längerer Rede die Gründe auseinandergesetzt hat, die ihn be wird der Sectionsantrag stimmen, diesem Antrage zuzustimmen, — Z. 14.937 einstimmig angenommen. Der Herr Referent verliest folgende Eingabe: „Löb¬ 13. liche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Mit Bezug auf die Zuschrift der löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr vom 11. Februar 1898, womit mir der Keller im Gendarmeriegebäude 1. Jänner bis 31. December 1898 um den für die Zeit von Mietzins von 24 fl. zur Benützung überlassen wurde, erlaube ich mnir, an die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung das ergebenste Ansuchen zu stellen, mir genannten Keller auf mehrere Jahre veiter zu verpachten. — Da nun dieser Keller seinen Zweck als Eiskeller nur sehr unvollkommen erfüllt, andererseits die Adap ierungskosten zu bedeutend sind, um nur für ein Jahr diesem Zwecke zu dienen, und dieses Object auch weiter sonst zu nichts zu verwerten ist, so erlaube ich mir das ergebenste Ansuchen zu tellen, mir einen diesen Umständen entsprechenden Pachtnachlass — Karl Steyr, am 3. August 1898 jewähren zu wollen derfler m. p., Fleischhauer und Hausbesitzer, Grünmarkt 15.“ Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath möge beschließen, es sei der Eiskeller im Neuthorgebäude auf 5 Jahre in den Fleischhauer Herrn Karl Derfler um den jährlichen Pacht¬ chilling von 20 fl. unter den im Gemeinderathsbeschlusse vom 17. December 1897 enthaltenen Bedingungen zu verpachten. derr Gemeinderath Heinrich Gupf stellt mit Rücksicht dass der um einen jährlichen Pachtschilling von 30 fl darauf verpachtete Keller im Exjesuitengebäude bedeutend größer, be¬ gelegen sei, einen besseren Zugang habe 2c., den Gegen¬ quemer diesen Keller um den jährlichen Pachtschilling von 15 fl Antrag, an Karl Derflinger auf weitere fünf Jahre zu verpachten Bei der Abstimmung fällt dieser Gegenantrag und der Sectionsantrag wird mit allen bis auf drei Stimmen angenommen obwohl der Gegenantrag vier Stimmen für sich gewonnen hatte 18.381 3. diebei theilt der Herr Sections=Obmann mit, dass auch Herr Hans Eiselmeyr die Pachtung des Kellers im Exjesuiten gebäude gekündet habe und dass die Section den Antrag stelle diesen Keller zur Wiederverpachtung in Concursausschreibung — Z. 18.918 zu bringen. — Einhellig angenommen 14. Hiebei führt der Herr Referent aus, die Section habe den Antrag gestellt, es seien die Gesuche des Kirchenbau Comites der Pfarrgemeinde Altmünster am Traunsee und des I. Sarajevoer Militär=Veteranen=Vereines um Spenden abzu weisen, dagegen dem deutschen Orte Höritz als Beitrag zu der zur Deckung des durch ein großes Brandunglück verursachten bedeutenden Schadens eingeleiteten Sammlung 10 fl. zu be¬ Z. 17.989 Wird einstimmig angenommen. — willigen 20.633 und 19.600 III. Section. 15. Referent Herr Vicebürgermeister Victor Stigler trägt folgendes Gesuch vor: „An den hochverehrlichen Hemeinderath der Stadt Steyr! Das in größter Hochachtung unterzeichnete Presbyterium beehrt sich hiemit, einem hochver¬ ehrlichen Gemeinderathe nachstehende Bitte zur wohlwollenden Prüfung und gütigen Erfüllung zu unterbreiten: Mit dem Baue eines neuen Pfarrhauses neben der neuerbauten evangelischen Kirche in der Bahnhofstraße ergibt sich die auch von der ver¬ ehrlichen Bau=Section des Gemeinderathes anlässlich des Local¬ Augenscheines bei gleichzeitiger Genehmigung der Durchführ¬ barkeit anerkannte Nothwendigkeit einer Canalanlage zur Ableitung des Unrathes und der Spülwässer, und zwar vom Hause bis zur Bahnhofstraße auf eigenem Besitze der Gemeinde von dort aber bis zum Anschlusse an den bestehenden Haupt¬ Canal auf städtischem Grunde. Die Kosten dieses letzteren Canal¬ theiles allein auf sich zu nehmen, ist