4 vorbehaltlich der Zustimmung beider Gemeinde=Collegien, nach¬ ehender Vergleich vereinbart Wie aus der beiliegenden Plan kizze vom 10. Juni a. c. ersichtlich ist, soll im Tauschwege der Theil der Wegparcelle 1288 von ihrem Beginne an der Stadt¬ gemeindegrenze bis zur Ecke der Parcelle 1067 der Schloss¬ gangl'schen Realität daselbst aufgelassen, an der gleichen Stelle jedoch mit der öffentlichen Wegparcelle 1276 durch eine neue Weganlage verbunden werden, so dass die ungehinderte Benützunc der weiteren Strecken der Wegparcelle 1276 wieder hergestellt ist. Laut Zuschrift der löblichen Gemeinde=Vertretung St. Ulrich vom 21. Juli a. c, Z. 543, hat der verehrliche Gemeindeaus schuss dieser Vereinbarung in seiner Sitzung vom 17. Juli u. c. die Zustimmung ertheilt und beschlossen, auf eine Vergütung für die Grundfläche dieses aufgelassenen Wegparcellentheiles, wvelche nunmehr in das Eigenthum der Stadtgemeinde Steyr übergehen und der derselben gehörigen Grundparcelle 1065 zu¬ geschrieben werden soll, der Geringfügigkeit halber keinen Anspruck zu erheben. Mit Zuschrift derselben Gemeinde=Vertretung von 9. September a. c., Z. 543, wurde bekanntgegeben, dass mit Erlass vom 22. August u. c, Z. 13.473, der hohe oberösterreichische Landesausschuss diesen Wegparcellentausch genehmigt hat. Au Grund der vorstehenden Erörterungen wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle nachstehendes beschließen: 1. Der Verlegung eines Theiles der öffentlichen Wegparcelle 1288 in der Catastralgemeinde Jägerberg im Tauschwege wird zu¬ gestimmt. 2. Wird genehmigt, dass die Grundfläche des auf¬ gelassenen Theiles der öffentlichen Wegparcelle 1288 der der Stadtgemeinde gehörigen Grundparcelle 1065 einverleibt werde. . Wird zugestimmt, dass im Tauschwege dagegen die zur Umlegung der öffentlichen Wegparcelle 1288 und Verbindung derselben mit der öffentlichen Wegparcelle 1276 nöthige Grund¬ fläche laut beiliegender Planskizze vom 10. Juni u. c. von der der Stadtgemeinde gehörigen Grundparcelle 1065 abgetrennt und der Wegparcelle 1288 zugeschrieben werden darf. 4. Werden sämmtliche Kosten der bücherlichen Durchführung dieses Weg¬ tausches von der Stadtgemeinde allein getragen. 5. Der Herr Bürger¬ neister wird beauftragt, dem löbl. Gemeindeausschusse St. Ulric für die coulante Erledigung dieser Angelegenheit im schriftlichen Wege den verbindlichen Dank des Gemeinderathes zum Ausdrucke — Z. 19.777. — Einstimmig angenommen. zu bringen. 18. Sectionsbericht und Antrag: „Gelegentlich der Regulierung der Zufahrtsstraße zum Friedhofe, durchgeführt auf Grund des Gemeinderathsbeschlusses vom 8. Juli d. J., ist die Erwerbung eines kleinen Streifens von dem anrainenden Grund¬ besitze der Frau Magdalena Sergl nothwendig geworden und wird daher der Antrag gestellt, der löbl. Gemeinderath woll beschließen: Von dem Grundbesitze der Frau Magdalena Sergl Hausbesitzerin Nr. 37 in Wieserfeld, den in dem beiliegender Theilungsausweise vom 25. August mit adefghi bezeichneter Theil der Parcelle 689 im Ausmaße von 5·3 Quadrat=Klaftern gleich 19 m“ um den Betrag von 6 fl. per Quadrat=Klafter, also um den Kaufschilling von 31 fl. 80 kr., zum Zwecke der Straßenverbreiterung zu erwerben, so zwar, dass dieses Trenn¬ tück mit der Wegparcelle Nr. 1383 vereiniget werden kann, und ferner der Verkäuferin für einen auf diesem erworbenen Grund¬ — Einstimmig tück gestandenen Birnbaum 25 fl. bar zu bezahlen.“ Z. 8432. angenommen. 