Ratsprotokoll vom 30. September 1898

Raths=Protokoll aufgenommen über die IX. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 30. September 1898. Tagesordnung: Mittheilungen. I. Section. 1. Personalien. (Vertraulich.) 2. Beschlussfassung über Geltung des Gesetzes, betreffend die Regulierung der Beamtengehalte für die städtischen Beamten und Einstellung der Subsistenz=Zulagen. (Vertraulich.) 3. Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde=Verband und Bürgerrechts=Verleihungen. (Vertraulich.) 4. Recurs gegen eine Armenraths=Entscheidung. 5. Zuschrift des k. k. Bezirksgerichtes Steyr in Betreff der städtischen Landtafel=Einlagen. 6. Antrag auf Wiederverlegung des gesammten Jahr¬ marktes auf den Karl=Ludwigs=Platz. II. Section. 7. Amtsbericht über den Ertrag der Hunde¬ Versteuerung pro 1898/99. 8. Amtsbericht über den Stadtcasse=Journals=Abschluss pro Juli 1898. 9. Petition der Lehrerschaft der Volks= und Bürgerschulen Steyrs um einen Theuerungsbeitrag. 10. Amtsbericht über den Ablauf des Maut=Pachtver¬ trages hinsichtlich des Eisenbahngehsteges. 11. Amtsbericht betreffs Vorschreibung und Einhebung der Zinskreuzer=Gebüren für das Jahr 1898. 12. Inventarial=Bewertung der Industriehalle. 13. Ansuchen um Wiederverpachtung des Eiskellers im Neuthorgebäude und Pachtnachlass. 14. Diverse Spenden=Gesuche. III. Section. 15. Gesuch des Presbyteriums der evan¬ gelischen Kirchengemeinde um Uebernahme der Kosten für die Canalisierung anlässlich des Pfarrhofbaues. 16. Grundtausch zwischen der Stadtgemeinde und den Eheleuten Schloßgangl in der Catastral=Gemeinde Jägerberg. 17. Vereinbarung zwischen der Gemeinde St. Ulrich und der Stadtgemeinde wegen Umlegung des Weges Parcelle 1288 in Ramingsteg. 18. Grundankauf von Frau Magdalena Sergl zur Ver¬ besserung der Friedhofzufahrt. 19. Antrag auf Herstellung neuer Fenster und Reparatur an Thüren im Bruderhause. 20. Kostenvoranschlag für die Herstellung eines Cementrohr¬ Canales in der Gleinkergasse und Neupflasterung derselben. IV. Section. 21. Zuschrift des k k. Stadtschulrathes Steyr betreffs Widmung der Hälfte der Gottlieb Almhofer'schen Stiftungs=Interessen zum Ankaufe von Lehrmitteln für arme Kinder durch den k. k. Stadtschulrath Steyr. 22. Verleihung einer Amtmann'schen Dienstboten=Prämie jährlicher 50 fl. 23. Antrag der Spitals=Commission auf Erhöhung der Verpflegsgebüren im hiesigen öffentlichen Krankenhause. 24. Comité=Antrag, betreffend Vorschläge für die Be¬ nützung der Industriehalle während und außerhalb der Markt¬ zeiten. Gegenwärtig: Der Herr Bürgermeister Johann Redl, der Herr Vice¬ bürgermeister Victor Stigler und die Herren Gemeinderäthe: Emund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Leopold Anzengruber, Alexander Busek, Heinrich Gupf, Leopold Haller, Karl Heindl, Josef Hiller, Josef Huber, Anton Jäger von Waldau, Leopold Köstler, Franz Lang, Matthias Perz, Dr. August Redtenbacher, Ferdinand Reitter, Gottfried Sonnleitner, Josef Tureck, Karl Wöll. — Als Schriftführer fungiert Stadtsecretär Franz Gall. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit und erklärt die Sitzung um 3 Uhr nachmittags für eröffnet. Er theilt mit, dass Herr Gemeinderath Franz Tomitz sein Ausbleiben von der heutigen Sitzung entschuldigt hat, bestimmt die Herren Matthias Perz und Dr. Redtenbacher zu Verificatoren des Proto¬ kolls und fordert den Schriftführer zur Erstattung der Mit¬ theilungen auf. Heri Stadtsecretär Franz Gall trägt 1. die Einladung des hochw. Vorstadtpfarramtes Steyr vom 26. September l. J., Z. 601, zum Festgottesdienste, welcher anlässlich des Namens¬ tages Sr. Majestät am Sonntag den 2. October d. J. um 8 Uhr morgens abgehalten wird; 2. den Dank des Centralverbandes der Sensen=, Sichel= und Strohmesser=Gewerken in Oesterreich für das anlässlich der Abhaltung des Verbandstages durch Ueber¬ lassung des Rathssaales 2c. bewiesene besondere Entgegenkommen; 3. den Bericht des städtischen Casseamtes vom 26. September 1898, nach welchem Herr Marcus Rettensteiner den Kaufschilling für den Baugrund am Seidlfelde per 2110 fl. 60 kr. am 26. Sep¬ tember erlegt hat, vor, welche Mittheilungen zur Kenntnis ge¬ nommen werden Hierauf wurde zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde¬ rath Dr. Franz Angermann. Punkt 1, 2, 3 werden vertraulich verhandelt. 4. Der Herr Referent theilt mit, dass die Eheleute Franz und Anna Kletzmair, zuständig nach Steyr, beim städtischen Armenrathe um die Bewilligung der Mittel zur Anschaffung einer Spieldose zum Zwecke des Erwerbes seines und seiner Gattin Lebensunterhalts angesucht haben und mit diesem Ansuchen mit Rücksicht auf ihre Erwerbsfähigkeit abgewiesen worden sind. Gegen diesen Recurs hatten sie sofort an den h. o.=ö. Landesausschuss recurriert, der den Recurs dem Gemeinderathe zur Entscheidung überwiesen habe. In der Sitzung vom 28. Jänner 1898 sei das Ansuchen der Recurrenten auch vom löbl. Gemeinderathe ab¬ weislich beschieden worden. Dagegen hätten die Eheleute an den h. o.=ö. Landesausschuss den Recurs eingebracht, welchen der letztere nach gepflogenen neuerlichen Erhebungen zur noch¬ maligen Entscheidung an den Gemeinderath überwies. Die Section stellt den Antrag: Der löbl. Gemeinderath wolle beschließen, nachdem über dieses Ansuchen der Eheleute Kletzmair der Gemeinderath der Stadt Steyr im ordentlichen Instanzenzuge bereits in der Sitzung vom 28. Jänner 1898 ent¬ schieden hat, indem er den gegen den Beschlufs des Armenrathes auf Abweisung dieses Ansuchens eingebrachten Recurs zurück¬ wies so hat derselbe in dieser Säche keine neuerlicheiEnte scheidung zu treffen, und wird der bei dem h o.=ö. Landesaus¬

