Ratsprotokoll vom 27. Jänner 1899

Raths=Protokoll aufgenommen über die I. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 27. Jänner 1399. Tagesordnung: I. Section: 1. Vortrag hinsichtlich der diesjährigen Gemeinderathswahlen. 2. Wahl von zwei Mitgliedern in die Assent=Commission. 3. Wahl von zwei Mitgliedern und eines Ersatzmannes in die Militärtax=Bemessungs=Commission. 4. Recurs gegen eine Armenraths=Entscheidung. II. Section: 5. Amtsbericht über den Casse=Journals¬ Abschluss pro November 1898. 6. Amtsbericht über abzuschreibende, uneinbringliche Ge¬ meinde=Umlagen=Rückstände. 7. Amtsbericht betreffs Theater=Vergebung pro 1899/1900 und Gesuche hierum. 8. Ansuchen des Fremden=Verkehrs=Comités in Steyr um Wiederanweisung einer Subvention. 9. Gesuch des Gewerbevereines in Steyr um Subven¬ tionierung des Lehrlingsheimes. 10. Diverse Spendengesuche. 11. Amtsbericht über die anzuweisenden Perceptionskosten für Bier= und Spirituosen=Einfuhr im Jahre 1898. 12. Zuschrift der internationalen Unfall=Versicherungs¬ Actien=Gesellschaft betreffs Haftpflichtversicherung. III. Section: 13. Verschiedene Grundtrennungs¬ Bewilligungen. 14. Ansuchen um Aufhebung des Fahrverbotes durch die Duckartstraße und Kollergasse. IV. Section: 15. Vorschlag für Verleihung des Matern Hammer'schen Stipendiums jährlicher 120 fl. 16. Verleihung der Krenklmüller=Pfründe per täglich 30 kr. 17. Verleihung der Simon Zachhuber'schen Pfründe per monatlich 10 fl. 15 kr. 18. Verleihung einer Pacher=Pfründe per monatlich 6 fl. 19. Verleihung der Zweithurn'schen Stiftungs=Interessen. 20. Ernennung eines Armenvaters für das 15. Viertel. 21. Ansuchen des Bürgerschuldieners um Erhöhung seines Pauschales. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Herr Vicebürgermeister Victor Stigler. Die Herren Gemeinde¬ räthe: Edmund Aelschker, Alexander Busek, Leopold Haller, Karl Heindl, Josef Hiller, Heinrich Gupf, Anton v. Jäger, Leopold Köstler, Franz Lang, Matthias Perz, Ferdinand Reitter, Dr. August Redtenbacher, Gottfried Sonnleitner, Franz Tomitz, Josef Tureck, Karl Wöll. — Ferner sind anwesend: Herr Stadt¬ Secretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmid¬ bauer. — Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Dr. Hoch¬ hauser, Josef Huber, Leopold Anzengruber und Otto Schönauer. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, bestimmt zu Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinderäthe Alexander Busek und Heinrich Gupf und erklärt sohin um 3 Uhr nachmittags die Sitzung für eröffnet. Als Mittheilung verliest der Herr Stadtsecretär Franz Gall folgende Schriftstücke: a) Das Schreiben Seiner Excellenz des Herrn k. k. Statthalters in Linz, welches lautet: „Infolge Allerhöchsten Auftrages ersuche ich Euer Wohlgeboren, der Gemeindevertretung der Stadt Steyr für die Seiner k. u. k. apost. Majestät anlässlich des Allerhöchsten Regierungs=Jubiläums dargebrachte Huldigung den Allerhöchsten Dank bekanntzugeben. Linz, am 11. Jänner 1899. Puthon m. p.“ — Zur Kenntnis. Z. 10, Präs. b) Das Schreiben des uniformierten, bewaffneten Bürger¬ Corps in Steyr, womit dasselbe für die Spende per 30 fl. für die Corps=Chronik dankt. — Zur Kenntnis. — Z. 28.317. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Section. Referent: Sections=Obmannstellvertreter Herr Dr. August Redtenbacher. 1. Der Herr Referent hielt folgenden Vortrag: „Im Jahre 1899 erlöschen nach § 40 des Gemeinde¬ Statutes der Stadt Steyr vom 18. Jänner 1867 die Mandate folgender Herren Gemeinderäthe: Aus dem I. Wahlkörper: Die Mandate der Herren Franz Lang, Bürstenfabrikant, und Otto Schönauer, Waffenfabriks=Director, beide gewählt im Jahre 1896 auf drei Jahre. Ferners ist in diesem Wahlkörper an Stelle des im Jahre 1898 auf drei Jahre gewählten Herrn Sebastian Weber, k. k. Fachlehrer, welcher sein Mandat am 19. Mai 1898 zurücklegte, eine Ergänzungswahl auf zwei Jahre vorzunehmen. — Aus dem II. Wahlkörper: Die Mandate der Herren Edmund Aelschker, k. k. Oberrealschul=Director, und Josef Tureck, Kattundruckereibesitzer, beide gewählt im Jahre 1896 auf drei Jahre, und das Mandat des Herrn Leopold Haller, Ringmacher, gewählt im Jahre 1897 auf zwei Jahre. — Aus dem III. Wahlkörper: Die Mandate der Herren Leopold Anzengruber, Gastwirt, Ferdinand Reitter, Kaufmann, und Gott¬ fried Sonnleitner, Feilenfabrikant, gewählt im Jahre 1896 auf drei Jahre. — Es haben somit der I. Wahlkörper zwei Gemeinde¬ räthe mit der Mandatsdauer von drei Jahren und einen Gemeinde¬ rath mit der Mandatsdauer von zwei Jahren, der II. Wahlkörper drei Gemeinderäthe mit der Mandatsdauer von drei Jahren und der III. Wahlkörper ebenfalls drei Gemeinderäthe mit der Man¬ datsdauer von drei Jahren zu wählen. Als Wahltage sind mit Rücksicht auf die am 15. und 16. März l. J. statthabende Recrutierung in Aussicht genommen: Montag der 6. März 1899 für den III., Mittwoch der 8. März 1899 für den II., Freitag der 10. März 1899 für den I. Wahlkörper. Eventuelle engere Wahlen haben an den dem Hauptwahltage nächstfolgenden Tagen stattzufinden. — Als Wahlcommissions=Mitglieder nach § 35 G.=St. schlage ich vor: für den I. Wahlkörper: die Herren Karl Eisner, Sparcasse=Buchhalter und Hausbesitzer, Franz Lang, Bürstenfabrikant und Realitätenbesitzer, Franz Noth¬

