Ratsprotokoll vom 16. November 1898

Seite empfunden werden wird, dieselbe doch unausbleiblich ist umsomehr, wenn man bedenkt, dass durch das neue Heimats¬ Gesetz der Gemeinde Steyr in kurzer Zeit wieder eine Anzahl unbemittelter Personen zugeführt wird, für welche die Gemeinde die Verpflegskosten im St.=Anna=Spitale im Krankheitsfalle aus eigenem zu zahlen haben wird. Wenn gesagt wird, dass das etzige Spital nicht zulänglich ist, so muss ich sagen, dass ich ene Calamitäten in Bezug auf Räume, wie sie gerne geschildert werden, nicht gefunden habe, und durch die Verlegung der ärarischen Krankenzimmer in das Armenverpflegshaus neuerlick Belegräume geschaffen worden sind, mit denen bisher das Aus langen gefunden wurde; es gibt z. B. in Wien Kranken¬ äuser, wo in Bezug auf den Belegraum für Kranke zu Zeiten rößere Mängel bestehen als hier. Durch Errichtung von Venti¬ lationen wurde vorerst versucht, auch dem Uebelstande der Feuchtigkeit in zwei Räumen nach Möglichkeit abzuhelfen, und ist der Erfolg glaublich. Was den Vorwurf anbelangt, dass Herr Dr. Klotz nur einmal des Tages das Krankenhaus besucht o muss ich erklären, dass ich in dieser Sache nicht genügend nformiert bin, glaube aber, dass Herr Dr. Klotz vertrags¬ mäßig verpflichtet ist, zweimal des Tages Kranken=Visiten zu nachen; übrigens sei es Sache des Herrn Bürgermeisters, etwaige Beschwerden in dieser Richtung zu beheben. Was die Anstellung eines zweiten Arztes anbelangt, so ist dies dermalen in Anbetracht der damit verbundenen größeren Auslagen ohne Erhöhung der Verpflegsgebüren gar nicht möglich, denn es sollte dies jeden falls ein erfahrener Arzt sein, weil einem jungen, kurz absolvierter Nedieiner die Kranken und Interessenten vielleicht nicht das nöthige Vertrauen entgegenbringen würden. Schließlich müsse er noch bemerken, wenn das hiesige Krankenhaus auch gewiss kein Ideal genannt werden kann, aber so schlimm, wie es zu¬ weilen geschildert wird, sei es lange nicht Der Herr Referent theilt sodann mit, dass nach einem vor liegenden Ausweise die Stadtgemeinde Steyr in den Jahren 1894 bis 1897 zu den Kosten für das St.=Anna=Spital einen Betrag von 11.296 fl. 14 kr. aus eigenem darauf gezahlt habe. Der Herr Bürgermeister gibt bekannt, dass in Bezug auf die Krankenbesuche seitens des Herrn Dr. Klotz keine Beschwerden vorliegen; dagegen müsse er constalieren, dass Herr Dr. Klotz oft mehrmals in der Nacht telephonisch nach St. Anna berufen wurde und er diesem Rufe immer Folge geleistet hat. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. II. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde — 9 Der Herr Referent berichtet über die rath Josef Tureck. Geldgebarung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate August und September, wie folgt: 33.137·54 fl Einnahmen im Monate August 4.009.17 Casserest vom Vormonate 37.146.7 Gesammt=Einnahmen im Monate August I. 26.658•05 Ausgaben im Monate August # fl. 10.488·66 Casserest für den Monat September. 19.533.34 Einnahmen im Monate September 10.488 66 * * Lasserest vom Vormonate Gesammt=Einnahmen im Monate September 30.022. fl. 13.951.0 Ausgaben im Monate September 16.070.99 * Casserest für den Monat October * * fl. Der Herr Referent bemerkt hiezu, dass das Cassejourna durch die Herren Gemeinderäthe Perz und Tureck geprüft und — Wird zur Kenntnis genommen. richtig befunden wurde. Z. 22.001 und 23.063. Herbst Das Stadtcasseamt berichtet über das im 10. narkte 1898 eingehobene städtische Marktgefälle und Polizei Wachgeld, und betragen nach diesem Ausweise die Gesammt Einnahmen 842 fl. 77 kr., die Auslagen 97 fl. 10 kr., so dass ein Reinertrag von 745 fl. 67 resultiert. — Wird zur Kenntnis ge¬ Z. 23.143. — genommen. 