Ratsprotokoll vom 5. Mai 1898

Raths=Protokoll aufgenommen über die V. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 20. Mai 1898. Tagesordnung: Mittheilungen. I. Section. 1. (Vertraulich.) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde=Verband und Verleihung des Bürgerrechtes. 2. Wahl eines Mitgliedes in den Sparcasse=Ausschuss an Stelle des verstorbenen Herrn Johann Amort. 3. Gesuch um Zuwendung einer Gnadengabe. 4. Beschluss hinsichtlich der Eröffnung der Kaiser=Franz¬ Josef=Industrie= und Gewerbehalle. 5. Personalansuchen. II. Section. 6. Amtsbericht über Stadteasse=Journals=Ab¬ schlüsse pro Februar und März 1898. 7. Eingabe des löbl. k. u. k. Militär=Stations=Commandos in Steyr um einen Beitrag zur Errichtung einer Kaiser=Jubiläums¬ Stiftung für Militär=Waisen. 8. Gesuch des Hilfsbeamten= Unterstützungs=Vereines in Linz und des Philosophen=Unterstützungs=Vereines in Wien um eine Unterstützung. III. Section. 9. Erlass des oberösterr. Landes=Ausschusses betreffs Ausdehnung des Radfelgengesetzes auch auf die Gemeindestraßen. 10. Ansuchen der Bahnerhaltungs=Section Steyr der österr. Staatsbahnen um Abtretung eines Grundes behufs Anlage einer Zufahrtsrampe. 11. Anschaffung von Flaggen und Decorationsstoffen für die im heurigen Jahre abzuhaltenden Festlichkeiten. 12. Anbot der österr. Waffenfabriksgeschaft Abtheilung für Fahrräder) um Uebernahme eines auf eigene Kosten herge¬ stellten Canales in der Blumauergasse in das Eigenthum der Stadtgemeinde. 13. Kostenanschlag für die Trottoirpflasterung in der Blumauergasse. 14. Ansuchen um Erledigung eines Grundverkauf=Anbotes am Seidlfelde. 15. Antrag auf Herstellung gepflasterter Rinnsale und Sickergruben in der Leopoldgasse. 16. Ansuchen der Steyrthalbahn=Direction um einen Bei¬ trag zur Herstellung einer Uferschlacht oberhalb der Zufahrts¬ straße zum Steyrthalbahnhof. IV. Section. 17. Verleihung der Cäcilie Schiefermayer'schen Stipendien an Realschüler. 18. Verleihung der Interessen aus der Ignaz und Bertha Kronlacher'schen Stiftung. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Vicebürgermeister Herr Victor Stigler. Die Herren Gemeinde¬ räthe: Edmund Aelschker. Dr. Franz Angermann. Leopold Anzengruber. Alexander Busek. Heinrich Gupf. Leopold Haller. Karl Heindl. Josef Hiller. Dr. Johann Hochhauser. Josef Huber. Anton v. Jäger. Leopold Köstler. Franz Lang. Matthias Perz. Dr. August Redtenbacher. Ferdinand Reitter. Gottfried Sonnleitner. Josef Tureck. Karl Wöll. — Ferner sind anwesend: Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schriftführer ** Entschuldigt sind die Herren Herr Franz Schmidbauer. Gemeinderäthe Franz Tomitz und Otto Schönauer. Beginn der Sitzung 3 Uhr nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit des Gemeinderathes, bestimmt zu Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinderäthe Leopold Anzengruber und Alexander Busek, erklärt sonach die Sitzung für eröffnet und gibt bekannt, dass folgende Zuschrift an ihn gelangt sei, welche er der Rechts¬ section zur Berathung und Antragstellung zugewiesen habe: „Euer Wohlgeboren! Bei der kürzlich stattgehabten Ge¬ meinderathswahl des ersten Wahlkörpers wurde ich als ent¬ schiedener Parteimann der Deutschen Volkspartei mit that¬ kräftiger Unterstützung der Deutschen Fortschrittspartei in die Gemeindevertretung entsendet. In diesem Vorgehen erblickten ich und meine Gesinnungsgenossen ein Moment der Gemein¬ bürgschaft, was mich verantafste, dieses Entgegenkommen anzunehmen. Mit den letzten Entschließungen des Fortschritts¬ Vereines, dem meines Wissens derzeit fast alle Herren des Gemeinderathes angehören, wurde den Vereinsmitgliedern die Theilnahme an der vom Deutschen Volksvereine für den Traunkreis abgehaltenen Versammlung am 18. d. M. förmlich untersagt. Die Thatsache, dass die Mitglieder ihre eigene, bessere Ueberzeugung jener der Vereinsleitung unterordneten, so dass fast keines derselben bei unserer Versammlung erschienen ist, gibt Zeugnis davon, dafs ein ersprießliches Zusammenwirken beider Parleien zur energischen Vertretung des Deutschthums in Steyr einfach unmöglich gemacht wird. In der Erkenntnis, dass ich das Gemeinderathsmandat großentheils den Stimmen der Fortschrittspartei zu verdanken habe, sehe ich in diesem Willküract ein entschieden undeutsches Vorgehen, was meinen politischen Grundsätzen vollständig widerspricht. Ich sehe mich deshalb veranlasst, das Ehrenamt eines Gemeinderathes der Stadt Steyr hiemit zurückzulegen. Mit dem Ersuchen, diesen Entschluss zur gefälligen Kenntnis des löblichen Gemeinde¬ rathes bringen zu wollen, zeichnet achtungsvoll — S. Weber. Steyr, 19. Mai 1898 Ueber diese Zuschrift stellt die Rechtssection nach¬ stehende Anträge: „Der löbliche Gemeinderath wolle die Man¬ datsniederlegung des Herrn Sebastian Weber mit Bedauern zur Kenntnis nehmen“ — Zugleich wolle der löbliche Gemeinderath nachstehende Entschließung fassen: „Nachdem in der Zuschrift des Herrn Sebastian Weber vom 19. d. M. auch dem gesammten Gemeinderathe der Stadt Steyr gegenüber der Vorwurf eines undeutschen Vorgehens ausgesprochen erscheint, weil die am 18. d. M. stattgehabte Vereins=Versammlung des Deutschen Volksvereines für den Traunkreis zu Steyr von Seite der Gemeinderäthe nicht besucht war, so sieht sich der Gemeinderath veranlasst, diesen hieraus abgeleiteten Vorwurf „eines un¬ deutschen Vorgehens“ zurückzuweisen, da diese Angelegenheit des Deutschen Volksvereines für den Traunkreis den Gemeinderath der Stadt Steyr als solchen überhaupt nicht berührt. Im übrigen war und ist sich der Gemeinderath der Stadt Steyr seiner nationalen Pflichten vollkommen bewusst und hat nie ge¬ zögert, im Rahmen seines Wirkungskreises auch den nationalen Standpunkt zu bethätigen und zu vertreten.“ Der Herr Vorsitzende bringt zuerst den Antrag auf Kenntnisnahme der Mandatsniederlegung des Herrn Sebastian Weber zur Abstimmung, welcher einstimmig angenommen wird. Nachdem über Umfrage des Herrn Vorsitzenden auch die Dringlichkeit der Abstimmung bezüglich der Resolution bejaht wurde, bringt derselbe auch diese zur Abstimmung, welche gleich¬ falls einstimmig angenommen wird. — Z. 81 Präs.

