemeindestatutes der l. f. Stadt Steyr vom Wahlrechte ausgenommen erscheinen Da es nun aber als ein Postulat der Gerechtigkeit und Billigkeit erscheint, dass man diesen Steuerträgern, welche eber gemäß besonderer Bestimmung des § 26 des Gemeinde=Statutes bisher von der Wahlberechtigung in die Gemeinde=Vertretung ausgenommen waren, in Hinkunft auch das Wahlrecht einräume so hat eben der löbliche Gemeinderath in seiner Sitzung vom 23. December 1898 sich principiell für die Zutheilung des Wahlrechtes an alle jene ausgesprochen, welche bisher gemä § 26 des Gemeinde=Statutes vom Wahlrechte ausgenomme waren. Hiebei muss aber die Grenze gezogen werden, dass jene Personen, welche eine Armenversorgung genießen oder in Gesindeverbande stehen, auch in Hinkunft vom Wahlrechte aus¬ genommen bleiben, da dieselben jeder Selbständigkeit ihrer Existenz entbehren. Bei dem Umstande, als der größte Theil jener neuer Steuerträger, welchen nunmehr das Wahlrecht in die Gemeinde Vertretung eingeräumt werden soll, dem Arbeiterstande ange hört, welcher seine besonderen Interessen zu vertreten hat, er cheint es daher gerade im Interesse dieser Classe der neuen Wähler geboten, dieselben ihr Wahlrecht in einem eigener Wahlkörper ausüben zu lassen, da denselben eben dadurch die möglichste Sicherheit geboten wird, factisch ihre eigenen Vertreter in den Gemeinderath entsenden zu können. Des¬ halb wird im Gesetz=Entwurfe conform mit dem einstimmigen Gemeinderathsbeschlusse vom 23. December 1898 auch die Er richtung eines vierten Wahlkörpers für diese Wähler vorge¬ schlagen. Was die Frage anbelangt, wieviel Mandate diesen Wähler im vierten Wahlkörper einzuräumen wären, so muss für die billige und richtige Lösung dieser Frage wohl hauptsächlich die Gesammt=Steuerleistung dieser Wähler maßgebend sein Nach den gepflogenen Erhebungen repräsentieren die Wähler des ersten, zweiten und dritten Wahlkörpers eine Gesammt Steuerleistung von rund 167.000 fl., und da diese drei Wahl körper zusammen 24 Gemeinderäthe wählen, so entfällt auf eine Steuerleistung von rund 7000 fl. ein Gemeinderaths=Mandal Die Wähler, welche in den vierten Wahlkörper eingetheilt werden repräsentieren nach der Steuerleistung vom Jahre 1898 ein Gesammtsumme von rund 7000 Wenn man nun dasselbe fl. Verhältnis zwischen Steuerleistung und der Anzahl der ent fallenden Gemeinderaths=Mandate von dem ersten, zweiten un¬ dritten Wahlkörper zusammen auch auf den vierten Wahlkörper anwenden würde, so hätte auf den vierten Wahlkörper eigentlich nur ein Mandat zu entfallen. Mit Rücksicht auf die große Zahl der Wähler aber, welche in den vierten Wahlkörper einzutheilen sein werden, wird vor geschlagen, diesem Wahlkörper drei Mandate zuzutheilen, dass dann der Gemeinderath anstatt wie bisher 24 Mitgliede deren 27 zählen würde. Die Rechtssektion ist der Anschauung dass dadurch dem Streben der Arbeiterschaft, eine Vertretung in dem städtischen Gemeinderathe zu erhalten, möglichst entgegen¬ gekommen wird, umsomehr, als alle jene Steuerträger, welche nur die Personal=Einkommensteuer bezahlen, keinen Beitrag 5 den Gemeindelasten entrichten, weil eben die Personal=Ein kommensteuer von der Gemeindeumlage nicht getroffen wird Die übrigen beantragten Aenderungen des Gemeinde¬ statutes sind unmittelbare Folgen der Errichtung des vierten Wahlkörpers, und deren Aenderung durch die Ausführung dieser Beschlusses begründet. Mit Rücksicht auf diesen Bericht stellt die I. Sectio folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen In Durchführung des in der Sitzung vom 23. December 1896 einstimmig gefassten Gemeinderathsbeschlusses wird be¬ vorgetragene Entwurf des Landesgesetzes, betreffend Abänderungen in der Gemeinde=Wahlordnung des Statutes derl. f. Stad Steyr, genehmiget und der Herr Bürgermeister beauftragt, in weiteren erforderlichen Schritte behufs Erwirkung des bezüglich!