der evangelischen Gemeinde Steyr gänzlich unmöglich. Ihre ohnedies sehr geringen finanziellen Kräfte, die ohne auswärtige Hilfe nicht einmal zur regelmäßigen Bestreitung der laufenden Bedürfnisse genügen, sind durch den gleichzeitigen Kirchen= und Pfarrhausbau, dessen Beginn nur durch reiche evangelische Bruderhilfe von österreichischen und reichsdeutschen Glaubensgenossen ermöglicht wurde, zu welchem öffentliche Beiträge irgendwelcher Art bisher nicht geleiste wurden und dessen Beendigung trotzdem nur durch Aufnahme einer bedeutenden Bauschuld wird erfolgen können, auf das alleräußerste in Anspruch genommen. Liegt nun aber anderer¬ seits die Durchführung der Canalisation, wie überall, so auch bei diesem Baue an Stelle einer in jeder Beziehung äußerst nach¬ theiligen, von den Herren Anrainern gewiss nicht geduldeten Senkgrube nicht nur in unserem, sondern in erster Linie auch im öffentlichei, gesundheitlichen Interesse der Stadt, und be¬ trifft die Canalisation, wie im vorliegenden Falle, nicht ein Privat=Wohnhaus, sondern ein öffentliches Gebäude, bei welchen ür Schulkinder und Kirchgänger besondere Pissoir= und Abort¬ Unlagen hergestellt werden müssen, so hofft das ergebenst unter¬ zeichnete Presbyterium, ein hochverehrlicher Gemeinderath werde in Würdigung dieser Gründe in gütiger, wohlwollender Schätzung der evangelischen Gemeinde der Stadt Steyr und in freundlicher Unerkennung dessen, was die Gemeinde ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel und ohne Heranziehung der allgemeinen Wohl¬ thätigkeit durch beide Bauten unbestritten zur Verschönerung der Stadt an einem ganz besonders wichtigen Punkte geleistet hat, beschließen: Die Kosten des geplanten Canales, soweit er durch tädtischen Grund führt, auf die Stadteasse zu übernehmen und damit in die Reihe derjenigen Städte Oesterreichs zu treten, welche, wie zum Beispiele Gablonz, Saaz, Komotau, Troppau, Jägerndorf, Bielitz, Stockerau, Krems, Znaim, Iglau, Wiener¬ Neustadt, Neunkirchen, Villach, St. Pölten und viele andere, durch hochherzige Widmung bedeutender Summen in Geld oder natura wangelische Kirchen= und Pfarrhausbauten oder andere Gemeinde¬ zwecke in einmaliger oder fortlaufender Unterstützung wohlwollend gefördert haben. Sollte aber die finanzielle Lage der Stadt oder andere Bedenken die Gewährung dieses Ansuchens in seiner Gänze unmöglich machen, dann beehrt sich das ergebenst unter eichnete Presbyterium namens der Gemeinde sich bereit zu er¬ klären, einen Theil der Baukosten — bis etwa ein Drittel — aus eigenen Mitteln zu tragen, bittet aber auf das erbenste und höflichste, ein hochverehrlicher Gemeinderath wolle in diesem Falle mit Rücksicht auf die schwachen Kräfte der Gemeinde und das hiebei in Betracht kommende öffentliche, sanitäre Interesse die Beitragleistung der evangelischen Gemeinde auf ein möglichst geringes Maß gütigst beschränken. Einem hochverehrlicher Gemeinderathe in größter Hochachtung ergebenes Presbyterium der evangelischen Gemeinde A.=B. — Steyr, am 21. Sept. 1898. — Matthias Seiler m. p., Curator. Pfarrer Erich Stökl m. p. Vorsitzender.“ Sectionsbericht und Antrag: „Als die verehrliche evangelische Kirchengemeinde in Steyr den Entschluss fasste, in Ennsdorf eine Kirche und Pfarrhaus zu erbauen, wurde der¬ selben über Beschluss des Gemeinderathes aus dem Gemeinde¬ Eigenthum ein Grundstück zu einem sehr mäßigen Preise über¬ lassen und damit eine das Unternehmen wohlwollend begünstigende Förderung bethätiget, sowie auch heute wieder gerne zugestanden wird dass die Durchführung dieser Bauten, abgesehen von ihrer onstigen Bedeutung, als eine Zierde und Verschönerung des betreffenden Stadttheiles bezeichnet werden müssen. Es kann edoch vom Standpunkte der Billigkeit