2 haft, Kaufmann und Hausbesitzer, Dr. Johann Parger, Graß Lamberg'scher Güter=Director, Hermann Seidl, Eisenhändler und Handelskammerrath; für den II. Wahlkörper: die Herrer David Bachtrog, Adjunct der k. k. österr. Staatsbahnen in Pension, Karl Engel, Geschäftsführer, Josef Heininger, Uhrmacher Cajetan Jonasch, Graf Lamberg'scher Oberförster, Wilhelm Melichar, Geschäftsführer; für den III. Wahlkörper; die Herren Julius Haller, Photograph, Karl Jäger, Musiker, Hugc Ranner, Fachlehrer, Ignaz Schmid, Oberlehrer in Pension, Fran¬ Vögerl, Kleidermacher; für den Verhinderungsfall eines oden der anderen Commissions=Mitglieder werden zu Ersatz¬ männern in Vorschlag gebracht: I. Wahlkörper: Gottlieb Bruckschweiger, Buchdruckereibesitzer: II. Wahlkörper: Jakob Domandl, k. k. Bezirks=Secretär in Pension; III. Wahlkörper Albert Gerzer, Lehrer — Der — Steyr, am 20. Jänner 1899. Bürgermeister: Redl m. p. Der Sectionsantrag hierüber lautet: „Als Mitglieder der Wahl=Commission für die Gemeinderathswahlen in Steyr pro 1899 werden bestellt: für den I. Wahlkörper: die Herren Karl Eisner, Sparcasse=Buchhalter und Hausbesitzer, Franz Lang Bürstenfabrikant und Realitätenbesitzer, Franz Nothhaft, Kauf¬ mann und Hausbesitzer, Dr. Johann Parger, Graf Lamberg'scher Güter=Director, Hermann Seidl, Eisenhändler und Handels¬ — kammerrath ür den II. Wahlkörper: die Herren David Bachtrog, Adjunet der k. k. österr. Staatsbahnen in Pension Karl Engel, Geschäftsführer, Josef Heininger, Uhrmacher, Cajetan Jonasch, Graf Lamberg'scher Oberförster, Wilhelm Melichar — Geschäftsführer ür den III. Wahlkörper: die Herrer Julius Haller, Photograph, Karl Jäger, Musiker, Hugo Ranner Fachlehrer, Ignaz Schmid, Oberlehrer in Pension, Franz Vögerl, — Kleidermacher. Fur den Verhinderungsfall eines oder der anderen Commissions=Mitglieder werden zu Ersatzmännern in Vorschlag gebracht: 1. Wahlkörper: Gottlieb Bruckschweigen Buchdruckereibesitzer; II. Wahlkörper: Jakob Domandl, k. k. Bezirks=Secretär in Pension; III. Wahlkörper: Alber Gerzer, Lehrer. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen Z. 1243 2. Amtsbericht. Nach § 41:2 und 3 der Wehrvor¬ schrift, I. Theil, hat eine ambulante Stellungs=Commission unte anderen auch aus zwei Mitgliedern der Gemeindevertretung des Stellungsortes zu bestehen und die etwa nöthigen Ersatzmänne seitens des betreffenden Vertretungskörpers zu wählen. Da nun die Hauptstellung pro 1899 am 15. und 16. März stattfindet, so ist die Wahl von zwei Mitgliedern und eines Ersatzmannes der Gemeindevertretung in die Stellungs=Commission zu veranlassen Steyr, am 13. Jänner 1899 — Der Stadtsecretär Gall m. p Der Sectionsantrag lautet: „Als Mitglieder in die Stellungs=Commission werden gewählt: 1. Herr Josef Tureck Kattunfabrikant und Gemeinderath, 2. Herr Heinrich Gupf Gastwirt und Gemeinderath, 3. als Ersatzmann Herr Alexanden Busek, Tischlermeister und Hausbesitzer.“ Wird ohne Debatt einstimmig angenommen. — Z. 950 3. Amtsbericht. „Gemäß § 8 des Militärtax=Gesetzes und der Ministerial=Verordnung vom 20. März 1881 sind von Seite des löblichen Gemeinderathes für die Militärtaxbemessung pro 1898 zwei Commissions=Mitglieder und ein Ersatzmann zu wählen, worüber das Amt Bericht erstattet Steyr, 13. Jänner 1899 — Der Stadtsecretär: Gall Der Sectionsantrag lautet: „Als Mitglieder den Militärtaxbemessungs=Commission pro 1898 werden gewählt 1. Herr Jakob Kautsch, Bankdirector, 2. Herr Leopold Huber Privatier und Ehrenbürger; als Ersatzmann Herr Georg Lint — Bäckermeister.“ Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. 4. Ueber den Recurs des Johann Aigner, Unterstandler des Herrenhauses, gegen den Beschluss des städtischen Armen¬ rathes wegen verweigerter Aufnahme desselben in das Armen Verpflegshaus, bemerkt der Herr Referent, dass in dem vor¬ liegenden ärztlichen Zeugnisse nicht die gänzliche Erwerbsunfähig keit des Recurrenten ausgesprochen ist, sondern derselbe nur zur Aufnahme in das Armenverpflegshaus als geeignet bezeichne wird. Da eine große Anzahl Armer vorhanden sei, die viel älter und gebrechlicher seien als Recurrent, so beantragt die Section Diesem Recurse wird keine Folge gegeben. — Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. — Z. 28.159 II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ rath Josef Tureck — 5. Der Stadteasseamt berichtet über die Geldgebarung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate No¬ vember 1898, wie folgt Einnahmen im Monate November fl 30.696·321 Casserest vom Vormonate 27.099·76¼ Gesammt=Einnahmen im Monate November fl. 57.796·00 Ausgaben im Monate November 12.009011 Casserest für den Monat December fl. 45.787·071 und betrugen bis inclusive November1898: die Gesammt=Einnahmen 339.499•95 fl. * die Gesammt=Ausgaben „ 293.712·871 Stadteasseamt Steyr, am 30. November 1898 — Der Haupt¬ Cassier: Paarfußer. Der Casse=Controlor V. Jandaurek Der Herr