Raths=Protokoll aufgenommen über die VIII. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 29. Juli 1898. Tagesordnung: I. Section. 1. (Vertraulich.) Gesuch um Bürgerrechts¬ Verleihung. 1. a) Personalansuchen. 2. Gesuche der Schuldiener an der k. k. Staats=Realschule und Bürgerschule um definitive Anstellung. 3. Wahl dreier Mitglieder in das Curatorium der k. k. Fach¬ schule und Versuchsanstalt in Steyr. II. Section. 4. Casseamtsbericht über den Rechnungs¬ Abschluss pro Juni 1898. 5. Casseamtsbericht über den Erlass des Landesausschusses in Betreff der Gemeinde=Umlagen für das Jahr 1898. 6. Casseamtsbericht über die gegen Brandschaden ver¬ sicherten städtischen Realitäten. 7. Casseamtsbericht über den gegenwärtigen Stand der Reserve der Stadtcasse. 8. Casseamtsbericht in Betreff Einstellung der Industrie¬ Halle in das Activvermögen der Stadteasse. 9. Statthalterei =Präsidial=Erlass über die Gewährung eines unverzinslichen Hochwasserschaden=Darlehens. 10. Ansuchen des Stadtmagistrates Laibach um Abnahme von 10 Losen der Lotterie aus Anlass der großen Erdbeben. 11. Ansuchen des Vereines der deutschen Böhmerwäldler in Wien um einen Beitrag zur Errichtung eines Denkmales für den Tonkünstler Simon Sechter. 12. Gesuch des Feuerwächters am Stadtpfarrthurme um Erhöhung seiner Jahreslöhnung. III. Section. 13. Wahl eines Comités betreffs Ab¬ änderung der Bauordnung für die Stadt Steyr. 14. Antrag wegen Unterbringung des Mannschaftswagens der Freiwilligen Feuerwehr. 15. Tauschvertrag zwischen der Stadtgemeinde und Frau Hirsch bezüglich der Erwerbung eines Vorgärtchens beim Hause Schlüsselhofgasse Nr. 27. 16. Antrag auf Herstellung eines neuen Brunnens im Josef=Lazarethe. 17. Kostenvoranschlag für die Adaptierung und Einrichtung des Festsaales in der Bürgerschule als Zeichensaal und Bibliothek¬ Zimmer. 18. Antrag auf Bewilligung der Beleuchtungskosten einer ständigen Gaslaterne auf der Schwimmschulbrücke. 19. Erwerbung eines Grundes zur Straßenerweiterung behufs Verbesserung der Passage am Pfarrplatze. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Vicebürgermeister Herr Victor Stigler. Die Herren Gemeinde¬ räthe: Edmund Aelschker. Dr. Franz Angermann. Leopold Anzengruber. Alexander Busek. Heinrich Gupf. Leopold Haller. Josef Hiller. Josef Huber. Leopold Köstler. Matthias Perz. Ferdinand Reitter. Gottfried Sonnleitner. Josef Tureck. Karl Wöll. — Ferner ist anwesend: Herr Stadtsecretär Franz Gall als Schriftführer. Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe: Karl Heindl. Franz Lang. Dr. August Redtenbacher. Franz Tomitz Beginn der Sitzung 3 Uhr nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit, bestimmt als Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinde¬ räthe Josef Huber und Leopold Köstler und erklärt die Sitzung für eröffnet. Der Herr Stadtsecretär bringt den Dank der Privat¬ Feuerschützengesellschaft in Steyr, des Deutschen Schul= und Lese¬ Vereines Königsfeld und Umgebung in Brünn, der Allgemeinen Arbeiter=Kranken= und Unterstützungscasse für Steyr und Um¬ gebung für erhaltene Spenden und des städt. Oberingenieurs Herrn Karl Peter für die Gewährung eines höheren Quartier¬ geldes zur Kenntnis des Gemeinderathes und erstattet die Mit¬ theilung, dass die Stadt Gmunden ein Exemplar der von dem Stadtarzte in Gmunden Herrn Dr. Krakowizer verfassten Geschichte Gmundens übersendet habe. Bezüglich der letzten Mittheilung eröffnet der Herr Vor¬ sitzende, dass er der Stadt Gmunden den Dank für diese Spende zum Ausdruck bringen und das Werk im städtischen Archive auf¬ bewahren lassen werde. Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde¬ rath Dr. Franz Angermann. 1. und 1. a werden vertraulich behandelt und wird das hierüber besonders ausgenommene Protokoll diesem Protokolle angeheftet. 2. Der Herr Referent trägt die Gesuche der provisorischen Schuldiener Johann Gammer und Josef Grims um Verleihung des Definitivums und die Begutachtung dieser Gesuche durch die vorgesetzten Schuldirectionen vor. Die Section stellt den Antrag, es seien die bisher in provisorischer Eigenschaft bestellten Schuldiener Johann Gammer und Josef Grims nach zufrieden¬ stellender Dienstleistung während des Probejahres als definitive Schuldiener, und zwar der erstere an der k. k. Oberrealschule, der letztere an der städtischen Volks= und Bürgerschule mit den ihnen als solche zukommenden Bezügen und Ansprüchen ab 1. August 1898 zu bestellen, und es werde dem Schuldiener Josef Grims über¬ dies ein jährliches Beleuchtungspauschale von 12 fl. bewilligt. Herr Vicebürgermeister bemerkt, dass er in diesen Sections¬ Anträgen einen Passus bezüglich der Einrechnung der Dienstzeit vermisse, worauf der Herr Referent erwidert, dass die beiden Schuldiener nur um ihre definitive Anstellung angesucht hätten und daher kein Grund vorgelegen habe, auch bezüglich der An¬ rechnung ihrer Dienstjahre eine Entscheidung zu fällen. Es sei übrigens selbstverständlich, dass diesen Schuldienern die im öffent¬ lichen Gemeindedienste zugebrachte Dienstzeit angerechnet werde. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. Z. 113 u. 119/ Präs. 3. Mit dem Erlasse vom 18. Juli 1898, Z. 12.730 III, er¬ sucht die hohe k. k. Statthalterei in Linz, da die dreijährige Functionsdauer der Mitglieder des Curatoriums für die k. k. ver¬
