Ratsprotokoll vom 29. Juli 1898

Rentensteuer kann, insofern sie vorgeschrieben wird, mit Umlagen belegt werden, während die im Abzugswege (bei den Sparcassen oder bei Einlösung von Coupons) eingehobene Rentensteuer von Umlagen frei ist. Selbstverständlich kann eine Umlage zur Renten teuer erst nach Bekanntwerden der diesbezüglichen Vorschreibung bemessen und eingehoben werden. Die Vorschreibung der Renten¬ teuer dürfte erst in einigen Monaten erfolgen können. ad a—g: Es wird für den Fall, als entgegen den dem Landes=Ausschusse ge wordenen Mittheilungen infolge eines unvorgesehenen Hinder nisses sich die Vorschreibung der Staatssteuer bei irgend einer Kategorie der directen Steuern verzögern sollte, bemerkt, dass in einem solchen Fälle § 5 des Gesetzes vom 9. März 1870 R.=G.=Bl. Nr. 23) maßgebend ist, welcher lautet: „Wenn mit Beginn eines neuen Steuerjahres die Steuerschuldigkeit den einzelnen Steuerpflichtigen für dieses Jahr noch nicht definitir vorgeschrieben werden konnte, so sind die Steuern nach der Gebür des unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahres auf die Dauer der verfassungsmäßigen Bewilligung insolange zu entrichten, bis die neuen Schuldigkeiten vorgeschrieben sind, in welche dann die Vom ober¬ eleisteten Einzahlungen eingerechnet werden. österreichischen Landes=Ausschusse. — Linz, am 8. März 1898. Der Landeshauptmann: Michael Freiherr von Kast m. p.“ „Das Das städt. Casseamt berichtet hierüber wie folgt: Stadtcasseamt Steyr berichtet in Befolgung obigen Auftrages, dass durch den Umlagen=Ausfall von rund 10.000 fl. von sämmt lichen steuerpflichtigen Parteien, mit Ausschluss der Waffenfabrik, die Gemeinde=Umlage um 10 Procent erhöht werden müsste, um das bisherige Umlagenerträgnis zu erreichen. Dieser Ausfall ist dadurch entstanden, weil die Vorschreibungssumme der neuen allgemeinen Erwerbsteuer gegenüber der Summe der alten Erwerb= und Einkommensteuer um rund 9000 fl. niedriger ist, was einer 60 procentigen Umlage von 5400 fl. entspricht, und die den Privat=Angestellten vorgeschriebene Personal=Einkommensteuer mit Umlagen nicht belegt werden darf, wodurch der Stadt¬ gemeinde ein Umlagenbetrag von rund 4600 fl. entgeht. Ein theilweiser Ersatz des erstgenannten Ausfalles per 5400 fl. wird durch Einhebung einer 60procentigen Umlage zur fatierten Rentensteuer eintreten, deren Betrag bis heute nicht bekannt ist Der zweitgenannte Ausfall per 4600 fl. bei den Privatbeamten könnte durch Einführung einer eventuellen Gemeindebesoldungs¬ gedeckt werden.“ teuer Die Section stellt den Antrag: Da die genaue Summe der durch die neuen Steuergesetze in Vorschreibung kommenden Steuern heute noch nicht genau bekannt ist, wolle der löbliche Gemeinderath beschließen, es sei vorläufig von jeder Erhöhung des Umlagenpercentes Umgang zu nehmen und dieselbe erst dann vorzunehmen, wenn sich nach Bekanntwerden aller Steuersummen Ein¬ eigen sollte, dass diese Erhöhung unbedingt nöthig ist. Z. 7504 stimmig angenommen. Der Herr Referent theilt mit, dass vom städt. Amte 6. ein Verzeichnis der gegen Brandschaden versicherten städt. Reali täten unter Angabe der Versicherungssumme und der zu zahlenden Brämien zusammengestellt worden sei, aus welchem sich ergebe, dass die Stadt Steyr an Prämien der oberösterr. wechselseitigen Landes=Brandschaden=Versicherungsanstalt jährlich 712 fl. 66 kr. zahlen müsse. Wenn bei einem zehnjährigen Kündigungsver¬ sichte von dieser Anstalt ein 20procentiger Nachlass an der ährlichen Prämien gewährt werde, so würde die Stadt bei Verzicht auf die Kündigung jährlich circa 140 fl. ersparen Die Section stellt daher den Antrag: Da die ober¬ österreichische wechselseitige Landes=Brandschaden=Versicherungs¬ anstalt in Linz bei Verzicht auf eine zehnjährige Kündigung einen 20 procentigen Nachlass an den Jahresprämien gewährt, möge der löbliche Gemeinderath dem Antrage des Herrn Vicebürger meisters gemäß beschließen, es sei die angegebene Bedingung für den 20 procentigen Nachlass zu erfüllen und die Durchführung dieser Angelegenheit dem Herrn Bürgermeister zu übertragen, da hiedurch die Stadt circa 140 fl. im Jahre an der Prämienzahlung — Z. 12.524. erspart. 