Raths-Protokoll aufgenommen über die constituierende Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 3. April 1898. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Johann Redl. Die Herren Gemeinderäthe: Edmund Aelschker. Dr. Franz Angermann. Leopold Anzengruber. Alexander Busek. Heinrich Gupf. Leopold Haller. Karl Heindl. Josef Hiller. Dr. Johann Hochhauser. Josef Huber. Anton v. Jäger. Leopold Köstler. Franz Lang. Matthias Perz. Dr. August Redtenbacher. Ferdinand Reitter. Otto Schönauer. Gottfried Sonnleitner. Victor Stigler. Franz Tomitz. Josef Tureck. Sebastian Weber. Karl Wöll. — Ferner sind anwesend: Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schrift¬ führer Herr Franz Schmidbauer. Beginn der Sitzung 10 Uhr vormittags. Der Herr Vorsitzende constatiert die Vollzähligkeit des Gemeinderathes und bestimmt zu Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinderäthe Edmund Aelschker und Dr. Franz Angermann und erklärt die Sitzung für eröffnet. Der Herr Stadtsecretär Franz Gall theilt mit, dass lant Schreiben der beiden Pfarrämter die Herren Gemeinderäthe zur Auferstehungsfeier eingeladen werden. — Wird zur Kenntnis genommen. Z. 7697. Hierauf trägt der Herr Vorsitzende vor: „Mit Beschluss vom 1. d. M. hat der Gemeinderath der Stadt Steyr die am 14., 16. und 18. März 1898 seitens des III., II. und I. Wahlkörpers vorgenommenen Wahlen in den Gemeinderath der k. k. l. f. Stadt Steyr im Sinne des § 38 des Gemeinde=Statutes der Stadt Steyr vom 18. Jänner 1867 bestätigt. Es besteht demnach der Gemeinderath der Stadt Steyr aus nachbenannten 24 Mitgliedern: 1. Aelschker Edmund, k. k. Oberrealschul=Director. 2. Angermann Franz Dr., Advocat und Realitätenbesitzer. 3. Anzengruber Leopold, Wirt und Realitätenbesitzer. 4. Busek Alexander, Tischlermeister und Hausbesitzer. 5. Gupf Heinrich, Wirt und Hausbesitzer. 6. Haller Leopold, Ringmacher und Hausbesitzer. 7. Heindl Karl, Kaufmann. 8. Hiller Josef, Handschuhmacher und Bandagist. 9. Hochhauser Johann Dr., emerit. Advocat, Realitätenbesitzer und Ehrenbürger der Stadt Steyr. 10. Huber Josef, Realitätenbesitzer und Handelskammerrath. II. Jäger Anton v. Waldau, Realitätenbesitzer. 12. Köstler Leopold Papierfabrikant und Hausbesitzer. 13. Lang Franz, Bürsten= und Pinselfabrikant und Hausbesitzer. 14. Perz Matthias, Kaufmann und Hausbesitzer. 15. Redl Johann, Realitätenbesitzer. 16. Redtenbacher August Dr., k. k. Notar. 17. Reitter Ferdinand, Kaufmann und Hausbesitzer. 18. Schönauer Otto, Director der österr. Waffenfabrik. 19. Sonnleitner Gottfried, Feilenfabrikant und Hausbesitzer. 20. Stigler Victor, Realitätenbesitzer und Landtagsabgeordneter der Stadt Steyr. 21. Tomitz Franz, Möbelhändler, Hausbesitzer und Ehrenbürger der Stadt Steyr. 6).) 22. Tureck Josef, Kattundruckerei= und Hausbesitzer. 23. Weber Sebastian, k. k. Fachlehrer. 24. Wöll Karl, Kaufmann. „Ich erkläre sohin den Gemeinderath für constituiert und erlaube mir, die wiedergewählten, sowie die neugewählten Herren Gemeinderäthe herzlichst zu begrüßen und Sie zum einträchtigen Zusammenwirken im Interesse unserer schönen Stadt einzuladen und Sie zu bitten, mich in meinem schwierigen Amte nach Kräften zu unterstützen. „Nun bitte ich zur Wahl des Herrn Vicebürgermeisters zu schreiten. Zuvor bitte ich aber noch meinen bewährten Herrn Stellvertreter, für die mir geliehene stete kräftige Unterstützung meinen ganz besonderen Dank entgegennehmen zu wollen. „Zu Serutatoren ersuche ich die Herren Gemeinderäthe Perz und Tureck.