2 einigte Fachschule und Versuchsanstalt in Steyr mit October 1897 abgelaufen ist, den Gemeinderath zur ehebaldigen Entsendung — von drei Vertrauensmännern mittelst Wahl einzuladen. Die Section stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die bisherigen drei Vertrauensmänner, die Herren Gemeinderäthe Josef Huber, Franz Lang und Franz Tomitz, wieder als Ver¬ trauensmänner in das Curatorium der k. k. Fachschule und Ver — Einstimmig angenommen. uchsanstalt in Steyr wählen. Z. 15.667 II. Section. Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinde 4. Das städtische Casseamt berichtet über rath Josef Tureck. die Geldgebarung bei der Stadtcasse im Monate Juni 1898, wie folgt: 36.498·34½ Einnahmen im Monate Juni 1898 fl. Casserest vom Vormonate 4 8.603·50¼ * * Gesammteinnahmen im Monate Juni 1898 45.101·8 1. Ausgaben im Monate März 1898 18.094-37 8 Casserest für den Monat Juli 1898 fl. 27.007·48 und betragen bis inclusive Juni 1898die ge¬ fl. 182.313-20 ammten Einnahmen * die gesammten Ausgaben „ 155.305·72 — Stadt=Casseamt Steyr, am 30. Juni 1898. Der Hauptcassier: Paarfußer. Der Casse=Controlor: V. Jandaurek Der Herr Referent bemerkt hiezu, dass das Cassejournal durch die Herren Gemeinderäthe Matthias Perz und Josef Turec geprüft und richtig befunden worden sei, wovon der Gemeinde¬ rath Kenntnis nehmen wolle Z. 15.060 5. Der Herr Referent verliest den Erlass des oberösterr. Landesausschusses vom 8. März 1898, Z. 3869, welcher lautet: Erlass an sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen in Oberösterreich in Betreff der Gemeindeumlagen für das Jahr 1898. Mit dem ierortigen Erlasse vom 30. November 1897, Z. 19.713, wurde ämmtlichen Gemeinde=Vorstehungen Oberösterreichs mitgetheilt, in welcher Weise der Haushalt der Gemeinden durch das Gesetz vom 25. October 1896 (R.=G.=Bl. Nr. 220), betreffend die directen Personalsteuern, berührt wird. Ferner wurde bekanntgegeben, welche Staatssteuer als Grundlage der Umlagenbemessung für das Jahr 1898 bis zu jenem Zeitpunkte anzunehmen sei, zu velchem die neuen Staatssteuern vorgeschrieben sein werden Endlich wurde empfohlen, mit der Festsetzung der Umlagen für das Jahr 1898 erst nach Bekanntwerden der Vorschreibung der Staatssteuern pro 1898 vorzugehen. Nachdem die Vorschreibung der allgemeinen Erwerbsteuer für das Jahr 1898 bereits im Zuge ist, nachdem ferner die Vorschreibung der Grundsteuer für dieses Jahr unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Revision des Grundsteuercatasters bereits angeordnet wurde, so steht nun mehr nichts im Wege, dass die Gemeinden mit der Festsetzung der Gemeindeumlagen pro 1898 auf Grund der bei den k. k. Steuer ämtern zu erhebenden Steuervorschreibung pro 1898, sowie mit der Bemessung des von den einzelnen Umlagepflichtigen zu leistenden Gemeindeumlagen = Betrages auf Grund der ebenfalls bei den k. k. Steuerämtern zu erhebenden Steuervorschreibung für jeden einzelnen Umlagepflichtigen vorgehen. Es wird hiezu bemerkt dass der hohe Landtag in der Sitzung am 4. Februar 1898 be¬ chlossen hat, von einer Abänderung der §§ 71 und 76 der Hemeindeordnung vom 28. April 1864 (L.=G.=Bl. Nr. 6) zum Zwecke der Ermöglichung der Festsetzung der Gemeindeumlagen mit ungleichen Procenten für die einzelnen Gattungen der directen Steuern oder einzelnen Steuerelassen dermalen abzusehen. Es ergab sich nämlich, dass sich nicht nur infolge des Gesetzes vom 25. October 1896 (R.=G.=Bl. Nr. 220) bei der allgemeinen Er¬ werbsteuer, sondern auch bei der Grundsteuer infolge der Revision des Grundsteuercatasters die Umlagsbasis verringert. Ferner ergab sich, dass auch bei der allgemeinen Erwerbsteuer die Ver¬ eingerung der Umlagsbasis nicht bei allen Steuerpflichtigen in gleichem Maße, ja bei den Angehörigen der ersten Erwerbsteuer classe überhaupt nicht eintritt. Weiter musste in Betracht ge¬ ogen werden, dass auch die Revision des Grundsteuercatasters eineswegs eine gleichmäßige Verminderung der Umlagsbasis für ämmtliche Grundsteuerträger mit sich bringt, dass vielmehr hin sichtlich der Waldparcellen in der Regel eine Verminderung der Steuervorschreibung überhaupt nicht eintritt. Hätte unter solchen Umständen an dem Grundsatze festgehalten werden wollen, in edem Falle das Umlagsprocent in dem Maße zu erhöhen, dase auch bei der verringerten Umlagsbasis die gleiche Leistung wie isher für Gemeindezwecke sich ergibt, so wäre es unvermeidlich gewesen, eine ganze Reihe verschiedener Umlagsprocente zuzu¬ lassen. Es ist klar, dass beim Bestande so vieler verschiedener UImlagsprocente in einer Gemeinde Missverständnisse und Gehässig keiten zwischen den einzelnen Steuerträgern unvermeidlich gewesen wären, es unterliegt aber auch keinem Zweifel, dass auch die Manipulation der Gemeindeämter beim Bestande verschiedener Umlagsprocente für einzelne Gattungen der directen Steuern eziehungsweise für einzelne Steuergesellschaften derart erschwert worden wäre, dass eine klaglose Besorgung der bezüglichen Geschäfte, insbesondere eine den gesetzlichen Bestimmungen ent¬ prechende Auftheilung von Naturalleistungen in vielen Fällen nicht zu erwarten gewesen wäre. Wie nun im hohen Landtage der einstimmige Beschluss gefasst wurde, die Landesumlage mi einem gleichen Procente für alle Gattungen der directen Steuern festzusetzen, so wurde auch beschlossen, auch bei den Gemeinden die Bestimmung beizubehalten, nach welcher die Gemeindeum¬ lagen auf alle in der Gemeinde vorgeschriebenen directen Steuern gleichmäßig aufzutheilen sind. Nachdem, wie bemerkt, die Um¬ lagsbasis sowohl bei der allgemeinen Erwerbsteuer wie bei der Grundsteuer sich vom Jahre 1898 ab verringert, so musste, un bei der verringerten Umlagsbasis doch das bisherige Umlagen Erträgnis zu erreichen, das Landesumlagen=Procent von 40 auf 44 erhöht werden. In gleicher Weise werden auch die Gemeinden ur Bedeckung des Abganges im Gemeindevoranschlage des Jahres 1898 das Umlagsprocent erhöhen müssen. Wie aber die Erhöhung der Landesumlage nur eine formelle ist, so wird auch die