7. Das städt. Casseamt erstattet die Anzeige, dass zur Ermög¬ lichung der Zahlung der am 1. Juli l. J. fällig gewordenen halb¬ jährigen Annuitäten zusammen per 31.816 fl. an der an die Spar¬ casse Steyr noch ausständigen Hypothekarschuld im Betrage vor 237.238 fl. 51 kr. mit Bewilligung des Herrn Bürgermeisters aus der vorhandenen Reserve der Stadteasse per 74.561 fl. 2 kr. ein Betrag von 22.751 fl. entnommen worden ist. Stand der daren Reserve der Stadtcasse mit heutigem Tage 51.810 fl. 2 kr.“ Sectionsantrag: Der löbliche Gemeinderath wolle genehmigend zur Kenntnis nehmen. Einstimmig an dies — Z. 14.783. genommen 8. In der letzten Gemeinderathssitzung hat der Herr Vice bürgermeister den Antrag gestellt, dass die neuerbaute Industrie¬ halle mit einem Werte von 50.000 fl. in das Activvermögen der Stadt eingesetzt werde. Dieser Antrag ist der Finanzsection zur Berathung zugewiesen worden, welche den Antrag stellt: Der löbliche Gemeinderath möge beschließen, es sei die Industrie¬ halle mit einem Werte von 50.000 fl. in das Activvermögen der Stadtgemeinde einzusetzen Herr Gemeinderath Dr. Angermann hebt hervor, dass erzwar über diese Sache nicht genau informiert sei, dass er aber meine es sei juristisch nicht richtig, die Industriehalle als Eigenthum der Stadt anzusehen. Er fasse die Industriehalle mit Rücksich auf die dafür von mehreren Seiten erfolgten Widmungen als 3 eine Stiftung auf, weshalb er den Antrag stelle, die Berathung dieser Angelegenheit auf die nächste Sitzung zu verschieben. Demgegenüber erklärt der Herr Viceburgermeister Victor Stigler, dass, wenn auch von Josef Werndl, der österr. Waffen fabrik, der Sparcasse in Steyr und von der Stadt Steyr selbst Widmungen für den Fond zur Erbauung einer Industriehalle emacht worden sind, die Anschauung des Herrn Gemeinderathes Dr. Angermann aus dem Grunde nicht zutreffend sein dürfte, weil für den bezeichneten Zweck nur formlose Spenden bezw. Beiträge geleistet worden seien, niemals aber ein Stiftsbrief er¬ richtet worden sei. Es wurde auch ein Grundbuchsblatt für die Industriehalle eröffnet, nach welchem die Halle Eigenthum der Stadt Steyr ist. Die Industriehalle sei übrigens auch dem Aera ils Pfand für das der Stadt Steyr aus den staatlichen Noth¬ standsgeldern bewilligte Darlehen angeboten und als solches instandslos angenommen worden. Dass daher die Industriehalle reies Eigenthum der Stadt Steyr sei, könne ihm nicht zweifel¬ haft erscheinen. derr Gemeinderath Dr. Angermann zieht seinen Antrag urück, da mit Rücksicht auf die Mittheilungen des Herrn Vice¬ ürgermeisters jede Frage über diese Sache überflüssig ist Herr Vicebürgermeister führt weiter aus, dass es vielleicht nothwendig ist, aufzuklären, warum man die Industriehalle nicht nit jenem Betrag in das Vermögen der Stadt einsetzen will den ihr Bau factisch gekostet hat. Die Industriehalle werde durch die Unterbringung der Permanenten Ausstellung, der Historischen Sammlung, durch Vermietung der dort befindlichen Schanklocalitäten während der Marktzeit 2c. eine Verzinsung bwerfen, die dem eingesetzten Betrage annähernd entsprechen ürfte. Da durch die Industriehalle auch ein indirecter Nutzer ür die Stadt erwachsen werde, erscheine ihm die eingesetzte Summe ie