“ Nach Einsammlung der Stimmzettel und vorgenommenem Serutinium verkündet der Herr Vorsitzende, dass von den ab¬ gegebenen 24 Stimmen 23 Stimmen auf Herrn Victor Stigler und eine Stimme auf Herrn Franz Lang entfielen, dass somit ersterer zum Vicebürgermeister wieder gewählt erscheint. Herr Vicebürgermeister Victor Stigler hält hierauf fol¬ gende Ansprache: Vor allem danke ich dem geehrten Herrn Bürgermeister für die freundlichen Worte der Anerkennung, die er mir gezollt hat. Es ist eine Reihe von Jahren, dass ich die Ehre gehabt habe, an seiner Seite mitzuwirken an dem Wohle und Gedeihen der Gemeinde, und ich kann constatieren, dass nicht das leiseste Missverhältnis im Laufe dieser Jahre zwischen uns aufgetaucht ist. Durch das Vertrauen, das mir der Herr Bürgermeister entgegengebracht hat, ist es mir leicht gemacht worden, an seiner Seite zu arbeiten. Die Ursache dieses Zu¬ ammenwirkens liegt darin, dass wir beide nur bemüht sind, und nichts anderes anstreben, als unser bestes zu leisten zum Wohle und Gedeihen der Gemeinde. Ich ersuche den löblichen Gemeinderath meinen verbindlichsten Dank entgegenzunehmen für das Vertrauen, mit dem ich neuerdings beehrt werde. Ich gebe heute wieder die Erklärung ab, dass ich die von mir über¬ nommene Aufgabe, soweit es meine Kräfte erlauben, zu erfüllen trachten werde. Ich hoffe, dass unser verehrter Herr Bürger¬ meister die Thatkraft finden wird, die Last, die auf ihm ruht, wie bisher zu bewältigen, und dass ich möglichst selten in die Lage komme, der mir zugedachten Aufgabe gerecht zu werden, ihn vertreten zu müssen.“ Der Herr Vorsitzende schreitet nun zur Eintheilung der Sectionen und führt aus: „Nach § 2 der Geschäfts=Ordnung theilen sich die Gemeinderäthe zum Zwecke der Vorbereitung und Ausarbeitung der Geschäftsstücke für den Vortrag derselben in den Gemeinderathssitzungen nach 4 Sectionen und steht nach § 4 der G.=O. dem Bürgermeister das Recht zu, jeden Rath einer dieser Sectionen zuzuweisen. Auf Grund dieser Bestimmung erlaube ich mir nachstehende Eintheilung der Herren Gemeinde¬ raths=Mitglieder in die Sectionen zu treffen: „I. Section. Für die innere Verwaltung, bestehend aus 6 Mitgliedern, u. zw. den Herren: Edmund Aelschker, Dr. Franz Angermann, Dr. Johann Hochhauser, Josef Huber, Dr. August Redtenbacher, Otto Schönauer.
„II. Section. Für städtischen Haushalt, bestehend aus 5 Mitgliedern und zwar den Herren: Karl Heindl, Matthias erz, Ferdinand Reitter, Josef Tureck, Karl Wöll. „III. Section. Städtisches Bauwesen, bestehend aus 6 Mitgliedern und zwar den Herren: Leopold Anzengruber Alexander Busek, Heinrich Gupf, Franz Lang, Victor Stigler, Sebastian Weber. „IV. Section. Für Cultus=, Unterrichts= und Humanitäts¬ wesen, bestehend aus 6 Mitgliedern und zwar den Herren: Leopold Haller, Josef Hiller, Anton Jäger v. Waldau, Leopold Köstler, Gottfried Sonnleitner, Franz Tomitz. „Etwaige Einwendungen gegen obige Zusammensetzung der Section bitte ich sofort vorzubringen, weil hierüber gemäß § 4 der Geschäftsordnung der Gemeinderath zu entscheiden hat.“ Nachdem sich hiezu niemand zum Wort meldet, fährt der Herr Vorsitzende fort: „Nach § 6 der Geschäfts=Ordnung haben die Mitglieder einer jeden Section aus ihrer Mitte einen Obmann und dessen Stellvertreter zu wählen, und ersuche ich diese Wahl ofort vorzunehmen und mir deren Resultat bekannt zu geben, zu welchem Behufe ich die Sitzung für 5 Minuten unterbreche.“ (Nach Wiederaufnahme.) „Das Resultat der stattgehabten Wahlen der Obmänner und deren Stellvertreter ist: „I. Section. Obmann: Dr. Franz Angermann, Obmann¬ Stellvertreter: Dr. August Redtenbacher. II. Section. Obmann: Josef Tureck, Obmann=Stellvertreter: Matthias Perz. III. Section. Obmann: Victor Stigler, Obmann=Stellvertreter: Franz Lang. IV. Section. Obmann: Anton v. Jäger, Obmann=Stellvertreter: Franz Tomitz. „In der vorjährigen constituierenden Sitzung wurden zu Cassen=Commissären die Herren Gemeinderäthe Göppl und Tureck gewählt. Nachdem ersterer mit Tod abgegangen ist, er¬ scheint an dessen Stelle eine Neuwahl nothwendig.“ Zu Cassen=Commissären wurden hierauf gewählt die Herren Gemeinderäthe Josef Tureck und Ferdinand Reitter. Nachdem sohin die Neu=Constituierung und Geschäfts¬ Eintheilung des Gemeinderathes vollzogen ist und über Umfrage des Herrn Vorsitzenden sich niemand mehr zum Worte meldet, schließt derselbe um ½ 11 Uhr vormittags die Sitzung.
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