19. Der Sections=Obmann bringt zur Kenntnis, dass der Armenrath der Stadt Steyr die Anschaffung von Winterfenstert im Bruderhause beantragt hat. Die Anschaffung von solchen Fenstern sei, wie sich die Bausection überzeugt habe, thatsächlich dringend nothwendig, denn es werde niemand verlangen, dass die armen Leute, welche im Bruderhause untergebracht sind, im Winter frieren sollen. Die Section habe daher den Antrag ge¬ tellt, der löbliche Gemeinderath wolle die Herstellung von 18 Stück inneren und äußeren Blindrahmenfenstern für das „Bruderhaus“ beschließen, den hiezu sammt Reparaturkosten einiger Thüren nöthigen runden Betrag von 250 fl. à conto des Milden=Ver¬ orgungsfandes und die Ausschreibung und Vergebung der Arbeit durch die Bausection bewilligen. — Einstimmig angenommen. Z. 19.799 20. Sectionsbericht und Antrag: „Seit Jahren wird die dringliche Canalisierung und Neupflasterung der Gleinker gasse in Aussicht genommen und ist endlich diese Durchführung nicht mehr aufschiebbar. Es ist nun in Aussicht genommen, noch im Herbste dieses Jahres die Canalisierung von der Fried ofstiege bis zum Canal der Sierningerstraße fertigzustellen die Pflasterung des aufgerissenen Straßenpflasters mit dem altem Materiale provisorisch und die Neupflasterung mit neuen Würfelr im nächsten Jahre herstellen zu lassen. Der Hauptcanal ist laut beiliegendem Situationsplane vom 23. September 1898 in ge¬ deckelten Cementröhren mit dem Anfangsprofile von 40 60 und dem schließlichen Profile von 50 75 Centimeter gedacht, und aben sich sämmtliche Herren Hausbesitzer der in Frage kommenden Strecke der Gleinkergasse laut Protokollaraufnahme vom 26. Sep tember 1898 verpflichtet, die Einzapfung ihrer Hauscanäle und Dachwasserableitungen zugleich mit der Legung des Haupteanales auf eigene Kosten ausführen zu lassen. Die Neupflasterung soll vom rothen Brunnen bis zur Schuhbodengasse mit 7 Centimeter¬ Granitwürfeln, von da ab mit sogenannten Neusiebener oder genuteten Würfelsteinen hergestellt und der Schnallenberg mit zwei Rinnsalen aus einem Theile des Altmateriales versehen Somit wird der Antrag gestellt, der löbliche — werden. Gemeinderath wolle beschließen: 1. Die Canalisierung der Gleinker¬ gasse im Kostenaufwande von rund 2800 fl. laut Kostenvoranschlag des Bauamtes vom 26. September 1898 noch in diesem Jahre durchzuführen, diese Arbeit mit Ausnahme der Abfuhr des Alt¬ materiales und der Beschaffung und Zufuhr des nöthigen Nateriales zur Wiederverschüttung auszuschreiben und die Bau Section mit der Vergebung zu betrauen. 2. Dass der beanspruchte Betrag von 2800 fl., welcher dem Conto außerordentliche Bau¬ ührung zur Last geschrieben werden soll, nachdem aber das räliminare dieser Post theils schon absorbiert ist, theils noch im Laufe des Jahres für schon bewilligte Ausgaben aufgebracht werden wird, der außerordentlichen Reserve entnommen werden kann. 3. Dass die Neupflasterung der Gleinkergasse vom rothen Brunnen bis zur Friedhofstiege im nächsten Jahre zu erfolgen hat, diese Arbeit seinerzeit ausgeschrieben werden soll und die Bau=Section mit der Vergebung beauftragt wird. 4. Dass der hiezu laut Kostenvoranschlag des Bauamtes vom 26. Sep tember u. c. nöthige Betrag von rund 6000 fl. (Sechstausend Gulden) in das Präliminare des Jahres 1899 eingesetzt werden Einstimmig angenommen. muss. — — Z. 21.193 IV. Section. Referent: Herr Gemeinderath Anton Jäger v. Waldau. 21. Der Herr Referent verliest die Eingabe des k. k. Stadtschulrathes Steyr vom 6. August 1898, Z. 259: „Ar die löbliche Gemeinde=Vorstehung der l. f. Stadt Steyr! Gelegent¬ lich der Activierung der Cäcilia Schiefermayr'schen Stiftung zur Anschaffung von Lernmitteln für arme Schüler hat der k. k. Stadtschulrath in der Sitzung am 28. Juni l. J. eingehend über die Verwendung der Interessen aus dieser Stiftung berathen und ist dabei zum Schlusse gelangt, dass es aus ökonomischen Gründen am vortheilhaftesten wäre, die Beschaffung sämmt¬ licher Lernmittel für arme Schüler in die eigene Hand zu nehmen. Zur einheitlichen Betheilung aller armen