Protokolle vom 28. September 1898 vereinbarten Begünstigungen. der löbliche Gemeinderath gibt auch hiezu seine Zustimmung mit der Bestimmung, dass der auf beide Rechtsverhältnisse bezugnehmende Situations= und Detailplan vom 22. October 1898 Z. 1858, einen integrierenden Bestandtheil der Verträge zu bilden habe und die Kosten der Durchführung der beiden Rechtsver¬ Theilen getragen ältnisse von den Contrahenten zu gleichen — — Z. 21.180 Wird einstimmig angenommen. werde.“ 17. Liegt folgender Sectionsbericht vor: „Es werder theils für die eisernen Hauptbrücken, theils für die hölzerner Brücken der Stadt, nachdem alle Vorräthe erschöpft sind, ein größere Quantität von Hölzern, als: Enzbäume, Staffeln un Trottoirpfosten gebraucht. Laut vorliegendem Kostenvoranschlag des städtischen Bauamtes vom 24. October 1898 beansprucht diese Anschaffung den runden Gesammtbetrag von 1700 fl. Es vird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle diese Anschaffungen und den hiezu nöthigen Betrag von 1700 fl. ir der Form bewilligen, dass 1. die lärchenen Staffeln und Trottoir pfosten im Betrage sammt Zufuhr von rund 500 fl. noch im Laufe dieses Jahres beschafft und der Betrag der Präliminar¬ post XIa entnommen werde, dagegen 2. der Bedarf an lärchenen Enzbäumen unter Bezeichnung der Dimensionen ausgeschrieben, mit der Vergebung der Lieferung die Bausection betraut und für die Deckung der Kosten im nächstjährigen Präliminare Sorge — etragen werde im runden Betrage von 1200 fl.“ Wird ein¬ — Z. 24.071. timmig angenommen 13. Amtsbericht. Der mit Herrn Karl Viertl ge¬ chlossene Pachtvertrag für die städtischen Wirtschaftsfuhren endet mit 31. December d. J. Da nach § 12 des Vertrages eine still¬ chweigende Verlängerung über das Jahr 1898 hinaus nicht tattfindet, wird zum Behufe der Veranlassung der Wiederver — Stadtbauamt Steyr pachtung die ergebene Anzeige erstattet am 1. November 1898. — Karl Peter, städt. Oberingenieur Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle beschließen, dass die städtischen Wirtschaftsfuhren von 1. Jänner 1898 ab wieder auf ein Jahr unter den am 20. Oc¬ ober 1842, Z. 23.570, festgesetzten Bedingungen ausgeschrieber und die zweite Section mit der Vergebung betraut werde.“ — Z. 23.648. Einstimmig angenommen. 19. Liegt falgender Sectionsbericht vor: „Durch die vom k. k. Militär=Aerar bewilligte Verlegung der Militärkranken zimmer aus dem allgemeinen, öffentlichen Krankenhause in einen Tract des Armenversorgungshanses, wodurch im Krankenhause in Belegraum zur allgemeinen Benützung freigeworden ist, wurde die Neuanschaffung von sechs completen Betten und dazu ge¬ hörigen Kleinmöbel nothwendig, deren Anschaffung laut bei¬ iegendem Kostenvoranschlage des städtischen Bauamtes vom 26. October d. J. einen Kostenaufwand von 730 fl. verursacht Es wird der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderath wolle zu diesem Zwecke den Betrag von 730 fl. a conto des öffentlichen Spitales bewilligen und zustimmen, dass die eisernen Bettgestelle ammt Drahtmatratzen direct bezogen, die Beschaffung der Ross¬ haarmatratze, des nöthigen Bettzeuges, der dazu gehörigen 14 Stück kleinen Möbel jedoch ausgeschrieben und die Vergebung Einstimmig nach Antrag. der Bausection anheimgestellt werde.“ 21.428 8 Der Herr Referent bemerkt, er habe noch zwei Angelegen¬ heiten, welche nicht auf der Tagesordnung stehen, aber dringlich sind, nämlich das Ansuchen des Anton Rosenauer um Ueberlassung eines Gemeindegrundes und das Ansuchen der Firma Joachim Winternitz Neffen um Bewilligung zur Herstellung eines eisernen Verbindungsganges zwischen zwei Fabriksobjecten der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieser Gegenstände zur Abstimmung, welche einstimmig anerkannt wird. Der Herr Referent verliest folgenden Sectionsbericht: „Die Besitzer des Hauses O.