Ratsprotokoll vom 8. Juli 1898

obliegende Erhebungsdienst, welcher von den Genannten an den Vormittagen dienstfreier Tage zu leisten sind, fast ausschließlich in Zivilkleidern deshalb besorgt werden muss, weil sich die Parteien darüber aufhalten, dass Wachleute wegen Erhebungen in MilitärMilitärtax- Armen- und CultusAngelegenheiten etc., wegen Ausforschung von Personen und dergl. in Uniform erscheinen wodurch unnötiges Aufsehen erregt und Anlass zu falschen Schlüssen bezüglich des Grundes der Anweserheit der Wache gegeben wird. Der Polizeiinspektor oder die beiden Führer sind daher aus dienstlichen Rücksichten gezwungen sich sehr häufig ihrer eigenen Zivilkleidung bei Dienstgängen zu bedienen wodurch ihr

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2