Erhöhung der Gemeindeumlagen dann nur eine formelle sein wenn dieselbe in nicht höherem Maße erfolgt, als nothwendig ist, um bei der verringerten Umlagsbasis das bisherige Um¬ lagenerträgnis zu sichern, da ja für die Steuerträger lediglich maßgebend ist, welchen Betrag an Umlage sie leisten, nicht aber auf Grund welchen Procentes sie diesen Betrag leisten. Wenn z. B. ein Steuerträger mit 100 fl. directer Steuer bei einer 20 procentigen Gemeindeumlage 20 fl. an die Gemeinde abzu¬ ühren hatte, so wird er, wenn seine Steuerschuldigkeit auf 80 fl. ich verringert, eine 25 procentige Gemeindeumlage zu entrichten haben, damit die Gemeinde von diesem Steuerträger wieder 20 fl an Umlage bekommt. Nachdem der Nachlass an Staatssteuen der unteren Erwerbsteuerelassen auf Grund der Steuerreform in ziemlich namhafter ist, so werden die betreffenden Steuer¬ träger auch bei Erhöhung des Umlagsprocentes noch immer eine kleine Verminderung ihrer Leistung erfahren. Auch bei den Grundsteuerträgern wird die Erhöhung des Umlagsprocentes mit Rücksicht auf die Verringerung der Umlagsbasis auf Grund der Revision des Grundsteuercatasters in der Regel keine effective Erhöhung ihrer Leistung für die Gemeinde bedeuten. Dazu trit noch, dass sowohl die Grundsteuer wie die Gebäudesteuer nach der Steuerreform einen mindestens 10procentigen Nachlass er¬ halten, welcher also auch bei der Gebäudesteuer ungleich größer ein wird, als die Erhöhung des Umlagsprocentes. Eine wirk¬ liche Erhöhung der Leistung wird sich im Falle der Erhöhung des Gemeindeumlags=Procentes nur ergeben für die Angehörigen der ersten Erwerbsteuerelasse, welche einen Nachlass an Staats steuer nicht erhalten, für die der öffentlichen Rechnungslegung unterliegenden Unternehmungen und für Besoldungssteuer von Dienstbezügen über 3200 fl. Bereits in dem hierortigen Erlasse vom 30. November 1897 Z. 19.713, wurde bemerkt, dass an den hohen Landtag wegen Einführung einer selbständigen Gemeinde¬ Besoldungssteuer berichtet werden wird, damit auch jene Privat¬ bediensteten, welche bisher der Einkommensteuer zweiter Classe unterlagen und auch umlagspflichtig waren, vom 1. Jänner 1898 aber nur mehr der Personal=Einkommensteuer unterliegen und daher von Umlagen frei sein würden, zu Leistungen für die Hemeinden herangezogen werden können. Der hohe Landtag ha nun in der Sitzung vom 22. Februar 1898 einem Gesetzentwurfe etreffend die Einführung einer Gemeinde=Besoldungssteuer, seine Zustimmung gegeben und wurde derselbe der k. k. Regierung wegen Erwirkung der Allerhöchsten Sanction mitgetheilt. Nach Herablangen derselben werden jene Gemeinden in welchen sich ich Privatbedienstete mit Bezügen über 1000 fl. jährlich befinden in der Lage sein, von denselben eine Gemeinde=Besoldungssteuer im Grunde des zu gewärtigenden Gesetzes einzuheben. Zur besseren Orientierung der Gemeinden wird noch folgendes be¬ merkt: 1. Die durch das Gesetz vom 25. October 1896 (Reichs¬ Gesetz=Blatt Nr. 220) eingeführte Personal=Einkommensteuer dar nach dem Gesetze vom 19. Juli 1897 (L.=G.=Bl. Nr. 27) mit einer GHemeindeumlage nicht belegt werden. 2. Der Gemeindeumlage und zwar mit einem gleichen Umlagsprocente, unterliegen: u) die Grundsteuer, b) die Hausclassensteuer, c) die Hauszins¬ teuer, d) die Erwerbsteuer der der öffentlichen Rechnungslegung unterliegenden Unternehmungen, c) die allgemeine Erwerbsteuer, ) die Besoldungssteuer von höheren (d. i. mehr als 3200 fl betragenden) Dienstbezügen, g) die Rentensteuer. Hiezu wirk bemerkt: ad a, b und e: Die staatliche Grund=, Hausclassen¬ und Hauszinssteuer wird, wie in der Finanz=Ministerial=Ver rdnung vom 15. December 1897 (R.=G.=Bl. Nr. 297) enthalten st, auch in Hinkunft in ihrem vollen gesetzlichen Ausmaße — und zwar die Grundsteuer in dem durch die Revision des Grund¬ teuereatasters ermittelten Betrage — von den k. k. Steuerämterr vorzuschreiben, aber nur mit dem nach Abrechnung des auf Grunt des Gesetzes vom 25. October 1896 (R.=G.=Bl. Nr 220) sich er¬ gebenden Nachlasses entfallenden Betrage einzuheben sein. Dieser Nachlass findet jedoch bloß an der Staatssteuer und nicht auch an den Zuschlägen der autonomen Körperschaften statt; es hat daher die volle Staatssteuer ohne Rücksicht auf die Nachlässe die Grundlage zur Berechnung der nicht ärarischen Zuschläge zu bilden. Selbstverständlich kann auch die Ideal=Hausclassen=, beziehungsweise Hauszinssteuer von zeitlich steuerfreien Gebäuden nach wie vor mit Gemeindeumlagen belegt werden. ad d und e Die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung ver flichteten Unternehmungen, sowie die allgemeine Erwerbsteuen ind gleichfalls so, wie sie vorgeschrieben sind, als Grundlage zur Umlagenberechnung anzunehmen, wobei bemerkt wird, dass infolge der Contingentierung der allgemeinen Erwerbsteuer für alle Kronländer mit 17,732.000 fl. die staatliche Steuervorschreibung den durch die Steuerreform gewährten Nachlass bereits in sich chließt. ad f: Hinsichtlich der Besoldungssteuer von höheren Dienstbezügen wird auf den hierortigen Erlass vom 30. No¬ vember 1897, Z. 19.713, Seite 3, Punkt 3, verwiesen. adg: Die