Schüler des Stadt¬ bezirkes mit den nöthigen Erfordernissen reichen jedoch die Interessen der Schiefermayr'schen Stiftung nicht aus, und könnte dies nur dann bewerkstelligt werden, wenn dem k. k. Stadtschul¬ rathe die Hälfte der Interessen aus der Almhofer'schen Schul¬ Stiftung hiezu noch überlassen würden. Bisher wurden die janzen Interessen der Almhofer'schen Schulstiftung seitens der öblichen Gemeindevorstehung dem Vereine der Schulfreunde zur tiftsbriefmäßigen Verwendung überwiesen, welcher die Hälft davon zur Betheilung armer Schulkinder mit festem Schuhwer verwandte und die andere Hälfte in Theilbeträgen den einzelnen Schulleitungen zur Selbstbeschaffung von Lernmitteln für arme Schüler überließ. Der k. k. Stadtschulrath stellt daher das diensthöfliche Ersuchen, die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung wolle gefälligst veranlassen, dass die eine Hälfte der Interessen der Almhofer'schen Schulstiftung in Hinkunft dem Vereine der Schulfreunde behufs Beschaffung von festem Schuhwerk für arme Schulkinder, die andere Hälfte jedoch dem k. k. Stadtschulrathe ur stiftsbriefmäßigen Verwendung überlassen werde, damit etzterer in die Lage versetzt werde, die einheitliche Betheilung iller armen Schulkinder des Stadtbezirkes mit den erforderlichen Lernmitteln durchführen zu können K. k. Stadtschulrath Steyr, am 6. August 1898. — Der Vorsitzende: Redl m. p.“ Der Sectionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle dem Ansuchen des Stadtschulrathes Folge geben und beschließen, die eine Hälfte des Erträgnisses aus der Alm¬ hofer'schen Schulstiftung dem Stadtschulrathe, die andere Hälfte dem Vereine der Schulfreunde zur stiftsbriefmäßigen Verwendune u überweisen Herr Vicebürgermeister Victor Stigler kann sich mit den Sectionsantrage nicht ganz einverstanden erklären, da er mit dem Stiftsbriefe in Widerspruch steht. Nach seiner Meinung werde es nöthig sein, dass 1. dieser Beschluss nicht als ein bleibender bezeichnet wird, und 2. dass dem löblichen k. k. Stadtschulrathe wohl das Recht eingeräumt werde, das Bedürfnis an Lern mitteln zu erheben und dieselben an die einzelnen Schulen zu vertheilen, dass aber die Bewilligung und Anschaffung der Lern¬ mittel dem Gemeinderathe, bezw. der Gemeinde=Vorstehung vor¬ behalten bleiben soll. Er stelle deshalb den Antrag, dass zum Sectionsantrage der Zusatz gemacht werde: „Die Bewilligung der Anschaffung der vom k. k. Stadtschulrathe zu ermittelnden Lernmittel bleibt jedoch dem Gemeinderathe und die Anschaffung derselben der Gemeinde=Vorstehung vorbehalten Nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren Gemeinde räthe Dr. Angermann, Victor Stigler und Anton v. Jäger betheiligen, wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzantrage des Z. 17.342 Herrn Vicebürgermeisters einstimmig angenommen. 22. Der Antrag der Section, es werde die Amtmann'sche Dienstbotenstiftung jährlicher 50 fl. im Einvernehmen mit dem hochwürdigen Stadtpfarramte der Katharina Nomayr zuerkannt, wird einhellig angenommen. 18.999. Z. 23. Herr Vicebürgermeister Victor Stigler erstattet als von der Spitalscommission erwählter Referent nachstehenden Bericht und Antrag: „Die Kosten des öffentlichen, in der Verwaltung der Stadtgemeinde stehenden Spitales überschreiten in beträchtlicher Weise die Einnahmen für dasselbe, so dass, da der Milde=Versorgungsfond für dieses Deficit aufzukommen nich in der Lage ist, die Mittel der Stadtgemeinde fortwährend und in steigender Weise zur Deckung desselben herangezogen werden nüssen. So betrug laut amtlichen Auszuges vom 19. Sep tember 1898 aus den Verpflegsprotokollen die Repartition der totalen Spitalunkosten auf den Kopf und Tag der im Spitale
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