2 gen Entscheidung dem chusse eingebrachte Recurs zur instanzmäßi — Wird einhellig ange h. o.=ö. Landesausschusse zurückgelegt. nommen 65 Z. 16.432. Der Herr Refereut gibt den Inhalt der Zuschrift des 5. k. k. Bezirksgerichtes Steyr vom 22. Juli 1898, Z. Mu III 244/98 bekannt, nach welcher die Besitzer landtäflicher Güter darüber einzuvernehmen sind, ob sie mit der Ausbücherung ihrer land täflichen Liegenschaft aus der oberösterreichischen Landtafel und deren Uebertragung in das Grundbuch des Kreisgerichtes Steyr einverstanden sind, und theilt mit, dass die Stadt Steyr Eigen¬ thümerin von fünf solchen landtäflichen Besitzen sei Die Section habe hierüber folgenden Antrag gestellt: Nachdem mit der Umwandlung von landtäflichen Realitäten in Rustical=Objecte möglicherweise Rechtsverluste eintreten könnten, spricht sich der Gemeinderath der Stadt Steyr dagegen aus dass die ihm gehörigen fünf landtäflichen Realitäten aus der oberösterreichischen Landtafel ausgeschieden und in das Grund¬ buch Steyr übertragen werden sollen. Der Herr Bürgermeisten wird angewiesen, diesen Beschlufs dem k. k. Bezirksgerichte Steyr — Wird einstimmig angenommen. bekanntzugeben. 6. Amtsbericht. Da der Bau der Industriehalle fertig und genug Platz vorhanden ist, um die Jahrmärkte wieder auf dem Karl=Ludwig=Platze abzuhalten, beehrt sich das ergebenst gefertigte Amt den Antrag zu stellen, der löbliche Gemeinderath möge beschließen, dass der Jahrmarkt am Karl=Ludwig=Platze nach dem mitfolgenden Plane des städt. Bauamtes concentriert werde und dass die protokollierten Markthütten dementsprechend verlegt werden, damit die Benützer dieser Hütten von der Ver egung verständigt werden können. — Steyr, 22. September 1898. Franz Gall m. p. Auf Grund desselben stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderarh wolle beschließen: Mit Rücksicht darauf dass nun die Industrie= und Gewerbehalle am Karl=Ludwig=Platze ist, und es evident praktisch ist, den Jahr¬ gestellt fertig um diese Halle zu concentrieren, wird der Steyrer Jahr markt markt auf den Karl=Ludwig=Platz rückverlegt und die Anordnung der Hütten nach dem vorliegenden Marktplane des städtischen Bauamtes genehmigt. Die protokollierten Markthütten=Besitzer sind von der getroffenen neuen Marktordnung zu verständigen derr Gemeinderath Karl Wöll führt aus, dass nach seinem Wissen der gegenwärtige Marktplatz vor zwei Jahren für diesen Zweck eigens angekauft worden sei, und es lägen keine Gründe vor, den Markt wieder zu verlegen. In anderen Städten suche man die Märkte abzuschaffen, in Steyr aber unterstütze man die Marktfieranten. Er stelle den Antrag, dass die Jahrmärkte au dem gegenwärtig dazu verwendeten Platze zu verbleiben haben. Herr Gemeinderath Dr. Angermann vertheidigt den Sectionsantrag und begründet ihn Herr Gemeinderath Josef Hiller gibt der Besorgnis Aus¬ dass mit der Zeit der Markt in die Industriehalle verlegt druck, werden könnte, was der Bestimmung der Halle gar nicht entspreche Herr Gemeinderath Dr. Angermann betont, dass be¬ der Verwendung der Industriehalle ja heute noch aus¬ züglich werde gesprochen werden. ührlick Herr Gemeinderath Karl Wöll hebt nochmals hervor, dass man den Interessen der Kaufmannschaft Steyrs in erster Linie Rechnung tragen möge, die nach seiner Meinung durch die Jahrmärkte geschädigt werden. Hierauf bringt der Herr Vorsitzende den Gegenantrag des Herrn Gemeinderathes Wöll zur Abstimmung, für welcher sich nur der Antragsteller und die Herren Gemeinderäthe Hiller und Reitter erklären, während der Sectionsantrag mit allen außer diesen drei Stimmen angenommen wird. II. Section. Referent: Herr Gemeinderath Josef Tureck. 7. Das Stadtcasseamt berichtet ergebenst, dass innerhalb des gebräuchlichen Termines für die Hunde=Versteuerung pro 1899 783 Marken zu je 3 fl. abgegeben wurden, was einem Erträgnis von 2349 fl. gleichkommt, gegenüber dem Vorjahre mit 735 Marker um 144 fl. mehr. — Wird vom Gemeinderathe zur Kenntnis ge¬ Z. 19.050. nommen. Der Herr Referent liest den Ausweis über die Geld S. gebarung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate Juli 1898 vor 32.566·63½ l. Einnahmen im Monate Juli 1898 27.007·48 * Casserest vom Vormonate fl. 59.574-11½ Gesammteinnahmen im Monate Juli 1898 55.564·94¼ Ausgaben im Monate Juli 1898 fl. 4.009·17 Casserest für den Monat August 1898 ge¬ und betragen bis inclusive Juli 1898 die fl. 214.879·83¼ sammten Einnahmer 210.370·66 * 7 die gesammten Ausgaben —Der Hauptcassier; Stadt=Casseamt Steyr, am 31. Juli 1898 — Der Bericht Paarfußer. Der Casse=Controlor: V. Jandaurek. wird ebenso wie die Mittheilung, dass das Cassejournal durch die Herren Gemeinderäthe Karl Heindl und Karl Wöll geprüft und und richtig befunden worden ist, zur Kenntnis genommen Z. 17.249 Der Herr Referent verliest das Gesuch der Gesammt 9. lehrerschaft des Stadtbezirkes um Gewährung einer Theuerungs¬ ulage: „Löblicher Gemeinderath! Die ergebenst gefertigte Lehrer¬ schaft des Stadtbezirkes Steyr sieht sich in Anbetracht der gegen¬ wärtigen Lage und mit Rücksicht auf die derzeitigen Verhältnisse gedrängt, an den löblichen Gemeinderath der landesfürstlichen Stadt Steyr die Bitte zu richten, derselbe wolle der Lehrerschaf eine jährliche Theuerungszulage insolange gewähren, bis die Aufbesserung der Lehrergehalte durch den hohen Landesausschuss erfolgt sein wird. Zur Begründung dieser Bitte mögen nach¬ stehende Darlegungen gestattet sein: Die Bemessung der Lehrer gehalte für das Land Oberösterreich erfolgte vor fast 30 Jahren auf Grundlage der damaligen Preise der Bedarfsartikel. Seit¬ her sind dieselben fortwährend, zuweilen plötzlich und namhaft gestiegen; aus vorliegenden Tagebüchern und Rechnungen lässt sich eine durchschnittliche Preissteigerung von 35—40 Procent nachweisen. Diese Preissteigerungen sind umso fühlbarer, als sie auf Artikeln liegen, welche unentbehrlich sind und zugleich die Vertheuerung aller anderen Producte veranlassen. Die Lehrer chaft hat keine Mittel, diese Differenz in irgend einer Weise