1. Pollatschek & Reis für Firma 85 Hektol Liter mi 170 fl. Gustav Gschaider 55 110 Josef Peteler 65 — 130 Paul Peterson 50 7 Florian Reder 45 Anna Skalla 35 3 Michael Medit Josef Schachinger Franz Grobstein 15 30 — zusammen somit im Abfindungs — wege für 387 Hectol. 50 Liter mit 775 fl ** Für eingebrachte Spirituosen von nicht abgefundenen Parteien wurden entrichtet bei der Aichet Station für 2 Hektol. 8 Ltr. mit 4 fl. 16 kr. I. Schnallenthor 64 II. „28 „ IV Schönau * 155 311 „11 7 7 55 Bahnhofstraß 71 169 „ 339 „42 70 □ Steyrthalbahn # 1 „40 zusammen für 328 Hektol. 68 Ltr. mit 657 fl. 37 kr. im ganzen daher bezahlt für 716 Hektol. 18° Ltr. m. 1432 fl. 37 ki gegen das Vorjahr mehr um 245 fl. 40 kr Nach den Verzeichnissen der Maut=Aemter sind aber für die genannten abgefundenen 9 Parteien von solchen Spirituosei nachstehende Mengen eingebracht worden, und zwar bei der Stationen 865 Hektol. 61 Liter mit 1791 fl. 22 kr Schönau IV. 264 VI. Bahnhofstraße 528 „ 2 „ zusammen 1159 Hektol. 62 Liter mit 2319 fl. 24 kr. gegen das Vorjahr weniger um 165 fl. 74 kr Als Gebüren wären für die Ueberwachung von den bei den Maut=Aemtern eingeführten Spirituosen 2 Procent von den entfallenden Betrage, d. i. 13 fl. 12 kr., und von den für di genannten abgefundenen Parteien eingeführten Spirituosen zu¬ 12. November 1897, folge gemeinderäthlicher Verfügung vom 2 Procen! Z. 21.569, vom Jahre 1897 ab gleichfall¬ ad i. 46 fl. 38 kr., daher laut nebigen Ausweises zusammen d. 59 fl. 50 kr. anzuweisen. Werden von dem eingezahlten Gesammt¬ Netto=Betrage per 1432 fl. 37 kr. die hinauszuzahlenden Gebürer abgerechnet mit 59 fl. 50 kr., so verbleibt ein Reinertrag von fl. 83 kr., um 248 fl. 45 kr. mehr als im Jahre 1897. 1372 Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde rath wolle zur Auszahlung der Perceptionskosten für Spirituosel im Betrage von 59 fl. 50 kr. an die Mauten der Stationen n IV, VI und VII seine Zustimmung ertheilen I, III Der Herr Vicebürgermeister Stigler stellt die Anfrage ob die Perceptionskosten an die Mautner auch von dem im Ab¬ findungswege einbezahlten Betrage gegeben werden ja Herr Gemeinderath Gupf bemerkt, dass die Mautner auch in dieser Richtung die Ueberwachungspflicht haben, somit Perceptionskosten bekommen auch Der Herr Vicebürgermeister Stigler ersucht sodann un Bekanntgabe der abgefundenen Parteien, welche der Herr Referen verliest. Ueber die weitere Anfrage des Herrn Vicebürger meisters, ob die Aufzeichnungen der Mautner bezüglich der ab gefundenen Parteien der Gemeinde übergeben werden und inwie fern das Pauschalieren einen Zweck hat, erwidert der Herr Vorsitzende, dass die Aufzeichnungen der Mautner durch der Buchhalter Jandaurek geprüft und hierauf der Calcul verfasst wird. Zweck der Abfindung sei der, dass die betreffende Parte keine Ausfuhr=Entschädigung verlangen kann Herr Vicebürgermeister Stigler gibt sich mit dieser Auf¬ klärung zufrieden, worauf der Sectionsantrag einstimmig an genommen wird 12. Liegt folgendes Schreiben vor: „An die verehrlich Gemeinde=Verwaltung Steyr! Unter höflicher Bezugnahme au die Besprechung, welche unser dortiger Vertreter Herr Georg Auer jüngst mit Ihnen zu pflegen die Ehre hatte, gestatten wi uns Ihnen beigehalten „Prospect nebst Antragsformular, sowit allgemeine Bedingungen für Haftpflicht=Versicherung von Stadt gemeinden zur geneigten