Der Herr Stadtsecretär Franz Gall erstattet sodann fol¬ 1. Seine k. u. k. Apostolische Majestät ende Mittheilungen: aben mit Allerhöchster Entschließung dem vom Landtage des Erzherzogthums Oesterreich ob der Enns beschlossenen Gesetz¬ entwurfe, betreffend die der Stadtgemeinde Steyr zu ertheilende Bewilligung, das ihr im Erbschaftswege zugefallene Haus Nr. 142, Stadt, Berggasse 26 in Steyr, im Schätzwerte von 10.000 fl. zu veräußern und den Erlös zu Gemeindezwecken zu verwenden, die Allerhöchste Sanction allergnädigst zu ertheilen geruht. Der hohe Landtag hat über das Ansuchen der Stadt¬ 2. gemeinde Steyr um Uebernahme der für im öffentlichen Kranken¬ hause St. Anna verpflegten, zahlungsunfähigen und nach Steyr uständigen Kranken erlaufenden Verpflegskosten auf den Landes ond in der Sitzung am 22. Februar d. J. beschlossen, auf die Petition nicht einzugehen, jedoch der Stadtgemeinde Steyr pro 1898 einen Betrag von 500 fl. aus Landesmitteln als Sub vention für das Spital St. Anna in Steyr zu bewilligen, welche Subvention unter einem zur Behebung gegen Quittung bein — Zur Kenntnis. k. k. Hauptsteueramte Steyr angewiesen wird. 7974 8 3. Dass laut Zuschrift der Sparcasse=Direction in Steyn Hälfte des reinen Verwaltungs=Erträgnisses pro 1897 unter die die an der Sparcasse in Steyr betheiligten Gemeinden zu wohl thätigen und gemeinnützigen Zwecken vertheilt wird, und dass hievon auf die Stadtgemeinde Steyr ein Betrag von 20.316 fl. 55 kr. entfällt, welcher nach erfolgter Genehmigung seitens der hohen k. k. Statthalterei Linz zur Auszahlung gelangt Zum — Z. 11.419 Kenntnis. Die Direction der Sparcasse Steyr theilt mit, dass die¬ 4. selbe nicht in der Lage ist, dem gestellten Ansuchen um Unter¬ bringung der Feuerlöschgeräthe in dem neu zu erbauenden Amts¬ Folge zu geben gebäude der Herr Vorsitzende beantragt, es möge die Bausection die nöthigen Schritte einleiten, dass der Feuerwehr zur Unter bringung des Landtrains verholfen werde err Vicebürgermeister Stigler erklärt, die Bausection elbstverständlich bemüht sein, diese Frage zu lösen, wenn werde der Gemeinderath im Principe damit einverstanden ist. derr Gemeinderath Dr. Angermann stellt sohin den diese Frage zur weiteren Erörterung und Berichterstattung Antrag, der III. Section zuzuweisen, welcher einstimmig angenommen Z. 11.420. wird. 5. Der hohe k. k. Landesschulrath für Oesterreich ob der Enns hat in Erledigung des Jahreshauptberichtes über den zustand des Volksschulwesens des Stadtbezirkes Steyr im Schul¬ jahre 1896 97 mit dem Erlasse vom 2. April l. J., Z 778, er¬ ffnet, dass er das fortgesetzte humanitäre Wirken der löblichen Gemeindevertretung der l. f. Stadt Steyr mit besonderer Befriedi¬ Zur Kenntnis. gung zur Kenntnis genommen habe. — — Z. 10.429. 6. Der Turnverein Steyr dankt für die Beistellung der Beleuchtung der Turnlocalitäten. — Zur Kenntnis. Z. 5422. Hierauf Erledigung der Tagesordnung. I. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ Franz Angermann. rath Dr. Punkt 1 wird vertraulich be¬ handelt. Das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokoll angehefte 2. Die Sparcasse Steyr ersucht um die Wahl eines Aus¬ chussmitgliedes für den verstorbenen Ausschuss= und Directions¬ Vorstand Johann Amort Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle diese Ersatzwahl vornehmen und wird für diese Ausschussstelle im Sparcasse=Ausschusse der Gemeinderath und Fabriksbesitzer Hern Josef Huber vorgeschlagen. — Einstimmig nach Antrag — Z. 8360 Herr Gemeinderath Josef Huber dankt für dieses Ver¬ trauen mit der Versicherung, dass er stets im Interesse der Gemeinde und der Sparcasse nach seinen Kräften wirken werde. 3. Therese Gruber, Regenschori=Witwe, bittet um Zu¬ weisung der durch den Tod ihrer Schwiegermutter Victoric Gruber erledigten Gnadengabe per 200 fl. Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinde¬ rath wolle beschließen: Es werde diesem Ansuchen der Therese Gruber keine Folge gegeben, da das Bezugsrecht des Gnaden¬ jehaltes der Victoria Gruber durch deren Ableben erloschen ist und keine Gründe vorliegen, denselben der Gesuchstellerin zu bewilligen — Einstimmig angenommen. Z. 9919 4. Liegt folgende Eingabe vor „Löblicher Gemeinderath! Anlässlich des zu den Pfingst¬ feiertagen stattfindenden IX. Oberösterreichisch=salzburgischen Sängerbundesfestes soll die neuerbaute Kaiser=Franz=Josef¬ Industrie= und Gewerbe=Halle in Steyr der öffentlichen Benutzung übergeben werden. Nachdem es allerorts üblich ist, einen solchen Moment in gewiss festlicher Weise zu begehen, beehrt sich die Rechts=Section mit Bezug auf die heutige Tagesordnung nachstehenden Antrag zu stellen: Es