Referent bemerkt hiezu: Da Casse=Journa wurde durch die Herren Gemeinderäthe Reitter und Heindl ge prüft und richtig befunden. — Zur Kenntnis Z. 28.325 6. Der Herr Referent gibt bekannt, dass aus dei Jahren 1895, 1896, 1897 und 1898 von 21 Parteien Gemeinde Umlagen im Betrage von zusammen 205 fl. 73 kr. restieren und uneinbringlich sind, und stellt namens der Section den Antrag: „Der löbliche Gemeinderath wolle deren Abschreibung bewilligen. Einstimmig nach Antrag — Z. 1213 7. Amtsbericht.. Der mit dem Theater=Director Fran Zich abgeschlossene Pachtvertrag endet mit 26. März l. J., wes halb das Amt bittet, hinsichtlich der Wiedervergebung des Theater Steyr — ür die Saison 1899 1900 Beschluss fassen zu wollen — am 4. Der Stadtsecretär: Gall. Jänner 1899. Der Herr Referent verliest ein von Herrn Franz Zich überreichtes Gesuch um Wiederverleihung des Stadttheaters pro 1899 1900 und stellt namens der Section folgenden An¬ trag: „Der löbliche Gemeinderath wolle dem Ansuchen des Theaterdirectors Franz Zich um Wiederverleihung des Stadt¬ Theaters pro 1899,1900 Folge geben und von der Ausschreibung Umgang nehmen. Herr Gemeinderath Hiller stellt den Antrag auf Wieder¬ ausschreibung des Stadttheaters Der Herr Vorsitzende bringt diesen Antrag zur Ab¬ stimmung, welcher mit allen gegen die Stimme des Herrn Antrag tellers abgelehnt wird Sodann wird der Sectionsantrag mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen. — Z. 301. 8. Entfällt, da hiefür im Präliminare pro 1899 bereits vorgesorgt ist 9. Der Gewerbeverein des Steyrer Industriebezirkes bitte um eine Subvention für die Erhaltung des Lehrlingsheimes Die Section beantragt die Gewährung eines Betrages von 50 fl., was einstimmig angnommen wird — Z. 27.821 10. a) Der Verein „Südmark“ in Graz bittet unter Vor lage der Satzungen und des 9. Jahresberichtes um eine Unter stützung für Vereinszwecke pro 1899 Die Section beantragt die Gewährung eines Betrages von 25 fl., was einstimmig angenommen wird. Z. 27.601. b) Der Asylverein der Wiener Universität bittet unter Vorlage des Jahresberichtes um eine Subvention. Die Section beantragt die Gewährung eines Betrages von 10 fl., was einstimmig angenommen wird. Z. 1150 C Der Verein zur Errichtung und Erhaltung einer höheren deutschen Gewerbeschule in Hohenstadt bittet um eine Jahres unterstützung Die Section beantragt, diesem Vereine mit einem Jahresbeitrage von 5 fl. beizutreten, was einstimmig ange¬ nommen wird. — Z. 1230. 11. Liegt folgender Amtsbericht vor: „Ueber die Bier Erzeugung. Ein= und Ausfuhr in Steyr im Jahre 1898 und die für die Ueberwachung bei der Einfuhr anzuweisenden usnellen Entlohnungen an die Mautner, erstattet das gefertigte Amt olgenden Bericht: Die Bier=Erzeugung in Steyr im abgelaufenel Jahre 1898 betrug 39.251 Hektoliter 80 Liter, die Bier=Einfuhl 44.606 Hektoliter 26 Liter, zusammen 83.858 Hektoliter 6 Liter, und nach Abzug der Ausfuhr aus dem Stadtgebiete per 26.533 Hekko¬ liter 86 Liter ergab sich eine Consumtion in Steyr mit 57.324 Hekto iter 20 Liter, und zwar gegen das Vorjahr mehr um 3267 Heklo liter 85 Liter. Der Ertrag der Verbrauchs=Umlagen mit 80 kr vom Hektoliter betrug für die Erzeugung in Steyr 31.401 fl. 44 kr., ür die Einfuhr 35.685 fl. 1 kr., zusammen 67.086 fl. 45 kr., wovon nach Rückzahlung der ganzen Gebür für die Ausfuhr mit 21.227 fl. 9 kr. ein Netto=Ertrag verbleibt von 45.859 fl. 36 kr., gegen das Vorjahr mehr um 2614 fl. 28 kr.Werden von dem verbleibenden Netto=Ertrage der Verbrauchs=Umlagen auf Bler per 45.859 fl. 36 kr. die jenseitigen Entlohnungen an sämmtliche Mantner mit 2 Procent sammt den besonderen Remunerationen an die Mautner der Stationen I, IIa, IIb, II1, VIII V VII und abgerechnet mit zusammen 813 fl. 69 kr., so ergibt sich ein Rein¬ ertrag von 45.045 fl. 67 kr., d. i. um 2639 fl. 61 kr. mehr als im Jahre 1897. 7 Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle zur Auszahlung der Perceptionskosten für Bier im Betrage von 813 fl. 69 kr. an die Mautner der Stationen I, IIn, I1b, III, V, VII und VIII seine Zustimmung ertheilen. Der Herr Vicebürgermeister Stigler frägt, ob das Er gebnis der Perception dem präliminierten Betrage entsprochen oder diesen überschritten hat Der Herr Vorsitzende erklärt, dass diese Kosten über chritten wurden Einstimmig nach Antrag Liegt folgender Amtsbericht vor: Ueber den Ertra der Verbrauchs=Umlage für die in den Stadtbezirk im Jahre 1898 eingebrachten gebrannten, geistigen Flüssigkeiten wird folgender Amtsbericht ergebenst erstattet: Die Umlage für jeden einge brachten Hektoliter gebrannter, geistiger Flüssigkeiten betrug auch für das Jahr 1898 zwei Gulden, für jeden Liter 2 kr. Hiefü haben sich nachstehende hiesige Gewerbsleute mit der löblichen Stadtgemeindevorstehung mit Pauschalbeträgen für das Jahr 1898 abgefunden:

1. Pollatschek & Reis für Firma 85 Hektol Liter mi 170 fl. Gustav Gschaider 55 110 Josef Peteler 65 — 130 Paul Peterson 50 7 Florian Reder 45 Anna Skalla 35 3 Michael Medit Josef Schachinger Franz Grobstein 15 30 — zusammen somit im Abfindungs — wege für 387 Hectol. 50 Liter mit 775 fl ** Für eingebrachte Spirituosen von nicht abgefundenen Parteien wurden entrichtet bei der Aichet Station für 2 Hektol. 8 Ltr. mit 4 fl. 16 kr. I. Schnallenthor 64 II. „28 „ IV Schönau * 155 311 „11 7 7 55 Bahnhofstraß 71 169 „ 339 „42 70 □ Steyrthalbahn # 1 „40 zusammen für 328 Hektol. 68 Ltr. mit 657 fl. 37 kr. im ganzen daher bezahlt für 716 Hektol. 18° Ltr. m. 1432 fl. 37 ki gegen das Vorjahr mehr um 245 fl. 40 kr Nach den Verzeichnissen der Maut=Aemter sind aber für die genannten abgefundenen 9 Parteien von solchen Spirituosei nachstehende Mengen eingebracht worden, und zwar bei der Stationen 865 Hektol. 61 Liter mit 1791 fl. 22 kr Schönau IV. 264 VI. Bahnhofstraße 528 „ 2 „ zusammen 1159 Hektol. 62 Liter mit 2319 fl. 24 kr. gegen das Vorjahr weniger um 165 fl. 74 kr Als Gebüren wären für die Ueberwachung von den bei den Maut=Aemtern eingeführten Spirituosen 2 Procent von den entfallenden Betrage, d. i. 13 fl. 12 kr., und von den für di genannten abgefundenen Parteien eingeführten Spirituosen zu¬ 12. November 1897, folge gemeinderäthlicher Verfügung vom 2 Procen! Z. 21.569, vom Jahre 1897 ab gleichfall¬ ad i. 46 fl. 38 kr., daher laut nebigen Ausweises zusammen d. 59 fl. 50 kr. anzuweisen. Werden von dem eingezahlten Gesammt¬ Netto=Betrage per 1432 fl. 37 kr. die hinauszuzahlenden Gebürer abgerechnet mit 59 fl. 50 kr., so verbleibt ein Reinertrag von fl. 83 kr., um 248 fl. 45 kr. mehr als im Jahre 1897. 1372 Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde rath wolle zur Auszahlung der Perceptionskosten für Spirituosel im Betrage von 59 fl. 50 kr. an die Mauten der Stationen n IV, VI und VII seine Zustimmung ertheilen I, III Der Herr Vicebürgermeister Stigler stellt die Anfrage ob die Perceptionskosten an die Mautner auch von dem im Ab¬ findungswege einbezahlten Betrage gegeben werden ja Herr Gemeinderath Gupf bemerkt, dass die Mautner auch in dieser Richtung die Ueberwachungspflicht haben, somit Perceptionskosten bekommen auch Der Herr Vicebürgermeister Stigler ersucht sodann un Bekanntgabe der abgefundenen Parteien, welche der Herr Referen verliest. Ueber die weitere Anfrage des Herrn Vicebürger meisters, ob die Aufzeichnungen der Mautner bezüglich der ab gefundenen Parteien der Gemeinde übergeben werden und inwie fern das Pauschalieren einen Zweck hat, erwidert der Herr Vorsitzende, dass die Aufzeichnungen der Mautner durch der Buchhalter Jandaurek geprüft und hierauf der Calcul verfasst wird. Zweck der Abfindung sei der, dass die betreffende Parte keine Ausfuhr=Entschädigung verlangen kann Herr Vicebürgermeister Stigler gibt sich mit dieser Auf¬ klärung zufrieden, worauf der Sectionsantrag einstimmig an genommen wird 12. Liegt folgendes Schreiben vor: „An die verehrlich Gemeinde=Verwaltung Steyr! Unter höflicher Bezugnahme au die Besprechung, welche unser dortiger Vertreter Herr Georg Auer jüngst mit Ihnen zu pflegen die Ehre hatte, gestatten wi uns Ihnen beigehalten „Prospect nebst Antragsformular, sowit allgemeine Bedingungen für Haftpflicht=Versicherung von Stadt gemeinden zur geneigten Kenntnisnahme zu überreichen. Danach übernehmen wir bis zur Höhe von 50.000 Kronen für verletzte einzelne Person und 200.000 Kronen pro Schadenereignis die gesammte, der Gemeinde=Vorstehung auferlegte gesetzliche Haft pflicht, d. h. wir treten bis zur vorgenannten Höhe ein, für all Ersatzansprüche, welche, sei es von dritten fremden Personer (z. B. Bürgern, vorübergehend in der Stadt anwesender Fremden 2c.), sei es von eigenen, d. h. im Dienste der Gemeinde¬ Verwaltung stehenden Angestellten (z. B. Beamten, Arbeitern 2c. aus körperlichen Unfällen gegen die Gemeinde=Verwaltung ode einen Beamten, Angestellten, für den sie zu haften hat, geltend gemacht werden. Die Prämie für eine derartige Versicherung wird auf Grund der Einwohnerzahl berechnet und beträgt 5 Kronen per 1000 Einwohner und Jahr, wobei indes alle die jenigen Unfälle ausgeschlossen gelten, welche sich beim Betriebe von Unternehmungen der Stadt, welche der staatlichen Arbeiter Versicherung unterliegen, also insbesondere Gas= und Wasser werken, Schlachthäufern, Bade=Anstalten, Fuhrwesen (Abfuhr des Haus= und Straßenkehrichts, Latrinenreinigung 2c.), bei land und forstwirtschaftlichen Arbeiten 2c. ereignen, gleichviel, ob von dem Unfalle ein Beamter, Angestellter, Arbeiter oder eine dritte, 3 fremde Person betroffen wurde. Wir sind jedoch in der Lage, auch diese Unfälle in die Versicherung einzuschließen, indes könner wir die Prämie hiefür erst bestimmen, wenn Sie die im Antrag enthaltenen bezüglichen Fragen beantwortet haben werden, wobei wir ergebenst bemerken, dass Sie sich durch Ausfüllung des Antragsformulars vorläufig in keiner Weise verbindlich machen Indem wir uns der angenehmen Hoffnung hingeben, dass Sie Veranlassung nehmen werden, eine Versicherung mit uns abzu chließen, empfehlen wir uns Ihnen. Hochachtungsvoll Inter nationale Unfall=Versicherungs=Actien=Gesellschaft Der Sectionsantrag lautet: „Die Section empfiehlt dem löblichen Gemeinderathe die Annahme dieser Versicherun in der angeführten Weise vorläufig auf ein Jahr, das ist mi 5 Kronen auf je 1000 Einwohner per Jahr, daher für 22.000 Ein¬ wohner mit 55 fl. — Einstimmig nach Antrag Z. 1044. III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice¬ bürgermeister Victor Stigler. 