=Nr. 14 in der Directionsstraße, Anton und Josefa Rosenauer, sind eingeschritten, in die Böschung des öffentlichen Grundes von ihrer Realität eine 2•32 Meter lange und 1·9 Meter breite Stiege auf ihre Kosten legen zu dürfen, um so einen bequemeren Zugang zu ihrem Hausgarten zu er¬ halten. Es wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinde¬ rath wolle zu diesem Zwecke bewilligen: 1. Den Gesuchswerbern den in dem beiliegenden Situationsplane vom 24. October 1898 ausgezeigten Streifen aus der Böschung des öffentlichen Grundes, Parcelle Nr. 134/4, im Pachtwege um den jährlichen Pachtschilling von 1 fl., vom 1. Jänner 1899 an im vorhinein zahlbar, und gegen gegenseitige halbjährige Kündigung zu überlassen. 2. Hieran die Bedingung zu knüpfen, dass der Pächter, gleichgiltig von welcher Seite die Kündigung erfolgt, in diesem Falle auf ihre Kosten die Stiege zu entfernen und den früheren Zustand der Böschung wieder herzustellen haben, und dass sie verhalten sind die Kosten der Vertragserrichtung allein zu tragen.“ Wird ein¬ — Z. 23.759. timmig angenommen. der Herr Referent verliest weiter folgenden Sections¬ bericht: „Die Firma J. Winternitz Neffen ist mit Eingabe vom 7. November 1898, Z. 24.131, bittlich geworden, ihre Fabriks Objecte Hammerschmiedberg Nr. 3 und Nr. 13 quer über den öffentlichen Straßengrund, Hammerschmiedberg in Aichet, mit einem Gehstege auf Eisentraversen und eisernem Geländer laut beiliegender Planskizze vom 1. November 1898 verbinden zu u dürfen. Auf Grund der mit Protokollaraufnahme vom 17. No¬ vember a. c. getroffenen Vereinbarung wird der Antrag gestellt der löbliche Gemeinderath wolle zu der Anbringung dieses eiserner Verbindungsganges unter nachstehenden Bedingungen die Zu¬ stimmung ertheilen: 1. Dass dieser Verbindungsgang an den lucht des Hauses Hammerschmiedberg Nr. 13, gemessen bis zur Unterkante der Eisenconstruction, eine lichte Höhe von vier Metern haben muss. 2. Dass diese Bewilligung nur auf Widerruf und unter dem Vorbehalte ertheilt wird, dass die Gesuchwerber und hre Besitznachfolger jederzeit verhalten werden können, diesen Verbindungsgang je nach Nothwendigkeit entweder höher zu legen oder auch ganz zu entfernen, unweigerlich und auf ihre Kosten, ohne dass die Gemeinde verpflichtet wäre, das Eintreter einer solchen Nothwendigkeit begründen oder vertheidigen zu — Z. 24.131 — Einstimmig nach Antrag müssen.“ IV. Section. Referent: Sectionsobmmann Herr Gemeinde¬ rath Ferdinand Reitter. 20. Das Handels=Gremium in Steyn bittet um Wiederüberlassung von zwei Lehrzimmern nebst Beleuch¬ ung und Beheizung im k. k. Oberrealschulgebäude zur Ertheilung des commerziellen Unterrichtes Die Section beantragt die Bewilligung dieses Ansuchens, Z. 22.104 was einstimmig angenommen wird. 21. Der Herr Referent verliest folgende Eingabe: „Löb¬ Stadt Steyr! Die gewerbliche licher Gemeinderath der l. f. Fortbildungsschule in Steyr, welche am 30. v. M. wieder er¬ öffnet wurde, zählt heuer im I. Jahrgange 63, im II. 84, dahen usammen 147 Schüler, mithin im Verhältnisse zu den sehr be¬ cheidenen Mitteln eine ganz bedeutende Frequenz. Mit Beziehung ierauf erlaubt sich der gefertigte Schulausschuss die Bitte zu tellen, der löbliche Gemeinderath möge sich bestimmt finden nebst der unentgeltlichen Beistellung der Localitäten und deren Beheizung im Bürgerschulgebäude auch den bisherigen Sub¬ ventionsbeitrag von 100 fl. wieder zu gewähren, um hievon die Schulausschuss der ge¬ Schulauslagen bestreiten zu könnnen. — werblichen Fortbildungsschule in Steyr, am 5. November 1898 — Der Vorsitzende: Redl. Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle dem Ansuchen des Schulausschusses Folge geben und den bis herigen Subventionsbeitrag von 100 fl. bewilligen. — Einstimmig nach Antrag. — Z. 23.947. 