iuszugleichen. Die Wohnungszinsbeträge steigern sich allmählich ebenfalls bedeutend, so dass viele Lehrkräfte zu ihrem Quartier¬ gelde Aufzahlung leisten müssen, trotzdem der löbliche Gemeinde rath in munificenter Weise ein um 10 Procent höheres Quartier geld, als gesetzlich zugesprochen ist, bewilligt. Die Lehrerschaft von Oberösterreich hat schon vor Jahren Schritte gethan, um vom hohen Landtage eine Gehalts=Erhöhung zu erlangen, und obwohl erstere seither alljährlich mit bezüglichen Petitionen sich an höchste Stelle wendete, ist sie stets abgewiesen worden, trotz¬ dem die Nothwendigkeit der Verbesserung der Lage der Lehrer¬ chaft hohenorts zugegeben worden ist. Nachdem die Unter zeichneten speciell für das Wohl der Jugend Steyrs wirken, wegen der örtlichen Verhältnisse hier theuer leben müssen, jeder¬ eit bereit waren, auch über ihre Verpflichtung hinaus sich nützlich und verdienstvoll zu bethätigen, und in Anbetracht, dass der öbliche Gemeinderath der Lehrerschaft bisher sehr munificent entgegengekommen ist, wagt diese die Bitte, hofft auf Gewährung und zeichnet in vorzüglicher Hochachtung— Steyr, den 29.Juli 1898.“ Folgen die Unterschriften Die Section gibt sich die Ehre, folgenden Antrag zur Beschlussfassung vorzuschlagen: Der Gemeinderath der Stadt Steyr bedauert lebhaft, das vorliegende Ansuchen mit Rücksicht auf die finanzielle Lage der Stadt und die weitgehenden unab¬ weisbaren Anforderungen, welche an die Stadtgemeinde gegen wärtig gestellt werden, nicht berücksichtigen zu können. Der Zemeinderath anerkennt jedoch die Richtigkeit der von der Lehrer chaft der Stadt in diesem Gesuche geltend gemachten Begründung und würde es nur freudigst begrüßen, wenn sich der hohe Land¬ tag hiedurch veranlasst sehen würde, das zwischen den Bezügen der Lehrer und der eingetretenen Theuerung bestehende große Missverhältnis, welches in Steyr ganz besonders hervortritt durch die sofortige Regelung der Lehrergehalte der nothwendigen Ausgleichung zuzuführen. — Einstimmig angenommen. — Z. 16.970. 10. Amtsbericht. Der mit dem Pächter des Mautein¬ hebungsrechtes am Gehstege der Eisenbahnbrücke nächst Garsten abgeschlossene Pachtvertrag endet mit 31. December 1898 Hievon erlaubt sich das Amt behufs diesfälliger weiterer Verfügung er gebenst Bericht zu erstatten. Steyr, am 1. September 1898 Der Stadtsecretär: Gall m. p Der Sectionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinde¬ ath möge beschließen, es sei das Mauteinhebungsrecht am Geh¬ tege der Eisenbahnbrücke nächst Garsten im Concurswege für weitere drei Jahre zur Pachtung auszuschreiben, und es werd der Herr Bürgermeister ermächtigt, dasselbe an den Meistbietenden zu vergeben, sowie den Pachtvertrag in der bisher üblichen Weise nit dem Meistbietenden im Einvernehmen mit den betheiligten Gemeinden abzuschließen. — Einhellig nach Antrag. — Z. 18.901 1. Amtsbericht. Wie aus dem Acte entnommen werden wolle, ist es nicht möglich, die Grundlage für die Vorschreibung er Zinskreuzer, nämlich die Zinsfassionen bezüglich des zahres 1898 zu erhalten, weil diese Fassionen erst gegen Ende es Jahres 1898 eingeholt, zur Bemessung der Hauszinssteuen on Seite der Steuerbehörde sodann benützt und erst nach Ab¬ vicklung dieses Geschäftes bei Beginn des Jahres 1899 der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Es bleibt daher nichts ibrig, als für das laufende Jahr die Zinskreuzergebür nach den für das vergangene Jahr fatierten Mietzinsen vorzuschreiben und einzuheben und die endgiltige Abrechnung im kommender Jahre vorzunehmen, wozu ein Gemeinderathsbeschluss nothwendig ist, welcher ortsüblich kundgemacht werden müsste Steyr, an 26. Juli 1898. — Der Stadtsecretär: Franz Gall Die Section stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinde rath möge beschließen, es sei die Zinskreuzergebür für das Jahr 1898 nach den für das Jahr 1897 fatierten Mietzinsen vorzuschreiben und die endgiltige Abrechnung im kommender jahre auf Grund der erst im Anfange des Jahres 1899 zu kommenden Fassionen für das Jahr 1898 vorzunehmen. Dieser Beschluss sei ortsüblich kundzumachen Einstimmig ange¬ nommen. — Z. 13.329 12. Der Herr Referent erwähnt, dass die Beschlussfassung über diesen Gegenstand der Tagesordnung in der Sitzung vom 29. Juli d. J. vertagt worden sei, und gibt bekannt, dass die Section den Antrag gestellt habe, der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es sei die erst neu hergestellte Industriehalle mit dem runden Bauwerie von 90.000 fl. in das Activvermögen der Stadt Steyr einzusetzen Nachdem Herr Vicebürgermeister Victor Stigler, welcher den Antrag eingebracht hat, die Industriehalle mit einem Werte von 50.000 fl. in das Activvermögen der Stadt einzustellen, in

längerer Rede die Gründe auseinandergesetzt hat, die ihn be wird der Sectionsantrag stimmen, diesem Antrage zuzustimmen, — Z. 14.937 einstimmig angenommen. Der Herr Referent verliest folgende Eingabe: „Löb¬ 13. liche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr! Mit Bezug auf die Zuschrift der löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr vom 11. Februar 1898, womit mir der Keller im Gendarmeriegebäude 1. Jänner bis 31. December 1898 um den für die Zeit von Mietzins von 24 fl. zur Benützung überlassen wurde, erlaube ich mnir, an die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung das ergebenste Ansuchen zu stellen, mir genannten Keller auf mehrere Jahre veiter zu verpachten. — Da nun dieser Keller seinen Zweck als Eiskeller nur sehr unvollkommen erfüllt, andererseits die Adap ierungskosten zu bedeutend sind, um nur für ein Jahr diesem Zwecke zu dienen, und dieses Object auch weiter sonst zu nichts zu verwerten ist, so erlaube ich mir das ergebenste Ansuchen zu tellen, mir einen diesen Umständen entsprechenden Pachtnachlass — Karl Steyr, am 3. August 1898 jewähren zu wollen derfler m. p., Fleischhauer und Hausbesitzer, Grünmarkt 15.“ Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath möge beschließen, es sei der Eiskeller im Neuthorgebäude auf 5 Jahre in den Fleischhauer Herrn Karl Derfler um den jährlichen Pacht¬ chilling von 20 fl. unter den im Gemeinderathsbeschlusse vom 17. December 1897 enthaltenen Bedingungen zu verpachten. derr Gemeinderath Heinrich Gupf stellt mit Rücksicht dass der um einen jährlichen Pachtschilling von 30 fl darauf verpachtete Keller im Exjesuitengebäude bedeutend größer, be¬ gelegen sei, einen besseren Zugang habe 2c., den Gegen¬ quemer diesen Keller um den jährlichen Pachtschilling von 15 fl Antrag, an Karl Derflinger auf weitere fünf Jahre zu verpachten Bei der Abstimmung fällt dieser Gegenantrag und der Sectionsantrag wird mit allen bis auf drei Stimmen angenommen obwohl der Gegenantrag vier Stimmen für sich gewonnen hatte 18.381 3. diebei theilt der Herr Sections=Obmann mit, dass auch Herr Hans Eiselmeyr die Pachtung des Kellers im Exjesuiten gebäude gekündet habe und dass die Section den Antrag stelle diesen Keller zur Wiederverpachtung in Concursausschreibung — Z. 18.918 zu bringen. — Einhellig angenommen 14. Hiebei führt der Herr Referent aus, die Section habe den Antrag gestellt, es seien die Gesuche des Kirchenbau Comites der Pfarrgemeinde Altmünster am Traunsee und des I. Sarajevoer Militär=Veteranen=Vereines um Spenden abzu weisen, dagegen dem deutschen Orte Höritz als Beitrag zu der zur Deckung des durch ein großes Brandunglück verursachten bedeutenden Schadens eingeleiteten Sammlung 10 fl. zu be¬ Z. 17.989 Wird einstimmig angenommen. — willigen 20.633 und 19.600 III. Section. 15. Referent Herr Vicebürgermeister Victor Stigler trägt folgendes Gesuch vor: „An den hochverehrlichen Hemeinderath der Stadt Steyr! Das in größter Hochachtung unterzeichnete Presbyterium beehrt sich hiemit, einem hochver¬ ehrlichen Gemeinderathe nachstehende Bitte zur wohlwollenden Prüfung und gütigen Erfüllung zu unterbreiten: Mit dem Baue eines neuen Pfarrhauses neben der neuerbauten evangelischen Kirche in der Bahnhofstraße ergibt sich die auch von der ver¬ ehrlichen Bau=Section des Gemeinderathes anlässlich des Local¬ Augenscheines bei gleichzeitiger Genehmigung der Durchführ¬ barkeit anerkannte Nothwendigkeit einer Canalanlage zur Ableitung des Unrathes und der Spülwässer, und zwar vom Hause bis zur Bahnhofstraße auf eigenem Besitze der Gemeinde von dort aber bis zum Anschlusse an den bestehenden Haupt¬ Canal auf städtischem Grunde. Die Kosten dieses letzteren Canal¬ theiles allein auf sich zu nehmen, ist der evangelischen Gemeinde Steyr gänzlich unmöglich. Ihre ohnedies sehr geringen finanziellen Kräfte, die ohne auswärtige Hilfe nicht einmal zur regelmäßigen Bestreitung der laufenden Bedürfnisse genügen, sind durch den gleichzeitigen Kirchen= und Pfarrhausbau, dessen Beginn nur durch reiche evangelische Bruderhilfe von österreichischen und reichsdeutschen Glaubensgenossen ermöglicht wurde, zu welchem öffentliche Beiträge irgendwelcher Art bisher nicht geleiste wurden und dessen Beendigung trotzdem nur durch Aufnahme einer bedeutenden Bauschuld wird erfolgen können, auf das alleräußerste in Anspruch genommen. Liegt nun aber anderer¬ seits die Durchführung der Canalisation, wie überall, so auch bei diesem Baue an Stelle einer in jeder Beziehung äußerst nach¬ theiligen, von den Herren Anrainern gewiss nicht geduldeten Senkgrube nicht nur in unserem, sondern in erster Linie auch im öffentlichei, gesundheitlichen Interesse der Stadt, und be¬ trifft die Canalisation, wie im vorliegenden Falle, nicht ein Privat=Wohnhaus, sondern ein öffentliches Gebäude, bei welchen ür Schulkinder und Kirchgänger besondere Pissoir= und Abort¬ Unlagen hergestellt werden müssen, so hofft das ergebenst unter¬ zeichnete Presbyterium, ein hochverehrlicher Gemeinderath werde in Würdigung dieser Gründe in gütiger, wohlwollender Schätzung der evangelischen Gemeinde der Stadt Steyr und in freundlicher Unerkennung dessen, was die Gemeinde ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel und ohne Heranziehung der allgemeinen Wohl¬ thätigkeit durch beide Bauten unbestritten zur Verschönerung der Stadt an einem ganz besonders wichtigen Punkte geleistet hat, beschließen: Die Kosten des geplanten Canales, soweit er durch tädtischen Grund führt, auf die Stadteasse zu übernehmen und damit in die Reihe derjenigen Städte Oesterreichs zu treten, welche, wie zum Beispiele Gablonz, Saaz, Komotau, Troppau, Jägerndorf, Bielitz, Stockerau, Krems, Znaim, Iglau, Wiener¬ Neustadt, Neunkirchen, Villach, St. Pölten und viele andere, durch hochherzige Widmung bedeutender Summen in Geld oder natura wangelische Kirchen= und Pfarrhausbauten oder andere Gemeinde¬ zwecke in einmaliger oder fortlaufender Unterstützung wohlwollend gefördert haben. Sollte aber die finanzielle Lage der Stadt oder andere Bedenken die Gewährung dieses Ansuchens in seiner Gänze unmöglich machen, dann beehrt sich das ergebenst unter eichnete Presbyterium namens der Gemeinde sich bereit zu er¬ klären, einen Theil der Baukosten — bis etwa ein Drittel — aus eigenen Mitteln zu tragen, bittet aber auf das erbenste und höflichste, ein hochverehrlicher Gemeinderath wolle in diesem Falle mit Rücksicht auf die schwachen Kräfte der Gemeinde und das hiebei in Betracht kommende öffentliche, sanitäre Interesse die Beitragleistung der evangelischen Gemeinde auf ein möglichst geringes Maß gütigst beschränken. Einem hochverehrlicher Gemeinderathe in größter Hochachtung ergebenes Presbyterium der evangelischen Gemeinde A.=B. — Steyr, am 21. Sept. 1898. — Matthias Seiler m. p., Curator. Pfarrer Erich Stökl m. p. Vorsitzender.