13. Der Herr Referent gibt bekannt, dass im Laufe der Zeit verschiedene Grenz= und Eigen¬ thums=Regulierungen zwischen der Waffenfabrik und der Stadt¬ gemeinde Steyr infolge Neubauten und Uferschutzbauten nothwendig geworden sind, und verliest sodann folgende Sections¬ berichte, bzw. Anträge a) Anlässlich verschiedener, von der österr. Waffenfabrik durchgeführten Uferschutzbauten, sowie durch Veränderunger im Flufsgerinne des Mitterwassers des Steyrflusses sind zwischen dem Besitzstande der Waffenfabrik und dem von der Stadtgemeinde verwalteten öffentlichen Gute nachstehende Grundtrennungen noth¬ wendig geworden. — In diesem Sinne wird der Antrag gestellt der löbliche Gemeinderath wolle auf Grund der im vorliegender Situations=Plane und Theilungs=Ausweise vom 19. März 1898 Zahl 2705, ausgewiesenen Grundtrennungen den nachstehend verzeichneten Grundaustauschen und Tauschbedingungen die Zustimmung ertheilen: 1. Die österr. Waffenfabrik übergibt an die Stadtgemeinde Steyr aus ihrem Grundbesitze nächst Objekt XV, C.=Nr. 574, IV. Grundbuchskörper, E. Z. 1126 aus der Grundparcelle Nr. 447 I „Wald“ das mit tghi bezeichnete Trennstück im Ausmaße von 158 Quadrat=Klaftern. — 2. Ferner aus der Grundparcelle Nr. 4474 „Wald“ das mit n o pg be¬ zeichnete Trennstück im Ausmaße von 5 Quadrat=Klaftern, zu sammen also 163 Quadrat=Klafter zu lastenfreien Vereinigung — 3. Da¬ mit der Parcelle 1402, öffentliches Gut (Mitterwasser) gegen übergibt die Stadtgemeinde aus der Parcelle 1402 öffentliches Gut (Mitterwasser), an die österr. Waffenfabrik das mit i kim bezeichnete Trennstück von 8 Quadrat=Klaftern zur — 4. Ein lastenfreien Vereinigung mit der Bauparcelle 1279. Aufzahlung wird in Ansehen der Wertlosigkeit der Grundstück — 5. Der Vertrag welche hier in Frage kommen nicht geleistet wird in einem Originale zu handen der Waffenfabrik ausge fertigt, der Stadtgemeinde eine Abschrift derselben eingehändigt — 6. Die Kosten der Vertrags=Errichtung, der geometrischen Auf¬ nahme und die grundbücherlichen Durchführung trägt die Waffenfabrik allein Der Herr Vorsitzende bringt diesen Antrag zur Ab¬ — stimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. Z. 563. b) Anlässlich eines Neubaues seitens der österreichischei Waffenfabriks=Gesellschaft auf der Parcelle 279 2 wurde in An ehen des öffentlichen Straßengrundes, Parcelle 1327 (Blumauer Gasse), die Baulinie festgestellt und sind hiedurch zwischen der Stadtgemeinde Steyr und der Waffenfabrik nachstehende Grund¬ austausche nothwendig geworden, welche nunmehr grundbücherlich durchgeführt werden sollen, wozu die Zustimmung des löblichen Gemeinderathes eingeholt wird. In diesem Sinne wird hiemit der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle auf Grund der im beiliegenden Situations=Plane und Theilungs=Ausweise vom 20. März 1898, Z. 2699, ausgewiesenen Grundtrennungen nach¬ stehenden Grundtauschen und Tauschbedingungen die Zustimmun ertheilen: 1. Die österreichische Waffenfabriksgesellschaft übergibt an die Stadtgemeinde Steyr aus der Bauarea 279,2 die mit abed bezeichnete Grundfläche im Ausmaße von 58 m2 aus der Bauarea 281 die mit edef bezeichnete Grundfläche im Ausmaße von 50 m2, die mit etg h bezeichnete Grundfläche aus der Bauaren 282 im Ausmaße von 65 m2 und endlich aus der Bauarea 282 die weitere mit hi k bezeichnete Grundfläch im Ausmaße von 1 m2, zusammen 1ar und 74 m2 ode 484 Quadrat=Klaftern, zum Zwecke der lastenfreien Vereinigung dieser Trennstücke mit der öffentlichen Straßenparcelle 1327 2. Dagegen übergibt die Stadtgemeinde aus der Ortsraum Parcelle 1327 die mit 1 m n o bezeichnete Grundfläche im Aus maße von 18 m2 oder 5 Quadrat=Klaftern zur lastenfreier Liegenschaft C.=Nr. 183, E.=Z. 164, „Voglsang“ in Steyr gehöriger Bau=Parcelle Nr. 282. — 3. Für die Differenz von 43•4 Quadrat¬ Klaftern dieser ausgetauschten Grundflächen werden von der Stadtgemeinde an die Waffenfabrik pro Quadrat=Klafter 1 fl., also 43 fl. 40 kr., vergütet, beziehungsweise nach Abzug der im Protokolle vom 22. December 1897 vereinbarten Vergütung von 26 fl. für die Anlegung des Canales an der Grenze der Bau¬ Parcelle 282 an die Stadtgemeinde, der Restbetrag von 17 fl. 40 kr an die Waffenfabrik bar entrichtet. — 4. Der Tauschvertrag wird in einem Originale zuhanden der Stadtgemeinde errichtet 5. Die Kosten der Vertrags=Errichtung, der geometrischen Aufnahm und der grundbücherlichen Durchführung werden je zur Hälfte