Kenntnisnahme zu überreichen. Danach übernehmen wir bis zur Höhe von 50.000 Kronen für verletzte einzelne Person und 200.000 Kronen pro Schadenereignis die gesammte, der Gemeinde=Vorstehung auferlegte gesetzliche Haft pflicht, d. h. wir treten bis zur vorgenannten Höhe ein, für all Ersatzansprüche, welche, sei es von dritten fremden Personer (z. B. Bürgern, vorübergehend in der Stadt anwesender Fremden 2c.), sei es von eigenen, d. h. im Dienste der Gemeinde¬ Verwaltung stehenden Angestellten (z. B. Beamten, Arbeitern 2c. aus körperlichen Unfällen gegen die Gemeinde=Verwaltung ode einen Beamten, Angestellten, für den sie zu haften hat, geltend gemacht werden. Die Prämie für eine derartige Versicherung wird auf Grund der Einwohnerzahl berechnet und beträgt 5 Kronen per 1000 Einwohner und Jahr, wobei indes alle die jenigen Unfälle ausgeschlossen gelten, welche sich beim Betriebe von Unternehmungen der Stadt, welche der staatlichen Arbeiter Versicherung unterliegen, also insbesondere Gas= und Wasser werken, Schlachthäufern, Bade=Anstalten, Fuhrwesen (Abfuhr des Haus= und Straßenkehrichts, Latrinenreinigung 2c.), bei land und forstwirtschaftlichen Arbeiten 2c. ereignen, gleichviel, ob von dem Unfalle ein Beamter, Angestellter, Arbeiter oder eine dritte, 3 fremde Person betroffen wurde. Wir sind jedoch in der Lage, auch diese Unfälle in die Versicherung einzuschließen, indes könner wir die Prämie hiefür erst bestimmen, wenn Sie die im Antrag enthaltenen bezüglichen Fragen beantwortet haben werden, wobei wir ergebenst bemerken, dass Sie sich durch Ausfüllung des Antragsformulars vorläufig in keiner Weise verbindlich machen Indem wir uns der angenehmen Hoffnung hingeben, dass Sie Veranlassung nehmen werden, eine Versicherung mit uns abzu chließen, empfehlen wir uns Ihnen. Hochachtungsvoll Inter nationale Unfall=Versicherungs=Actien=Gesellschaft Der Sectionsantrag lautet: „Die Section empfiehlt dem löblichen Gemeinderathe die Annahme dieser Versicherun in der angeführten Weise vorläufig auf ein Jahr, das ist mi 5 Kronen auf je 1000 Einwohner per Jahr, daher für 22.000 Ein¬ wohner mit 55 fl. — Einstimmig nach Antrag Z. 1044. III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice¬ bürgermeister Victor Stigler. 13. Der Herr Referent gibt bekannt, dass im Laufe der Zeit verschiedene Grenz= und Eigen¬ thums=Regulierungen zwischen der Waffenfabrik und der Stadt¬ gemeinde Steyr infolge Neubauten und Uferschutzbauten nothwendig geworden sind, und verliest sodann folgende Sections¬ berichte, bzw. Anträge a) Anlässlich verschiedener, von der österr. Waffenfabrik durchgeführten Uferschutzbauten, sowie durch Veränderunger im Flufsgerinne des Mitterwassers des Steyrflusses sind zwischen dem Besitzstande der Waffenfabrik und dem von der Stadtgemeinde verwalteten öffentlichen Gute nachstehende Grundtrennungen noth¬ wendig geworden. — In diesem Sinne wird der Antrag gestellt der löbliche Gemeinderath wolle auf Grund der im vorliegender Situations=Plane und Theilungs=Ausweise vom 19. März 1898 Zahl 2705, ausgewiesenen Grundtrennungen den nachstehend verzeichneten Grundaustauschen und Tauschbedingungen die Zustimmung ertheilen: 1. Die österr. Waffenfabrik übergibt an die Stadtgemeinde Steyr aus ihrem Grundbesitze nächst Objekt XV, C.