“ Landesgesetzes bei dem hohen oberösterreichischen Landtag einzuleiten. Nach kurzen, die Aenderung der eitierten Paragraph nochmals erläuternden Schlussworten des Referenten, bringt be¬ Herr Vorsitzende, nachdem sich niemand zum Worte meldet, be¬ Sections=Antrag zur Abstimmung und wird derselbe einstimmt angenommen. Z. 5412 II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde rath Josef Tureck. — 5. Ausweis über dieGeldgebarung bei der Stadtcasse im Monate December 1898: Einnahmen im Monate December 48.837•64 fl. Casserest vom Vormonat 45.787·07½ Gesammt=Einnahmen im Monate Decembe 94.52471½ fl. Ausgaben im Monate December 94.524712 Die gesammten Einkünfte im Jahre 1898 betrugen fl. 388.237·5 Die gesammten Jahresausgaben: 388.237•5 * * Von den Jahresausgaben per 388.237.59 fl vermöchte die Stadtcasse mit ihren laufenden Jahreseinkünften zu bestreiten fl. 37811683½ Der bei der currenten Gebarung der Stadtcass¬ im Jahre 1898 resultierende Abgang per „ 10.120·75½ and seine Bedeckung in der bei der hiesigen Sparkasse fruchtbringend angelegten Reserve der Stadtcasse Mit Jahresschluss 1898 verfügt die Stadtcasse über den pro 1899 präliminierten Disposi tionsfond per 50.000 0 und über das Sparkasse=Einlagebuch Nr. 64.567 lautend auf „Reserve der Stadtcasse“, in giltigen Betrage per fl. 65.47648 omit über eine gesammte hinterlegte Casse¬ Barschaft von fl. 115.47648 Steyr, am 26. Jänner 1899. — Paarfußer m. p. Damhofer m. P.
Der Herr Referent bemerkt hiezu: Das Casse=Journal wurde durch die Herren Gemeinderäthe Perz und Tureck geprüft — und richtig befunden Zur Kenntnis. Z. 2050 6. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet, dass an dem seitens der Stadtcasse an die Spitalscasse im Jahre 1898 ver¬ abfolgten Vorschusse per 8000 fl. seitens der letzteren der Betrag per 5000 fl. rückgezahlt worden ist und sich daher der Ausfall bei der Spitalscasse auf 3000 fl.stellt Die Section beantragt,diesenBericht zur Kenntnis zu nehmen, was angenommen wird Z. 1994 7. Die städtische Rechnungskanzlei berichtet, dass sich die außerordentliche Reserve der Stadtcasse an Stelle des pro 189 präliminierten Betrages per 60.000 fl. mit Jahresschluss 1898 in Wirklichkeit auf 65.476 fl. 48 kr. belauft. Die Section beantragt die Kenntnisnahme dieses Be¬ — richtes, was angenommen wird. Z. 1995 8. Josef Berner, Hausbesitzerin, Bründlplatz Nr. 4, bitte um Nachlass des Pachtzinses per 2 fl. für den kleinen von ihr gepachteten städt. Gartengrund. Da Petentin nach den gepflogenen Erhebungen in dürftigen Verhältnissen lebt, beantragt die Section, derselben den Pachtzins per 2 fl. pro 1899 nachzulasser zw. unter Aufrechthaltung des bisherigen Pachtverhältnisses u. Einstimmig nach Antrag Z. 2357 9. Johann Gammer, Schuldiener an der k. k. Oberreal in Steyr, bittet um Befreiung von der Entrichtung der schule Spitalskosten für seine im St. Anna=Spitale untergebracht ge¬ wesenen zwei Kinder. Der Sectionsantrag lautet: Nachdem Bittsteller Johann Gammer seine beiden Kinder August und Johann infolge Diphteritis vom Hause entfernen und in