soll am Samstag den 28. Mai d. J. nachmittags 5 Uhr von Seite der Stadt¬ gemeinde Steyr die feierliche Eröffnung der Kaiser=Franz¬ Josef-Industrie= und Gewerbehalle in Stehr abgehalten werden Zu derselben sollen eingeladen werden: 1. der löbl. Gemeinde rath von Steyr; 2. die Beamtenschaft der Stadtgemeinde Steyr: 3. die sämmtlichen Spender, und zwar: a) die österr. Waffen abriksgesellschaft in Steyr, b) die Sparcasse in Steyr, c) die Werndl'schen Erben als Rechtsnachfolger des größten Spenders . die Spitzen der hiesigen öffentlichen Behörden, und zwar: 1) die beiden Pfarrer, b) das Präsidium des k. k. Kreisgerichtes und der Vorstand des k. k. Bezirksgerichtes, c) der k. k. Bezirks¬ hauptmann, d) das Bataillons=Commando des 10. Feldjäger¬ Bataillons, c) der k. k. Oberpostverwalter, nomine Post= und Telegraphenamt, t) für die k. k. Staatsbahn der Bahnvorstand, Herr Gürlich und der Baumeister, li) das Bürgercorps in Steyr, 1) ) der evangelische Pfarrer und der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde Herr Weigner, k) die Directionen der k. k. Ober¬ realschule und der k. k. Versuchs=Anstalt, 1) der Steyrer Gewerbe¬ verein 2c. Als Tages=Ordnung dieser Eröffnungs=Feierlich¬ keit wird vorgeschlagen: 1. Musik=Vortrag der Bürgercorpskapelle auf der Musikgallerie. 2. Ansprache des Herrn Bürgermeisters und Begrüßung der Gäste. 3. Eröffnungsrede durch den Vice Bürgermeister Herrn Stigler, der darum ersucht wird. 4. Gesangs¬ Vortrag der hiesigen Gesang=Vereine „Kränzchen“ und „Lieder¬ tafel“ 5. Musik=Vortrag der Bürgercorpskapelle. Hierau Besichtigung der Industriehalle durch die geladenen Gäste Dr. Angermann, als Obmann Steyr, am 17. Mai 1898 der Rechts=Section. Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es werde die feierliche Eröffnun der Kaiser=Franz=Josef=Industrie= und Gewerbehalle am Pfingst¬ Samstag um 5 Uhr nachmittags abgehalten und wird das Arrangement im Sinne des erstatteten Berichtes der Rechts¬ Section dem Herrn Bürgermeister übertragen Einstimmig nach Antrag. 5. Alois Gmainleitner, derzeit Spitalsdiener im St. Anna¬ Spitale, bittet mit Rücksicht auf seine fünf Dienstjahre und seine vielseitige Verwendung um Anstellung als Kanzleigehilfe mit einem Monatsgehalt von 45 fl. und Richtigstellung seines Dienst¬ Vertrages Der Sections=Antrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen: Es werde der bisherige Spitalsdiener Alois Gmainleitner, mit Rücksicht auf seine Verwendbarkeit und unter Beibehaltung seiner bisherigen Dienstesverwendung, als Kanzlei¬ gehilfe mit einem Taglohn von 1 fl. 50 kr. (ohne Verpflegung) unter den üblichen Bedingungen bestellt, und tritt hiemit der Dienstvertrag vom 16. Februar 1893 außer Rechtswirksamkeit. I. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ ath Josef Tureck. 6. Das Stadtcasseamt berichtet über dieGeldgebarung bei der Stadtcasse in den Monaten Februar und März 1898 wie folgt: Einnahmen im Monate Februar 1898 28.00722½ fl. Casserest vom Vormonate 8.343·81½ Gesammteinnahmen im Monate Februar 1898 36. 51·04 fl. Ausgaben im Monate Februar 1898 16.532•90 asserest für den Monat März 1898 fl. 19.818·14 und betragen bis inclusive Februar 1898 die ge sammten Einnahmer 89•308·88½ fl. die gesammten Ausgaben. 69.490·74½ * * Einnahmen im Monate März 1898 29.463·36½ I. Casserest vom Vormonate 9.818•14 Gesammteinnahmen im Monate März 19.281·50¼ 1898 fl. llusgaben im Monate März 1898 17.307·52 * Casserest für den Monat April 1898 31.973-981 fl. und betragen bis inclusive März 1898 die ge sammten Einnahmen fl. 118.77225 die gesammten Ausgaben. 86.798·26½ # Stadt=Casseamt Steyr, am 28. Februar 1898. — Der Haupt¬ Cassier: Paarfußer. Der Casse=Controlor: V. Jandaurek 7. Das k. k. Militär=Stations=Commando in Steyr über mittelt einen Aufruf des Vereines zur Errichtung einer Kaiser¬ Jubiläums=Stiftung für Militärwaisen“ in Wien mit der Bitte diesem Vereine die größtmöglichste Unterstützung angedeiher u lassen die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath möge für den Beitritt zu diesem Vereine den Betrag von 100 fl. be¬ willigen. — Einstimmig angenommen. — — Z. 10.609 8. Der Erste oberösterr. Hilfsbeamten=Unterstützungsverein in Linz und der Philosophen=Unterstützungs=Verein in Wien bitten inter Vorlage der Rechenschaftsberichte um eine Unterstützung. Die Section beantragt, ersterem Verein 10 fl., letzterem 5 fl. zukommen zu lassen. Einstimmig angenommen. Z. 10.647/11.060 II1. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vice¬ Bürgermeister Victor Stigler 9. Der Herr Referent verliest folgenden Erlass: Erlass an sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen in Oberösterreich. Der hohe Landtag hat in der Sitzung vom 9. Februar l. J. beschlossen die Petition der Gemeinde Helpfau=Uttendorf um Ausdehnung des § 1 des Radfelgengesetzes vom 13. März 1887 auf Gemeinde¬ straßen erster Kategorie dem Landes=Ausschusse mit dem Auftrage zu übermitteln, sämmtliche Gemeinden Oberösterreichs einzuver¬ nehmen, ob dieselben die Ausdehnung des für Landes= und Bezirksstraßen geltenden Radfelgengesetzes vom 13. März 1887 Landesgesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1887, VII. Stück

