Ratsprotokoll vom 29. Juli 1898

Abgrenzungsgitters auf harten Sockel u. dergl. sind von der Stadtgemeinde zu tragen. In diesem Sinne wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle diesem Grunderwerbe zustimmen, den zu dieser Regulierungsvornahme nöthigen Betrag von 60 fl. aus der Post XV des Präliminars bewilligen und den Herrn Bürgermeister ermächtigen, der Frau Alexandrine Klein den Dank des Gemeinderathes für ihr gutiges Entgegenkommen zur Kenntnis zu bringen. — Einstimmig angenommen — Z. 15.831. Der Herr Referent stellt noch zwei Anträge, der erste eine Straßenregulierung am Schlüsselhofberge, der zweite eine Credit¬ bewilligung für den Bau der Industriehalle betreffend, und er¬ sucht um dringliche Behandlung derselben. — Die Dringlichkeit wird einstimmig angenommen. 20. Durch die so begrüßenswerte Errichtung eines neuen Rennplatzes auf den Schlüsselhofgründen ist die Regulierung der Zufahrtstraße von der Schlüsselhofgasse zu demselben nöthig geworden, um den voraussichtlichen Verkehr zu erleichtern. Es wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle dieser Straßenregulierung zustimmen und den laut vorliegendem Kosten¬ Voranschlag hierzu nöthigen Betrag von 250 fl. aus der Post XI des Präliminares bewilligen. — Einstimmig angenommen. Z. 16.483. 21. Das zum Bau der Industrie= und Gewerbe=Ausstellungs¬ Halle vorhanden gewesene und separat verwaltete Baucapital ist nunmehr bis auf weniges erschöpft. Die Section hält es übrigens für zweckdienlich und besonders der öffentlichen Meinung gegen¬ über für gut, hiermit ausdrücklich zu constatieren, dass die Summe, welche aus dem Stadtsäckel, also aus Gemeindemitteln für den Bau dieser Halle entnommen wurde, genau die vor Jahren ausgeworfene Summe von 30.000 fl. be¬ trägt, mit Ausnahme jener an sich nicht bedeutenden Kosten, die für die Einfriedung und theilweise Regulierung des Karl¬ Ludwig=Platzes, für Anschaffung von beweglichen Einrichtungs¬ gegenständen und dergleichen gebraucht wurden. Die ganzen übrigen angewendeten Baukosten im Betrage von circa 64.000 fl. sind durch die bekannten, schon öfter bezeichneten Spenden und durch Zinsenzuwachs aufgebracht worden, so zwar, dass bis heute aus Gemeindemitteln für diese Baukosten nicht mehr als 30.000 fl., wie erwähnt, ausgegeben worden sind. Da nunmehr dieser Bau vollendet und die Abrechnung desselben im Zuge ist, ist die Bausection in der Lage, noch einen Credit zur Liquidierung der Baukosten in Anspruch zu nehmen, der der Hauptsache nach in nachstehendem begründet wird. Es wurde die Aushebung eines Kellers und die Einwölbung desselben auf Traversen für nöthig befunden, der in den ursprünglichen Plänen und Kosten¬ Voranschlägen nicht vorgesehen war. Die bei einer Wiener Firma bestellte Eisenconstruction des Daches der Mittelhalle ist ohne Verschulden der Bausection nicht genau nach dem von der Firma vorgelegten Constructionsplane ausgefallen. Aus diesem Grunde war eine beträchtliche Verstärkung der Pfeten, sowie überhaupt Mehrarbeiten und Mehrkosten der Zimmermeisterarbeiten, eine Umgestaltung der Auflagequadern und damit erhöhte Kosten der Maurer= und Steinmetzarbeiten eingetreten. Hauptsächlich aber war damit die Anlage ganz verändert einzurichtender Vor¬ kehrungen zum Abflusse der Dachwässer verbunden, ferner in Verbindung stehende beträchtliche Vermehrungen der Spengler¬ arbeiten für diese, für Abdeckungen, Ventilationsanlagen, Akro¬ terien aus starkem Zinkblech und dergleichen nöthig, womit in Summa die ursprünglichen Kostenvoranschläge bedeutend über¬ schritten werden mussten. Der Schutz der langen und breiten Terrasse gegen die Niederschläge und klimatischen Einflüsse mufste den hierortigen Verhältnissen entsprechend verstärkt und angepasst werden, wozu die planmäßige Vorsorge nicht genügte und ein Kostenmehraufwand verursacht wurde. Dazu kommen noch die kleineren oder größeren Ueberschreitungen der Kosten¬ Voranschläge, wie sich solche bei jedem Baue herausstellen, die nicht vermieden werden können und an denen häufig Abänderungen Ursache sind, die im Laufe des Baues nöthig werden. Auch die Decorationsarbeiten, Gedenktafeln und dergleichen gehören in diese Kategorie. Die Summe dieser Darlegungen gipfelt darin, dass ein Credit von 5000 fl. in Anspruch genommen werden muss, und zwar auf Conto XVI des Präliminares (außerordent¬ liche Bauführung), welches in diesem Jahre mit Sparsamkeit behandelt wurde und daher in der Lage ist, diese Ausgabe leisten zu können. Dieser Credit kann daher aus den laufenden Einnahmen umsomehr bestritten werden, als die Post XIV I, alinea 1, der außer¬ ordentlichen Einnahmen eine beträchtliche Erhöhung gefunden hat welche aus der Steuervorschreibung für die österr. Waffenfabriks¬ gesellschaft resultiert. Mit Bezugnahme auf diese Erwägungen tellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle den hiemit für den Industrie= und Gewerbehallebau beanspruchten Credit von 5000 fl. ö. W., der seine Deckung in der Post XV des Präliminares zu finden hat, bewilligen. — Einstimmig an¬ Z. 16.481. genommen. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung.

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