Rentensteuer kann, insofern sie vorgeschrieben wird, mit Umlagen belegt werden, während die im Abzugswege (bei den Sparcassen oder bei Einlösung von Coupons) eingehobene Rentensteuer von Umlagen frei ist. Selbstverständlich kann eine Umlage zur Renten teuer erst nach Bekanntwerden der diesbezüglichen Vorschreibung bemessen und eingehoben werden. Die Vorschreibung der Renten¬ teuer dürfte erst in einigen Monaten erfolgen können. ad a—g: Es wird für den Fall, als entgegen den dem Landes=Ausschusse ge wordenen Mittheilungen infolge eines unvorgesehenen Hinder nisses sich die Vorschreibung der Staatssteuer bei irgend einer Kategorie der directen Steuern verzögern sollte, bemerkt, dass in einem solchen Fälle § 5 des Gesetzes vom 9. März 1870 R.=G.=Bl. Nr. 23) maßgebend ist, welcher lautet: „Wenn mit Beginn eines neuen Steuerjahres die Steuerschuldigkeit den einzelnen Steuerpflichtigen für dieses Jahr noch nicht definitir vorgeschrieben werden konnte, so sind die Steuern nach der Gebür des unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahres auf die Dauer der verfassungsmäßigen Bewilligung insolange zu entrichten, bis die neuen Schuldigkeiten vorgeschrieben sind, in welche dann die Vom ober¬ eleisteten Einzahlungen eingerechnet werden. österreichischen Landes=Ausschusse. — Linz, am 8. März 1898. Der Landeshauptmann: Michael Freiherr von Kast m. p.“ „Das Das städt. Casseamt berichtet hierüber wie folgt: Stadtcasseamt Steyr berichtet in Befolgung obigen Auftrages, dass durch den Umlagen=Ausfall von rund 10.000 fl. von sämmt lichen steuerpflichtigen Parteien, mit Ausschluss der Waffenfabrik, die Gemeinde=Umlage um 10 Procent erhöht werden müsste, um das bisherige Umlagenerträgnis zu erreichen. Dieser Ausfall ist dadurch entstanden, weil die Vorschreibungssumme der neuen allgemeinen Erwerbsteuer gegenüber der Summe der alten Erwerb= und Einkommensteuer um rund 9000 fl. niedriger ist, was einer 60 procentigen Umlage von 5400 fl. entspricht, und die den Privat=Angestellten vorgeschriebene Personal=Einkommensteuer mit Umlagen nicht belegt werden darf, wodurch der Stadt¬ gemeinde ein Umlagenbetrag von rund 4600 fl. entgeht. Ein theilweiser Ersatz des erstgenannten Ausfalles per 5400 fl. wird durch Einhebung einer 60procentigen Umlage zur fatierten Rentensteuer eintreten, deren Betrag bis heute nicht bekannt ist Der zweitgenannte Ausfall per 4600 fl. bei den Privatbeamten könnte durch Einführung einer eventuellen Gemeindebesoldungs¬ gedeckt werden.“ teuer Die Section stellt den Antrag: Da die genaue Summe der durch die neuen Steuergesetze in Vorschreibung kommenden Steuern heute noch nicht genau bekannt ist, wolle der löbliche Gemeinderath beschließen, es sei vorläufig von jeder Erhöhung des Umlagenpercentes Umgang zu nehmen und dieselbe erst dann vorzunehmen, wenn sich nach Bekanntwerden aller Steuersummen Ein¬ eigen sollte, dass diese Erhöhung unbedingt nöthig ist. Z. 7504 stimmig angenommen. Der Herr Referent theilt mit, dass vom städt. Amte 6. ein Verzeichnis der gegen Brandschaden versicherten städt. Reali täten unter Angabe der Versicherungssumme und der zu zahlenden Brämien zusammengestellt worden sei, aus welchem sich ergebe, dass die Stadt Steyr an Prämien der oberösterr. wechselseitigen Landes=Brandschaden=Versicherungsanstalt jährlich 712 fl. 66 kr. zahlen müsse. Wenn bei einem zehnjährigen Kündigungsver¬ sichte von dieser Anstalt ein 20procentiger Nachlass an der ährlichen Prämien gewährt werde, so würde die Stadt bei Verzicht auf die Kündigung jährlich circa 140 fl. ersparen Die Section stellt daher den Antrag: Da die ober¬ österreichische wechselseitige Landes=Brandschaden=Versicherungs¬ anstalt in Linz bei Verzicht auf eine zehnjährige Kündigung einen 20 procentigen Nachlass an den Jahresprämien gewährt, möge der löbliche Gemeinderath dem Antrage des Herrn Vicebürger meisters gemäß beschließen, es sei die angegebene Bedingung für den 20 procentigen Nachlass zu erfüllen und die Durchführung dieser Angelegenheit dem Herrn Bürgermeister zu übertragen, da hiedurch die Stadt circa 140 fl. im Jahre an der Prämienzahlung — Z. 12.524. erspart. 7. Das städt. Casseamt erstattet die Anzeige, dass zur Ermög¬ lichung der Zahlung der am 1. Juli l. J. fällig gewordenen halb¬ jährigen Annuitäten zusammen per 31.816 fl. an der an die Spar¬ casse Steyr noch ausständigen Hypothekarschuld im Betrage vor 237.238 fl. 51 kr. mit Bewilligung des Herrn Bürgermeisters aus der vorhandenen Reserve der Stadteasse per 74.561 fl. 2 kr. ein Betrag von 22.751 fl. entnommen worden ist. Stand der daren Reserve der Stadtcasse mit heutigem Tage 51.810 fl. 2 kr.“ Sectionsantrag: Der löbliche Gemeinderath wolle genehmigend zur Kenntnis nehmen. Einstimmig an dies — Z. 14.783. genommen 8. In der letzten Gemeinderathssitzung hat der Herr Vice bürgermeister den Antrag gestellt, dass die neuerbaute Industrie¬ halle mit einem Werte von 50.000 fl. in das Activvermögen der Stadt eingesetzt werde. Dieser Antrag ist der Finanzsection zur Berathung zugewiesen worden, welche den Antrag stellt: Der löbliche Gemeinderath möge beschließen, es sei die Industrie¬ halle mit einem Werte von 50.000 fl. in das Activvermögen der Stadtgemeinde einzusetzen Herr Gemeinderath Dr. Angermann hebt hervor, dass erzwar über diese Sache nicht genau informiert sei, dass er aber meine es sei juristisch nicht richtig, die Industriehalle als Eigenthum der Stadt anzusehen. Er fasse die Industriehalle mit Rücksich auf die dafür von mehreren Seiten erfolgten Widmungen als 3 eine Stiftung auf, weshalb er den Antrag stelle, die Berathung dieser Angelegenheit auf die nächste Sitzung zu verschieben. Demgegenüber erklärt der Herr Viceburgermeister Victor Stigler, dass, wenn auch von Josef Werndl, der österr. Waffen fabrik, der Sparcasse in Steyr und von der Stadt Steyr selbst Widmungen für den Fond zur Erbauung einer Industriehalle emacht worden sind, die Anschauung des Herrn Gemeinderathes Dr. Angermann aus dem Grunde nicht zutreffend sein dürfte, weil für den bezeichneten Zweck nur formlose Spenden bezw. Beiträge geleistet worden seien, niemals aber ein Stiftsbrief er¬ richtet worden sei. Es wurde auch ein Grundbuchsblatt für die Industriehalle