11. Für die Pachtung der Eisenbahngehsteg=Maut liegen zwei Offerte vor, und zwar das des Alois Kühholzer mit 310 fl. und das des Ignaz Kronspiß mit 365 fl Die Section beantragt, das Mauteinhebungsrecht am Hehstege der Eisenbahnbrücke Garsten—St. Ulrich dem Alois Kühholzer als Meistbietendem für die Zeit vom 1. Jänner 189. bis 31. December 1903 um den Pachtschilling von 310 fl. zu — — Einstimmig nach Antrag, Z. 22.341 übertragen. 12. Wenzel Rehberger, Korbflechter in Steyr, bittet um Wiederüberlassung des Gewölbes Nr. 3 beim Bürgerspitale gegen den Pachtschilling von jährlich 130 fl. Die Section beantragt, die Wiederverpachtung dieses Gewölbes an den Offerenten um den Pachtschilling von 130 fl. auf weitere drei Jahre, d. i. vom 1. Jänner 1899 bis 31. December 1901 Einstimmig nach Antrag Z. 23.172 zu bewilligen 13. Heinrich Wickenhauser in Steyr bietet für die Ueber assung des Kellers im Exjesuitengebäude einen Pachtschilling fl. von 25 Die Section beantragt, dieses Offert wegen zu minderen Einstimmig angenommen — Anbotes abzuweisen. 14. Werden folgende Subventionsgesuche erledigt: 1. Der Gesellschaft der Musikfreunde in Steyr wird eine Subvention von 100 fl. und dem Stenographenvereine in Steyr eine solche van 50 fl. bewilligt. — 2. Dem Unterstützungsvereine für ehemalige Kremsmünsterer Studenten wird eine Subvention von 10 fl. be¬ 3. Das Ansuchen des Pfarrers Johann Hickel in willigt Kosteletz um eine Unterstützung für den Umbau des dortigen — Z. 23.711. Vereinshauses wird abgewiesen. III, Seetion. Referent: Sections=Obmann Herr Vice¬ Bürgermeister Victor Stigler. 15. Der Herr Referent berichtet 3 über die nothwendig gewordene Umpflasterung der beiderseitigen Rinnsale in der Schwimmschulstraße, welche bereits ausgeführt wvurde, und stellt namens der Section folgenden Antrag: Der öbl. Gemeinderath wolle nachträglich die nothwendig gewordene Rinnsalpflasterung der Schwimmschulstraße und den laut Kosten¬ voranschlag des Bauamtes vom 6. October hiezu nöthigen Betrag von 350 fl., welcher in der Post Xla des Präliminares seine Deckung — Z. 24.072. u finden hat, bewilligen. — Einstimmig nach Antrag. 16. Der Herr Referent gibt bekannt, dass anlässlich des Einschreitens der Firma Winternitz Neffen um Bewilligung zu Erbauung eines Objectes die Wahrnehmung gemacht wurde, dass diese Firma den Bezug des Ueberwassers aus der der Gemeinde gehörigen Molterer=Feuerlacke habe, ohne dass diesbezüglich ein Rechtsverhältnis festgesetzt sei; andererseits sei wieder constatiert worden, dass der längs der Jägermayrstiege gelegte Hauptcanal, der Stadtgemeinde Steyr gehörig, in seiner Forsetzung durch die der Firma Winternitz Neffen gehörigen Gründe geht, ohne dass auch diesbezüglich Rechtsabmachungen vorhanden wären. Um iese beiden ineinanderfließenden Rechtsverhältnisse sicherzustellen ei eine Commission abgehalten worden und wurden hiebei olgende Abmachungen getroffen: „1. Die Stadtgemeinde Steyr bewilligt der Firma Joachin Winternitz Neffen den Bezug des Ueberwassers aus der soge¬ iannten Molterer=Feuerlacke, Parcelle Nr. 619/3, in einer eigenen dieser Firma gehörigen und von dieser aus eigenem zu erhaltenden Cementrohrleitung, welche niemals einen 10 cm (zehn Centimeter betragenden Durchmesser an ihrer Einlaufstelle überschreiten darf gegen dem, dass die Firma Winternitz oder ihre Besitznachfolger auf der Realität Consc.