das offentliche Krankenhaus bringen musste, beantragt die Section der löbliche Gemeinderath wolle dem Bittsteller die Zahlung der — erlaufenen Verpflegskosten per 22 fl. erlassen. Einstimmig nach Antrag Z. 25.013. Section. Referent Sectionsobmann=Stellvertreter III. Herr Gemeinderath Franz Lang. 10. Herr Theater=Directo Franz Zich bittet um Ablösung der für den Schwank: „Im weißen Rößl“ angekauften Decorationsstücke um den Betra von 60fl Der Herr Referent bemerkt, die Bausection habe dies Decorationsgegenstände besichtigt und zur Ablösung für geeignet befunden, mit Ausnahme des Regenapparates, und stellt namen¬ der Section den Antrag, die vom Theater=Director in seine Eingabe bezeichneten Decorationen im Betrage von 50 fl. abzu¬ — — 31221 Einstimmig nach Antrag. lösen. Das Obercommando der Freiwilligen Feuerwehr stellt 11. das Ansuchen, bei der gegenwärtigen Regulierung der Enns leite den Feuerwehrweg von der Duckartstraße zur Enns mit einzubeziehen und für genügenden Platz zur Aufstellung einer Abprotzspritze Sorge tragen zu lassen Der Sectionsantrag lautet: „In Erwägung der eventuellen Nothwendigkeit des Abganges bis zur Enns an dieser Stelle beantragt die Section, die Wiederherstellung des beschädigte unteren Theiles dieses Weges zu genehmigen und die Deckung XII (außer der Kosten laut Voranschlages per 480 fl. auf Post Einstimmig ordentliche Bauführung) anweisen zu wollen. — Z. 4875. nach Antrag 2. Der Herr Referent verliest folgenden Erlass: „An di Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Hieramts sind Brunnenmeister Michael Schlossgangl und Gastwirt Isidor Berger erschienen und haben darüber Beschwerde geführt, dass vor ungefähr 1½ Jahren der längs der bestandenen Umfriedungsmauer des Engelhofes zur Steyr—Leonsteiner Landstraße führende Fußweg für den öffent lichen Verkehr abgeschlossen worden ist. Die Beschwerdeführe haben angegeben, dass sie dadurch arg benachtheiligt werden, und haben erklärt, dass der nunmehr abgesperrte Weg seit jeher ein öffentlicher gewesen ist und sie gegen die Absperrung Protest einlegen. Die Beschwerdeführer haben ferner angegeben, dass bereits vor einem halben Jahre von Seite der Gemeinde=Vor stehung St. Ulrich in dieser Angelegenheit namens mehrerer interessierten Steuerträger jener Gemeinde an die Stadtgemeinde Vorstehung Steyr herangetreten worden sei, dass ihnen jedoch bis heute eine bezügliche Aeußerung des Gemeinderathes nicht bekannt geworden sei. Die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr wird demnach beauftragt, anher zu berichten, ob der dortige Gemeinderath sich mit dieser Angelegenheit bereits befasst hat, und wenn dies nicht der Fall sein sollte, die Angelegenheit der Oestimmung des Charakters des bezeichneten Weges dem Gemeinde¬ rathe zur Beschlussfassung vorzulegen. Der bezügliche Gemeinde rathsbeschluss ist den genannten Beschwerdeführern schriftlich und unter Offenlassung des Recurses an den Landesausschus¬ —Linz, an bekanntzugeben, sowie auch anher zu berichten 20. Jänner 1899.—Der Landeshauptmann=Stellvertreter: Gagern. Der Herr Referent bemerkt hiezu: In dieser Angelegen¬ heit sei schon früher mit der Gemeinde St. Ulrich verhandel worden. Es wurde dieser Gemeinde mitgetheilt, dass der i Rede stehende Fußweg auf der Mappe als Privateigenthun ausgezeigt und dass die Stadtgemeinde Steyr auf gepflogen Erhebungen nicht verweisen kann, dass dieser Weg ein öffentlicher sei, und könne sich daher an einen etwaigen Process gegen Herrn Reder nicht anschließen. Nun habe sich Herr Reder bereit erklärt auf seinem Grunde auf eigene Kosten eine Fahrstraße herstellen zu lassen, wenn ihm das hiezu nöthige Material aus der städtischen Schottergrube beigestellt werde Die Section stellt daher folgenden Antrag: Obwohl die Erhebungen nicht beweisen, dass der frühere Weg, Parcelle der Landtafel=Einlage E.