=Nr. 574, IV. Grundbuchskörper, E. Z. 1126 aus der Grundparcelle Nr. 447 I „Wald“ das mit tghi bezeichnete Trennstück im Ausmaße von 158 Quadrat=Klaftern. — 2. Ferner aus der Grundparcelle Nr. 4474 „Wald“ das mit n o pg be¬ zeichnete Trennstück im Ausmaße von 5 Quadrat=Klaftern, zu sammen also 163 Quadrat=Klafter zu lastenfreien Vereinigung — 3. Da¬ mit der Parcelle 1402, öffentliches Gut (Mitterwasser) gegen übergibt die Stadtgemeinde aus der Parcelle 1402 öffentliches Gut (Mitterwasser), an die österr. Waffenfabrik das mit i kim bezeichnete Trennstück von 8 Quadrat=Klaftern zur — 4. Ein lastenfreien Vereinigung mit der Bauparcelle 1279. Aufzahlung wird in Ansehen der Wertlosigkeit der Grundstück — 5. Der Vertrag welche hier in Frage kommen nicht geleistet wird in einem Originale zu handen der Waffenfabrik ausge fertigt, der Stadtgemeinde eine Abschrift derselben eingehändigt — 6. Die Kosten der Vertrags=Errichtung, der geometrischen Auf¬ nahme und die grundbücherlichen Durchführung trägt die Waffenfabrik allein Der Herr Vorsitzende bringt diesen Antrag zur Ab¬ — stimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. Z. 563. b) Anlässlich eines Neubaues seitens der österreichischei Waffenfabriks=Gesellschaft auf der Parcelle 279 2 wurde in An ehen des öffentlichen Straßengrundes, Parcelle 1327 (Blumauer Gasse), die Baulinie festgestellt und sind hiedurch zwischen der Stadtgemeinde Steyr und der Waffenfabrik nachstehende Grund¬ austausche nothwendig geworden, welche nunmehr grundbücherlich durchgeführt werden sollen, wozu die Zustimmung des löblichen Gemeinderathes eingeholt wird. In diesem Sinne wird hiemit der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle auf Grund der im beiliegenden Situations=Plane und Theilungs=Ausweise vom 20. März 1898, Z. 2699, ausgewiesenen Grundtrennungen nach¬ stehenden Grundtauschen und Tauschbedingungen die Zustimmun ertheilen: 1. Die österreichische Waffenfabriksgesellschaft übergibt an die Stadtgemeinde Steyr aus der Bauarea 279,2 die mit abed bezeichnete Grundfläche im Ausmaße von 58 m2 aus der Bauarea 281 die mit edef bezeichnete Grundfläche im Ausmaße von 50 m2, die mit etg h bezeichnete Grundfläche aus der Bauaren 282 im Ausmaße von 65 m2 und endlich aus der Bauarea 282 die weitere mit hi k bezeichnete Grundfläch im Ausmaße von 1 m2, zusammen 1ar und 74 m2 ode 484 Quadrat=Klaftern, zum Zwecke der lastenfreien Vereinigung dieser Trennstücke mit der öffentlichen Straßenparcelle 1327 2. Dagegen übergibt die Stadtgemeinde aus der Ortsraum Parcelle 1327 die mit 1 m n o bezeichnete Grundfläche im Aus maße von 18 m2 oder 5 Quadrat=Klaftern zur lastenfreier Liegenschaft C.=Nr. 183, E.=Z. 164, „Voglsang“ in Steyr gehöriger Bau=Parcelle Nr. 282. — 3. Für die Differenz von 43•4 Quadrat¬ Klaftern dieser ausgetauschten Grundflächen werden von der Stadtgemeinde an die Waffenfabrik pro Quadrat=Klafter 1 fl., also 43 fl. 40 kr., vergütet, beziehungsweise nach Abzug der im Protokolle vom 22. December 1897 vereinbarten Vergütung von 26 fl. für die Anlegung des Canales an der Grenze der Bau¬ Parcelle 282 an die Stadtgemeinde, der Restbetrag von 17 fl. 40 kr an die Waffenfabrik bar entrichtet. — 4. Der Tauschvertrag wird in einem Originale zuhanden der Stadtgemeinde errichtet 5. Die Kosten der Vertrags=Errichtung, der geometrischen Aufnahm und der grundbücherlichen Durchführung werden je zur Hälfte
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