eröffnet, nach welchem die Halle Eigenthum der Stadt Steyr ist. Die Industriehalle sei übrigens auch dem Aera ils Pfand für das der Stadt Steyr aus den staatlichen Noth¬ standsgeldern bewilligte Darlehen angeboten und als solches instandslos angenommen worden. Dass daher die Industriehalle reies Eigenthum der Stadt Steyr sei, könne ihm nicht zweifel¬ haft erscheinen. derr Gemeinderath Dr. Angermann zieht seinen Antrag urück, da mit Rücksicht auf die Mittheilungen des Herrn Vice¬ ürgermeisters jede Frage über diese Sache überflüssig ist Herr Vicebürgermeister führt weiter aus, dass es vielleicht nothwendig ist, aufzuklären, warum man die Industriehalle nicht nit jenem Betrag in das Vermögen der Stadt einsetzen will den ihr Bau factisch gekostet hat. Die Industriehalle werde durch die Unterbringung der Permanenten Ausstellung, der Historischen Sammlung, durch Vermietung der dort befindlichen Schanklocalitäten während der Marktzeit 2c. eine Verzinsung bwerfen, die dem eingesetzten Betrage annähernd entsprechen ürfte. Da durch die Industriehalle auch ein indirecter Nutzer ür die Stadt erwachsen werde, erscheine ihm die eingesetzte Summe ie richtige zu sein Herr Gemeinderath Dr. Angermann theilt die Anschauung des Herrn Vicebürgermeisters nicht. Die Gemeinde habe Objecte, die von Haus aus dazu bestimmt sind, etwas abzuwerfen, und olche, die sich nur indirect rentieren. Ein Object der letzteren Art sei die Industriehalle. Es sei ungerechtfertigt, ganz will¬ kürlich einen Betrag als Wert der Halle einzusetzen, es müsste vielmehr der wirkliche Wert der Halle angenommen werden, von welchem dann alljährlich ein gewisser Theil abzuschreiben sei Herr Vicebürgermeister wendet dagegen ein, dass die kaufmännische Rechnungslegung bei der Stadt nicht üblich sei und dass die im Sectionsantrage aufscheinende Wertsumme keine willkürliche sei. Er habe dieser Summe eine 3 procentige Capital¬ Verzinsung zu Grunde gelegt. Herr Gemeinderath Dr. Angermann erwähnt, dass er über diese Frage schon verschiedene Stimmen gehört, darunter auch die, dass die Gemeinde überhaupt nicht berechtigt sei, die Halle, welche rund 92.000 fl. gekostet hat, nur mit 50.000 fl. in das Activvermögen der Stadt einzustellen. Wenn nur 50.000 fl für den Bau gewidmet worden wären und wenn der fehlende Betrag durch ein Darlehen hätte gedeckt werden müssen, wäre dies richtig. Dies sei aber nicht der Fall. Er stellt daher den Antrag, die Industriehalle mit jenem Betrag in das Activver mögen der Stadt einzustellen, den sie factisch gekostet hat Herr Gemeinderath Matthias Perz stellt den Antrag, diese Angelegenheit zu vertagen Der Herr Vorsitzende bringt den letzten Antrag als den weitgehendsten zur Abstimmung und wird derselbe mit 8 gegen Stimmen angenommen. — Z. 14.937. 9. In der Sitzung vom 4. Februar 1898 hat der Gemeinde¬ rath der Stadt Steyr den Beschluss gefasst, es sei zur Deckung den durch das Hochwasser im Jahre 1897 der Stadt Steyr zugegangenen Schäden, insbesondere zur Neuherstellung der Schwimmschulbrücke um die Gewährung einer in 15 Jahresraten à 2000 fl. rückzahlbaren Darlehens im Betrage von 30.000 fl. aus den staatlichen Noth¬ standsgeldern anzusuchen, wofür die laufenden Einnahmen der Stadt, oder wenn diese nicht als genügend angesehen würden, andere im Eigenthume der Stadt Steyr stehende Objecte als Pfand an zubieten seien. Dem auf diesem Beschlusse gegründeten Ansucher der Stadtgemeinde=Vorstehung hat die hohe k. k. Statthalterei in Linz laut des Erlasses vom 15. Juli d. J., Z. 1402/St. U., im Einvernehmen mit dem oberösterr. Landesausschusse durch Gewährung eines unverzinslichen, in 15 Jahresraten rückzu¬ zahlenden Darlehens im Betrage von nur 17.500 fl., und zwar gegen Verpfändung der Industriehalle theilweise Folge gegeben. Auf Grund dieses Sachverhaltes stellt die Section den Antrag Der löbliche Gemeinderath möge die bezogene Entscheidung der hohen k. k. Statthalterei zur Kenntnis nehmen, zur Fertigung des hohen Ortes übersendeten und unter einem hier zur Ver¬ lesung gelangenden Schuldscheines seine Zustimmung geben und die weitere Durchführung dieser Angelegenheit dem Herrn Bürger¬ meister übertragen Der Herr Referent verliest folgenden Schuldschein: „Die gefertigte Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr bekennt über An¬ weisung der hohen k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 13. Juli 1898 Z. 1204/St.I., im Grunde der kaiserlichen Verordnung vom 23. December 1897, R.=G.=Bl. Nr. 298, vom k. k. Haupt=Steuer¬ amte in Steyr ein unverzinsliches Darlehen im Betrage von 7.500 fl., in Worten Siebzehntausend Fünfhundert Gulden österr. Währung, ausbezahlt erhalten zu haben und demnach obigen Betrag dem k. k. Aerar aufrecht schuldig zu sein. Zu¬ gleich verpflichtet sich dieselbe, den dargeliehenen Betrag in fünf¬
4 zehn gleichen, im Jahre 1900 beginnenden, jeweilig am 1. Jänner ällig werdenden Jahresraten à 1166 fl. 66 kr., in Worten Eintausend Einhundert Sechzig Sechs Gulden 66 Kreuzer österr. Währung an das k. k. Aerar bei dem k. k. Haupt=Steuer amte in Steyr zurückzuzahlen, ebenso verpfändet sie dem . k. Aerar zur Sicherstellung dieses Darlehens die ihr eigen¬ hümliche Realität, Kaiser=Franz=Josef=Industriehalle Nr. 552 in Reichenschwall, inliegend im Grundbuche des k. k. Kreisgerichtes Steyr der Catastralgemeinde Steyr, E. Z. 460, und erklär hiemit ihre Einwilligung, dass auf Grund dieses Schuldscheines das Pfandrecht für die Darlehensforderung des k. k. Aerars per 17.500 fl., in Worten Siebzehntausend Fünfhundert Gulden österr. Währung auf der oben bezeichneten Realität zugunsten des k. k. Aerars einverleibt werden kann.