Ratsprotokoll vom 30. September 1898

aufgenommenen Pfleglinge im Jahre 1894 97 kr., im Jahre 1895 1 fl., im Jahre 1896 99 kr., im Jahre 1897 98 kr., denen keine weiteren Einnahmen, als die Verpflegsersatzkosten per Kopf und Tag von 85 kr. gegenüberstehen. Dazu kommt noch die laut § 4 des Statntes vom 25. September 1891 getroffene Bestimmung, welche von der Landesverwaltung seinerzeit als Bedingung der Zustimmung zum Oeffentlichkeitsrechte des Spitales gestellt wurde, des Inhaltes dass für die in der Stadtgemeinde Steyr zu¬ ständigen, unbemittelten Personen, welche im Krankenhause Auf¬ nahme und Pflege finden, eine Inanspruchnahme des Landes¬ fondes zum Ersatze der Verpflegskosten nicht platzgreifen darf, wodurch für alle diese Fälle der sonstige Ersatz von 85 kr. ent¬ fällt. Alle Bemühungen, für die Folgen dieser statutarischen Bestimmung einen Ersatz zu erreichen, sind gescheitert, und die auch hiedurch von Jahr zu Jahr steigende Belastung des Gemeinde¬ säckels ist mitbestimmend für die Nöthigung, eine Erleichterung dieser Lasten auf anderen Wegen herbeizuführen. In Erwägung dieser Umstände wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinde¬ rath wolle beschließen, es sei die Erhöhung des bisherigen Ver¬ pflegskostensatzes im öffentlichen Spitale zu Steyr per Kopf und Tag von 85 kr. auf Einen Gulden festzusetzen, und der Herr Bürgermeister zu beauftragen, die Zustimmung der hiebei in Frage kommenden Behörden zu erwirken.“ — Einstimmig ange¬ nommen. 27 24. Von der ad hoc eingesetzten Commission zum Referenten bestimmt, berichtet Herr Vicebürgermeister Victor Stigler folgendes: „Auf Grund des Gemeinderathsbeschlusses vom 8. Juni 1898 sind Bestimmungen zu treffen über die Nutzbar¬ machung und zeitweilige Verwendung der leerstehenden Räume in der Industriehalle, und hat das ad hoc gewählte Comité nach¬ stehende Vorschläge vereinbart: Die Erhaltungskosten der Industrie¬ halle gebieten es, die leerstehenden Localitäten derselben nutz¬ bringend zu verwerten, aber die diesfälligen Bestimmungen werden wohl durch die erst zu machenden Erfahrungen eine feste Gestaltung annehmen können. — Es ist eine Thatsache, dass sich die zwei Jahrmärkte in Steyr besonders von auswärts eines wachsenden Besuches erfreuen und es wird daher im allgemeinen und öffentlichen Interesse das Augenmerk darauf zu richten sein, dieser Wahrnehmung Vorschub zu leisten, die Märkte immer mehr zu kleinen Volksfesten sich ausgestalten zu lassen, und scheint es in diesem Sinne vorerst angezeigt zu sein, den Versuch zu machen, den Marktverkehr der Hauptsache nach wieder auf den Karl=Ludwigsplatz zu concentrieren. Aus diesem Anlasse soll die Industriehalle nach zwei Seiten in Verwendung kommen, und zwar bezüglich der Restaurationslocalitäten und des Saales, sowie seiner Nebenräume, durch Ueberlassung derselben vorerst zu volksthümlichen Veranstaltungen an beliebige Unternehmer. Es sollen aber auch Bestimmungen getroffen werden über die Vermietung dieser Localitäten zu anderen Zeiten, an Vereine, zu Concerten, an Corporationen, zu Volksversammlungen, sowie an Veranstalter von Schaustellungen verschiedener Art 2c. 2c. In diesem Sinne wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, den Herrn Bürgermeister zur zeitweiligen Vermietung der leerstehenden Räumlichkeiten der Industriehalle unter nachstehenden Normen zu ermächtigen: 1. Die Vermietung des Saales der Industriehalle und der Neben¬ räume zum Zwecke der Aufstellung von Verkaufsständen oder Buden ist im Principe ausgeschlossen. 2. Der Saal der Industrie¬ halle, die beiden daranstoßenden Vorräume, die Terrasse und das Vestibule könne für eine einmalige Benützung um den Betrag von 30 bis 50 fl., für eine mehrtägige, ununterbrochene, aufein¬ anderfolgende Benützung um den Betrag von 20 bis 30 fl. für jeden Tag vermietet werden. Für Beleuchtung und Reinigung dieser Räumlichkeiten hat der Mieter überdies aus eigenem auf¬ zukommen, sowie er für jede Beschädigung der benützten Räume sammt Zubehör haftbar und ersatzpflichtig ist. Zur sicheren Erfüllung dieser Verpflichtung kann von dem Mieter der Erlag einer Caution beansprucht werden. Da angesichts der Lage des Gebäudes und sonstigen Umstände die Benützung desselben während der Winterszeit nicht vorgesehen wurde, und in dem¬ selben zwar Kamine angebracht, für Heizanlagen jedoch nicht Sorge getragen wurde, so müssten in solchen Fällen die Mieter die Aufstellung von Oefen und deren Beheizung auf eigene Kosten übernehmen. Die eventuelle gleichzeitige Vermietung der Restaurationslocalitäten mit Küche und Keller bleibt jeweiligen besonderen Vereinbarungen überlassen. 3. Während der Markt¬ zeit können die bezeichneten Räume unter den gleichen, oben dar¬ gelegten Bedingungen vermietet, die Restaurationslocalitäten jedoch sollen für die Dauer der Marktzeit an den Meistbietenden vergeben werden, welcher ebenfalls für Beleuchtung und Reinigung aus eigenem aufzukommen hat und für das Inventar und eventuelle Beschädigung der Räume haftbar und ersatz¬ pflichtig ist. Der Pächter ist nur zur Verabreichung von kalten Speisen und warmen Würsten, aber aller Arten Getränke be¬ rechtigt.“ Nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren Gemeinde¬ räthe Dr. Angermann, Hiller, Heindl, Haller, Gupf und Herr Vicebürgermeister Stigler betheiligen und die zu Modi¬ icationen und Zusätzen zu den ursprünglich gestellten Antrage führten, wird der gestellte Antrag in der obenangegebenen Fassung einstimmig angenommen. — Z. 12.811. Hierauf Schluss der Sitzung um 5 Uhr 15 Min. abends.

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