“ Sectionsbericht und Antrag: „Als die verehrliche evangelische Kirchengemeinde in Steyr den Entschluss fasste, in Ennsdorf eine Kirche und Pfarrhaus zu erbauen, wurde der¬ selben über Beschluss des Gemeinderathes aus dem Gemeinde¬ Eigenthum ein Grundstück zu einem sehr mäßigen Preise über¬ lassen und damit eine das Unternehmen wohlwollend begünstigende Förderung bethätiget, sowie auch heute wieder gerne zugestanden wird dass die Durchführung dieser Bauten, abgesehen von ihrer onstigen Bedeutung, als eine Zierde und Verschönerung des betreffenden Stadttheiles bezeichnet werden müssen. Es kann edoch vom Standpunkte der Billigkeit und der vielfachen Con¬ equenzen halber im allgemeinen nicht zulässig erscheinen, dass die Stadtgemeinde an Stellen, wo ein einzelner Neubau errichtet vird und an den sich wie hier infolge der Configuration weitere Neubauten überhaupt gar nicht mehr anschließen können, kost pielige Canalisierungs=Bauten und dergleichen nur zu diesem Zwecke und gänzlich aus eigenem zu veranlassen. Die hier in Frage kommende öffentliche Canalisierungs=Anlage ist die Fort¬ setzung des Haupt=Canales im Zuge der Bahnhofstraße gegen den Staatsbahnhof in der Länge von 72 Currentmetern aus ge deckelten Cementröhren mit einem eiförmigen Profile von 30/45 Ctm. in welchem allein der Privat=Canal des neu erbauten evan gelischen Pfarrhauses eingezapft werden soll, und wird der Kosten aufwand nach dem beiliegenden Kostenvoranschlage des Bau¬ Amtes vom 27. September 1898 hiefür den Betrag von rund 30 fl. erfordern. —Im Sinne dieser Erörterungen wird der lntrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle beschließen .Die hier in Frage kommende Canalanlage in der Bahahof¬ straße im Kostenaufwande von 630 fl. dann durchzuführen, wenn ich die verehrliche evangelische Kirchengemeinde zur Tragung des dritten Theiles der Kosten, also von 210 fl., entschließt 2. In diesem Falle sind die anderen 420 fl. aus der Präliminar¬ Post XI (Canalanlagen) zu decken, die Arbeit auszuschreiben und die Bau=Section mit der Vergebung derselben zu betrauen, und zwar sofort, nachdem die zustimmende Entschließung der verehrlichen evangelischen Kirchengemeinde anher bekanntgegeben ein wird.“ — Einstimmig angenommen — Z. 20.551 16. Sectionsbericht und Antrag: „Zur Grenzregu¬ lierung der seinerzeit von der Stadtgemeinde Steyr erworbenen Plattnergründe in Ramingsteg ist ein Grundtausch mit den Ehe¬ euten Schlossgangl, Besitzer des Mössnerhauses Nr. 4, Ramingsteg nöthig geworden, und wird in diesem Sinne der Antrag gestellt der löbliche Gemeinderath wolle nachstehenden Beschluss fassen: 1. Die Stadtgemeinde Steyr tritt aus ihrer Liegenschaft Plattner grund in Ramingsteg aus der Grundparcelle Z. 1065 den im beiliegenden Theilungsausweise vom 2. Juni 1898 mit d be¬ eichneten Antheil im Flächenmaße von 3 Quadrat=Klaftern oder 11 m2 im Tauschwege in das Eigenthum der Eheleute Leopold ind Francisca Schlossgangl ab und bewilligt die Zuschreibung dieses Trennstückes zu der denselben gehörigen Grundparcelle Z. 1067. 2. Dagegen erwirkt die Stadtgemeinde im Tauschwege enen im beiliegenden Theilungsausweise vom 2. Juni 1898 mit e bezeichneten Antheil aus der den Eheleuten Schlossgangl in der Catastralgemeinde Jägerdorf liegenden Grundparcelle 1067 im Ausmaße von 12 Quadrat=Klaftern oder 43 m2 mit der Bewilligung seitens der Besitzer, dass dieses Trennstück der der Stadtgemeinde gehörigen Grundparcelle 1065 einverleibt wird. 3. Da es sich nur um eine Grenzregulierung handelt, die im beiderseitigen Interesse gelegen ist, und der Wert der Tausch¬ Objecte ziemlich gleich ist, so wird von keinem der Contrahenter eine Aufzahlung verlangt und geleistet. 4. Sämmtliche Kosten welche aus diesem Grundtausche erwachsen, werden von der — Schlossgangl'schen Eheleuten getragen. Einhellig angenommen 20.747 Z. 17. Sectionsbericht und Antrag: „Durch die Par¬ celle 1065 des von der Stadtgemeinde erworbenen Grundbesitzes in der Catastralgemeinde Jagerberg zieht sich ein Theil der öffentlichen Wegparcelle Nr. 1288, welche nur für Fußgänger benützbar ist. Nachdem nun daselbst von der Stadtgemeinde eine Schottergrube aufgeschlossen wurde, deren Ausnützung diese Wegparcelle hinderlich ist, so wurde laut Protokollaraufnahm vom 12. Mai 1898 mit der löbl. Gemeindevertretung St. Ulrich 3

4 vorbehaltlich der Zustimmung beider Gemeinde=Collegien, nach¬ ehender Vergleich vereinbart Wie aus der beiliegenden Plan kizze vom 10. Juni a. c. ersichtlich ist, soll im Tauschwege der Theil der Wegparcelle 1288 von ihrem Beginne an der Stadt¬ gemeindegrenze bis zur Ecke der Parcelle 1067 der Schloss¬ gangl'schen Realität daselbst aufgelassen, an der gleichen Stelle jedoch mit der öffentlichen Wegparcelle 1276 durch eine neue Weganlage verbunden werden, so dass die ungehinderte Benützunc der weiteren Strecken der Wegparcelle 1276 wieder hergestellt ist. Laut Zuschrift der löblichen Gemeinde=Vertretung St. Ulrich vom 21. Juli a. c, Z. 543, hat der verehrliche Gemeindeaus schuss dieser Vereinbarung in seiner Sitzung vom 17. Juli u. c. die Zustimmung ertheilt und beschlossen, auf eine Vergütung für die Grundfläche dieses aufgelassenen Wegparcellentheiles, wvelche nunmehr in das Eigenthum der Stadtgemeinde Steyr übergehen und der derselben gehörigen Grundparcelle 1065 zu¬ geschrieben werden soll, der Geringfügigkeit halber keinen Anspruck zu erheben. Mit Zuschrift derselben Gemeinde=Vertretung von 9. September a. c., Z. 543, wurde bekanntgegeben, dass mit Erlass vom 22. August u. c, Z. 13.473, der hohe oberösterreichische Landesausschuss diesen Wegparcellentausch genehmigt hat. Au Grund der vorstehenden Erörterungen wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle nachstehendes beschließen: 1. Der Verlegung eines Theiles der öffentlichen Wegparcelle 1288 in der Catastralgemeinde Jägerberg im Tauschwege wird zu¬ gestimmt. 