“ Einstimmig an¬ Z. 15.385 genommen 0. Der Herr Referent theilt mit, dass die Stadt Laibach 10 Lose zur Abnahme gesendet habe. Das Erträgnis der ver¬ instalteten Lotterie sei zur Linderung der durch die Erdbeben¬ Katastrophe im Jahre 1895 in Laibach geschaffenen Nothlage bestimmt Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinde rath möge beschließen, es seien die vom Stadtmagistrate Laiback zur Abnahme eingesendeten 10 Lose nicht zu übernehmen, sonder zurückzusenden, da anlässlich der großen Erdbeben=Katastrophe in Laibach schon mit Gemeinderathsbeschluss vom 26. April 1895 der namhafte Betrag von 200 fl. ür den gleichen Zweck ge pendet und außerdem eine Sammlung eingeleitet worden ist die ein Ergebnis von 1297 fl. 17 kr. gehabt hat, wodurch der Stadt Laibach ohnedies ein ganz außerordentliches Entgegen¬ kommen bewiesen worden ist. —Einstimmig angenommen. Z. 14.598 11. Vom Verein der deutschen Böhmerwäldler in Wien ist folgende Zuschrift eingelangt: „Wohllöbliche Gemeinde¬ Vertretung der Stadt Steyr! Von dem erhebenden Gedanken erfüllt, welche Ehrung die wohllöbliche Gemeindevertretung der Stadt Steyr dem Genius und den Manen Anton Bruckners in gerechter Bewunderung seiner unsterblichen Schöpfungen jeder¬ zeit erwiesen hat, erlaubt sich die ergebenst gefertigte Vereins¬ leitung, dem wohllöblichen Gemeinderathe beiliegenden Aufru zu übermitteln, mit der Bitte, unser schönes Vorhaben durch eine Geldspende unterstützen zu wollen. Ermuthigt zu diesem Ansuchen fühlt sich die gefertigte Vereinsleitung durch die That¬ ache, dass der zu Ehrende der verdiente Lehrer Anton Bruckners ewesen und dass zeitlebens dem großen Lehrer der größer Schüler die innigste Zuneigung und die dankbarste Gesinnung bewahrt. Deshalb schmeichelt sich die gefertigte Vereinsleitung, eine günstige Erledigung ihres Ansuchens erhoffen zu dürfen, und zeichnet hochachtungsvollst ergeben für die Leitung des Vereins der deutschen Böhmerwäldler in Wien.“ Die Section stellt den Antrag, der löbliche Gemeinde¬ rath wolle auf dieses Ansuchen nicht eingehen, da die Stadt gemeinde mit Gesuchen um Spenden ohnedies überhäuft ist welcher Antrag einstimmig angenommen wird Z. 14.724 12. Der Stadtpfarrthurmwächter Ignaz Achleitner ersucht mit Rücksicht auf die wachsende Lebensmitteltheuerung um Er¬ höhung seiner Besoldung. Die Section stellt den Antrag: In Anbetracht der kurzen Dienstzeit des Gesuchstellers möge der Gemeinderath diesem An¬ uchen dermalen keine Folge geben. — Einstimmig angenommen 120 Präs 3. III. Section. Referent: Sectionsobmann Vicebürger¬ meister Victor Stigler. 13. Bezüglich des in der letzten Gemeinde¬ rathssitzung vom Herrn Gemeinderath Alexander Busek gestellten Antrages auf Abänderung der Bauordnung für die Stadt Steyr tellt die Section folgenden Antrag: Da nach der Ansicht der Sectionsmitglieder einer Aenderung der städt. Bauordnung die Anlage eines Stadt= und Regulierungsplanes vorangehen soll, so wird der Antrag gestellt, der löbl. Gemeinderath wolle be¬ chließen, es sei eine solche Aenderung vorerst zu vertagen, dafür aber bei der Aufstellung des Präliminares für 1899, wenn irgend es die Mittel erlauben, die Anlage eines Stadt= und Regulierungs¬ planes wieder aufzugreifen. Einstimmig angenommen. Z. 14.939 4. Referent verweist auf das dem Gemeinderathe bereits bekannte Ansuchen des Obercommandos der Freiwilligen Feuer¬ wvehr in Steyr vom 26. März 1898, mit welchem um die Zu weisung eines Raumes für die Unterbringung des sogenannten Landtrains ersucht worden ist Der Sectionsantrag lautet: Nachdem die löbliche Sparcasse in Steyr mit Zuschrift vom 8. Mai d. J. das An¬ uchen des Feuerwehr=Obercommandos, für den Landtrain der Freiwilligen Feuerwehr in dem neu zu erbauenden Sparcasse¬ gebäude ein Depot einzuräumen, nicht zustimmend erledigt hat das bezügliche Depot, welches bisher im Hintertracte des k. k. Kreisgerichtsgebäudes bestanden hat, gekündigt wurde, so nöge der löbliche Gemeinderath beschließen, es wird der Frei¬ villigen Feuerwehr zur Unterbringung des sogenannten Land¬ trains ein Theil der im Hofraume des Rathhauses befindlichen Depot=Räume auf Widerruf zur Verfügung gestellt. — Einstimmig angenommen Z. 11.420 15 Zum Zwecke der Straßen=, beziehungsweise Trottoir¬ Regulierung in der Vorstadt Ort und als Ergebnis längerer Verhandlungen soll laut Theilungsausweis vom 18. Februar 1898 im Tauschwege von dem Realbesitze der Frau Josefine Hirsch Nr. 27 in Oct aus der Parcelle 376 die Fläche a, b, c, d im llusmaße von 2 Quadrat=Klaftern an die Stadtgemeinde über¬ gehen und der öffentlichen Wegparcelle 1390 1 zugeschrieben werden. Dagegen soll aus der öffentlichen Wegparcelle 1392 aut gleichen Theilungsausweises die Fläche a, b. c, d im Aus¬ maße von 4 Quadrat=Klaftern im Tauschwege von der Stadt gemeinde an Frau Hirsch überlassen und der ihr gehörigen Bauparcelle in Steyrdorf, Badgasse 433 2 zugeschrieben werden, c, d, e, f laut Thei während die Abtretung der Grundfläche lungsausweis zu unterbleiben hat. In diesem Sinne wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle die Zustimmun zu diesem Grundtausche ertheilen und bewilligen, dass die Koster der Durchführung desselben von den beiden Parteien zu gleichen Theilen getragen, also zur Hälfte von der Stadtgemeinde be — Z. 14.443 stritten werden. — Einstimmig angenommen. 