4 die Vermögens=Uebertragungsgebüren je nach dem erworbener Theile getragen. Der Herr Vorsitzende bringt diesen Antrag zur Abstimmun 562 8 und wird derselbe einstimmig angenommen c) Infolge von seitens der von der österreichischen Waffen¬ Fabrik durchgeführten Uferschutzbauten ist eine Grund=Abtretun aus dem seitens der Stadtgemeinde verwalteten öffentlichen Gute an die Waffenfabrik nothwendig geworden, nachdem derselben die Baubewilligung zu diesen Schutzbauten ertheilt worden ist, wo¬ gegen andererseits durch Errichtung eines Neubaues auf der der Waffenfabrik gehörigen Bauparcelle 1029/1, Object I, E.=Z. 1137 und zur Zurückrückung derselben vom Uferrande eine Grundfläche frei wurde, welche im Tauschwege abgetreten und dem öffent ichen Gute zugeschrieben werdenksoll. Es wird nun hiemit de¬ Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle auf Grund der im vorliegenden Situations=Plane und Theilungs=Ausweise vom 13. Jänner 1899, Z. 2701, dargelegten Verhältnisse, den nachstehend verzeichneten Grundaustauschen und Tauschbeding¬ nissen die Zustimmung ertheilen: 1. Die Stadtgemeinde übergibt aus der Parcelle 1398/1, öffentliches Gut (Steyrfluss), das mit efchik bezeichnete Trennstück im Ausmaße von 56 Quadrat Klaftern an die österr. Waffenfabrik zur lastenfreien Zuschreibung zur Liegenschaft Object I, E.=Z. 1137, Bau=Parcelle 1029/1.— 2. Da gegen übergibt die Waffenfabrik an die Stadtgemeinde Steyr aus der ihr gehörigen Bau=Parcelle 1029/1: a) den mit abede um schriebenen Theil im Ausmaße von 30 Quadrat=Klaftern; b) den ebendort befindlichen, mit h lmn umschriebenen Theil im Aus maße von 2 Quadrat=Klaftern, zusammen also 32 Quadrat Klaftern zur lastenfreien Vereinigung mit der Parcelle 1398/1, öffentliches Gut (Steyrfluss — 3. Nachdem die von der Waffen¬ fabrik an dieser Stelle ausgeführten, sehr kostspieligen Uferschutz¬ bauten zum Theile auch im öffentlichen Interesse nutzbringen genannt werden dürfen, wird eine Aufzahlung für die Differenz von 24 Quadrat=Klaftern bei diesem Tausche von Grundstücken welche für die Stadtgemeinde ganz wertlos sind, nicht geleistet. — 4. Dafür übernimmt die österreichische Waffenfabrik die Kosten der Vertrags=Errichtung, der geometrischen Aufnahme und der rundbücherlichen Durchführung, sowie die Gebürenbemessung sämmtlicher Tausch=Objecte zur Alleinzahlung. — 5. Der Vertrag wird in zwei Exemplaren, eines für jeden Contrahenten, aus gefertigt. Der Herr Vorsitzende bringt den Sectionsantrag zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. Z. 1899 14. Liegt folgende Eingabe vor: „Die unterzeichneter Interessenten gestatten sich, an eine hochlöbliche Gemeinde Vorstehung mit dem Ersuchen heranzutreten, das seit dem Jahr 1888 für den in die Bahnhofstraße einmündenden Theil der Duckartstraße bestehende theilweise Verbot aufzuheben und in diesem Straßentheile die freie Durchfahrt zu gestatten. Ein Thei der Gefertigten hat im Laufe des heurigen Jahres neben dem Directionsgebäude Gründe zur Ausübung ihres Kohlen=, Holz=, beziehungsweise Mehlgeschäftes erworben, und hängt die mög lichst unbehinderte rasche Communication von den neuen Lager plätzen in die Stadt mit der Prosperität ihrer Unternehmungen innig zusammen. Diese Communication ist aber jener Theil der Duckartstraße, in welchem derzeit noch das Fahren in die Stadt beziehungsweise Bahnhofstraße, verboten ist. Die Abfuhr von den in Rede stehenden Lagerplätzen über das längs der Bahr befindliche Geleise ist deshalb sehr erschwert, da dieses sehr häufig verlegt ist. Der Umweg über die Neuthorbrücke würde die Transportkosten unverhältnismäßig vertheuern, die Passage durch die Färbergasse ist gerade infolge ihrer Biegung beim Einfahrtsthore nächst Munsch sehr misslich und zudem sehr häufig infolge Verlegung dieser Straße mit beim Arbeshuber baue in Verwendung kommendem Schuttwerke unmöglich. Die Duckartstraße im bezogenen Theile gewährt vollständige Ueber sicht über entgegenkommendes Fuhrwerk und für solche sich even tuell begegnende auch hinreichende Ausweichstellen. Eine Ge fährdung von Passanten oder sich begegnenden Fuhrwerken ist wenn zudem das Fahren im Schritte geboten würde, völlig aus geschlossen; ebenso auch eine Mautentziehung, da die auf dem Platze zum Einlagern kommenden Waren per Waggon einge liefert werden. Diesen Interessenten, Johann Scholz, Johann Eidenberger, Victor Ortler, schließt sich auch die bürgerlich Actienbrauerei, welche in Rede stehenden Straßentheil für die Fahrten der Bierfässer in die Lagerstellen in jeder Richtung be nöthigt und gerade in diesen Fuhren durch die Lage der Färber gasse sehr gehindert ist, desgleichen Flenkenthaller hinsichtlich der ihm zukommenden Fuhren von seinem Gebäude weg an. Geruh eine hochlöbliche Gemeinde=Vorstehung dieser wohlmotivierten Eingabe der gefertigten Interessenten willfahren zu wollen. Steyr, 14. December 1898 Johann Scholz. Victor Ortler Johann Eidenberger. Bürgerliche Actienbrauerei: Karl von Jäger. Der Sectiosbericht und =Antrag hierüber lautet Dem vorliegenden Gesuche vom 14. December 1898, Z. 27.186 womit mehrere Interessenten in Ennsdorf um Aufhebung de¬ bestehenden Fahrverbotes durch die Duckart=, Koller= und Kom assgasse stadteinwärts, publiciert von der Stadtgemeinde Steyn mit Erlass vom 14. December 1887, Z. 15.033, ansuchen, stehe die Eingabe des Herrn Leiters der Mant= und Marktgefälls Pachtung vom 26. December 1898, Z. 50, gegenüber, folgenden Inhalts „Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Ergebenst