2. Wird genehmigt, dass die Grundfläche des auf¬ gelassenen Theiles der öffentlichen Wegparcelle 1288 der der Stadtgemeinde gehörigen Grundparcelle 1065 einverleibt werde. . Wird zugestimmt, dass im Tauschwege dagegen die zur Umlegung der öffentlichen Wegparcelle 1288 und Verbindung derselben mit der öffentlichen Wegparcelle 1276 nöthige Grund¬ fläche laut beiliegender Planskizze vom 10. Juni u. c. von der der Stadtgemeinde gehörigen Grundparcelle 1065 abgetrennt und der Wegparcelle 1288 zugeschrieben werden darf. 4. Werden sämmtliche Kosten der bücherlichen Durchführung dieses Weg¬ tausches von der Stadtgemeinde allein getragen. 5. Der Herr Bürger¬ neister wird beauftragt, dem löbl. Gemeindeausschusse St. Ulric für die coulante Erledigung dieser Angelegenheit im schriftlichen Wege den verbindlichen Dank des Gemeinderathes zum Ausdrucke — Z. 19.777. — Einstimmig angenommen. zu bringen. 18. Sectionsbericht und Antrag: „Gelegentlich der Regulierung der Zufahrtsstraße zum Friedhofe, durchgeführt auf Grund des Gemeinderathsbeschlusses vom 8. Juli d. J., ist die Erwerbung eines kleinen Streifens von dem anrainenden Grund¬ besitze der Frau Magdalena Sergl nothwendig geworden und wird daher der Antrag gestellt, der löbl. Gemeinderath woll beschließen: Von dem Grundbesitze der Frau Magdalena Sergl Hausbesitzerin Nr. 37 in Wieserfeld, den in dem beiliegender Theilungsausweise vom 25. August mit adefghi bezeichneter Theil der Parcelle 689 im Ausmaße von 5·3 Quadrat=Klaftern gleich 19 m“ um den Betrag von 6 fl. per Quadrat=Klafter, also um den Kaufschilling von 31 fl. 80 kr., zum Zwecke der Straßenverbreiterung zu erwerben, so zwar, dass dieses Trenn¬ tück mit der Wegparcelle Nr. 1383 vereiniget werden kann, und ferner der Verkäuferin für einen auf diesem erworbenen Grund¬ — Einstimmig tück gestandenen Birnbaum 25 fl. bar zu bezahlen.“ Z. 8432. angenommen. 19. Der Sections=Obmann bringt zur Kenntnis, dass der Armenrath der Stadt Steyr die Anschaffung von Winterfenstert im Bruderhause beantragt hat. Die Anschaffung von solchen Fenstern sei, wie sich die Bausection überzeugt habe, thatsächlich dringend nothwendig, denn es werde niemand verlangen, dass die armen Leute, welche im Bruderhause untergebracht sind, im Winter frieren sollen. Die Section habe daher den Antrag ge¬ tellt, der löbliche Gemeinderath wolle die Herstellung von 18 Stück inneren und äußeren Blindrahmenfenstern für das „Bruderhaus“ beschließen, den hiezu sammt Reparaturkosten einiger Thüren nöthigen runden Betrag von 250 fl. à conto des Milden=Ver¬ orgungsfandes und die Ausschreibung und Vergebung der Arbeit durch die Bausection bewilligen. — Einstimmig angenommen. Z. 19.799 20. Sectionsbericht und Antrag: „Seit Jahren wird die dringliche Canalisierung und Neupflasterung der Gleinker gasse in Aussicht genommen und ist endlich diese Durchführung nicht mehr aufschiebbar. Es ist nun in Aussicht genommen, noch im Herbste dieses Jahres die Canalisierung von der Fried ofstiege bis zum Canal der Sierningerstraße fertigzustellen die Pflasterung des aufgerissenen Straßenpflasters mit dem altem Materiale provisorisch und die Neupflasterung mit neuen Würfelr im nächsten Jahre herstellen zu lassen. Der Hauptcanal ist laut beiliegendem Situationsplane vom 23. September 1898 in ge¬ deckelten Cementröhren mit dem Anfangsprofile von 40 60 und dem schließlichen Profile von 50 75 Centimeter gedacht, und aben sich sämmtliche Herren Hausbesitzer der in Frage kommenden Strecke der Gleinkergasse laut Protokollaraufnahme vom 26. Sep tember 1898 verpflichtet, die Einzapfung ihrer Hauscanäle und Dachwasserableitungen zugleich mit der Legung des Haupteanales auf eigene Kosten ausführen zu lassen. Die Neupflasterung soll vom rothen Brunnen bis zur Schuhbodengasse mit 7 Centimeter¬ Granitwürfeln, von da ab mit sogenannten Neusiebener oder genuteten Würfelsteinen hergestellt und der Schnallenberg mit zwei Rinnsalen aus einem Theile des Altmateriales versehen Somit wird der Antrag gestellt, der löbliche — werden. Gemeinderath wolle beschließen: 1. Die Canalisierung der Gleinker¬ gasse im Kostenaufwande von rund 2800 fl. laut Kostenvoranschlag des Bauamtes vom 26. September 1898 noch in diesem Jahre durchzuführen, diese Arbeit mit Ausnahme der Abfuhr des Alt¬ materiales und der Beschaffung und Zufuhr des nöthigen Nateriales zur Wiederverschüttung auszuschreiben und die Bau Section mit der Vergebung zu betrauen. 2. Dass der beanspruchte Betrag von 2800 fl., welcher dem Conto außerordentliche Bau¬ ührung zur Last geschrieben werden soll, nachdem aber das räliminare dieser Post theils schon absorbiert ist, theils noch im Laufe des Jahres für schon bewilligte Ausgaben aufgebracht werden wird, der außerordentlichen Reserve entnommen werden kann. 3. Dass die Neupflasterung der Gleinkergasse vom rothen Brunnen bis zur Friedhofstiege im nächsten Jahre zu erfolgen hat, diese Arbeit seinerzeit ausgeschrieben werden soll und die Bau=Section mit der Vergebung beauftragt wird. 4. Dass der hiezu laut Kostenvoranschlag des Bauamtes vom 26. Sep tember u. c. nöthige Betrag von rund 6000 fl. (Sechstausend Gulden) in das Präliminare des Jahres 1899 eingesetzt werden Einstimmig angenommen. muss. — — Z. 21.193 IV. Section. Referent: Herr Gemeinderath Anton Jäger v. Waldau. 