richtige zu sein Herr Gemeinderath Dr. Angermann theilt die Anschauung des Herrn Vicebürgermeisters nicht. Die Gemeinde habe Objecte, die von Haus aus dazu bestimmt sind, etwas abzuwerfen, und olche, die sich nur indirect rentieren. Ein Object der letzteren Art sei die Industriehalle. Es sei ungerechtfertigt, ganz will¬ kürlich einen Betrag als Wert der Halle einzusetzen, es müsste vielmehr der wirkliche Wert der Halle angenommen werden, von welchem dann alljährlich ein gewisser Theil abzuschreiben sei Herr Vicebürgermeister wendet dagegen ein, dass die kaufmännische Rechnungslegung bei der Stadt nicht üblich sei und dass die im Sectionsantrage aufscheinende Wertsumme keine willkürliche sei. Er habe dieser Summe eine 3 procentige Capital¬ Verzinsung zu Grunde gelegt. Herr Gemeinderath Dr. Angermann erwähnt, dass er über diese Frage schon verschiedene Stimmen gehört, darunter auch die, dass die Gemeinde überhaupt nicht berechtigt sei, die Halle, welche rund 92.000 fl. gekostet hat, nur mit 50.000 fl. in das Activvermögen der Stadt einzustellen. Wenn nur 50.000 fl für den Bau gewidmet worden wären und wenn der fehlende Betrag durch ein Darlehen hätte gedeckt werden müssen, wäre dies richtig. Dies sei aber nicht der Fall. Er stellt daher den Antrag, die Industriehalle mit jenem Betrag in das Activver mögen der Stadt einzustellen, den sie factisch gekostet hat Herr Gemeinderath Matthias Perz stellt den Antrag, diese Angelegenheit zu vertagen Der Herr Vorsitzende bringt den letzten Antrag als den weitgehendsten zur Abstimmung und wird derselbe mit 8 gegen Stimmen angenommen. — Z. 14.937. 9. In der Sitzung vom 4. Februar 1898 hat der Gemeinde¬ rath der Stadt Steyr den Beschluss gefasst, es sei zur Deckung den durch das Hochwasser im Jahre 1897 der Stadt Steyr zugegangenen Schäden, insbesondere zur Neuherstellung der Schwimmschulbrücke um die Gewährung einer in 15 Jahresraten à 2000 fl. rückzahlbaren Darlehens im Betrage von 30.000 fl. aus den staatlichen Noth¬ standsgeldern anzusuchen, wofür die laufenden Einnahmen der Stadt, oder wenn diese nicht als genügend angesehen würden, andere im Eigenthume der Stadt Steyr stehende Objecte als Pfand an zubieten seien. Dem auf diesem Beschlusse gegründeten Ansucher der Stadtgemeinde=Vorstehung hat die hohe k. k. Statthalterei in Linz laut des Erlasses vom 15. Juli d. J., Z. 1402/St. U., im Einvernehmen mit dem oberösterr. Landesausschusse durch Gewährung eines unverzinslichen, in 15 Jahresraten rückzu¬ zahlenden Darlehens im Betrage von nur 17.500 fl., und zwar gegen Verpfändung der Industriehalle theilweise Folge gegeben. Auf Grund dieses Sachverhaltes stellt die Section den Antrag Der löbliche Gemeinderath möge die bezogene Entscheidung der hohen k. k. Statthalterei zur Kenntnis nehmen, zur Fertigung des hohen Ortes übersendeten und unter einem hier zur Ver¬ lesung gelangenden Schuldscheines seine Zustimmung geben und die weitere Durchführung dieser Angelegenheit dem Herrn Bürger¬ meister übertragen Der Herr Referent verliest folgenden Schuldschein: „Die gefertigte Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr bekennt über An¬ weisung der hohen k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 13. Juli 1898 Z. 1204/St.I., im Grunde der kaiserlichen Verordnung vom 23. December 1897, R.=G.=Bl. Nr. 298, vom k. k. Haupt=Steuer¬ amte in Steyr ein unverzinsliches Darlehen im Betrage von 7.500 fl., in Worten Siebzehntausend Fünfhundert Gulden österr. Währung, ausbezahlt erhalten zu haben und demnach obigen Betrag dem k. k. Aerar aufrecht schuldig zu sein. Zu¬ gleich verpflichtet sich dieselbe, den dargeliehenen Betrag in fünf¬

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2