=Z. 195, Englhof Nr. 304, ein öffent licher war, wäre aber doch die Herstellung einer Verbindung des öffentlichen Weges, Parcelle Nr. 1288, Jägerberg, mit der Steyrer-Leonsteiner Landstraße als wünschenswert zu bezeichnen. Herr Karl Reder gab eine Erklärung ab, auf seinem Grunde ein¬ Fahrstraße, sowie auch die nöthigen Einplankungen auf seine Kosten herstellen zu lassen, und wurde ihm die Stadtgemeind das hiezu nöthige Anschüttungsmaterial unentgeltlich aus ihrer Schottergrube überlassen unter der Bedingung, dass diese Straße als öffentlich erklärt wird. Außerdem würde anschließend an diese Herstellung die Stadtgemeinde Steyr die Oeffentlichkeits¬ Erklärung der in ihrem Besitze befindlichen Wegparcelle Nr. 1061, Jägerberg, genehmigen. Herr Gemeinderath v. Jäger bemerkt, bezüglich dieses Weges sei schon vor 30 Jahren eine Streitfrage entstanden, und oviel er sich noch erinnern könne, habe der damalige Besitzer Schellmann, Advocat in Steyr, Recht erhalten, dass dieser Schlossweg nicht öffentlich ist, sondern nur jener kurze Theil, der sich heute vom Schlosse bis zum Bahnkörper erstreckt. Da nach der Erklärung des Herrn Reder die Herstellung eines öffent¬ lichen Weges doch der Stadtgemeinde wenig Kosten verursacht so wäre der Sectionsantrag zu befürworten. Gleichzeitig möchte er auch beantragen, dass der der Gemeinde gehörige Persicat weg bis zum Bahnkörper öffentlich erklärt werde Der Herr Vorsitzende bringt den Sectionsantrag zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. — Z. 2439 13. Das Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde in Steyr bittet um Uebernahme der Reinigung und Bestreuung des Gehweges längs des evangelischen Kirchenplatzes Die Section beantragt, die erbetene Reinigung des Gehweges längs des evangelischen Kirchenplatzes gegen ein die Pflicht der Pauschale von jährlich 5 fl. zu übernehmen, Bestreuung dieses Weges bei Glatteis aber nicht zu übernehmen, sondern dieselbe den Besitzern des Kirchenplatzes zu überlassen. Der Herr Referent bemerkt hiezu: Die Bestreuung des bei Glatteis könne die Gemeinde deshalb nicht über Weges nehmen, weil sie dann bei verspätetem Bestreuen auch die Folger übernehmen müsste und für eventuelle Unglücksfälle haftbar ware Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. 3005. Z. 14. Herr Friedrich Landsiedl, Besitzer des Hauses Nr. 44 Berggasse, bittet um Ueberlassung eines 3·2 Meter breiten Grund¬ treifens auf der Promenade, längs des Kinderspielplatzes. Die Section empfiehlt folgenden Antrag zur Annahme Stadtgemeinde Steyr überlässt dem Gesuchsteller den „Die Grundstreifen im Ausmaße von 97 m2 per Meter zu 2 fl. 50 kr., unter der Bedingung, dass derselbe in der Länge des Hauses 13 Meter unverbaut bleibt und mit einem eisernen Gitter auf Steinsockel gegen die Promenade abgeschlossen wird. Für die Fortsetzung des Grundstreifens bis zum Garten P.=Nr. 264 wird als Abgrenzung gegen den Kinderspielplatz die im beiliegenden Bauplane projectierte Mauer bewilligt. Sämmtliche Kosten der Abtrennung und Anschreibung werden vom Gesuchsteller getragen.