21. Der Herr Referent verliest die Eingabe des k. k. Stadtschulrathes Steyr vom 6. August 1898, Z. 259: „Ar die löbliche Gemeinde=Vorstehung der l. f. Stadt Steyr! Gelegent¬ lich der Activierung der Cäcilia Schiefermayr'schen Stiftung zur Anschaffung von Lernmitteln für arme Schüler hat der k. k. Stadtschulrath in der Sitzung am 28. Juni l. J. eingehend über die Verwendung der Interessen aus dieser Stiftung berathen und ist dabei zum Schlusse gelangt, dass es aus ökonomischen Gründen am vortheilhaftesten wäre, die Beschaffung sämmt¬ licher Lernmittel für arme Schüler in die eigene Hand zu nehmen. Zur einheitlichen Betheilung aller armen Schüler des Stadt¬ bezirkes mit den nöthigen Erfordernissen reichen jedoch die Interessen der Schiefermayr'schen Stiftung nicht aus, und könnte dies nur dann bewerkstelligt werden, wenn dem k. k. Stadtschul¬ rathe die Hälfte der Interessen aus der Almhofer'schen Schul¬ Stiftung hiezu noch überlassen würden. Bisher wurden die janzen Interessen der Almhofer'schen Schulstiftung seitens der öblichen Gemeindevorstehung dem Vereine der Schulfreunde zur tiftsbriefmäßigen Verwendung überwiesen, welcher die Hälft davon zur Betheilung armer Schulkinder mit festem Schuhwer verwandte und die andere Hälfte in Theilbeträgen den einzelnen Schulleitungen zur Selbstbeschaffung von Lernmitteln für arme Schüler überließ. Der k. k. Stadtschulrath stellt daher das diensthöfliche Ersuchen, die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung wolle gefälligst veranlassen, dass die eine Hälfte der Interessen der Almhofer'schen Schulstiftung in Hinkunft dem Vereine der Schulfreunde behufs Beschaffung von festem Schuhwerk für arme Schulkinder, die andere Hälfte jedoch dem k. k. Stadtschulrathe ur stiftsbriefmäßigen Verwendung überlassen werde, damit etzterer in die Lage versetzt werde, die einheitliche Betheilung iller armen Schulkinder des Stadtbezirkes mit den erforderlichen Lernmitteln durchführen zu können K. k. Stadtschulrath Steyr, am 6. August 1898. — Der Vorsitzende: Redl m. p.“ Der Sectionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinde¬ rath wolle dem Ansuchen des Stadtschulrathes Folge geben und beschließen, die eine Hälfte des Erträgnisses aus der Alm¬ hofer'schen Schulstiftung dem Stadtschulrathe, die andere Hälfte dem Vereine der Schulfreunde zur stiftsbriefmäßigen Verwendune u überweisen Herr Vicebürgermeister Victor Stigler kann sich mit den Sectionsantrage nicht ganz einverstanden erklären, da er mit dem Stiftsbriefe in Widerspruch steht. Nach seiner Meinung werde es nöthig sein, dass 1. dieser Beschluss nicht als ein bleibender bezeichnet wird, und 2. dass dem löblichen k. k. Stadtschulrathe wohl das Recht eingeräumt werde, das Bedürfnis an Lern mitteln zu erheben und dieselben an die einzelnen Schulen zu vertheilen, dass aber die Bewilligung und Anschaffung der Lern¬ mittel dem Gemeinderathe, bezw. der Gemeinde=Vorstehung vor¬ behalten bleiben soll. Er stelle deshalb den Antrag, dass zum Sectionsantrage der Zusatz gemacht werde: „Die Bewilligung der Anschaffung der vom k. k. Stadtschulrathe zu ermittelnden Lernmittel bleibt jedoch dem Gemeinderathe und die Anschaffung derselben der Gemeinde=Vorstehung vorbehalten Nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren Gemeinde räthe Dr. Angermann, Victor Stigler und Anton v. Jäger betheiligen, wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzantrage des Z. 17.342 Herrn Vicebürgermeisters einstimmig angenommen. 22. Der Antrag der Section, es werde die Amtmann'sche Dienstbotenstiftung jährlicher 50 fl. im Einvernehmen mit dem hochwürdigen Stadtpfarramte der Katharina Nomayr zuerkannt, wird einhellig angenommen. 18.999. Z. 23. Herr Vicebürgermeister Victor Stigler erstattet als von der Spitalscommission erwählter Referent nachstehenden Bericht und Antrag: „Die Kosten des öffentlichen, in der Verwaltung der Stadtgemeinde stehenden Spitales überschreiten in beträchtlicher Weise die Einnahmen für dasselbe, so dass, da der Milde=Versorgungsfond für dieses Deficit aufzukommen nich in der Lage ist, die Mittel der Stadtgemeinde fortwährend und in steigender Weise zur Deckung desselben herangezogen werden nüssen. So betrug laut amtlichen Auszuges vom 19. Sep tember 1898 aus den Verpflegsprotokollen die Repartition der totalen Spitalunkosten auf den Kopf und Tag der im Spitale

aufgenommenen Pfleglinge im Jahre 1894 97 kr., im Jahre 1895 1 fl., im Jahre 1896 99 kr., im Jahre 1897 98 kr., denen keine weiteren Einnahmen, als die Verpflegsersatzkosten per Kopf und Tag von 85 kr. gegenüberstehen. Dazu kommt noch die laut § 4 des Statntes vom 25. September 1891 getroffene Bestimmung, welche von der Landesverwaltung seinerzeit als Bedingung der Zustimmung zum Oeffentlichkeitsrechte des Spitales gestellt wurde, des Inhaltes dass für die in der Stadtgemeinde Steyr zu¬ ständigen, unbemittelten Personen, welche im Krankenhause Auf¬ nahme und Pflege finden, eine Inanspruchnahme des Landes¬ fondes zum Ersatze der Verpflegskosten nicht platzgreifen darf, wodurch für alle diese Fälle der sonstige Ersatz von 85 kr. ent¬ fällt. Alle Bemühungen, für die Folgen dieser statutarischen Bestimmung einen Ersatz zu erreichen, sind gescheitert, und die auch hiedurch von Jahr zu Jahr steigende Belastung des Gemeinde¬ säckels ist mitbestimmend für die Nöthigung, eine Erleichterung dieser Lasten auf anderen Wegen herbeizuführen. In Erwägung dieser Umstände wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinde¬ rath wolle beschließen, es sei die Erhöhung des bisherigen Ver¬ pflegskostensatzes im öffentlichen Spitale zu Steyr per Kopf und Tag von 85 kr. auf Einen Gulden festzusetzen, und der Herr Bürgermeister zu beauftragen, die Zustimmung der hiebei in Frage kommenden Behörden zu erwirken.“ — Einstimmig ange¬ nommen. 