22. Liegt folgender Amtsbericht vor: „Um die mit Kundmachung vom 9. August d. J., Z. 17.067, ausgeschriebenen Jahresinteressen per 1770 fl. aus der Josef und Ludwig Werndl Stiftung für unterstützungsbedürftige Arbeiter der Waffenfabrik und deren Frauen sind laut der anliegenden Tabelle 332 an pruchsberechtigte Personen eingeschritten. Nach den Bestimmungen des Stiftsbriefes haben auf obige Interessen in erster Linie Anspruch jene Arbeiter sammt Frauen, welche bereits bei de Firma Werndl oder bei der Firma Josef und Franz Werndl & Comp., in zweiter Linie jene Arbeiter sammt Frauen, welche unter der Leitung des verstorbenen General¬ Directors Josef Werndl gedient haben, und hat als Ma߬ tab zur Betheilung zu gelten: Die Bedürftigkeit, das Alter, die Febrechlichkeit, die Länge der Dienstzeit und die Kopfzahl der Familie. — Diesen Bestimmungen Rechnung tragend, hat sich das Amt erlaubt, folgende Eintheilung zu treffen: Die in erster inie anspruchsberechtigten Bewerber wurden in Bezug auf Alter und Länge der Dienstleistung in sieben Classen eingetheilt In die I. Classe: Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 70 Jahren und darüber mit einer mindestens 30jährigen Dienstleistung In die II. Classe: a) Arbeiter bezw. Witwen mit einem Alter von 70 Jahren und darüber mit einer Dienstleistung von 21 bis 30 Jahren; b) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 60—69 Jahren und mit mindestens 30jähriger Dienstzeit In die III. Classe: — a) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 70 Jahren und darübei mit einer Dienstzeit von 10—20 Jahren; b) Arbeiter bezw. Witwen m Alter von 60—69 Jahren und mit einer Dienstzeit von 2 bis 30 Jahren; c) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 50 bis — 59 Jahren mit einer Dienstzeit von mindestens 30 Jahren. In die IV. Classe: a) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 70 Jahren und darüber mit einer Dienstzeit von 1—10 Jahren b) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 60—69 Jahren mit einer Dienstzeit von 10—20 Jahren. c) Arbeiter bezw. Witwer im Alter von 50—59 Jahren mit einer Dienstzeit von 21—30 Jahren In die V. Classe; a) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 0—69 Jahren mit einer Dienstzeit von 1—10 Jahren; b) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 50—59 Jahren mit einer Dienstzeit von 10—20 Jahren; c) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von — In 30—49 Jahren mit einer Dienstzeit von 20—30 Jahren. die VI. Classe: a) Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 50 bis 59 Jahren mit einer Dienstzeit von 1—10 Jahren. b) Arbeiten bezw. Witwen im Alter von 30—49 Jahren mit einer Dienstzei von 10—20 Jahren — In die VII. Classe: Arbeiter bezw. Witwen im Alter von 30—40 Jahren mit einer Dienstzeit von 1 bis 10 Jahren. — Unter weiterer Berücksichtigung der übrigen Ver hältnisse der Bewerber, nämlich Höhe der Pensionsbezüge, Zah der Familienglieder, Gebrechlichkeit 2c., hätten zu erhalten Parteien a 9 1 fl. = 192 fl. 99 fl., 24 Parteien à 8 fl. 17 Parteien à 7 fl. = 252 fl. 119 fl., 42 Parteien à 6 fl. 39 Parteien à 5 fl. 44 fl., 95 fl., 11 Parteien à 4 fl Partei 3 fl.; zusammen 145 Parteien mit 904 fl. — Bezüglick er in zweiter Linie anspruchsberechtigten 187 Bewerber wurde neben dem Alter und der Länge der Dienstleistung hauptsächlich die Zahl der unversorgten Kinder in Betracht gezogen. Es hätter zu erhalten: 10 Parteien: 201 8 fl. 14 fl. 80 fl., 2 Parteien a 7fl 30 Parteien à 6 fl 80 fl., 41 Parteien à 5 fl. = 205 fl. 75 Parteien à 4 fl 300 fl., 29 Parteien à 3 fl. —. 87 fl.; zusammen 187 Parteien mit 866 fl. — Hiedurch erscheinen die Stiftungs=Interessen per 1770 fl. vollständig vertheilt — Das Amt erlaubt sich diesen Vertheilungs=Modus dem löblichen Gemeinderathe zur Annahme vorzulegen. — Steyr, am 9. No¬ vember 1898. — Der Stadtsecretär: Gall.“ Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle diesem Vertheilungs=Modus seine Zustimmung ertheilen. — Ein¬ timmig angenommen. Z. 24.197.
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