“ Herr Gemeinderath Heindl erklärt, er könne sich mit dem Verkaufe eines Grundes dort nicht einverstanden erklären. Der Kinderspielplatz sei ohnehin klein und man könne denselben nicht noch um drei Meter verkleinern. Er beantrage die Ablehnung des Sectionsantrages Herr Gemeinderath Dr. Angermann und Herr Gemeinde rath Perz schließen sich dieser Ansicht an und unterstützen diesen Gegenantrag Der Herr Vorsitzende bringt nun den Antrag des Herrn Gemeinderathes Heindl zur Abstimmung und wird derselbe mit — Z. 1173 gegen fünf Stimmen angenommen. allen IV. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde¬ — 15. Die Section beantragt, die Jahres¬ rath Anton v. Jäger. Interessen aus den beiden Landerlischen Stiftungen per 500 fl und 380 fl. gemäß Vorschlages des städtischen Armenrathes in nachstehender Weise zu vertheilen: Francisca Rahm 125 fl. Constantin Neßner 125 fl., Paul Nömayr 125 fl., Karl Haidl¬ mayr 125 fl., Therese Hohner 40 fl., Johann Schörfl 40 fl., Marie Mann 40 fl., Rosina Damhofer 30 fl., Ferdinand Mann 20 fl. Georg Baumberger 20 fl., Karl Bergmayr 100 fl., Johann Haidl¬ Z. 134 Einstimmig angenommen — mayr 90 fl. 16. Der Herr Referent verliest die Zuschrift des Herrn k. k. Notars Adolf Ritter v. Weismayr, womit derselbe namens der Erben nach der am 8. December 1898 verstorbenen Privat¬ Therese Vogel aus Anlass des Regierungs=Jubiläums Seiner Majestät des Kaisers einen Betrag von 9400 fl. zu einer Stiftung unter der Bezeichnung: „Therese Voglische Jubiläums=Stiftung für hierorts wohnhafte, hilfsbedürftige Familien oder Einzeln personen“ erlegtgegen die Annahme, Verwahrung und Ver¬ Nachdem waltung dieser Stiftung kein Bedenken obwaltet, stellt die Section den Antrag: „Der löbliche Gemeinderath woll vor allem seiner Dankbarkeit für diese edle Stiftung durch Er¬ heben von den Sitzen Ausdruck verleihen, sich zur Uebernahme derselben, sowie zur Verwahrung und Verwaltung des Stiftungs¬ Vermögens, sowie zur Erfüllung des stifterischen Willens berei erklären und das Amt beauftragen, die Ausfertigung des Stift briefes zu veranlassen. Der Herr Vorsitzende ersucht den Gemeinderath, sich zum Zeiches des Dankes von den Sitzen zu erheben, was geschieht Hierauf wird der Antrag der Section einstimmig an¬ genommen. — Z. 4000
Herr Gemeinderath Lang macht hierauf die Mittheilung dass die Abrechnung über die Reparatur der Heindlmühlwehre der Bausection bereits vorgelegt wurde, wonach sich die Gesamt¬ kosten auf 6915 fl. 94 kr. beziffern und dass der auf die Stadt¬ gemeinde Steyr entfallene Betrag per 2305 fl. 18 kr. zur Statt¬ angewiesen worden ist, welche Mittheilung zur Kenntnis ge¬ nommen wird. Der Gemeinderath Wöll richtet an den Herrn Bürger meister folgende Interpellation: „Wie bereits aus der Seiten¬ bekannt ist, ist vor einigen Tagen eine arme Arbeiterfrau unter Explosion von Petroleum schwer verunglückt und ist diese bereits gestorben. Diese Frau, welche am Montag um halb 8 Uhr abends in das Spital gebracht wurde, erhielt erst um halb 44 nachts ärztliche Hilfe durch Herrn Dr. Klotz. Er fühle sich ver¬ anlast, den Herrn Bürgermeister zu fragen, was die Ursache der Verzögerung der ärztlichen Hilfeleistung war, und Wett¬ mochte er den Herrn Bürgermeister ersuchen, dahin zu wirken, dass Herr Dr. Klotz stets bekanntgebe, wo er zu treffen sei, um denselben bei nöthiger Hilfeleistung rasch zur Hand zu haben. Der Herr Bürgermeister erwidert hierauf, Herr Dr. Klotz sei durch einen Wachmann von diesem Unglücksfall um halb 8 Uhr