27 24. Von der ad hoc eingesetzten Commission zum Referenten bestimmt, berichtet Herr Vicebürgermeister Victor Stigler folgendes: „Auf Grund des Gemeinderathsbeschlusses vom 8. Juni 1898 sind Bestimmungen zu treffen über die Nutzbar¬ machung und zeitweilige Verwendung der leerstehenden Räume in der Industriehalle, und hat das ad hoc gewählte Comité nach¬ stehende Vorschläge vereinbart: Die Erhaltungskosten der Industrie¬ halle gebieten es, die leerstehenden Localitäten derselben nutz¬ bringend zu verwerten, aber die diesfälligen Bestimmungen werden wohl durch die erst zu machenden Erfahrungen eine feste Gestaltung annehmen können. — Es ist eine Thatsache, dass sich die zwei Jahrmärkte in Steyr besonders von auswärts eines wachsenden Besuches erfreuen und es wird daher im allgemeinen und öffentlichen Interesse das Augenmerk darauf zu richten sein, dieser Wahrnehmung Vorschub zu leisten, die Märkte immer mehr zu kleinen Volksfesten sich ausgestalten zu lassen, und scheint es in diesem Sinne vorerst angezeigt zu sein, den Versuch zu machen, den Marktverkehr der Hauptsache nach wieder auf den Karl=Ludwigsplatz zu concentrieren. Aus diesem Anlasse soll die Industriehalle nach zwei Seiten in Verwendung kommen, und zwar bezüglich der Restaurationslocalitäten und des Saales, sowie seiner Nebenräume, durch Ueberlassung derselben vorerst zu volksthümlichen Veranstaltungen an beliebige Unternehmer. Es sollen aber auch Bestimmungen getroffen werden über die Vermietung dieser Localitäten zu anderen Zeiten, an Vereine, zu Concerten, an Corporationen, zu Volksversammlungen, sowie an Veranstalter von Schaustellungen verschiedener Art 2c. 2c. In diesem Sinne wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, den Herrn Bürgermeister zur zeitweiligen Vermietung der leerstehenden Räumlichkeiten der Industriehalle unter nachstehenden Normen zu ermächtigen: 1. Die Vermietung des Saales der Industriehalle und der Neben¬ räume zum Zwecke der Aufstellung von Verkaufsständen oder Buden ist im Principe ausgeschlossen. 2. Der Saal der Industrie¬ halle, die beiden daranstoßenden Vorräume, die Terrasse und das Vestibule könne für eine einmalige Benützung um den Betrag von 30 bis 50 fl., für eine mehrtägige, ununterbrochene, aufein¬ anderfolgende Benützung um den Betrag von 20 bis 30 fl. für jeden Tag vermietet werden. Für Beleuchtung und Reinigung dieser Räumlichkeiten hat der Mieter überdies aus eigenem auf¬ zukommen, sowie er für jede Beschädigung der benützten Räume sammt Zubehör haftbar und ersatzpflichtig ist. Zur sicheren Erfüllung dieser Verpflichtung kann von dem Mieter der Erlag einer Caution beansprucht werden. Da angesichts der Lage des Gebäudes und sonstigen Umstände die Benützung desselben während der Winterszeit nicht vorgesehen wurde, und in dem¬ selben zwar Kamine angebracht, für Heizanlagen jedoch nicht Sorge getragen wurde, so müssten in solchen Fällen die Mieter die Aufstellung von Oefen und deren Beheizung auf eigene Kosten übernehmen. Die eventuelle gleichzeitige Vermietung der Restaurationslocalitäten mit Küche und Keller bleibt jeweiligen besonderen Vereinbarungen überlassen. 3. Während der Markt¬ zeit können die bezeichneten Räume unter den gleichen, oben dar¬ gelegten Bedingungen vermietet, die Restaurationslocalitäten jedoch sollen für die Dauer der Marktzeit an den Meistbietenden vergeben werden, welcher ebenfalls für Beleuchtung und Reinigung aus eigenem aufzukommen hat und für das Inventar und eventuelle Beschädigung der Räume haftbar und ersatz¬ pflichtig ist. Der Pächter ist nur zur Verabreichung von kalten Speisen und warmen Würsten, aber aller Arten Getränke be¬ rechtigt.“ Nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren Gemeinde¬ räthe Dr. Angermann, Hiller, Heindl, Haller, Gupf und Herr Vicebürgermeister Stigler betheiligen und die zu Modi¬ icationen und Zusätzen zu den ursprünglich gestellten Antrage führten, wird der gestellte Antrag in der obenangegebenen Fassung einstimmig angenommen. — Z. 12.811. Hierauf Schluss der Sitzung um 5 Uhr 15 Min. abends.

Anhang zum Protokoll über die X. Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr vom 30. September 1898 Vertraulicher Theil. I. Sektion. Sektionsobmann Herr Gemeinderat Dr. Franz Angermann als Referent. Punkt 1. a) Dem Herrn Polizeikommissar Franz Ebmer wird als teilweisen Ersatz für angeschaffte Monturs- und Ausrüstungskosten, sowie insbesondere in Anerkennung seiner vorzüglichen Dienstleistung eine außerordentliche Renumeration von 100 fl bewilligt, dagegen dessen Ansuchen um Uebernahme von Montursu. Ausrüstungsgegenständen keine Folge gegeben. ENr. 155 Präs. 6.) Dem Ansuchen des städt. Diurnisten Alois Winzig um Einreihung in die XI. Rangsklasse der städt. Beamten wird dermalen noch keine Folge gegeben, dagegen demselben die Zusicherung erteilt, dass diese Einreihung nach Vollstreckung des 15. Dienstjahres des Gesuchstellers bei zufriedenstellender Dienstleistung erfolgen wird. ENr. 154 Präs. Punkt 2. Mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 49 Abs. 2 des Gemeindestatutes der Stadt Steyr wird beschlossen, es habe das bereits sanktionierte Gesetz vom 19. September 1898 betreffend die Regelung der Gehalte

der kk. Staatsbeamten auch auf die bleibend angestellten Beamten der Stadt Steyr Anwendung zu finden und es sei das städt. Kassenamt anzuweisen, die den städt. Beamten im Sinne dieses Gesetzes gebührenden Gehalte nach dessen Vorschriften ab 1. Oktober 1898 zur Auszahlung zu bringen dagegen aber die Subsistenzzulagen von diesem Zeitpunkt ab einzustellen. Punkt 3. Die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxe wird bewilligt: 1. Herr Johann Sucher, Büchsenmacher in der österr. Waffenfabrik 2. Herr Johann Weingartner, Mauteinheber in Steyr 3. Herr Leopold Kindlmann, Schlosser der östr. Waffenfabrik Steyr 4. Herr Peter Klaffenböck, Waffenfabriksarbeiter in Steyr Das Ansuchen des letzteren um Verleihung des Bürgerrechtes wird bei dem Mangel der nach dem Gemeinderathsbeschlusse

vom 4. März 1898 fixierten besonderen Erfordernisse abgewiesen. Dem Herrn Thomas Schröder, Braumeister der bürgl. Aktienbrauerei in Steyr wird zum Zweck der Erlangung der österr. Staatsbürgerschaft die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr gegen seinerzeitigen Erlag der Taxe zugesichert. Der Vorsitzende Die Gemeinderäte Schriftführer

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