Gefertigter kann mit Rückschluss des beiliegenden Gesuches von 15. December 1898, Zahl 27.186, gegen die unterfertigten In teressenten nachstehende Aeußerung abgeben: Laut Kundmachung vom 14. December 1887, Zahl 15.033, ist auch die Kollergasse für die Fahrt ab Frachtenbahnhof verboten; von der Kollergasse ist aber im obenerwähnten Gesuche gar keine Rede, nachdem dod die Kollergasse den wichtigsten Theil des Fahrverbotes bildet. Was das Fahr=Verbot für den Theil der Duckartstraße anbelangt o kann denjenigen Parteien, welche in der Duckartstraße ihr Gebäude, beziehungsweise Kohlen=, Holz= und Mehllager haben das Wegfahren jedenfalls nicht verwehrt werden, jedoch brauchen sie nicht durch die Kollergasse zu fahren, auch den Umweg über die Neuthorbrücke nicht zu machen, sondern den kürzesten und auch be quemsten Weg durch die Kompassgasse, welche ebenfalls vor der Mautstation in der Bahnhofstraße einmündet, somit ist kein Grund vorhanden, das Fahrverbot durch die Kollergasse auf¬ zuheben. Was die Fuhren der bürgerlichen Actienbrauerei an¬ belangt, so können dieselben den gleichen obbenannten Weg benützen, oder über den Frachtenbahnhof, nachdem eine Durch¬ ahrt vom Lagerkeller üben den Bahnhof mautfrei ist. Herr Flenkenthaller wohnt, beziehungsweise übt sein Geschäft in der Kompassgasse aus, welche, wie bereits erwähnt, in die Bahnhof¬ traße einmündet. Auch hat die löbliche Stadtgemeinde über Ansuchen des Herrn Flenkenthaller die ehemalige Kompassgasse als Fahrstraße hergestellt, damit er ab Frachtenbahnhof nicht die Duckartstraße (Ennsleiten) und Kollergasse zu befahren braucht weshalb auch hier das Fahrverbot durch die Kollergasse aufrecht erhalten bleiben kann. Ueberdies wird eine löbliche Stadt gemeinde=Vorstehung unterthänigst gebeten, sich gegen das ob¬ erwähnte Gesuch ablehnend zu verhalten und dahin zu ent cheiden, dass mit Rücksicht auf die Kundmachung vom 14. De¬ cember 1887, Zahl 15.033, das Fahrverbot durch die Kollergasse aufrechterhalten bleibt. — Maut= und Marktgefälls=Pachtung Stadt Steyr, den 31. December 1898. — Karl Jöbstl m. p.“ Abgesehen davon, dass die Stadtgemeinde laut § 5 des Pachtvertrages vom 31. Juli 1894, Zahl 14.664, dem Mau pächter Schutz und Beistand für seine durch die Pachtung er worbenen Rechte zu gewähren, also auch dem motivierten Ein¬ chreiten desseben um Ablehnung des bezeichneten Gesuches Be¬ achtung zu geben verpflichtet ist, steht der begehrten Aufhebung dieses Fahrverbotes auch die Wahrung der Interessen der Ge¬ meinde selbst entgegen, da durch dieselbe der Möglichkeit einer Verkürzung der städtischen Verbrauchsumlage auf Bier und ge brannte geistige Flüssigkeiten Vorschub geleistet würde. Außerdem sprechen auch noch ernste Rücksichten für die Sicherheit des Ver kehres in der Koller= und einem Theile der Färbergasse ent¬ gegen. Sowohl die Kollergasse in ihrer ganzen Länge als auch die Färbergasse an ihrer stark gekrümmten Ausbiegung in die Duckartstraße sind so schmal, dass zwei Fuhrwerke, welche sich daselbst begegnen würden, je nach ihrer Breite kaum oder gas nicht an einander vorbeifahren können, hiebei Passanten be chädigt, beziehungsweise die ungehinderte Passage, besonder¬ bei Auf= und Abladen von Frachtgut, zeitweilig überhaupt gan aufgehoben werden könnte. In der Kundmachung vom 14. De cember 1887 ist das Fahrverbot durch die Duckartstraße, Koller= und Kompassgasse stadteinwärts ausgesprochen. Durch die erfolgten Errichtungen von Lagerplätzen an dem Geleise der Rudolfbahn und der Duckartstraße jedoch und damit der Verkehr in der nei angelegten Kompassgasse ganz ungehindert sei, ist nach der An icht der Section eine Aenderung dieses Fahrverbotes nöthig und soll dasselbe dahin abgeändert werden, dass in Zukunf der Verkehr von Fuhrwerken und Handkarren aller Arten in der Richtung zur Bahnhofstraße städteinwärts durch die Koller¬ Färber= und Duckartstraße, in letzterer aber erst von der Ecke der Kompassgasse an, untersagt wird — In Erwägung aller dargelegten Gründe stellt die Section den Antrag: „De¬ löbliche Gemeinderath wolle 1. dem eingangs vorgetragenen Ersuchen keine Folge geben, 2. den Herrn Bürgermeister er mächtigen, die bezügliche Kundmachung vom 14. December 1887, Zahl 15.037, in ihrem sonstigen Wortlaut aber mit der Ab¬ änderung neuerdings zu publicieren, dass dieselbe im ersten Ab¬ satze nach dem Worte „kundzumachen“ zu lauten hat: „dass von heute ab den Fuhrwerken und Handkarren aller Arten die Fahrl in der Richtung gegen die Bahnhofstraße stadteinwärts durch die Koller=, Färber= und Duckartstraße von der Ecke der Kom¬ passgasse an nicht gestattet ist, und endlich 3. beschließen dass dieses Fahrverbot an der Ecke der Duckartstraße und Kompass¬ jasse in geeigneter und weithin sichtbarer Form erkenntlich ge macht werden soll.“ Einstimmig nach Antrag — Zahl 27.186 Herr Gemeinderath Anton v. Jäger bemerkt, er hätt ebenfalls eine Straßenangelegenheit vorzubringen. An der Kreuzung der Straße zum Posthof sei eine Tafel angebracht des Inhaltes, dass das Fahren und Reiten sowie der Viehtrieb auf dieser Straße stadteinwärts als Mautumgehung bestraf werde. Kürzlich habe der Gemeinderath für die Regulierung dieser Straße 500 fl. bewilligt und er glaube nicht, dass diest Regulierung der Mistbauern wegen vorgenommen worden sei. Weiters befinde sich noch in der Nähe eine Art Mautschranke mit einer Tafel, die außer einem Tarif noch die Bemerkung