=Nr. 464, Aichet, die Herhaltungskosten dieser Feuerlacke zur Hälfte mit der Stadtgemeinde aus eigenem u tragen sich verpflichten. Die Frage, wann und in welchem Umfange Erhaltungsarbeiten, Reparaturen oder Neuherstellungen an dieser Feuerlacke vorzunehmen sind, entscheidet die Stadt¬ gemeinde allein und unterwirft sich solchen Entscheidungen die Firma Winternitz oder ihre Rechtsnachfolger widerspruchslos. Da diese hier in Frage kommende Wasserleitung der Firma Winternitz Neffen unmittelbar über dem Hauptcanal der Gemeinde iegt und nicht leicht umgelegt werden kann, so ist jede Arbeit ede Umlegung oder Aenderung an dem Hauptcanal naturgemäß nit dem Uebelstande verbunden, dass bei solchen die Wasser eitungsröhren der Winternitz'schen Leitung aus ihrer Lage ver¬ choben oder beschädigt werden können, und übernimmt in aller olchen Fällen die Firma Winternitz Neffen die klagelose Ver¬ pflichtung, solche Beschädigungen auf eigene Kosten wieder gut u machen und die Stadtgemeinde überhaupt in der Benützung Aenderungen, Auswechslungen und dergleichen an diesen ihrem Hauptcanale niemals zu hindern. Da die sogenannte Molterer=Feuerlacke Eigenthum der Gemeinde ist und eine separate rundbuchseinlage bildet, so ist es möglich, dieses Bezugsrecht des Ueberwassers zugunsten der Firma Winternitz grundbücherlich icherzustellen, was infolge der heutigen Vereinbarung geschehen soll. — 2. Da diese Feuerlacke ihrem Charakter und Zwecke nach als solche immer beibehalten werden soll und dieselbe mit Wasser so ist die Firma Winternitz Neffen nur zur gefüllt sein muss, Ableitung des eigentlichen Ueberwassers aus derselben berechtigt und darf deshalb der tiefste Punkt des Auslaufrohres nicht tiefer gelegt werden, als das heute der Fall ist, und ist daher diese Situation und Höhenlage in dem zum Zwecke der grundbücher¬ ichen Durchführung ohnehin nöthigen Situationsplane, der einen integrierenden Theil des Vertrages bilden wird, genau ersichtlick zu machen. Zur Fixierung dieser Höhenlage und ermöglichter Controle derselben soll ein Fixierpunkt bleibend in unmittelbarer stähe der Feuerlacke gewählt werden, auf welchen die vor¬ — 3. Der der erwähnte Höhe des Auslaufrohres zu beziehen ist. Stadtgemeinde Steyr gehörige, über die Jägermayrstiege geführte hauptcanal durchquert die Parcelle 639 der der Firma Winternitz Neffen gehörigen Realität Nr. 464 in Aichet. Zum Zwecke der echtlichen Sicherstellung dieses Verhältnisses und als Gegen¬ leistung für das dieser Firma eingeräumte Ueberwasserbezugs¬ recht bewilliget die Firma Winternitz Neffen, dass dieses der Gemeinde eingeräumte Recht auf dieser Realität grundbücherlich ichergestellt wird, mit der Bedingung, dass in Beziehung au enen Theil dieses Grundbesitzes, welchen dieser Canal durch¬ quert, der Stadtgemeinde jederzeit der freie Zutritt, Reparaturen einigung, Auswechslungen der Canalrohre und dergl. unbean¬ tändet von den Besitzern der Realität zugestanden sind. Auch für diese Durchführung sind die betreffenden Planskizzen beizu¬ — 4. Die Kosten der bringen und dem Vertrage beizugeben. rechtskräftigen Durchführung dieser beiden Vereinbarungen werden von beiden Contrahenten zu gleichen Theilen getragen. —5. Diese Vereinbarungen, welche vorbehaltlich der Zustimmung des Hemeinderathes getroffen sind, werden von den unterzeichneten Herren Gemeinderäthen gebilliget Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde¬ rath bewilligt der Firma I. Winternitz Neffen in Steyr, Besitzer der Realität Nr. 464 in Aichet, den Bezug des Ueberwassers aus der auf der städtischen Liegenschaft in Aichet, Grundparcelle Nr. 619/3, befindlichen sogenannten Molterer=Feuerlacke unter der in der Prolokollar=Aufnahme vom 28. September 1898 rechts¬ verbindlich getroffenen Vereinbarungen und gibt die Zustimmung dass dieselbe dieses Bezugsrecht im Grundbuche der Stadt Steyr, Einlagezahl 1145, vormerken lassen kann. Als Gegenleistung be¬ wvilligt die Firma J. Winternitz Neffen in Steyr, dass die Stadtgemeinde auf der dieser Firma gehörigen Realität Nr. 46 in Aichet das Recht grundbücherlich sicherstellen lassen darf, ihren längs der Jägermayrstiege gelegten Hauptcanal in seiner Fort¬ etzung quer durch die zu dieser Realität Nr. 464 gehörigen Hrundparcelle Nr. 639 führen zu können mit dem im gleichen

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