Nr. 13), und vom 9. März 1894 (Landesgesetz= und Verordnungs¬ blatt vom Jahre 1894, VIII., Nr. 15), im Interesse der Straßen erhaltung auch auf Gemeindestraßen erster Kategorie für unbe¬ dingt nothwendig oder wenigstens für zweckmäßig halten. Ueber das Ergebnis dieser Verhandlungen ist dem nächsten Landtag Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen. In Ausführung dieses Landtagsbeschlusses wird die Gemeindevorstehung beauf tragt, binnen drei Wochen bezüglich der Nothwendigkeit, be¬ ziehungsweise Zweckmäßigkeit der Ausdehnung des § 1 des Radfelgengesetzes auf Gemeindestraßen erster Kategorie unter Einholung eines Beschlusses des Gemeinde=Ausschusses sich ein¬ gehend anher zu äußern Der Sections=Antrag lautet: In Anbetracht, dass bei der beträchtlichen Ausdehnung des Straßennetzes der Stadt viele Fahrstraßen nicht gepflastert sein können, in Erwägung ferner dass durch schmale Radfelgen an schwer beladenen Wägen die Erhaltungskosten der Straßen sich erheblich steigern und auch die Frequenz solcher Lastfuhrwerke aus der Umgebung nicht unbedeutend ist, wolle der löbliche Gemeinderath den Beschluss fassen, dass die Ausdehnung des § 1 des Radfelgengesetzes vom 13. März 1887 und vom 9. März 1894 im Interesse der Straßen¬ rhaltung auch auf Gemeindestraßen erster Kategorie als unbe¬ dingt nothwendig erachtet wird. Der Herr Referent verliest sodann den § 1 des Gesetzes vom 13. März 1887 welcher lautet: Alle beladenen, zur Ver¬ rachtung dienenden Lastwägen, welche mit mehr als zwe Zugthieren bespannt oder mit einem Gewichte von mehr als 16 Metercentnern beladen sind, müssen auf allen Landes= und Bezirksstraßen mit 11 Centimeter breiten Radfelgen, bei einen Bespannung mit vier oder mehr Zugthieren aber mit 16 Centi meter breiten Radfelgen versehen sein. Die zur Bewältigung bedeutender Steigungen oder bei Elementar=Ereignissen nöthigen Vorspannzugthiere werden zur normalen Bespannung nicht gerechnet err Gemeinderath Anton v. Jäger frägt, ob diese Breite der Radfelgen auch auf Oekonomiefuhrwerke Anwendung findet und ob zur Berathung dieses Gegenstandes auch Sachverständige beigezogen wurden. Wenn letzteres nicht der Fall war, so müsse er dies bedauern, weil dieses Gesetz von weittragender Bedeutung sei. Viele Straßen seien nicht im besten Zustande und er be zweifle, ob die breiten Radfelgen anwendbar sind, wenn das betreffende Fuhrwerk, wie es vorkommen kann, von einer Haupt¬ traße in eine Seitenstraße einfahren muss Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, die vom Herrn Vorredner ausgesprochene Ansicht habe nur auf das Flachland und nachdem der hohe Landesausschuss die Radfelgen Bezug, frage allen Gemeinden Oberösterreichs zur Erörterung über¬ wiesen hat, werden die Landgemeinden zweifellos auch ihr Gut achten in dieser oder jener Richtung abgeben. Aufgabe der Bausection sei aber nicht, die Interessen der Landgemeinden zu erörtern, sondern die, ihre eigenen Straßen im Auge zu behalten, und in dieser Richtung müsse die Ausdehnung des Radfelgen¬ gesetzes für Steyr empfohlen werden. Er habe auch im Land¬ tage für die Ausdehnung dieses Gesetzes auf Gemeindestraßen erster Kategorie gesprochen und hiebei keinen Widerstand von den Vertretern der Landgemeinden erfahren. Man könne heute noch nicht sagen, wie das Gesammtbild dieser Gesetzes=Vorlage verden wird; aber auch ohne Sachverständige sei es klar, dass für die Stadt Steyr die breiten Radfelgen vorzuziehen sind Herr Gemeinderath Anton v. Jäger betont nochmals dass, wenn die Oekonomiefuhren von diesem Gesetze nicht aus jenommen werden, vielen Wirtschaftsbesitzern hiedurch große Schwierigkeiten bereitet werden err Gemeinderath Dr. Hochhauser schließt sich der An chauung des Herrn Anton v. Jäger an. Eine Reihe von Fuhr¬ werken, wie z. B. Holzfuhrwerke, müssen oft beim Eintritte in die Stadt auf Seitenwegen einfahren und dies könne mit breiten Radfelgen nicht geschehen, während andererseits er mit schmalen Radfelgen nicht in die Stadt dürfe. Hiedurch werden die Wirt¬ schaftsbesitzer schwer betroffen. Er stelle daher den Zusatzantrag, dass die Wirtschafts= und Oekonomiefuhren in das Radfelgen¬ nicht einbezogen werden. gesetz Herr Vicebürgermeister Stigler glaubt, man soll die nicht zu tragisch nehmen. Die Landgemeinden werden Sache für ihre Interessen eintreten und allfällige Erschwerunger ewiss werden bei der Schaffung des Gesetzes ausgeschieden werden. Ihm und der Bausection war es zu thun, das Straßennetz in Steyr zu schonen und zu schützen und seien deshalb für die breiter Radfelgen gewesen. Der Herr Vorsitzende bringt sodann den Sections=Antrag mit dem Zusatzantrage des Herrn Gemeinderathes Dr. Hochhauser zur Abstimmung, und werden beide einstimmig angenommen 10. Ueber das Ansuchen der Bahnerhaltungs=Section Steyr im Abtretung eines kleinen öffentlichen Grundstückes behufs Anlage einer Zufahrtsrampe zum Frachtenbahnhofe, stellt die Section folgenden Antrag: Nach vorhergegangener Local¬ augenscheinnahme seitens der Section, wobei erhoben wurde, dass zu der projectierten Straßenrampe nur ein ganz kleiner Theil des öffentlichen Straßengrundes, der bisher Böschung war und ganz wertlos ist, in Anspruch genommen wird, wolle der löbliche Gemeinderath die Zustimmung ertheilen, dass in der Duckartstraße an der Abzweigung zum Frachtenbahnhofe, wie in der beiliegenden Planskizze ersichtlich, seitens der k. k. österr. Staatsbahnen eine Rampe zum Verladeplatz des neuen Massen¬ gutgeleises am Bahnhofe zu Steyr, und zwar auf alleinige Kosten derselben, angelegt wird, mit dem Beifügen, dass die Gesuch¬ tellerin auch für Fortsetzung und geeignete Anlage des Rinn¬ sales auf ihre Kosten Sorge zu tragen hat. — Einstimmig ange¬ — Z. 9755. iommen. 1. Liegt folgender Sectionsantrag vor: Nachdem der Vorrath an verwendbaren Flaggen, Fahnen und Decorations¬ stoffen der Gemeinde sehr zusammmengeschmolzen ist und ir Ansehung der bevorstehenden Festlichkeiten eine Ergänzung der¬ elben nöthig erscheint, so wird der Antrag gestellt, der löbliche Hemeinderath wolle auf Grund des vorliegenden Kostenvoran¬ chlages vom 26. April d. J. die Anschaffung von 40 Stück zwei¬ farbigen, 10 Stück dreifarbigen Flaggen, 8 Stück Fahnen und 85 Metern Decorationsstoffen um die Gestehungskosten von 475 fl. wvelche aus der Präliminarpost XVII, al. , zu decken sind, be¬ — Einstimmig angenommen. villigen. — Z. 9725. 12. Ueber das Anbot der österreichischen Waffenfabriks Gesellschaft um Uebernahme eines auf eigene Kosten hergestellten Canales in der Blumauergasse in das Eigenthum der Stadt¬ gemeinde lautet der Sectionsantrag: Die Ableitung der Jauche und Abfallwässer aus dem ehemaligen Auböck'schen Brauhause ist bisher unter der Blumauerstraße durch den gegenüberliegenden Grundcomplex in den Steyrfluss erfolgt. Nachdem auf diesen Grundstücke seitens der österr. Waffenfabrik (Abtheilung für Fahrräder) ein großes Fabriksgebäude errichtet wurde, so musste ür eine andere Canalisierung seitens derselben Sorge getragen verden. Dieses geschah in der Form, dass von der österr Waffenfabrik und auf Kosten derselben eine neue Canalisierungs¬ Anlage, wie aus dem beiliegenden Situations= und Niveauplane ersichtlich ist, längs der Blumauerstraße errichtet wurde, in welcher nun die Dachwässer des Fabriksgebäudes und die Canäle des ehemaligen Auböck'schen Brauhauses eingeleitet werden. Im Sinne der Eingabe der löblichen Waffenfabrik (Abtheilung fün Fahrräder) wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderatl wolle beschließen, dass dieser Canal von der Gemeinde über nommen und von derselben in Zukunft die Instandhaltung des — elben aus Eigenem zu erfolgen hat Einstimmig nach An — Z. 8930 trag. 13. Liegt folgender Sectionsbericht und Antrag vor: Durch die Neubauten und Canalisierung in der Blumauergasse wurde, wie aus dem Situationsplane ersichtlich, eine Regulierung dieser Straße und Trottoiranlage in derselben nöthig. Laut Kostenanschlag des städtischen Bauamtes vom 18. Mai d. J. belaufen sich die Aus¬ lagen für dieselben auf 1025 fl. Nachdem aber auf Grund der Bauordnung für die Stadt Steyr die Erbauer neuer Gebäud¬ ängs der Straßenfronten derselben die Trottoirs aus Eigenen zu errichten verhalten sind, so entfallen von obigen 1025 fl. 225 fl. auf die löbliche Waffenfabrik (Abtheilung für Fahrräder), velche in dieser Straße ein neues Fabriksgebäude errichtet und ich mit Zuschrift vom 25. März d. J. zur Tragung dieser Kosten verpflichtet hat. Der löbliche Gemeinderath wolle nun die Durch¬ ührung dieser Straßenregulierung und Trottoiranlage, sowie den hiefür auf die Stadtgemeinde entfallenden Betrag von 800 fl. velcher seine Deckung in der Präliminarpost XI, al. 3, zu finden — Einstimmig angenommen. — Z. 6878. at, bewilligen. 