enthält, dass die Maut entweder unmittelbar bei Passierung des Schrankens oder im Hause Nr. 17 in der Schlüsselhofgasse eingehoben werde. Das Erste sei ein Unsinn, weil bei dieser Schranke kein Mautner steht, das Zweite sei unwahr, weil beim Hause Nr. 17 in der Schlüsselhofgasse schon seit vielen Jahren keine Maut eingehoben wurde. Er möchte die Bausection er¬ suchen, diese Differenzen auszugleichen. Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert hierauf, dass diese Verfügung vom Amte getroffen wurde, wahrscheinlich in¬ folge Beschwerde des Mautpächters, dass auf diesem neuen Wege in die Stadt gefahren werde ohne eine Maut zu ent¬ richten. Hinausfahren könne jedermann, und wenn sich die Herrschaften mit dem Mautner abfinden, so unterliege auch das Hereinfahren keinem Anstande. Da der Mautpächter viel zu zahlen habe, so habe die Gemeinde auch die Pflicht, ihn in Schutz zu nehmen, wenn er beeinträchticht wird. Die Bausection kann daher die vom Amte getrossene Verfügung nicht miss¬ billigen. Auch aus Verkehrsrücksichten sei das Einfahren in die Stadt durch die Gleinkergasse angezeigt. Herr Gemeinderat Anton v. Jäger ist mit dieser Auf¬ klärung einverstanden, ersucht aber um Entfernung des er¬ wähnten Schrankens. IV. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Ge¬ meinderath Anton v. Jäger. 15. Der Herr Referent gibt be kannt, dass um das Matern=Hammer'sche Stipendium 2 Bewerber eingeschritten sind, nämlich Ludwig Weindlmayr, Schüler der 4. Classe am k. k. Staatsgymnasium in Linz, und Adolf Teufel¬ mayr, Schüler der zweiten Gymnasialelasse in Kremsmünster, und stellt namens der Section folgenden Antrag: „Die Section hat die von der hohen k. k. Statthalterei in Linz herab¬ gelangten Gesuche um das Matern=Hammer'sche Stipendium geprüft und beehrt sich dieselbe den Bewerber Karl Weindl¬ mayr, Schüler der 4. Classe am k. k. Staatsgymnasium in Linz, dem löblichen Gemeinderathe zur Präsentation an die hohe k. k. Statthalterei in Linz in Vorschlag zu bringen.“ Einstimmig nach Antrag. — Z. 27.854. 16. Für die Barbara=Krenklmüller=Pfründe von täglich 30 kr. wird vom städt. Armenrathe die Bewerberin Susanna Schober vorgeschlagen. * Die Section beantragt, diesem Vorschlage die Zustimmung zu geben, was einstimmig ange¬ nommen wird. 17. Für die Simon Zachhuber=Pfründe von monatlich 10 fl. 15 kr. wird vom städt. Armenrathe der Bewerber Alexander Hofbauer in Vorschlag gebracht. Die Section beantragt diesem Vorschlage seine Zustimmung zu geben, was einstimmig angenommen wird. 18. Für die Verleihung der Pacher=Pfründe von monatlick 6 fl. wird vom städt. Armenrathe Francisca Sinner in Vorschlag gebracht. Die Section beantragt, diesem Vorschlage zuzustimmen was einstimmig angenommen wird. 19. Wegen Verleihung der Jahres=Interessen per 8 fl. aus der Zweithurn=Stiftung beantragt die Section, die vom städt. Armenrathe nominierten acht Arme mit je 1 fl. aus dieser Stiftung zu betheilen, was einstimmig angenommen wird. Z. 829. 20. Nachdem Herr Wenzel Zimmer, Armenvater für das 15. Viertel, mit Tod abgegangen ist, beantragte der städtische Armenrath, Herrn Josef Mayr, Bürstenfabrikanten hier, zum Armenrathe für dieses Viertel zu ernennen und der Witwe ein Condolenzschreiben zu übermitteln. Die Section beantragt, dem Vorschlage des städtischen Armenrathes zuzustimmen, was einstimmig angenommen wird. Der Herr Vicebürgermeister Stigler ersucht, das Andenken des verstorbenen Herrn Wenzel Zimmer, welcher durch eine Reihe von Jahren seine Kräfte zu Diensten der Armenversorgung der Stadt eingesetzt hat, durch Erheben von den Sitzen zu ehren. 21. Liegt folgende Eingabe vor: „Löbliche Gemeinde¬ vorstehung Steyr! Der k. k. Stadtschulrath Steyr beehrt sich zufolge Sitzungsbeschlusses vom 30. December l. J., das Gesuch des Bürgerschuldieners Josef Grims um Erhöhung seines Reinigungspauschales per 400 fl. mit dem Bemerken zur ge¬ fälligen weiteren Veranlassung zu übermitteln, dass der Bitt¬ steller für die Reinigung von 30 Localen, einer großen Anzahl von Gängen und eines sehr großen Stiegenhauses zu sorgen hat, während andere Schuldiener mit gleich großer Pauschale weit weniger zu leisten haben. — K. k. Stadtschulrath Steyr, am 31. December 1898. — Der Vorsitzende: Redl m. p.“ Der Sectionsantrag lautet: „Nachdem die im vor¬ liegenden Gesuche angeführten Localitäten erst mit Beginn dieses Jahres in Benützung genommen wurden, erachtet die Section das Einschreiten des Schuldieners um Erhöhung des Reinigungs¬ pauschales derzeit für verfrüht, und ist die Section nicht in der Lage, dem löblichen Gemeinderathe auf Willfahrung dieses An¬ suchens einzurathen.“ — Einstimmig nach Antrag. — Z. 204. Hierauf Schlufs der Sitzung.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2