Ratsprotokoll vom 5. Dezember 1898

ersuchen, mit der Einführung der Rechnugs-Kanzlei vorerst einen Versuch zu machen. Auch müsse sich die Bausektion die meritrische Prüfung der Rechnungen vorbehalten. Hierauf wir der Sektionsantrag einstimmig angenommen. 2. Auf Grund des Amtsberichtes und des hierüber gestellten SektionsAntrages werden folgende Beschlüsse gefasst: a. Die Aufnahme von 3 Schreibkräften mit einem Taggelde vom 1 f 20 x wovon eine für die Amtskanzlei, eine für die Rechnungs-Kanzlei und eine für das Kassenamt bestimmt ist. Die Aufnahme der Schreibkraft für die Amtskanzlei wird sofort bewilligt während die anderen

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