14. Liegt folgender Sectionsbericht vor: Nachdem Herr Anton Gürlich in Wien mit Zuschrift vom 29. April d. J. sein Kaufanbot auf den der Stadtgemeinde gehörigen Eckbau, Grund¬ arcelle 105/1, zurückgezogen hat, liegt ein neues Kaufanbot für diesen Baugrund vor, welches Herr Markus Rettensteiner mittelst Zuschrift vom 5. Mai, Z. 11.381, mit dem Bemerken gestellt hat, dass er auf dieser Parcelle nach dem Bauplane des Herrn Gürlick vom 22. Februar d. J. ein Wohnhaus mit Hochparterre und einem Stockwerke zu erbauen gedenkt. Außerdem liegt die von demselben schriftlich abgegebene Erklärung vom 9. Mai d. I vor, dass er sich im Falle der Realisierung dieses Kaufanbotes den ihm bekannten, an den Verkauf dieses Grundstückes geknüpften Bedingungen fügt. Im Falle der Annahme dieses neuen Kauf anbotes müssten von dem Bauwerber behufs Baubewilligung elbstverständlich neue Baupläne eingereicht werden, in denen mit Einhaltung des vorliegenden Bauplanes vom 22. Februar d. I die Abänderung in ein Wohnhaus mit Hochparterre und ersten Stock, owie die endgiltige Façadierung der nach dem Bahnhofe ge¬ legenen Stirnseite des zu errichtenden Wohnhauses ersichtlich gjemacht sind, und vor deren Annahme und Bewilligung ein endgiltiger Abschluss des Kaufvertrages nicht platzgreifen könnte Der Herr Referent legt die Baupläne des Herrn Markus Rettensteiner zur Einsichtnahme vor und verliest sodann den Sectionsantrag, welcher lautet: Die Section stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle unter Festhaltung des Vorherstehenden den Verkauf der hier in Frage kommender Bauparcelle an Herrn Markus Rettensteiner in Steyr unter den achstehenden Bedingungen bewilligen: 1. Die Stadtgemeind Steyr verkauft auf Grund des vorliegenden Kaufanbotes von . Mai d. J., Z. 11.381, sammt Bauplan vom 22. Februar d. I an Herrn Markus Rettensteiner in Steyr die derselben gehörigen Seidlfeldgründe, Parcelle Nr. 105 1, im Ausmaße von 1123·3 m2 136 fl. und zwar: 136 m2 à 1 fl — kr. 987·3 m2 à 2 1974 „ 60 „ fl also um den baren Kaufschilling von 2110 fl. 60 kr., welcher bei Abschlufs des Vertrages zu erlegen ist. 2. Der Käufer

verpflichtet sich, innerhalb zwei Jahren vom Datum des Kauf¬ vertrages an gerechnet, den Hausbau auf diesem Baugrunde den vorliegenden aber rectificierten Bauplänen entsprechend zu voll¬ enden und die Einfriedung der unbebauten Fläche des Grund¬ tückes längs der Bahnhofstraße mit eisernen oder Drahtgittern auf hartem Sockel durchzuführen. 3. Sollte der Käufer, gleich¬ giltig aus welchen Gründen, diese Verpflichtung nicht einhalten, so räumt er der Stadtgemeinde Steyr das Recht ein, nach Ablauf dieser zwei Jahre diese Gründe um den gleichen Kaufschilling wieder zurückzukaufen, und zwar ohne jede Entschädigung an ihn oder seine Rechtsnachfolger auf diesem Besitze für irgend welche auf diesem Grundstücke unvollendet aufgeführte oder theilweise Bauten, Garten=Anlagen oder sonstige Errichtungen unbeweglicher Eigenschaft. 4. Der Käufer geht unter der Zu¬ sicherung und Bewilligung der grundbücherlichen Sicherstellung auf dieser Realität die Verpflichtung ein, dass auf der in Ansehen des vorliegenden Bau= und Situationsplanes unverbauten Area dieser Parcelle kein Stallgebäude und keine Remise errichtet, kein anderes Gebäude daselbst sowie in dem errichteten Wohnhause als Stallraum benützt oder in einen solchen umgewandelt, und keine offene oder geschlossene Dünger rube angelegt werden darf. Diese Verpflichtung wird jedoch null und nichtig und ihre grund¬ bücherliche Eintragung hinfällig, sobald auch nur einer der zwei Anrainer auf der unverbauten Area seines daselbst befindlichen Grundbesitzes ein Stallgebäude errichtet, ein anderes daselbst befindliches Gebäude zu einem solchen umbaut oder als Stall in Benützung nimmt. 5. Die Uebertragungsgebüren, die Kosten der Errichtung des Kaufvertrages und der grundbücherlichen Eintragung der bezüglichen Verkaufsbedingung hat der Käufer aus Eigenem zu tragen. — Einstimmig angenommen. — Z.11.381. 15. Liegt folgende Eingabe vor: Löbliche Stadtgemeinde¬ Vorstehung! Obwohl wir wiederholt die mündliche Anzeige erstattet haben, dass von dem Hause Nr. 3, Leopoldgasse, und auch von den anderen Häusern das Spülwasser auf die Gasse geschüttet wird, welches beim Hause Nr. 9, Schwimmschulstraße, tehen bleibt und besonders an warmen Tagen Gestank verbreitet, so ist bis heute keine Abhilfe getroffen worden. Wir ersuchen daher die löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung um baldmöglichste Abstellung dieses Uebelstandes und zeichnen hochachtungsvollst: Oesterreichische Waffenfabriks=Gesellschaft. — Schönauer, Biazzi. Der Sectionsantrag lautet: Da nach Fertigstellung der neuen Brücke im Zuge der Schwimmschulstraße