6. Das Wasser des Ziehbrunnens im sogenannten Josef¬ Lazarethe ist trotz allen Vorkehrungen und wiederholten Reini gungen des Brunnens ungenießbar und mit einem fremden, wider¬ ichen Geruche behaftet. Da in dieser Gegend nur in größerer Ent ernung gutes Brunnenwasser zu haben ist, den meist sehr be jahrten Bewohnern des Josef=Lazarethes aber Trinkwasser in nächster Nähe zur Verfügung sein soll, so wird der Antrag ge¬ tellt: Der löbliche Gemeinderath wolle die Neugrabung eines Ziehbrunnens an einer anderen, schon bezeichneten Stelle im Hof¬ raume des Josef=Lazarethes und den hiezu nöthigen Betrag von 130 fl. a conto des Milden Versorgungsfondes bewilligen und gestatten, dass die Arbeit im Offertwege vergeben wird Dieser vom Herrn Gemeinderathe Josef Tureck unter¬ — Z. 14.951 stützte Antrag wird einhellig angenommen. 17. Mit Eingabe des k. k. Stadtschulrathes Steyr vom 3. Juli 1898 wird verlangt, dass die alljährlich wiederkehrenden Anschaffungen von Lehrmitteln nicht mehr durch das städtische Bauamt, sondern durch die Schulleitungen gegen Rechnungs¬ legung erfolgen sollen. Aus verschiedenen Gründen wird der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen es haben die Anschaffungen aller für die Schulen nöthigen Gegenstände nach wie vor durch das städtische Bauamt zu er¬ folgen Aus dem Nachlasse des Herrn Röckl wäre ein Har¬ monium für die städtische Bürgerschule zu erwerben. Nachdem dasselbe aus Gefälligkeit vom Herrn Tobisch besichtigt und von demselben mit Erledigung vom 25. d. M. das Gutachten abge¬ jeben wurde, dass dasselbe dem Zwecke vollkommen entsprechend, im guten Zustande und preiswürdig befunden wurde, so wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle diese An¬ chäffung um den Betrag von 65 fl. à conto Post VIII des Prä¬ iminars bewilligen — Nachdem der sogenannte Festsaal im Bürgerschulgebäude durch die Uebersiedlung der permanenten Industrie= und Gewerbeausstellung in die neue Halle frei ge¬ worden ist, soll dieser Raum durch Aufstellung hölzerner stucca¬ urter Zwischenwände mit theilweisen Oberlichtfenstern abge¬ theilt werden, um aus demselben einen Zeichensaal für die Mädchenbürgerschule, ein Bibliothekzimmer und einen Aufbe vahrungsraum für Lehrmittel zu gewinnen. Die demnächstige Benützung dieser Räume erfordert aber auch die Anbringung von einem großen eisernen Füllofen, einen Kachelofen, die Her¬ tellung eines Kamins und sämmtlicher Innenfenster, da die be¬ stehenden nur einfach sind 2c. Alle diese Adaptierungen erfordern laut anliegendem Kostenvoranschlag vom 28. Juli 1898 einen Aufwand von 1500 fl., welcher aus dem Präliminare für Schulen licht gedeckt werden kann. Nachdem sich nun diese baulichen Aenderungen im Interesse des Unterrichtes und in Ansehung ass man sich bisher für die Ertheilung des Zeichnenunter¬ ichtes an der Mädchenbürgerschule nothdürftig mit einem zu kkeinen Locale behelfen musste, als sehr wünschenswert und es vird daher der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderath wolle diese Adaptierungen und Anschaffungen und die dazu nöthigen 1500 fl bewilligen, welche ihre Deckung in der Post XVI des Präliminares zu finden haben, soweit die im Präliminare B VIII eingesetzten Beträge für Gebäudeerhaltung nicht reichen Die Arbeiten sind auszuschreiben und mit deren Vergebung die Bausection zu betrauen Die drei Anträge werden, nachdem bezüglich des zweiten Antrages die Dringlichkeitsfrage gestellt und vom Gemeinderath bejahend beantwortet worden war, einstimmig angenommen. Z. 14.446 8. Sections=Antrag: Auf der neu erbauten Schwimm¬ chulbrücke war die Aufstellung einer neuen eisernen Straßen laterne nöthig, welche auf Kosten der löblichen Gaswerke ver inlasst wurde. Da es sich hier um eine Vermehrung des Gas¬ consumes handelt, so wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle die Zustimmung zur Aufstellung diesen Laterne ertheilen und den für den Gasconsum jährlich nöthigen Betrag von 36 fl. 28 kr. bewilligen. — Einstimmig angenommen. 16.482 Z. 9. Sectionsbericht: Frau Alexandrine Klein, Besitzerin des Hauses C.=Nr. 159 in Steyr, ist geneigt, behufs Erweiterung des Trottoirs in der Pfarrgasse von der Parcelle 1851 eine Grundfläche laut beiliegendem Theilungsausweis im Ausmaße von 1 m? um den Kaufschilling von 1 fl. an die Stadtgemeinde abzutreten, damit dieses Trennstück mit der Straßenparcelle Nr. 1319 vereinigt werden kann. Die Kosten der bücherlichen Durchführung, der Vertragserrichtung und der Zurücksetzung des
Abgrenzungsgitters auf harten Sockel u. dergl. sind von der Stadtgemeinde zu tragen. In diesem Sinne wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle diesem Grunderwerbe zustimmen, den zu dieser Regulierungsvornahme nöthigen Betrag von 60 fl. aus der Post XV des Präliminars bewilligen und den Herrn Bürgermeister ermächtigen, der Frau Alexandrine Klein den Dank des Gemeinderathes für ihr gutiges Entgegenkommen zur Kenntnis zu bringen. — Einstimmig angenommen — Z. 15.831. Der Herr Referent stellt noch zwei Anträge, der erste eine Straßenregulierung am Schlüsselhofberge, der zweite eine Credit¬ bewilligung für den Bau der Industriehalle betreffend, und er¬ sucht um dringliche Behandlung derselben. — Die Dringlichkeit wird einstimmig angenommen. 20. Durch die so begrüßenswerte Errichtung eines neuen Rennplatzes auf den Schlüsselhofgründen ist die Regulierung der Zufahrtstraße von der Schlüsselhofgasse zu demselben nöthig geworden, um den voraussichtlichen Verkehr zu erleichtern. Es wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle dieser Straßenregulierung zustimmen und den laut vorliegendem Kosten¬ Voranschlag hierzu nöthigen Betrag von 250 fl. aus der Post XI des Präliminares bewilligen. — Einstimmig angenommen. Z. 16.483. 