Der Herr Referent erwidert, dass, wie er sich erkundigt habe, der Vorgang immer der gewesen sei, dass Bittsteller auf Grund der ihm vom Gemeinderat zugesicherten bedingten Aufnahme in den Gemeindeverband um die öst. Staatsbürgerschaft selbst einzuschreiten habe. Nach einer weiteren Aufklärung seitens des Herrn Stadtsekretärs Franz Gall, dass es vom Standpunkte des GebührenGesetzes unstatthaft ist, zwei heterogene Dinge in einer Eingabe zu vereinen, zieht Herr GR. Dr. Redtenbacher seinen Antrag zurück. Hierauf wird der Antrag der Sektion einstimmig angenommen Z 25175. d. Leopold Schimmerling, Viehhändler und Hausbesitzer in Steyr bittet
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