Ratsprotokoll vom 8. Juli 1898

dieser Mitteilung bei, dass diese Sache insofern dringlich sei, weil soche Gegenstände von vielen Privatleuten angekauft werden und der Gemeinderat später diese Gegenstände viellecht nicht mehr erwerben könne. Nachdem die Dringlichkeit dieses Gegenstands einstimmig anerkannt wird erklärt sich der Gemeinderat mit Majorität im Prinzip bereit diese Gegenstände anzukaufen und wird weiter der Herr Bürgermeister ermächtigt diese Gegenstände um den Betrag von 120 f abzulösen. Herr G.R. Busek stellt den Antrag dass die Bauordnung im günstigen Sinne für die Bauherm abgeändert werde

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