21. Das zum Bau der Industrie= und Gewerbe=Ausstellungs¬ Halle vorhanden gewesene und separat verwaltete Baucapital ist nunmehr bis auf weniges erschöpft. Die Section hält es übrigens für zweckdienlich und besonders der öffentlichen Meinung gegen¬ über für gut, hiermit ausdrücklich zu constatieren, dass die Summe, welche aus dem Stadtsäckel, also aus Gemeindemitteln für den Bau dieser Halle entnommen wurde, genau die vor Jahren ausgeworfene Summe von 30.000 fl. be¬ trägt, mit Ausnahme jener an sich nicht bedeutenden Kosten, die für die Einfriedung und theilweise Regulierung des Karl¬ Ludwig=Platzes, für Anschaffung von beweglichen Einrichtungs¬ gegenständen und dergleichen gebraucht wurden. Die ganzen übrigen angewendeten Baukosten im Betrage von circa 64.000 fl. sind durch die bekannten, schon öfter bezeichneten Spenden und durch Zinsenzuwachs aufgebracht worden, so zwar, dass bis heute aus Gemeindemitteln für diese Baukosten nicht mehr als 30.000 fl., wie erwähnt, ausgegeben worden sind. Da nunmehr dieser Bau vollendet und die Abrechnung desselben im Zuge ist, ist die Bausection in der Lage, noch einen Credit zur Liquidierung der Baukosten in Anspruch zu nehmen, der der Hauptsache nach in nachstehendem begründet wird. Es wurde die Aushebung eines Kellers und die Einwölbung desselben auf Traversen für nöthig befunden, der in den ursprünglichen Plänen und Kosten¬ Voranschlägen nicht vorgesehen war. Die bei einer Wiener Firma bestellte Eisenconstruction des Daches der Mittelhalle ist ohne Verschulden der Bausection nicht genau nach dem von der Firma vorgelegten Constructionsplane ausgefallen. Aus diesem Grunde war eine beträchtliche Verstärkung der Pfeten, sowie überhaupt Mehrarbeiten und Mehrkosten der Zimmermeisterarbeiten, eine Umgestaltung der Auflagequadern und damit erhöhte Kosten der Maurer= und Steinmetzarbeiten eingetreten. Hauptsächlich aber war damit die Anlage ganz verändert einzurichtender Vor¬ kehrungen zum Abflusse der Dachwässer verbunden, ferner in Verbindung stehende beträchtliche Vermehrungen der Spengler¬ arbeiten für diese, für Abdeckungen, Ventilationsanlagen, Akro¬ terien aus starkem Zinkblech und dergleichen nöthig, womit in Summa die ursprünglichen Kostenvoranschläge bedeutend über¬ schritten werden mussten. Der Schutz der langen und breiten Terrasse gegen die Niederschläge und klimatischen Einflüsse mufste den hierortigen Verhältnissen entsprechend verstärkt und angepasst werden, wozu die planmäßige Vorsorge nicht genügte und ein Kostenmehraufwand verursacht wurde. Dazu kommen noch die kleineren oder größeren Ueberschreitungen der Kosten¬ Voranschläge, wie sich solche bei jedem Baue herausstellen, die nicht vermieden werden können und an denen häufig Abänderungen Ursache sind, die im Laufe des Baues nöthig werden. Auch die Decorationsarbeiten, Gedenktafeln und dergleichen gehören in diese Kategorie. Die Summe dieser Darlegungen gipfelt darin, dass ein Credit von 5000 fl. in Anspruch genommen werden muss, und zwar auf Conto XVI des Präliminares (außerordent¬ liche Bauführung), welches in diesem Jahre mit Sparsamkeit behandelt wurde und daher in der Lage ist, diese Ausgabe leisten zu können. Dieser Credit kann daher aus den laufenden Einnahmen umsomehr bestritten werden, als die Post XIV I, alinea 1, der außer¬ ordentlichen Einnahmen eine beträchtliche Erhöhung gefunden hat welche aus der Steuervorschreibung für die österr. Waffenfabriks¬ gesellschaft resultiert. Mit Bezugnahme auf diese Erwägungen tellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle den hiemit für den Industrie= und Gewerbehallebau beanspruchten Credit von 5000 fl. ö. W., der seine Deckung in der Post XV des Präliminares zu finden hat, bewilligen. — Einstimmig an¬ Z. 16.481. genommen. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung.
Anhang zum Protokolle über die öffentl. Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr am 29. Juli 1898. Vertraulichen Theil I. Section. Referent Sektionsobmann Herr GRat Dr. Franz Angermann. 1. Gesuch um Bürgerrechtsverleihung. Strasser August, Hausbesitzer in Steyr, ersucht um Bürgerrechtsverleihung. Die Section stellt den Antrag: Der löbl. GRat wolle beschließen: Mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Gemeinderatsbeschlusses vom 1. März 1898 wird dem Gesuchsteller August Strasser das Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen Entrichtung der Taxe verliehen. Einstimmig angenommen. Z. 13822. 2. Johann Muszinsky, Waffenfabriksarbeiter in Steyr bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband. Sektionsantrag: Der löbl. Gemeinderat wolle beschließen: Es werde die Aufnahme des Johann Muszinsky, Schlosser in der Waffenfabrik, in den Gemeindeverband der Stadt Stadt Steyr, gegen Erlag der Aufnahmsgebühr bewilligt.
Einstimmig angenommen. Z. 13382. 3. Georg Laher, st. Polseinspector in Steyr bittet um gütige Bewilligung der freien Beistellung von Beheizungs u. Beleuchtungsmateriales für die ihm im Rathhause zugewiesene Naturalwohnung. Mit Rücksicht auf die im Gesuche geltend gemachten Gründe stellt die Section nachstehenden Antrag: Der löbl. GRrat wolle beschließen, es werden dem Gesuchsteller die angesuchte Beistellung von Brennmaterial Beleuchtung in der ihn zugewiesenen Naturalwohnung gegen eine monatlich Pauschalvergütung von 2 fl bewilligt Z. 114 P. II. Sektion. Referent: Sektionsobmann GRat Josef Turek. Der städtische Kanzlist Johann Maurer ersucht, unter Angabe rücksichtswürdiger Gründe um eine Geldaushilfe von 50 fl. an. Die Sektion stellt den Antrag: Mit Rücksicht auf die langjährige zufriedenstellende Dienstzeit des Gesuchstellers, sowie auf die im Gesuche geschilderten Verhältnisse möge der GemeindeRat ausnahmswiese die nachgesuchte Geldaushilfe von 50 fl bewilligen.Einstimmig angenommen Z. 122 P. Hierauf Schluss der vertraulichen Sitzung. Der Vorsitzende Der Schriftführer Die Verificatoren
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