verpflichtet sich, innerhalb zwei Jahren vom Datum des Kauf¬ vertrages an gerechnet, den Hausbau auf diesem Baugrunde den vorliegenden aber rectificierten Bauplänen entsprechend zu voll¬ enden und die Einfriedung der unbebauten Fläche des Grund¬ tückes längs der Bahnhofstraße mit eisernen oder Drahtgittern auf hartem Sockel durchzuführen. 3. Sollte der Käufer, gleich¬ giltig aus welchen Gründen, diese Verpflichtung nicht einhalten, so räumt er der Stadtgemeinde Steyr das Recht ein, nach Ablauf dieser zwei Jahre diese Gründe um den gleichen Kaufschilling wieder zurückzukaufen, und zwar ohne jede Entschädigung an ihn oder seine Rechtsnachfolger auf diesem Besitze für irgend welche auf diesem Grundstücke unvollendet aufgeführte oder theilweise Bauten, Garten=Anlagen oder sonstige Errichtungen unbeweglicher Eigenschaft. 4. Der Käufer geht unter der Zu¬ sicherung und Bewilligung der grundbücherlichen Sicherstellung auf dieser Realität die Verpflichtung ein, dass auf der in Ansehen des vorliegenden Bau= und Situationsplanes unverbauten Area dieser Parcelle kein Stallgebäude und keine Remise errichtet, kein anderes Gebäude daselbst sowie in dem errichteten Wohnhause als Stallraum benützt oder in einen solchen umgewandelt, und keine offene oder geschlossene Dünger rube angelegt werden darf. Diese Verpflichtung wird jedoch null und nichtig und ihre grund¬ bücherliche Eintragung hinfällig, sobald auch nur einer der zwei Anrainer auf der unverbauten Area seines daselbst befindlichen Grundbesitzes ein Stallgebäude errichtet, ein anderes daselbst befindliches Gebäude zu einem solchen umbaut oder als Stall in Benützung nimmt. 5. Die Uebertragungsgebüren, die Kosten der Errichtung des Kaufvertrages und der grundbücherlichen Eintragung der bezüglichen Verkaufsbedingung hat der Käufer aus Eigenem zu tragen. — Einstimmig angenommen. — Z.11.381. 15. Liegt folgende Eingabe vor: Löbliche Stadtgemeinde¬ Vorstehung! Obwohl wir wiederholt die mündliche Anzeige erstattet haben, dass von dem Hause Nr. 3, Leopoldgasse, und auch von den anderen Häusern das Spülwasser auf die Gasse geschüttet wird, welches beim Hause Nr. 9, Schwimmschulstraße, tehen bleibt und besonders an warmen Tagen Gestank verbreitet, so ist bis heute keine Abhilfe getroffen worden. Wir ersuchen daher die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung um baldmöglichste Abstellung dieses Uebelstandes und zeichnen hochachtungsvollst: Oesterreichische Waffenfabriks=Gesellschaft. — Schönauer, Biazzi. Der Sectionsantrag lautet: Da nach Fertigstellung der neuen Brücke im Zuge der Schwimmschulstraße das linksseitige Rinnsal dieser Straße zum Theile tiefer gelegt werden soll, si wird es vielleicht möglich sein, für die Rinnsale in der Leopold¬ gasse das nöthige Gefälle zu gewinnen. Bezüglich der in einer anderen Nebenstraße probeweise angelegten Sickergruben sind die besonders infolge des letzten Hochwassers gemachten Er¬ fahrungen derart, dass sich die weitere Errichtung solcher nur in jenen Fällen empfiehlt, wo jede andere Abhilfe ausgeschlossen ist. In diesem Sinne wolle der löbl. Gemeinderath beschließen, diesbezügliche Anlagen in der Leopoldgasse zu vertagen und den Herrn Bürgermeister zu ersuchen, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit das Ausschütten von Abfällen, Spülwässern und dergleichen in öffentlichen Straßen und Wegen überhaupt ver¬ hindert wird, als unstatthaft in jedem Falle. — Einstimmig an¬ genommen. — Z. 11.042. 16. Herr Vicebürgermeister Stigler referiert: Die Ufer¬ schlacht zum Steyrthalbahnhofe ist baufällig geworden, weshalb die Direction der Steyrthalbahn um Abhaltung einer Local¬ augenschein=Commission ersucht hat. Bei dieser Commission wurde constatiert, dass thatsächlich die am linken Teufelsbach¬ Ufer befindliche Uferschlacht vermorscht ist und eine Unterwaschung der Zufahrtsstraße zum Bahnhofe zur Folge haben könnte. Nachdem an den Herstellungskosten die Waffenfabriksgesellschaft und die Steyrthalbahn participieren, stellt die Section folgenden Antrag: Auf Grund der Protokoll=Aufnahme vom 6. April d. J., Z. 7743, wurde die Herstellung der Uferschlacht im Unterlaufe des Teufelsbaches als nothwendig erkannt, besonders in Ansehen des Straßenobjectes, der Concurrenzzufahrtsstraße zum Steyr¬ thalbahnhofe. Nachdem die Concurrenten zur Erhaltung dieser Straße die Erklärung abgegeben haben, an der Kostensumme dieser Uferschlacht=Herstellung von 150 fl. in dem zu Recht be¬ stehenden percentuellen Ausmaße zu participieren, und zwar die löbliche Steyrthalbahn=Gesellschaft auf Grund der Zuschrift vom 27. April 1898, Z. 375, mit 36 9., das ist mit 54 fl., die löbliche Waffenfabriks=Gesellschaft auf Grund der Zuschrift vom 18. April 1898 mit 28%., das ist mit 42 fl., so wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, ohne die Theilnahme der Stadtgemeinde an den Kosten eventuell an den Ufern des Teufelsbaches im Stadtgebiete nöthig werdenden Schutzbaue zu präjudicieren, sich in dem vorliegendem Falle an der Concurrenz zu betheiligen, und zwar in dem feststehenden Ausmaße von 36 %, und den entfallenden Betrag von 54 fl. — Z. 9911. bewilligen. — Einstimmig angenommen. Hierauf erbittet sich Herr Referent das Wort zu einem Dringlichkeitsantrage in Betreff Herstellung zweier Zimmer im städtischen Armenverpflegshause als Krankenzimmer für das k. k. Militär. Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieses Gegen¬ standes zur Abstimmung, welche einstimmig angenommen wird. Der Herr Referent gibt sodann bekannt, dass die auf Grund des Sitzungsbeschlusses vom 4. März d. J. seitens der Bausection gepflogenen Verhandlungen mit dem k. k. Militär¬ Aerar in Betreff Verlegung zweier Krankenzimmer für das t. k. Militär aus dem St.=Anna=Spitale in das Armenverpflegs¬ haus abgeschlossen wurden, und dass das k. k. Militärärar zu dieser Veränderung seine Zustimmung gegeben hat. Es handle sich nun, dass der löbliche Gemeinderath zu dieser Verlegung der Krankenzimmer und den hierdurch nothwendigen Auslagen seine Zustimmung gebe. — Wird einstimmig angenommen 1v. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ rath Anton v. Jäger. 17. Wegen Verleihung der Cäcilie Schiefer¬ mayr'schen Stipendien an Realschüler stellt die Section fol¬ genden Antrag: Die Section beehrt sich über Empfehlung der löblichen Oberrealschul=Direction für die Verleihung der acht Schiefermayr'schen Stipendien per 50 fl. nachbenannte Bewerber hiemit in Vorschlag zu bringen: Schiefermayr Karl, Seidl Josef, Zdenetz Rudolf, Brunnmayr Johann, Rathschüler Franz, Rauscher Karl, Lobitzer Johann, Simmer Wilhelm. Der löbliche Gemeinderath wolle diesem Vorschlage seine Zustimmung geben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 9481. 18. Zur Betheilung mit den Jahres=Interessen aus der Ignaz= und Bertha=Kronlachner=Stiftung werden auf die Dauer ihrer Erwerbsunfähigkeit nachstehende, nach Steyr zuständige Geschäftsleute von der Section in Vorschlag gebracht: Karl Kürnberger, Martin Kutzenberger, Andreas Duftschmid und Alois Doppler. — Der Vorschlag wird einstimmig angenommen. Nachdem sohin die Tagesordnung erledigt, erbittet sich Herr Vicebürgermeister Stigler das Wort und weist darauf hin, dass die Verordnung über die Jaucheausführung, welche chon seit den Sechziger=Jahren bestehe und veraltert sei, nach einer Meinung einer Abänderung bedürfe, und stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es sei das Studium dieser Angelegenheit und die Verfassung einer neuen Verord¬ nung der I. Section zuzuweisen. Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieses Gegen¬ standes zur Abstimmung, welche mit Majorität angenommen wird, worauf der Antrag des Herrn Vicebürgermeisters ein¬ stimmig angenommen wird. Weiters macht der Herr Vicebürgermeister Stigler aufmerk¬ am, dass im Laufe der letzten Landtagssitzungen Entscheidungen in Betreff Aenderungen des Tarifes für Brandschadenversicherung getroffen wurden, welche für jeden Versicherten von Wichtigkeit sind und in Erwägung gezogen werden sollen. Nachdem die Gemeinde ihre Gebäude bei der Landes=Brandassecurranz noch nach den alten Normen versichert hat, so stellt er den Antrag, es sei das Studium dieses neuen Brandschaden=Versicherungs¬ Gesetzes zum Zwecke der praktischen Anwendung auf das ver¬ sicherte Eigenthum der Stadtgemeinde der Finanz=Section zuzu¬ weisen. — Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Ferner gibt Herr Vicebürgermeister Stigler bekannt, dass der der Frau Baronin Imhof gehörige Grund auf der Enns¬ leite parcelliert und verkauft wurde, wovon ein Theil dem Herrn Ortler gehöre, und dass sich jetzt die Gelegenheit biete, durch den Grund des Herrn Ortler einen Gehweg von der Duckart¬ traße zum Stationsgebäude herzustellen, was sehr wünschens¬ wert erscheine. Er stellt die Anfrage, ob der löbliche Gemeinde¬ rath im Principe einverstanden sei, dass behufs Anlage eines solchen Gehweges ein Grundstreifen von 2 Meter Breite und 60 Meter Länge zum Preise von 2 fl. per Quadratmeter ange¬ kauft werde, beziehungsweise die Verhandlung hiezu einge¬ leitet werde. Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser stellt den Antrag, die Bausection zu beauftragen, die bezüglichen Verhandlungen ein¬ zuleiten. — Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung.
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