das linksseitige Rinnsal dieser Straße zum Theile tiefer gelegt werden soll, si wird es vielleicht möglich sein, für die Rinnsale in der Leopold¬ gasse das nöthige Gefälle zu gewinnen. Bezüglich der in einer anderen Nebenstraße probeweise angelegten Sickergruben sind die besonders infolge des letzten Hochwassers gemachten Er¬ fahrungen derart, dass sich die weitere Errichtung solcher nur in jenen Fällen empfiehlt, wo jede andere Abhilfe ausgeschlossen ist. In diesem Sinne wolle der löbl. Gemeinderath beschließen, diesbezügliche Anlagen in der Leopoldgasse zu vertagen und den Herrn Bürgermeister zu ersuchen, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit das Ausschütten von Abfällen, Spülwässern und dergleichen in öffentlichen Straßen und Wegen überhaupt ver¬ hindert wird, als unstatthaft in jedem Falle. — Einstimmig an¬ genommen. — Z. 11.042. 16. Herr Vicebürgermeister Stigler referiert: Die Ufer¬ schlacht zum Steyrthalbahnhofe ist baufällig geworden, weshalb die Direction der Steyrthalbahn um Abhaltung einer Local¬ augenschein=Commission ersucht hat. Bei dieser Commission wurde constatiert, dass thatsächlich die am linken Teufelsbach¬ Ufer befindliche Uferschlacht vermorscht ist und eine Unterwaschung der Zufahrtsstraße zum Bahnhofe zur Folge haben könnte. Nachdem an den Herstellungskosten die Waffenfabriksgesellschaft und die Steyrthalbahn participieren, stellt die Section folgenden Antrag: Auf Grund der Protokoll=Aufnahme vom 6. April d. J., Z. 7743, wurde die Herstellung der Uferschlacht im Unterlaufe des Teufelsbaches als nothwendig erkannt, besonders in Ansehen des Straßenobjectes, der Concurrenzzufahrtsstraße zum Steyr¬ thalbahnhofe. Nachdem die Concurrenten zur Erhaltung dieser Straße die Erklärung abgegeben haben, an der Kostensumme dieser Uferschlacht=Herstellung von 150 fl. in dem zu Recht be¬ stehenden percentuellen Ausmaße zu participieren, und zwar die löbliche Steyrthalbahn=Gesellschaft auf Grund der Zuschrift vom 27. April 1898, Z. 375, mit 36 9., das ist mit 54 fl., die löbliche Waffenfabriks=Gesellschaft auf Grund der Zuschrift vom 18. April 1898 mit 28%., das ist mit 42 fl., so wird der Antrag gestellt, der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, ohne die Theilnahme der Stadtgemeinde an den Kosten eventuell an den Ufern des Teufelsbaches im Stadtgebiete nöthig werdenden Schutzbaue zu präjudicieren, sich in dem vorliegendem Falle an der Concurrenz zu betheiligen, und zwar in dem feststehenden Ausmaße von 36 %, und den entfallenden Betrag von 54 fl. — Z. 9911. bewilligen. — Einstimmig angenommen. Hierauf erbittet sich Herr Referent das Wort zu einem Dringlichkeitsantrage in Betreff Herstellung zweier Zimmer im städtischen Armenverpflegshause als Krankenzimmer für das k. k. Militär. Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieses Gegen¬ standes zur Abstimmung, welche einstimmig angenommen wird. Der Herr Referent gibt sodann bekannt, dass die auf Grund des Sitzungsbeschlusses vom 4. März d. J. seitens der Bausection gepflogenen Verhandlungen mit dem k. k. Militär¬ Aerar in Betreff Verlegung zweier Krankenzimmer für das t. k. Militär aus dem St.=Anna=Spitale in das Armenverpflegs¬ haus abgeschlossen wurden, und dass das k. k. Militärärar zu dieser Veränderung seine Zustimmung gegeben hat. Es handle sich nun, dass der löbliche Gemeinderath zu dieser Verlegung der Krankenzimmer und den hierdurch nothwendigen Auslagen seine Zustimmung gebe. — Wird einstimmig angenommen 1v. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ rath Anton v. Jäger. 17. Wegen Verleihung der Cäcilie Schiefer¬ mayr'schen Stipendien an Realschüler stellt die Section fol¬ genden Antrag: Die Section beehrt sich über Empfehlung der löblichen Oberrealschul=Direction für die Verleihung der acht Schiefermayr'schen Stipendien per 50 fl. nachbenannte Bewerber hiemit in Vorschlag zu bringen: Schiefermayr Karl, Seidl Josef, Zdenetz Rudolf, Brunnmayr Johann, Rathschüler Franz, Rauscher Karl, Lobitzer Johann, Simmer Wilhelm. Der löbliche Gemeinderath wolle diesem Vorschlage seine Zustimmung geben. Einstimmig nach Antrag. — Z. 9481. 