und der vielfachen Con¬ equenzen halber im allgemeinen nicht zulässig erscheinen, dass die Stadtgemeinde an Stellen, wo ein einzelner Neubau errichtet vird und an den sich wie hier infolge der Configuration weitere Neubauten überhaupt gar nicht mehr anschließen können, kost pielige Canalisierungs=Bauten und dergleichen nur zu diesem Zwecke und gänzlich aus eigenem zu veranlassen. Die hier in Frage kommende öffentliche Canalisierungs=Anlage ist die Fort¬ setzung des Haupt=Canales im Zuge der Bahnhofstraße gegen den Staatsbahnhof in der Länge von 72 Currentmetern aus ge deckelten Cementröhren mit einem eiförmigen Profile von 30/45 Ctm. in welchem allein der Privat=Canal des neu erbauten evan gelischen Pfarrhauses eingezapft werden soll, und wird der Kosten aufwand nach dem beiliegenden Kostenvoranschlage des Bau¬ Amtes vom 27. September 1898 hiefür den Betrag von rund 30 fl. erfordern. —Im Sinne dieser Erörterungen wird der lntrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle beschließen .Die hier in Frage kommende Canalanlage in der Bahahof¬ straße im Kostenaufwande von 630 fl. dann durchzuführen, wenn ich die verehrliche evangelische Kirchengemeinde zur Tragung des dritten Theiles der Kosten, also von 210 fl., entschließt 2. In diesem Falle sind die anderen 420 fl. aus der Präliminar¬ Post XI (Canalanlagen) zu decken, die Arbeit auszuschreiben und die Bau=Section mit der Vergebung derselben zu betrauen, und zwar sofort, nachdem die zustimmende Entschließung der verehrlichen evangelischen Kirchengemeinde anher bekanntgegeben ein wird.“ — Einstimmig angenommen — Z. 20.551 16. Sectionsbericht und Antrag: „Zur Grenzregu¬ lierung der seinerzeit von der Stadtgemeinde Steyr erworbenen Plattnergründe in Ramingsteg ist ein Grundtausch mit den Ehe¬ euten Schlossgangl, Besitzer des Mössnerhauses Nr. 4, Ramingsteg nöthig geworden, und wird in diesem Sinne der Antrag gestellt der löbliche Gemeinderath wolle nachstehenden Beschluss fassen: 1. Die Stadtgemeinde Steyr tritt aus ihrer Liegenschaft Plattner grund in Ramingsteg aus der Grundparcelle Z. 1065 den im beiliegenden Theilungsausweise vom 2. Juni 1898 mit d be¬ eichneten Antheil im Flächenmaße von 3 Quadrat=Klaftern oder 11 m2 im Tauschwege in das Eigenthum der Eheleute Leopold ind Francisca Schlossgangl ab und bewilligt die Zuschreibung dieses Trennstückes zu der denselben gehörigen Grundparcelle Z. 1067. 2. Dagegen erwirkt die Stadtgemeinde im Tauschwege enen im beiliegenden Theilungsausweise vom 2. Juni 1898 mit e bezeichneten Antheil aus der den Eheleuten Schlossgangl in der Catastralgemeinde Jägerdorf liegenden Grundparcelle 1067 im Ausmaße von 12 Quadrat=Klaftern oder 43 m2 mit der Bewilligung seitens der Besitzer, dass dieses Trennstück der der Stadtgemeinde gehörigen Grundparcelle 1065 einverleibt wird. 3. Da es sich nur um eine Grenzregulierung handelt, die im beiderseitigen Interesse gelegen ist, und der Wert der Tausch¬ Objecte ziemlich gleich ist, so wird von keinem der Contrahenter eine Aufzahlung verlangt und geleistet. 4. Sämmtliche Kosten welche aus diesem Grundtausche erwachsen, werden von der — Schlossgangl'schen Eheleuten getragen. Einhellig angenommen 20.747 Z. 17. Sectionsbericht und Antrag: „Durch die Par¬ celle 1065 des von der Stadtgemeinde erworbenen Grundbesitzes in der Catastralgemeinde Jagerberg zieht sich ein Theil der öffentlichen Wegparcelle Nr. 1288, welche nur für Fußgänger benützbar ist. Nachdem nun daselbst von der Stadtgemeinde eine Schottergrube aufgeschlossen wurde, deren Ausnützung diese Wegparcelle hinderlich ist, so wurde laut Protokollaraufnahm vom 12. Mai 1898 mit der löbl. Gemeindevertretung St. Ulrich 3
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