verständigt worden und es sei seines Wissens auch ein Wagen bestellt worden. Inwiefern sich dann diese Angelegenheit ver¬ zögert habe, wisse er nicht, wohl aber, dass Herr Dr. Klotz um 10 Uhr in das Polizei=Inspectorat kam und hierauf in das Spital gefahren ist. Er habe Herrn Dr. Klotz aufgefordert, binnen drei Tagen sich zu rechtfertigen, aus welcher Ursache derselbe erst um halb 11 Uhr ins Spital gefahren ist. Weiters bemerk noch Herr Bürgermeister, es sei gemeldet worden, dass die ehrwürdigen Schwestern sich gar nicht mehr zu helfen wussten. Herr Gemeinderath Wöll spricht sein Bedauern aus, dass Herr Dr. Klotz bei solchen Anlässen den Weg nicht zu Fuß zurück¬ legt, weil in einem solchen Falle rasche Hife nothwendig sei. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung.
Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr am 24. Feber 1899 Vertraulicher Theil I. Sektion. Referent: Sektions-Obmann Herr Gemeinderat Dr. Franz Angermann 1. Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband Steyr um Verleihung des Bürgerechtes a. Josef Stein, Kaufmann und Hausbesitzer Steyr, Bahnhofstraße 14, bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband. Der Sektionsbricht und Antrag lautet: Bittsteller ist 47 Jahre alt, Vater von 5 Kindern im Alter von 8 - 21 Jahren
seit 25 Jahren in Steyr aufhältig Mitbesitzer der Messerfabrik Winternitz Neffen u. Hausbesitzer Bahnhofstraße 14. Derselbe ist 10 Jahre bei der städt. Feuerwehr und ist in sehr guten Vermögens-Verhältnissen die I. Section stellt demnach den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen, es werde dem Herrn Josef Stein, Fabrikant und Hausbesihzer in Steyr, die Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxe bewilligt. Einstimmig nach Antrag Z. 2508. b. Hubert Heger, Maschinschlosser in der Waffenfabrik bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband
Der Sektionsbericht und Antrag lautet: Gesuchsteller ist 55 Jahre alt, verehl. 2 Kinder, seit 1886 in Steyr, verdient wöchentlich 18 f, hat 2000 f Vermögen, Lebensversicherung 1000 f und besitzt einen guten Leumund. Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeindera wolle beschließen: Es sei dem Hubert Heger, Maschinschlosser in der Waffenfabrik die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxe zu bewilligen: Einstimmig nach Antrag Z. 525. c. Ignaz Mittenhuber, Malermeister in Steyr bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband. Der Sektionsbericht und Antrag lautet: Gesuchsteller 60 Jahre alt, zuständig nach Freistadt, verehl. Vater von 2 Kindern
seit 46 Jahren in Steyr, hat ein gutes Einkommen und besitzt einen guten Leumund. Die Sektion stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde die Aufnahme des Ignaz Mittenhuber in den Gemeindeverband der Stadt Steyr gegen Erlag der Auffnahmsgebühr bewilligt. Einstimmig nach Antrag Z. 1905. d. Johann Nußbaumer, Vorarbeiter bei der Stadtgemeinde Steyr bittet um Aufnahme in den GemeindeVerband. Der Sektionsbericht u. Antrag lautet: Gesuchsteller ist 46 Jahre alt, zuständig nach St. Florian, seit 13 Jahren in Steyr, besitzt einen
guten Leumund, verdient täglich 1 f 20 x und lebt in georderten Verhältnissen. Die I. Section beantragt: Es werde dem Johann Nußbaumer, städt. Arbeiter, die Aufnahme in den GemeindeVerband Steyr mit Rücksicht auf seine Vermögens-Verhältnisse mit Nachsicht der Taxe bewilligt. Einstimmig nach Antrag Z. 2623. e. Ferdiand Raab, Amaturarbeiter in Steyr um Auffnahme in den Gemeindeverband. Der Sektionsbericht und Antrag lautet: Dem Gesuchsteller wurde noch seiner Rückkehr von Brasilien mit Dekret der Hohen kk Statthalterei von 1. Novb. 1896 Z 17093, nachdem der löbliche Gemeinderat mit Beschluss vom 19. Juni 1896 Z 11050 die Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband
von Steyr demselben erteilt wurde die öst. Staatsbürgerschaft bewilligt. Mit Rücksicht darauf stellt die Sektion den Anrtrag: Es werde dem Gesuchsteller Ferdinand Raab und seinen Kinden Maria, Anna Vicloria u. Leopold, die definitive Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr bewilligt und demselben mit Rücksicht auf seine Mittellosigkeit die Nachsicht von der Aufnahmsgebühr erteilt. Einstimmig nach Antrag Z 4459 f. Karl Kürnberger, Messerschmied in Steyr, bittet um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr. Der Sektionsbericht und Antrag lautet: Gesuchsteller ist nach Steyr
zuständig, derselbe ist mit einer unheilbaren Krankheit behaftet, welche ihn total arbeitsunfähig macht, derselbe hat 5 unversorgte Kinder zu erhalten. In öffentlicher Beziehung hat er 14 Jahre beim Bürgercorps gedient und sucht aber nun, damit er eine Bürgerpfründe erhält. Mit Rücksicht auf diese besonders rücksichtswürdigen Gründe stellt die Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller Carl Kürnbeger im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 2. März 1898 und in Anbetracht auf die besonders rücksichtswürdigen Gründe das Bürgerrecht der Stadt Steyr verliehen u. zw. bei dessen Mittellosigkeit mit Nachsicht der Taxe. Einstimmig nach Antrag Z. 4525.
2. Personalien Der Herr Referent verliest folgende Ausschreibung: Bei der Stadtgemeinde Steyr gelangt die Stelle einer Bauzeichners für des städt. Bauamt zur Vergebung. Mit dieser Anstellung ist ein Monatsgehalt von 60 f verbunden, welches nach 3 Jahren bei zufriedenstellender Leistung auf 70 f erhöht wird und ist diese Stellung vorerst eine provisorische gegen jederzeit zulässige gegenseitige einmonatliche Kündigung. Nach fünfjähriger, befriedigender Dienstleistung wird die Anstellung zu einer definitiven, womit die Ernennung in die XI. Rangsklasse der Staatsbeamten mit den derselben zukommenden Bezügen mit Pensionesberchtigung verbunden ist.
Unverheiratete Bewerber deutscher Nationalität haben mindestens die Absolvierung einer Baugerberbeschule mit gutem Erfolg sowie eine wenigstens zweijährige praktische Verwendung im Baufache, ein Alter unter 30 Jahren die cisleithanische Heimatszuständgkeit, die physische Eignung, ihr Militärdienstverhältnis und ihr Wohlverhalten nachzuweisen. Der Bewerber muss sich auch im Schreibfache verwenden lassen, die bezüglichen eigenhändig geschriebenen Gesuche sind mit den erwähnten Belegen bis längstens 15. März 1899 bei der unterzeichneten StadtgemeindeVorstehung einzubringen. Der Sektionsbericht u. Antrag lautet: Nachdem durch das erfolgte Ableben des bisherigen städt. Bauzeichners Herrn Anton Menzinger diese Stelle erledigt wurde, stellt die I. Sektion
im Einvernehmen mit der III. Sektion den Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde zur Besetzung der erledigten Stelle des städt. Bauzeichners der Concurs ausgeschrieben und werde der vorliegende Entwurf dieser Ausschreibung genehmigt. Einstimmig nach Antrag Z 34 Präs. Hierauf Schluss der vertraulichen Sitzung. Der Vorsitzende Die Verifikatoren Schriftführer
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