18. Zur Betheilung mit den Jahres=Interessen aus der Ignaz= und Bertha=Kronlachner=Stiftung werden auf die Dauer ihrer Erwerbsunfähigkeit nachstehende, nach Steyr zuständige Geschäftsleute von der Section in Vorschlag gebracht: Karl Kürnberger, Martin Kutzenberger, Andreas Duftschmid und Alois Doppler. — Der Vorschlag wird einstimmig angenommen. Nachdem sohin die Tagesordnung erledigt, erbittet sich Herr Vicebürgermeister Stigler das Wort und weist darauf hin, dass die Verordnung über die Jaucheausführung, welche chon seit den Sechziger=Jahren bestehe und veraltert sei, nach einer Meinung einer Abänderung bedürfe, und stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es sei das Studium dieser Angelegenheit und die Verfassung einer neuen Verord¬ nung der I. Section zuzuweisen. Der Herr Vorsitzende bringt die Dringlichkeit dieses Gegen¬ standes zur Abstimmung, welche mit Majorität angenommen wird, worauf der Antrag des Herrn Vicebürgermeisters ein¬ stimmig angenommen wird. Weiters macht der Herr Vicebürgermeister Stigler aufmerk¬ am, dass im Laufe der letzten Landtagssitzungen Entscheidungen in Betreff Aenderungen des Tarifes für Brandschadenversicherung getroffen wurden, welche für jeden Versicherten von Wichtigkeit sind und in Erwägung gezogen werden sollen. Nachdem die Gemeinde ihre Gebäude bei der Landes=Brandassecurranz noch nach den alten Normen versichert hat, so stellt er den Antrag, es sei das Studium dieses neuen Brandschaden=Versicherungs¬ Gesetzes zum Zwecke der praktischen Anwendung auf das ver¬ sicherte Eigenthum der Stadtgemeinde der Finanz=Section zuzu¬ weisen. — Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Ferner gibt Herr Vicebürgermeister Stigler bekannt, dass der der Frau Baronin Imhof gehörige Grund auf der Enns¬ leite parcelliert und verkauft wurde, wovon ein Theil dem Herrn Ortler gehöre, und dass sich jetzt die Gelegenheit biete, durch den Grund des Herrn Ortler einen Gehweg von der Duckart¬ traße zum Stationsgebäude herzustellen, was sehr wünschens¬ wert erscheine. Er stellt die Anfrage, ob der löbliche Gemeinde¬ rath im Principe einverstanden sei, dass behufs Anlage eines solchen Gehweges ein Grundstreifen von 2 Meter Breite und 60 Meter Länge zum Preise von 2 fl. per Quadratmeter ange¬ kauft werde, beziehungsweise die Verhandlung hiezu einge¬ leitet werde. Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser stellt den Antrag, die Bausection zu beauftragen, die bezüglichen Verhandlungen ein¬ zuleiten. — Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Hierauf Schluss der öffentlichen Sitzung.

Anhang zum Protokolle über die Sitzung des Gemeinderates Steyr am 20. Mai 1898 Vertraulicher Teil. I. Sektion. Referent: Sektions-Obmann Herr G.R. Dr. Franz Angermann 1. Alexander Socher, Viktualienhändler und Hausbesitzer in Steyr, und Mitglied des Bürgercorps in Steyr bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband und um Verleihung des Bürgerrechtes. Der Sektionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller die Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr gegen Entrichtung der Aufnahmsgebühr bewilligt und demselben das Bürgerrecht der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxe verliehen. Einstimmig angenommen Z. 7406.

Felix Singhuber, Gastwirt in Steyr und Mitglied der städt. Feuerwehr bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband und Verleihung des Bürgerrechtes. Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr bewilligt und das Bürgerrecht der Stadt beides Steyr gegen Erlag der Taxe verliehen. Einstimmig angenommen Z 9063. Albert Jäger, Darmhändler in Steyr und Mitglied des Bürgercorps in Steyr, bittet um Aufnahme in den GemeindeVerband umd Verleihung des Bürgerrechtes. Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle

beschließen: Es werde dem Gesuchsteller die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr bewilligt und demselben das Bürgerricht der Stadt Steyr verliehen, jeoch gegen Entrichlung der vorgeschriebenen Aufnahmsgebühren. Einstimmig angenommen Z 10559. Carl Scherrmayr, Armaturarbeiter in Steyr bittet um Verleihung des Bürgerrechtes mit Nachsicht der Taxe. Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde bei Vorhandensein der im Gemeinderatsbeschluss vom 4. März 1898 festgestellten Voraussetzungen dem Gesuchsteller das Bürgerrecht der Stadt Steyr mit Nachsicht der Aufnahmstaxe verliehen. Einstimmig angenommen Z. 8035.

Georg Baumberger, Hausbesitzer in Steyr, bittet um Aufnahme in den Gemeindeverband und um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr. Die Sektion beantragt, der löbliche Gemeinderat wolle beschließen: Es werde dem Gesuchsteller die Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr gegen Entrichtung der Aufnahmsgebühr bewilligt, dagegen derselbe mit seinem Ansuchen auf Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr abgewiesen, nachdem hiezu die im Gemeinderatsbeschluss vom 5. März 1898 festgesetzten Voraussetzungen nicht vorliegen. Einstimmig angenommen Z 27795. Hierauf Schluss der vertraurlichen Sitzung. Der Vorsitzende Die Verifikatoren Schriftführer

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